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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 1/2025
Bengel - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bengel vom 03.12.2024

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bengel waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 26.11.2024 auf den 03.12.2024, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in dem Gemeinschaftsraum (Kindergartengebäude) Bengel, Birkenweg 1, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 29.11.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 21:12 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Karl Josef Simon

Ratsmitglied Martin Equit

Ratsmitglied Daniel Kees

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Bruno Kihm

Ratsmitglied Michael Koch

Ratsmitglied Alexander Mohr

Ratsmitglied Sonja Müller

Ratsmitglied Maximilian Pellio

Ratsmitglied Mario Schütz

Ratsmitglied Martin Simon

(von 20:10 Uhr-20:26 Uhr abwesend - zu den

TOPs 6 bis einschließlich 8)

Ratsmitglied Frank Ternes

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Dominik Weis

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführerin Eva Schmitz

Sachgebietsleiter Patrick Stoffel

anwesend bis 20:15 Uhr (bis einschließlich

TOP 6)

Revierförsterin Eva Bässmann

anwesend bis 19:37 Uhr (bis einschließlich

TOP 4)

Entschuldigt:

Ratsmitglied Alexander Wolff

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bengel war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Verpflichtung der Ratsmitglieder

4.

Forstwirtschaftsplan 2025 gemäß § 29 LWaldG

5.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bengel für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung

6.

Beratung und Beschlussfassung der Doppelhaushaltssatzung und -plan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

7.

Beratung und Beschlussfassung über die VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bengel

8.

Aufnahme von Kindern benachbarter Alftalgemeinden in der Kindertagesstätte

hier: Vereinbarung zum Ausgleich finanzieller Belastungen

9.

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

hier: Beschränkung der Geschwindigkeit auf der Ortsdurchfahrt (B49)

10.

I. Satzungsänderung der Ortsgemeinde Bengel über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus vom 23.11.2021

11.

Spendenannahme

12.

Bauangelegenheiten Gemarkung Bengel Flur 11, Flurstück 21 (Zur Scheif)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

13.

Versetzen einer Straßenleuchte in der Koblenzer Straße

14.

Abriss von Gebäuden (privat) im Rahmen der Dorferneuerung

15.

Zukunfts-Check Dorf;

Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

16.

Mitteilungen und Anfragen

16.1

Baumfällungen und Baumpflegearbeiten in der Ortsgemeinde

16.2

Aktion Grün

16.3

Kanaldeckel-Springiersbacher Straße

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es wurden keine Fragen durch die anwesenden Einwohner gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates am 04.07.2024 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Verpflichtung der Ratsmitglieder

Gemäß § 30 GemO verpflichtet der Vorsitzende namens der Ortsgemeinde Bengel die neu gewählten Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten.

In diesem Fall handelt es sich um das noch zu verpflichtende Ratsmitglied, Herrn Mario Schütz.

Insbesondere wies der Vorsitzende auf die Bestimmungen des § 20 GemO - Schweigepflicht, § 21 GemO – Treuepflicht, § 22 GemO – Ausschließungsgründe und § 30 GemO – Rechte und Pflichten der Ratsmitglieder hin.

Beschlussfassung:

entfällt

4. Forstwirtschaftsplan 2025 gemäß § 29 LWaldG

Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.

Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2025 für die Ortsgemeinde Bengel vorgelegt.

Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:

Ertrag

33.430 €

Aufwand

24.910

Ergebnis

8.520 €

Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt. Revierförsterin Eva Bässmann stellt diesen in der Sitzung vor.

Beschlussfassung:

Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen angenommen.

5. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bengel für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bengel für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 23.10.2024 geprüft und abgenommen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Martin Equit, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Martin Equit, beschließt der Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung 2023 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und der Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister zu vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2023 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.

Der Ortsbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordneten (außer der 1. Ortsbeigeordnete) haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom 1. Ortsbeigeordneten, Herrn Dominik Weis, geführt.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2023 wird zur Anlage dieser Niederschrift beigefügt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen angenommen.

