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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 10/2024
Burg - amtlich
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Bekanntmachung des Wahlleiters über die Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Wahl des Gemeinderats in der Ortsgemeinde Burg (Mosel) sowie für die Wahl

der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters in der Ortsgemeinde Burg (Mosel)

Ergänzend zur Bekanntmachung des Landrats vom 04.03.2024 über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen wird Folgendes bekannt gegeben:

I.

Bei der am 09. Juni 2024 stattfindenden Wahl des Gemeinderats in Burg (Mosel) sind 8 Ratsmitglieder zu wählen.

II.

In einem Wahlvorschlag für die Wahl des Gemeinderats dürfen höchstens 16 Bewerberinnen und Bewerber, für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters nur eine Bewerberin oder ein Bewerber benannt werden. Für die Wahl des Gemeinderats kann dieselbe Bewerberin oder derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.

Die Zahl der Einwohner in Burg (Mosel) liegt unter 500 Einwohner. Die Wahlvorschläge bedürfen keiner Unterstützungsunterschriften (§16 Abs. 2 KWG).

III.

Die Wahlvorschlagsträger sind allein verantwortlich, dass die Unterstützungsunterschriften rechtzeitig geleistet werden. Unterstützungsunterschriften können mit dem Wahlvorschlag oder auf gesonderten amtlichen Formblättern geleistet werden. Nach Ablauf der Einreichungsfrist (Abschnitt IV) können Unterstützungsunterschriften nicht mehr geleistet werden.

IV.

Die vollständig unterzeichneten und mit den erforderlichen Anlagen versehenen Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl des Gemeinderats sind bei dem Gemeindewahlleiter Rudolf Bucher, Moselstraße 52, 56843 Burg (Mosel),

oder

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach in 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 22/23) einzureichen.

Wahlvorschläge für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters sind bei der dem Wahlleiter für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters Wilhelm Christ, Schulstraße 14, 56843 Burg (Mosel),

oder

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach in 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3 (Zimmer 22/23) einzureichen.

Die Einreichungsfrist läuft

am Montag, dem 22. April 2024, 18 Uhr,

ab.

V.

Die Bewerberin oder der Bewerber, die oder der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat begründen würde, ist verpflichtet, eine schriftliche, rechtlich nicht bindende Erklärung abzugeben, ob sie oder er im Falle des Wahlerfolgs aus dem Arbeits- oder Dienstverhältnis ausscheidet oder auf das Mandat verzichtet. Die schriftliche Absichtserklärung ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KWG). Sie oder die Verweigerung der Abgabe einer solchen Absichtserklärung wird mit den zugelassenen Wahlvorschlägen öffentlich bekannt gemacht (§ 24 Abs. 3 Satz 2 KWG).

56843 Burg (Mosel), den 04.03.2024
Rudolf Bucher
(Gemeindewahlleiter)
Wilhelm Christ
(Wahlleiter für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters)