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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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Energietipp LAG Vulkaneifel

Regionalbudget: Förderaufruf von Kleinstprojekten ist gestartet!

Über das Förderangebot „Regionalbudget“ von Bund und Ländern haben Kommunen, Vereine, Organisationen und Unternehmen auch im Jahr 2023 wieder die Chance eine finanzielle Unterstützung zu erhalten.

Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region mit neuen Ideen voranbringt und die Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LILE) unter dem Motto „Vulkaneifel: Wir gestalten gemeinsam die Zukunft“ unterstützt. Wir beraten Sie gerne!

Alle Interessierten sind aufgerufen, ihre Vorschläge in Form einer Projektskizze bei der LAG Vulkaneifel einzureichen.

Die geltenden Projektauswahlkriterien sowie den für die Einreichungsfrist wichtigen Projektsteckbrief finden Sie auf unter www.leader-vulkaneifel.de.

Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf

Fördermittel-Budget: 100.000 EUR[1]

Datum des Aufrufes: 09. Februar 2023

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 20. März 2023 (Ausschlussfrist)

Projektauswahl durch die LAG: 19. April 2023

Frist für Projektabschluss und Abrechnung: 02. Oktober 2023

Inhalt des Aufrufes: Kleinstprojekte im Rahmen des Regionalbudgets

Stelle für die Einreichung der Anträge und weitere Auskünfte: Regionalmanagement LAG Vulkaneifel

c/o entra Regionalentwicklung GmbH

Falkensteiner Weg 3

67722 Winnweiler

Tel.: 06302/9239 -23

eMail: vulkaneifel@entra.de

Welche Ausgaben können gefördert werden?

Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden

Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden

Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen

Gestaltung von dörflichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern

Schaffung, Erhaltung und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen

Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)

Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen

Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen

Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsieglung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien

Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene

Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete, welche Investitionen

o in nicht landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben,

o in kleine Infrastrukturen,

o in Basisdienstleistungen,

o zur Umnutzung dörflicher Bausubstanz,

o zugunsten des ländlichen Tourismus und

o zur Verbesserung des kulturellen und natürlichen Erbes von Dörfern umfassen können; und die Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung

Kleine Infrastruktureinrichtungen

o dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen

Kleinstunternehmen der Grundversorgung

o Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter, einschließlich des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, deren Förderungen die Bedingungen der EU auf De-minimis-Beihilfen erfüllen

Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

o Investive und nicht investive Maßnahmen für lokale Basisdienstleistungen zur Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung

Welche Ausgaben können nicht gefördert werden?

Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten,

Landankauf,

Kauf von Tieren,

Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind,

Leistungen der öffentlichen Verwaltung,

laufender Betrieb,

Unterhaltung,

Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB,

einzelbetriebliche Beratung,

Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements,

Personalleistungen

[1] Dieser Projektaufruf steht unter Vorbehalt der Bereitstellung des o.g. Fördermittelbudgets durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW). Kann die LAG nicht wie angenommen darüber verfügen, behält sie sich die Aufhebung dieses Projektaufrufes vor.

Welche Voraussetzungen gelten?

Die Projekte müssen der Richtline entsprechen.

Zwischen LAG und Fördermittelempfänger (Letztempfänger der Zuwendung) wird ein Vertrag zur Unterstützung des jeweiligen Kleinstprojektes geschlossen.

Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojekts je Letztempfänger können maximal 20.000 € (netto) betragen. Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig.

Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt.

Zum Abruf der bewilligten Zuwendung muss der LAG bis spätestens 02. Oktober 2023 ein entsprechender Zahlungsantrag vorgelegt werden, der u.a. die gezahlten Rechnungen sowie eine kurze Projektdokumentation enthält.

Welche Auswahlkriterien und Fördersätze kommen zur Anwendung?

Die LAG hat für die Bewertung dieser Projektanträge vereinfachte Projektauswahlkriterien sowie die Anwendung der Premiumfördersätze beschlossen.

Die geltenden Projektauswahlkriterien finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de.

Die Fördersätze sind in folgender Tabelle zusammengefasst:

Zuwendungsempfänger

max. Förderung

Öffentliche Hand / LAG (einschließlich öffentlich anerkannter Institutionen)

75 %

Private Projektträger

40 %

Gemeinnützige Projektträger

50 %

Qualifizierungs-/ Bildungsträger

75 %

Ablauf des Auswahlverfahrens:

1.

Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle. Einreichung des ausgefüllten Projektsteckbriefes und weiterer erforderlicher Unterlagen durch den Projektträger bei der LAG-Geschäftsstelle (Eingang bis spätestens 20. März 2023).

2.

Prüfung der Projektskizze auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit in der LAG-Geschäftsstelle.

3.

Bewertung der Förderwürdigkeit und Festlegung einer Punktbewertung sowie eines Fördersatzes durch die LAG bei der Auswahlsitzung.

4.

Bildung einer Rangfolge der eingereichten Projekte und Auswahl der Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Budget.

5.

Abschluss einen Vertrag mit der LAG Vulkaneifel.

6.

Umsetzung des Projektes und fristgerechte Einreichung des Zahlungsantrages mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnungen, Zahlbelege, Vergabedokumentation) bei der LAG.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können!

Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel bei der entra Regionalentwicklung GmbH gerne zur Verfügung!