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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Bekannmachung Erneuerbare Energien

Teilfortschreibung Flächennutzungsplan Windenergie

In der Ausgabe 07/2023, Eifel-Mosel-Husrück aktuell, wurde die Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens öffentlich bekannt gemacht. Der Text war insofern fehlerhaft, weil versehentlich Bestandteile/Textbausteine eine vorherigen Verfahrens verwendet wurden. Mit der nachfolgenden Bekanntmachung erfolgt die Korrektur/Richtigstellung:

Öffentliche Bekanntmachung

Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

a)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

b)

Durchführung der erneuten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 des BauGB, in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit folgendes bekannt gemacht:

a) Aufstellungsbeschluss

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hat am 19.03.2015 folgenden Beschluss gefasst:

„Die Teilfortschreibung „Windkraft“ soll auf den Bereich der Alt-VG Traben-Trarbach ausgedehnt werden. D.h., es erfolgt ab sofort eine einheitliche Teilfortschreibung „Windkraft“ für den Bereich der neuen VG Traben-Trarbach.“

b) Frühzeitiges Beteiligungsverfahren

Die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien bezieht sich auf den Teilfbereich „Windenergie“.

Die durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich am 16.03.2020 bekannt gegebene landesplanerische Stellungnahme wurde in den nunmehr ins erneute Beteiligungsverfahren gebrachten Planentwürfen berücksichtigt.

In der Sitzung vom 08.12.2022 hat der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach eine erneuten frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Auslegung der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB.

Der vom Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach in seiner Sitzung am 08.12.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Flächennutzungsplanes „Teilfortschreibung Windenergie“ - wie in den anliegenden Übersichtsplänen dargestellt -, bestehend aus

1.

zeichnerischen Plandarstellungen zur Windenergie bestehend aus den Plänen Ausschlussgebiete, Vorbehaltsgebiete, Schutzgebiete und Eignungsflächen

2.

einer städtebaulichen Begründung mit Darlegung der allgemeinen Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes zur Windenergie.

liegen in der Zeit

vom Montag, dem 20. März 2023 bis

zum Montag, dem 24. April 2023,

in der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv, Zimmer A 208, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.

Manfred Schneider 06541/708152 bzw. schneiderm@vgtt.de

Im Zuge des weiteren Planverfahrens wird eine Umweltprüfung durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Planung bezieht sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Die genaue Umgrenzung des Plangebietes kann den beigefügten Übersichtskarten entnommen werden.

Windenergie:

Ziel der Fortschreibung ist es, der Windenergienutzung - wie vom Gesetzgeber gefordert - substanziell Raum zu verschaffen, d.h. im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzeptes Sondergebiete für die Windenergienutzung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO (Vorrangflächen - Konzentrationszonen) im Gebiet der Verbandsgemeinde darzustellen. Mit dieser Gesamtplanung zum Thema Windenergie sollen somit auch die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB (Planvorbehalt) erreicht werden.

In der Zeit vom 20. März 2023 bis einschließlich 24. April 2023 werden die Planunterlagen auf der Internetseite www.vgtt.de veröffentlicht.

Die Einsichtnahme in die Planung ist auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter www.vgtt.de (Rathaus & Politik, Bauamt / Beteiligungsverfahren / Verbandsgemeinde) möglich.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 24.04.2023 (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Traben-Trarbach / Kröv, den 02.03.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel
Bürgermeister