Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 01.02.2023 auf den 08.02.2023, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 03.02.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 20:15 Uhr
Anwesend:
| 1. | Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck |
| 2. | Ratsmitglied Peter Becker |
| 3. | Ratsmitglied Markus Benz |
| 4. | 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Heiko Jäckels |
| 5. | Ratsmitglied Markus Klasen |
| 6. | Ratsmitglied Christian Knappstein |
| 7. | Ratsmitglied Jörg Ludwig |
| 8. | Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann |
| 9. | Ratsmitglied Ottmar Nilles |
| 10. | Ratsmitglied Jürgen Schäfer |
| 11. | 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels |
| 12. | Ratsmitglied Hans Georg Simon |
| 13. | Ratsmitglied Nina Steffens |
| 14. | Ratsmitglied Sigrid Steffens |
| 15. | Ratsmitglied Dirk Steinmetz |
| 16. | Ratsmitglied Volker Theisen |
Außerdem anwesend:
| 1. | Bürgermeister Marcus Heintel |
| 2. | Revierförsterin Eva Bässmann |
| 3. | VG-Entwickler Malte Ortner |
| 4. | Schriftführer Sachgebietsleiter Patrick Stoffel |
Entschuldigt:
| 1. | Ratsmitglied Dajana Hermann |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" |
| 4. | Teilfortschreibung "Erneuerbare Energien" des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; -Freiflächen-Photovoltaikpark "Messeberg" in der Gemarkung Flußbach hier: Beteiligung und Zustimmung der Nachbargemeinden gem. § 67 Abs. 2 Satz 4 GemO |
| 5. | Kommunaler Klimapakt |
| 6. | Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR |
| 7. | Anpassung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung hier: Verlängerung der Nutzungsrechte |
| 8. | Neufassung einer Benutzungs- und Gebührenordnung für das Dorfgemeinschaftshaus |
| 9. | Instandsetzung Wirtschaftswege nach Naturkatastrophe/Starkregen 2021 Förderbewilligung und Erteilung Vergabeermächtigung |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
| 10.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023 |
| 10.2 | Hochwasser- und Starkregenkonzept |
| 10.3 | Glasfaserausbau |
| 10.4 | Machbarkeitsstudie Nahwärmekonzept |
Es waren keine Einwohner anwesend.
Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
Am 12.11.2022 wurde das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes gestartet. Für das Jahr 2022 sollen 200 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Insgesamt stehen, bis zum Jahr 2026, 900 Millionen Euro bereit.
Waldbesitzende welche die Einhaltung von 12 Förderkriterien beschließen (siehe Anlage 1), können mit einer Fördersumme von bis zu 100 € je Jahr und Hektar Forstbetriebsfläche bedacht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Hektar.
Die 12 Förderkriterien gehen über die durch die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC gesetzten Standards hinaus und haben Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung mit einem Verpflichtungszeitraum von 10 bzw. 20 Jahren.
Für Waldbesitzende mit zuwendungsfähigen Waldflächen von unter 100 ha besteht die Möglichkeit lediglich die Kriterien 1-11 umzusetzen; dadurch reduziert sich die Fördersumme aus 85 € je Jahr und ha. Das 12. Kriterium - Nutzungsverzicht auf 5% der Waldfläche für 20 Jahre - ist für förderfähigen Waldbesitz größer als 100 ha verpflichtend (siehe Anlage 2).
Die Kontrolle erfolgt über ein Audit durch FSC bzw. PEFC. Bei einer Zertifizierung nach PEFC werden für die Überprüfung 3 € je ha, über ein Zusatzmodul zur eigentlichen Zertifizierung, abgerechnet. Innerhalb eines Jahres muss der Nachweis der Umsetzung erfolgt sein.
Revierförsterin Eva Bässmann erläutert dem Rat die Eckpunkte des Förderprogramms und schlägt passende Stilllegungsflächen vor.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Beantragung von Zuwendungen und die Umsetzung der Kriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes, um die Chance auf Zuwendungen aus dem Förderprogramm zu erhalten. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt im Rahmen der Beförsterung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Der Gemeinderat wird über die vom Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach in der Sitzung am 08.12.2022 (TOP 6.1) beschlossene Fortschreibung -Teilbereich Erneuerbare Energien- des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und deren Inhalt zur Darstellung von Sonderbauflächen Photovoltaik in der Gemarkung Flußbach informiert. Der Änderungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellt.
Gemäß § 67 Absatz 2 der Gemeindeordnung (GemO) ist zu der vorgenannten Änderung des Flächennutzungsplanes die Zustimmung der Nachbargemeinden erforderlich.
Beschlussfassung:
Nach Beratung stimmt der Gemeinderat Bausendorf der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wie dargestellt zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Das Land Rheinland-Pfalz richtet gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden einen Kommunalen Klimapakt (KKP) ein. Im Kern besteht der KKP aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen. Beitretende Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.