6. Beratung und Beschlussfassung der Doppelhaushaltssatzung und -plan für die Haushaltsjahre 2025 und 2026

Den Ratsmitgliedern wurde der Doppelhaushaltsplan 2025 und 2026 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Sachgebietsleiter Patrick Stoffel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Ergebnisse der Neubewertungen Grundsteuer A und B durch das Finanzamt in die Neukalkulation der jeweiligen Hebesätze aufgenommen. Mit der Neubewertung einhergehende, teilweise erhebliche Umverteilungen der Grundsteuerlast, sind seitens des Landes Rheinland-Pfalz gebilligt und eröffnen den Kommunen keinen Ermessens- und Bewertungsspielraum.

Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Haushaltsplan gem. § 93 Absatz 4 GemO in jedem Jahr auszugleichen. Um diesen Ausgleich erreichen zu können, sind Hebesätze in der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres zumindest so festzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen und damit die Erträge der Gemeinde mindestens in Vorjahreshöhe erreicht werden. Im Übrigen ist es für die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen zwingend erforderlich, Hebesätze zumindest in Höhe der Nivellierungssätze festzusetzen.

Beschlussfassung:

Nach Beratung der Doppelhaushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde Bengel für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 wird dieser wie in der Sitzung vorgestellt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen angenommen.

7. Beratung und Beschlussfassung über die VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bengel

Mit den Neuregelungen der Gemeindeordnung anl. der Corona-Pandemie wurde zum einen die Möglichkeit der digitalen öffentlichen Bekanntmachung eröffnet. Danach besteht die Möglichkeit, öffentliche Bekanntmachungen elektronisch im Internet zu vollziehen. Neben Fragen der Rechtssicherheit und Kosten werden mit dieser Möglichkeit auch verwaltungsvereinfachende Effekte erzielt. Für eine Umsetzung ist eine Änderung der Hauptsatzung erforderlich.

Der Entwurf der VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bengel ist in der Anlage beigefügt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bengel in der in der Anlage beigefügten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen angenommen.

8. Aufnahme von Kindern benachbarter Alftalgemeinden in der Kindertagesstätte

hier: Vereinbarung zum Ausgleich finanzieller Belastungen

Unter anderem bei vollständiger Auslastung der Kindertagesstätte am Wohnsitz des Kindes, nehmen die Kindertagesstätten in den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel und Kinderbeuern untereinander zu betreuende Kinder auf, sofern dort entsprechende Kapazitäten bestehen. Die wechselweise Aufnahme der Kinder ist bisher ohne finanziellen Ausgleich erfolgt.

Im Zuge der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs wird zur Ermittlung des Finanzbedarfs einer Kommune nunmehr zusätzlich ein sog. Ansatz für Kindertagesbetreuung berücksichtigt. Dazu wird die Anzahl der Kinder bis zum vollendeten fünften Lebensjahr zuzüglich der Anzahl der einzuschulenden Kinder mit Hauptwohnsitz in der kommunalen Gebietskörperschaft herangezogen. Der hieraus resultierende Finanzbedarf wird immer der Wohnsitzgemeinde zugerechnet, auch wenn diese die Kindertagesbetreuung nicht oder nicht in vollem Umfang wahrnimmt. So kommt es regelmäßig vor, dass die aufnehmende Kindertagestätte bzw. Kommune den finanziellen Aufwand zu tragen hat, während die abgebende Kommune – unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft – ohne entgegenstehenden Aufwand eine Zuweisung aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält.

Vor diesem Hintergrund sowie einem zuletzt kapazitätsbedingt angestiegenen Umfang der Aufnahmen, soll auf Grundlage der beigefügten Vereinbarung künftig ein finanzieller Ausgleich zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel und Kinderbeuern erfolgen. Unter den Ortsbürgermeistern wurde die grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung hergestellt. Dabei wurde sich bewusst für eine Pauschalierung der Zahlung je aufgenommenem Kind in Anlehnung an den kommunalen Finanzausgleich und gegen eine spitze Abrechnung entschieden.

