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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 10/2023
Amtlicher Teil
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LAG Vulkaneifel

7. Förderaufruf für ehrenamtliche Bürgerprojekte!

Bis zum 13.03.2023 können Vorschläge für ehrenamtliche Bürgerprojekte eingereicht werden!

Im Jahr 2023 haben wir erneut die Möglichkeit auch kleine, gemeinnützige Projekte zu fördern und damit vor allem ehrenamtliche Initiativen in unserer Region zu unterstützen. Und so funktioniert es:

1.

Formlose Interessensbekundung bei der LAG-Geschäftsstelle mit einer Projektidee und Projektbeschreibung (Wer macht was? Wer ist der konkrete Projektträger? Welche Kosten entstehen? Wann erfolgt die Umsetzung?)

2.

Bewertung des Projektes durch die LAG und gegebenenfalls Anerkennung.

3.

Nach Durchführung des Projektes Abgabe einer Projektdokumentation und des Kostennachweises bei der LAG-Geschäftsstelle.

4.

Auszahlung der Mittel durch die LAG-Geschäftsstelle.

Was kann gefördert werden?

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Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.

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Es können Projekte z.B. zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, zur Stärkung des sozialen Engagements, zum Thema Nachhaltigkeit oder zur Förderung von Kultur eingereicht werden.

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Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.

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Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine Arbeitsleistungen.

Was kann nicht gefördert werden?

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Kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht).

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Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte).

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Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste).

Wer darf einen Förderantrag stellen?

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Gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen.

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Keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich.

Welche Förderung gibt es?

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Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden.

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Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.

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Die Förderung wird nach Einreichung bereits vom Antragsteller bezahlten Rechnungen ausgezahlt. Die Rechnungen sowie die Projektdokumentation müssen bis spätestens 02.10.2023 bei der LAG-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Wichtige Eckdaten zum 7. Aufruf „Ehrenamtliche Bürgerprojekte“

Fördermittel-Budget: 30.000 EUR[1] (Landesmittel)

Datum des Aufrufes: 18.01.2023

Einreichungsfrist für Projektskizzen: 13.03.2023 (Ausschlussfrist)

Projektauswahl durch die LAG: 19.04.2023

Frist für die Schlussabrechnung: 02.10.2023 (Letzter Termin für die Einreichung der

Rechnungen bei der LAG-Geschäftsstelle)

Weitere Informationen finden Sie unter www.leader-vulkaneifel.de

Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Interessensbekundungen in die Auswahl der ehrenamtlichen Bürgerprojekte einbezogen werden können! Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein!

Wittlich, den 18.01.2023
Datum, Ort
Dr. Sabine Theunert
(Vorstandsvorsitzende der LAG)

[1] Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung.

Bei Fragen steht Ihnen das Regionalmanagement der LAG Vulkaneifel bei der entra Regionalentwicklung GmbH gerne zur Verfügung!