Der KKP ist zunächst für 2023 und 2024 vereinbart und soll anschließend mit den Beteiligten fortgeschrieben werden.
Eine Teilnahme ist nur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach möglich. Beispiele für Maßnahmen finden sich im beigefügten Material.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme der Ortsgemeinde Bausendorf am KKP gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Maßnahmen sollen sich mit dem Klimaschutz und der Anpassung an dessen Folgen befassen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Ortsgemeinde orientiert sein. Konkrete Maßnahmen werden erarbeitet und der Verwaltung mitgeteilt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Der vorliegende Änderungsentwurf wurde durch den Verwaltungsrat der EG TT AöR beschlossen mit der Beauftragung die Zustimmung der Trägerkommunen einzuholen. In der Anlage befindet sich die Änderungen zur II. Satzungsänderung
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
hier: Verlängerung der Nutzungsrechte
Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bausendorf wurde entsprechend der Mustersatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erstellt. In der Anlage zur Mustersatzung wurde eine Änderung vorgenommen, welche die Verlängerungsgebühr von Wahlgrabstätten betrifft. Um Rechtssicherheit zu erlangen, muss die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst werden.
Bislang erfolgte die Abrechnung von Verlängerungsgebühren durch eine Jahresgebühr, auch wenn die Grabstätte für kein volles Jahr verlängert werden musste. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und gegen die Normenklarheit und -bestimmtheit. Die Abrechnung von Verlängerungen muss auf eine taggenaue Abrechnung umgestellt werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt den 1. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung wie in beiliegender Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses in Bausendorf vom 27.09.2005 und die dazugehörige Gebührenordnung vom 18.12.2008 und Benutzungsordnung vom 27.09.2005, aufgrund deren die Abrechnung der Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses erfolgt, sind veraltet. Außerdem sollten die Gebühren für die Nutzungen angepasst werden, da die öffentlichen Einrichtungen möglichst kostendeckend zur bewirtschaften sind.
Die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren ist als Anlage beigefügt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung wie in beigefügter Form. Sie soll am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft treten. Gleichzeitig treten alle anderen Satzungen und Ordnungen außer Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Förderbewilligung und Erteilung Vergabeermächtigung
Auf der Grundlage der seitens des Architektur- und Ingenieurbüros Jakobs + Fuchs aus Morbach erstellten Kostenschätzungen für die Beseitigung der Schäden aus der Naturkatastrophe vom Juli 2021 (Hochwasser/Starkregen) im Bereich der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurden verwaltungsseitig Fördermittel aus dem Sondervermögen „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ beantragt.
Auf die entsprechende Beratung und Beschlussfassung unter TOP 4. der Ortsgemeinderatssitzung vom 29.09.2022 wird verwiesen.
Für die Maßnahme im Bereich der Ortsgemeinde Bausendorf „Instandsetzung ländlicher Wege nach Beschädigung durch Starkregen“ liegt inzwischen die Förderbewilligung vor.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 100 v. H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Die Leistungen zur Instandsetzung der betroffenen Wirtschaftswege werden zeitnah durch die Verwaltung ausgeschrieben. Die Arbeiten sollen möglichst nach Ostern 2023 ausgeführt werden.
Zur Gewährleistung eines zügigen Maßnahmenbeginns wird verwaltungsseitig empfohlen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Vergabe der Wegebauarbeiten zur Beseitigung der durch die Naturkatastrophe 2021 entstandenen Schäden zu ermächtigen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für die Beseitigung der durch die Naturkatastrophe 2021 an den gemeindlichen Wirtschaftswegen entstandenen Schäden / Instandsetzung der Wirtschaftswege, auf der Grundlage der Vergabeempfehlung, zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023
Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung mit übersandten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit.
Sachgebietsleiter Patrick Stoffel weist ergänzend darauf hin, dass die Ortsgemeinde Bausendorf, abweichend von der Darstellung in der Genehmigungsverfügung, statt eines Verbindlichkeitsbestands einen bereinigten Forderungsbestand gegenüber der Einheitskasse ausweist.
10.2. Hochwasser- und Starkregenkonzept
Ortsbürgermeister Heck informiert über den Sachstand des Hochwasser- und Starkregenkonzeptes. Dieses liegt inzwischen im Entwurf vor; eine Beratung und Beschlussfassung erfolgt voraussichtlich Mitte des Jahres 2023.
10.3. Glasfaserausbau
Ortsbürgermeister Heck teilt mit, dass die Arbeiten zur Herstellung der Glasfaserhausanschlüsse (FTTH) im Frühjahr 2023 beginnen werden.
10.4. Machbarkeitsstudie Nahwärmekonzept
Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.
Ortsbürgermeister Heck sowie VG-Entwickler Malte Ortner informieren über den aktuellen Sachstand. Das Quartierskonzept, in dessen Rahmen die Machbarkeitsstudie durchgeführt werden soll, wurde überarbeitet und wird der Förderstelle erneut vorgelegt.
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