Berechnungsbeispiel auf Basis 2024:

Dies entspricht dem Betrag, den eine Kommune bei fehlender eigener finanzieller Leistungsfähigkeit aus dem kommunalen Finanzausgleich erhält.

Der verwaltungsseitig erstellte Vereinbarungsentwurf wird nach erfolgter Abstimmung nunmehr den jeweiligen Ortsgemeinderäten zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat stimmt der Vereinbarung wie vorgelegt zu und beauftragt Ortsbürgermeister Simon mit dem Abschluss der Vereinbarung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen angenommen.

9. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

hier: Beschränkung der Geschwindigkeit auf der Ortsdurchfahrt (B49)

Auf Bundesebene wurde eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorgenommen, welche die Einrichtung einer 30 km/-Zone auch auf klassifizierten Straßen erleichtern soll. Damit soll es in der Zukunft auch möglich sein, eine gesamte Ortslage in eine 30 km/h-Zone einzubeziehen, auch wenn in dieser Ortslage sich klassifizierte Straßen befinden.

Die Anordnung einer solchen 30 km/h-Zone würde auf Antrag des Ortsgemeinderates und nach Prüfung der Sach- und Rechtslage und Beteiligung u. a. des LBM Rheinland-Pfalz, durch die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach erfolgen.

Aktuell ist die beschriebene gesetzliche Änderung zwar bereits in Kraft getreten ist. Jedoch liegen die notwendigen Verwaltungsvorschriften für den Gesetzesvollzug noch nicht vor.

Von Seiten der Verwaltung wird in Vorbereitung der Vorlage der Verwaltungsvorschriften um Mitteilung durch den Ortsgemeinderat Bengel gebeten, ob eine solche Änderung gewünscht wird und dabei insbesondere auch die klassifizierten Straßen B49 „Trierer- bzw. Koblenzer Straße“ mit einbezogen werden soll.

Sofern eine solche Bitte bzw. ein solcher Antrag an die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach gerichtet wird, ist beabsichtigt das Umsetzungsverfahren nach Bekanntgabe der Verwaltungsvorschriften in die Wege zu leiten.

Beschlussfassung:

Nach eingehender Beratung beschließt der Ortsgemeinderat zunächst, dass die Gemeinde mit dem LBM in Kontakt tritt, um die Machbarkeit der Errichtung eines Fahrbahnteilers in der Ortsmitte (Trierer- bzw. Koblenzer Straße) zu prüfen.

Außerdem wird die Verwaltung gebeten, die Möglichkeit der Einrichtung eines 30km/h-Gebotes für LKW-Verkehr innerhalb der Ortslage (auf der Trierer- bzw. Koblenzerstraße) zu prüfen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung angenommen.

10. I. Satzungsänderung der Ortsgemeinde Bengel über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus vom 23.11.2021

In der Gebührensatzung des Dorfgemeinschaftshauses in Bengel soll die Berechtigung zur Nutzung dem Bedarf angepasst werden. Sie soll in Zukunft nur noch der Gemeinde, den Ortsvereinen und Ortsgruppen überregionaler Vereine sowie Privatpersonen vorbehalten sein. Dies wird mit der vorgeschlagenen Änderung sichergestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die I. Satzungsänderung wie in der Anlage beigefügt.

Sie soll am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

11. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Bengel wurden folgende Spenden angeboten:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Gemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme der o.g. Spende.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen angenommen.

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen (aufgrund des § 22 GemO) und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Ratsmitglied Martin Equit

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Bruno Kihm

Ratsmitglied Alexander Mohr

Ratsmitglied Sonja Müller

12. Bauangelegenheiten Gemarkung Bengel Flur 11, Flurstück 21 (Zur Scheif)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr plant auf dem Grundstück Gemarkung Bengel Flur 11, Flurstück 21 -siehe beigefügten Lageplan-, die Errichtung einer Einfriedung mit einer Gesamthöhe von 2,85 m. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bengel „GE – Auf der Scheif“ und weicht von dessen Festsetzungen ab. Gemäß I. Ziffer 3 der gestalterischen Festsetzungen ist eine Einfriedung höher als 2,00m unzulässig, hiervon weicht der Bauherr ab.

Die Abweichung wird in dem Antrag wie folgt begründet:

Da das Gelände innerhalb der Mauer aufgefüllt und auf das Niveau des Wohnhauses angeglichen werden soll, wäre die Einfriedung von Innen aus gesehen nur noch 1,50 m hoch. Um Einsicht von außen in das Grundstück zu vermeiden ist die Einfriedung deswegen in der o.a. Höhe geplant.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben, bzw. die Zustimmung zur Erteilung der erforderlichen Befreiung seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen und 5 Enthaltungen angenommen.

13. Versetzen einer Straßenleuchte in der Koblenzer Straße

Der Eigentümer der Parz. 23/0, Flur 19 (Koblenzer Straße 29) beantragt die Versetzung einer Straßenleuchte vor dem Anwesen, um das Grundstück besser nutzen zu können. Die Firma Westenergie AG hat einen entsprechenden Leuchtenplan (ist als Anlage beigefügt) und ein Angebot vorgelegt. Der Grundstückseigentümer hat schriftlich erklärt (Schreiben v. 19.11.2024 an Ortsbürgermeister Simon) die Kosten zu übernehmen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Bengel stimmt der Versetzung der Straßenleuchten zu. Die Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen angenommen.

14. Abriss von Gebäuden (privat) im Rahmen der Dorferneuerung

Im Rahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes, Projekt: ZukunftsCheckDorf, ist im Maßnahmenkatalog u.a. als städtebauliche Zielsetzung der Abriss bzw. die Beseitigung von sogenannten Leerständen vorgesehen.

Der Eigentümer der Gebäude Gemarkung Bengel Flur 14, Flurstücke 17 und 20/1 (Trierer Straße 18; 20 und 22 -siehe beigefügten Lageplan-), beabsichtigt in dem Rahmen den Abriss. Die Gebäude sind Kernschrott und ein Abbruch würde die Situation mit der an dieser Stelle beengten Ortsdurchfahrt in Kombination mit einer neuen Nutzung aus städtebaulicher Sicht definitiv aufwerten. Die Maßnahme ist im Rahmen des Dorferneuerungskonzeptes grundsätzlich förderfähig.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Abriss der o.a. Gebäude im Rahmen des Dorferneuerungskonzeptes (ZukunftsCheckDorf) der Ortsgemeinde Bengel zu. Der Ortsgemeinderat bestätigt, dass das Vorhaben den städtebaulichen Zielen des Dorferneuerungskonzeptes (ZukunftsCheckDorf) entspricht.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen angenommen.

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen (aufgrund des § 22 GemO) und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Ortsbürgermeister Karl Josef Simon

Ratsmitglied Martin Simon

Der 1. Ortsbeigeordnete, Dominik Weis, übernimmt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz

15. Zukunfts-Check Dorf;

Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

Die Erstellung des Abschlussberichtes zum Zukunfts- Check Dorf steht unmittelbar vor der Fertigstellung. Als wesentliche Planungsziele zur Fortentwicklung der Gemeinde Bengel sind insbesondere folgende Punkte zu benennten:

Sanierung / Umbau der Bahnstation der Deutschen Bahn, Errichtung eines eigenen Jugendtreffs, Sicherung der Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude / Wege, Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung, Schaffung begleitender Betreuungsangebote, Erweiterung professioneller Pflegeleistungen, Integration sog. Neubürger/innen, sowie von „Jung“ und „Alt“, Nachwuchsförderung in den bestehenden Ortsvereinen, Entwicklung eines „dorfbezogenen“ Tourismuskonzeptes, Bemühungen um Etablierung einer Dorfgastronomie, Errichtung von Ladestationen für E-PKW, E-Bikes sowie Fahrrad- Notreparatur- Anlaufstelle, Ausbau und Anbindung von Wander- und Radwegen, Errichtung eines sog. Walderlebnispfades, Etablierung eine sog. „Bürger- Shuttle- Dienstes“, Etablierung eines sog. „Bürgerbusses“, Installation von Windkraftanlagen, Umrüstung auf energiesparende Leuchtmittel, Entwicklung eines zukunftsträchtigen Heizungskonzeptes der Ortsgemeinde, Motivierung zur Umrüstung / Neuinstallation erneuerbarer Heizungsanlagen bei privaten Eigentümer/innen, Erhaltung und Gestaltung ortsbildprägender Bausubstanz, Beseitigung sog. „Leerstände“ / Schaffung von Wohnraum, Maßnahmen zur Altbausanierung, Sanierung denkmalgeschützter und ortsbildprägender Gebäude, Entwicklung eines Verkehrskonzeptes für das Ortszentrum, Schaffung einer regelrechten „Erholungsoase“ „An der Rausch“, Beseitigung der starken Geruchsbelästigung durch Verschmutzung von Verkehrswegen- und Flächen, Schließung von Baulücken, Ausweisung eines Neubaugebietes.

Die Umsetzung dieser Maßnahmen kann dazu beitragen die Gemeinde zukunftsfähig weiterzuentwickeln.

Die wesentlichen fachlichen Belange wurden mit der Unteren Landespflegebehörde, der Unteren Denkmalschutzbehörde, der Nuturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, der Fachbereiche Gebäudemanagement / Kreisstraßen, sowie Jugend und Familie der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, der Landwirtschaftskammer, des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR) Mosel und des Landesbetriebes Mobilität (LBM) Trier besprochen bzw. abgestimmt. Die Anregungen und Empfehlungen der Fachbehörden und sonstigen Stellensind im beigefügten Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 02. Juli 2024 aufgeführt.

Zu diesen Anregungen und Empfehlungen hat der Ortsgemeinderat Stellung zu nehmen und entsprechend zu beschließen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Bengel beschließt die im Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 02. Juli 2024 aufgeführten Anregungen und Empfehlungen in den Abschlussbericht zum Zukunfts- Check Dorf aufzunehmen.

Der entsprechend fortgeschriebene Abschlussbericht soll als neues Dorferneuerungskonzept der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Genehmigung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen angenommen.

16. Mitteilungen und Anfragen

16.1. Baumfällungen und Baumpflegearbeiten in der Ortsgemeinde

Ortsbürgermeister Simon teilt mit, dass innerhalb der Ortsgemeinde diverse Baumpflegearbeiten und -fällungen zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit seitens der Ortsgemeine durchgeführt wurden

16.2. Aktion Grün

Ortsbürgermeister Simon gibt eine Information von Klaus Litzenburger an den Rat weiter, dass die Möglichkeit im Rahmen des Förderprogramms „Aktion Grün“ besteht, Obstbäume auf gemeindeeigenen Grundstücken für kostenlose Pflege- bzw. Rückschnittmaßnahmen anzumelden. Es würde sich vermutlich um circa 60 Obstbäume in der Ortsgemeinde handeln. Eine Anmeldung werde dafür in Erwägung gezogen, wenn die konkreten Rahmenbedingungen bekannt sind.

16.3. Kanaldeckel-Springiersbacher Straße

Nach Anmerkungen durch mehrere Ratsmitglieder über einen zu tief liegenden Kanaldeckel in der Springiersbacher Straße teilt Ratsmitglied, Herr Alexander Mohr (angestellt bei den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach) mit, dass dies bereits in die Auflistung zur Ausbesserung seitens der Verbandsgemeindewerke aufgenommen wurde.

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