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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 11/2023
Enkirch - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch vom 06.03.2023

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 28.02.2023 auf den 06.03.2023, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 03.03.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 21:30 Uhr

Anwesend:

1.

Vorsitzender Roland Bender

2.

Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari

3.

Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz

4.

Stv. Ausschussmitglied (RM) Frank Ewein

5.

Ausschussmitglied (RM) Knut Georg

6.

Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk

7.

Ausschussmitglied (RM) Christoph Groh

8.

Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann

Außerdem anwesend:

1.

1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari

2.

2. Ortsbeigeordneter Kurt Thiesen

3.

3. Ortsbeigeordneter Heinz Adolf Schütz

4.

Ratsmitglied Horst Bauer

5.

Ratsmitglied Michel Klimantat

6.

Ratsmitglied Daniel Immich

7.

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel, Büroleiter Frank Koch

8.

Schriftführer Sebastian Schneider

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

2.

Mitteilungen und Anfragen

2.1

Dreck-Weg-Tag am 25.03.2023

2.2

Glasfaserausbau

2.3

Weinautomat am Moselufer

2.4

Förderzusage Hochwasserschäden

2.5

Grundstücksankauf für Neubaugebiet

2.6

Ahringstal Baumfällaktion

2.7

Mulcharbeiten Jagdgenossenschaft

2.8

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan 2022

2.9

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023

3.

Ergänzungswahl zum Haupt- und Finanzausschuss

4.

Spendenannahme

5.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Enkirch für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

6.

Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement"

7.

Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR

8.

Anpassung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

hier: Verlängerung der Nutzungsrechte

9.

Neufassung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für den Brunnenplatz

10.

1. Nachtrag zur Satzung der Ortsgemeinde Enkirch zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 20.05.1994

11.1

Wirtschaftswegeunterhaltung "Sonnenuhr"

11.2

Angebotsanforderung für Auftragsvergabe Wiederherstellung nach Hochwasserschäden

12.

Erneuerung der Terrasse in der Kindertagesstätte "Kleeblatt"

13.

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

-Fortschreibung Erneuerbare Energien, Teilfortschreibung "Windenergie"

hier: Erneutes vorgezogenes Beteiligungsverfahren

14.

Bauleitplanung der Ortsgemeinde Reil;

Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Wohnmobilstellplatz"

hier: Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

15.1

Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 13, Flurstück 930/534 (An der Krone)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

15.2

Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 13, Flurstück 962/553 (Winkelstraße)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

15.3

Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 45, Flurstück 157 (Am Steffensberg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

Vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung wird einstimmig beschlossen, diese wie folgt zu erweitern:

Aus Tagesordnungspunkt 11 öffentlich wird 11 a) öffentlich

Hinzufügen des Tagesordnungspunkt 11 b) öffentlich, Angebotsanforderung für Auftragsvergabe Wiederherstellung nach Hochwasserschäden

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.

2. Mitteilungen und Anfragen
2.1. Dreck-Weg-Tag am 25.03.2023

Ortsbürgermeister Roland Bender erläutert:

„Auch in diesem Jahr möchten wir einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.

Ich schlage vor, in der Woche vom 20.03. - 25.03.2023, eine Umweltwoche durchzuführen. Abschlussveranstaltung und Haupttag soll Samstag, der 25.03.2023 sein. Somit können interessierte Bürger an einem Tag ihrer Wahl einen Beitrag für die Umwelt im Gebiet der Ortsgemeinde leisten.

Eine entsprechende Presseveröffentlichung werde ich im Mitteilungsblatt veranlassen.

Mülltüten und sonstige benötigte Materialien können die Helfer in Absprache mit den Gemeindearbeitern erhalten.“

2.2. Glasfaserausbau

Der Vorsitzende Roland Bender informiert:

„Die Mitarbeiter der spanischen Baufirma haben letzte Woche die Arbeiten wieder aufgenommen.

Hierbei wurden in der ersten Arbeitswoche an den Bordsteinen im oberen Bereich der Sponheimer Straße großflächige Schäden verursacht.

In anderen Straßen wurde die Wiederherstellung der Fahrbahnoberfläche, sei es durch Verbund- oder Natursteinpflaster, mangelhaft ausgeführt.

Von der UGG zugesagte Entscheidungen bzw. Angebotsunterschriften wurden nicht getätigt.

Ich habe daher in der letzten Woche die Firma per Email zum wiederholten Male zum Tätigwerden aufgefordert.

Hier ein Auszug:

Sehr geehrte Damen und Herren,

Durch die Baumaßnahmen der von Ihnen beauftragten Baufirma entstanden in den letzten Monaten in zahlreichen Ortsstraßen Schäden am Pflaster und Randsteinen die nicht mehr ordnungsgemäß ausgebessert werden können. Aufgrund der nun erneut im oberen Teil der neu ausgebauten K 61 entstandenen Beschädigungen lehnen wir einen nachträglichen Einbau der Glasfaser im unteren Teil hiermit ausdrücklich ab. Eine Mitverlegung durch die Firma Schnorpfeil ist unausweichlich. Die Firma Schnorpfeil wartet aber bis heute auf eine schriftliche Auftragserteilung. Diese muss aufgrund des Baufortschritts der Ausbauarbeiten zwingend diese Woche erfolgen.

Wie Ihnen bekannt, erneuern die VG-Werke zurzeit in den Ortsstraßen "Wallgraben", " Hostert" usw. das Kanal- und Wassersystem. Auch hier sind die Straßen aufgebrochen und eine Mitverlegung des Glasfaserkabels wäre problemlos möglich. Auch hier werde ich in Absprache mit dem Gemeinderat eine nachträgliches "Aufreisen" der neuen Fahrbahnoberfläche unterbinden. Bitte sorgen sie rechtzeitig für eine Kontaktaufnahme mit der bauausführenden Firma Schnorpfeil und den VG-Werken. Noch ist es früh genug.

Außerdem erwartete ich, dass die durch die mangelhafte Ausführung in den übrigen Straßen entstandenen Schäden zeitnah behoben werden. Einen Mängelkatalog werde ich in Zusammenarbeit mit Herrn Walter von der Bauabteilung erstellen und Ihnen zukommen lassen.

Roland Bender

Heute fand ein weiterer Ortstermin statt. Erstmals waren auch Vertreter der UGG selbst anwesend. Alle von uns beanstandeten Mängel sollen nach Aussage und Zusage der Firmenvertreter behoben werden. Herr Walter von der Bauabteilung und Herr Eiden vom LBM haben die Mängel aufgelistet. Die Ausbesserungsarbeiten werden überwacht.

Offenbar haben meine Bemühungen gefruchtet, heute Nachmittag hat die Firma Moncobra das Angebot der Firma Schnorpfeil für die Verlegung des Glasfaserkabels im Bereich der Sponheimer Straße, unterer Bereich angenommen. Wollen wir hoffen, dass dies nun auch in den übrigen Straßen wie Wallgraben usw. so ausgeführt wird.“

2.3. Weinautomat am Moselufer

Der Bauern- und Winzerverband Enkirch hat einen Antrag zur Aufstellung eines Weinautomaten gestellt.

Ortsbürgermeister Roland Bender erläutert diesbezüglich:

„Mir liegt eine Anfrage des Bauern- und Winzerverbandes Enkirch vor.

Ein Zusammenschluss Enkircher Winzer möchte neben dem Kassenhäuschen des Wohnmobilstellplatzes einen Weinautomaten aufstellen und betreiben.

Der Automat soll auf einem öffentlichen, gemeindeeigenen Grundstück, neben dem dort schon befindlichen Wurst- und Fleischautomat errichtet werden. Die Winzer fragen an, ob der Gemeinderat dem zustimmen kann.

Zurzeit gibt es eine öffentliche Diskussion über das Aufstellen dieser Weinautomaten im öffentlichen Raum.

  1. Über die Verwaltung ist zu klären, unter welchen rechtlichen und bautechnischen Voraussetzungen der Gemeinderat Enkirch dem Antrag der Winzer zustimmen kann.

  2. Falls ein Weinautomat aufgestellt werden darf, ist für den Standort eine Nutzungsvereinbarung zwischen den betreibenden Winzern und der Ortsgemeinde erforderlich.“

Grundsätzlich signalisiert der Haupt- und Finanzausschuss dem Vorhaben zuzustimmen.

2.4. Förderzusage Hochwasserschäden

Der Vorsitzende gibt folgenden Sachstand bekannt:

„Das Sommerhochwasser 2021 und die Flutkatastrophe an der Ahr sind uns noch in bester Erinnerung. Bundes- und Landespolitik hatten unmittelbar danach 2021 finanzielle Hilfen u.a. für die vom Hochwasser betroffenen Kommunen angekündigt und Förderungen in Aussicht gestellt.

Getreu dem Motto "...der frühe Vogel fängt den Wurm...", habe ich noch im Juli 2021 eine Auflistung der Schäden am Spielplatz, im Moselvorgelände, am Wohnmobilstellplatz und dem Einlauf des Monteneubelbaches in die Mosel gefertigt und die Schäden mit Fotos dokumentiert. In Zusammenarbeit mit Herrn Ortner und Herrn Walter von der Verbandsgemeinde wurden unmittelbar nach Bekanntwerden der Fördervoraussetzungen, Förderanträge vorbereitet. Unter schneller und unbürokratischer Mithilfe des Ing.-Büros Jakobs-Fuchs konnten wir sehr frühzeitig die Förderanträge einreichen. Heute gingen zwei Förderzusagen über mehr als 95.000 Euro ein. Unsere umfangreiche Arbeit hat sich gelohnt.

Aus Bundesmitteln erhalten wir zwei Zuwendungen aus dem Sondervermögen “Aufbauhilfen Rheinland-Pfalz 2021.

  1. Für die Wiederherstellung/Infrastruktur im Moselvorgelände einen Zuwendungsbetrag von 24.168,05 Euro

  2. Für die Wiederherstellung und Einebnung u. a. des Verbundpflasters im Bereich Festplatz/Stellplatz einen Zuwendungsbetrag von 71.400 Euro.

Das Geld muss selbstverständlich zweckgebunden verwendet werden. Wir werden im weiteren Verlauf der Sitzung die notwendigen Maßnahmen beschließen.“

2.5. Grundstücksankauf für Neubaugebiet

Durch den Ortsbürgermeister wurden letzte Gespräche zum Ankauf von Grundstücken im Bereich Edelberg geführt. Diese machen nun optimistisch, die von den Genehmigungsbehörden geforderte Flächengröße, in den nächsten Tagen notariell fixieren zu können. Anschließend können die weiteren Planungen starten.

2.6. Ahringstal Baumfällaktion

Im Ahringstal, auf Höhe des Bauhofes, mussten nur wenige Bäume gefällt werden. Dies ist notwendig um ein Fundament zu erstellen, auf dem die Glasfaser-Firma den Glasfaserhauptverteiler (POP) errichten wird.

2.7. Mulcharbeiten Jagdgenossenschaft

Der Ortsgemeinde liegt eine weitere Anfrage der Winzerschaft über eine Kostenbeteiligung der Ortsgemeinde zum Mulchen von Brachflächen in den Weinbergslagen zur besseren Bejagung vor. Diese Anfrage wird Gegenstand der Beratung in der Ratssitzung.

2.8. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan 2022

Ortsbürgermeister Roland Bender teilt dem Haupt- und Finanzausschuss den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit.

2.9. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023

Ortsbürgermeister Roland Bender teilt dem Haupt- und Finanzausschuss den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit.

3. Ergänzungswahl zum Haupt- und Finanzausschuss

Herr Mike Ewein hat sein Mandat im Haupt- und Finanzausschuss Enkirch mit Schreiben vom 06.12.2022 niedergelegt. Aufgrund dessen ist hier eine entsprechende Ergänzungswahl durchzuführen.

Das Vorschlagsrecht steht der SPD-Fraktion zu.

bisherige Besetzung

neue Besetzung

Mitglied

Stellvertreter

Mitglied

Stellvertreter

Haupt- und Finanzausschuss

Ewein, Mike

Ewein, Frank

Ewein, Frank

Ewein, Mike

Die Ergänzungswahl findet im Ortsgemeinderat am 20.03. statt.

4. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Enkirch wurde folgende Spende angeboten:

Spender

Betrag

Spende/

Zusage vom

Spendenempfänger

Spendenzweck

Beziehungsverhältnis

Bernd Pfaul Gartenbaubetrieb

129,- €

10.12.2022

Ortsgemeinde Enkirch

Bepflanzung im Oberdorf

-

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Stadtrat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch beschließt die Spende anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Enkirch für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

Ortsbürgermeister Roland Bender sowie die Beigeordneten Caspari, Thiesen und Schütz nehmen gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und nehmen im Zuhörerbereich Platz.

Der Jahresabschluss, einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Enkirch für das Haushaltsjahr 2021, wurde am 16.01.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und abgenommen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, gibt dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führt aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses beschließt der Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung 2021 inkl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat, den im Haushaltsjahr 2021 entstandenen außer- und überplanmäßigen Ausgaben nachträglich zuzustimmen.

Der Ortsbürgermeister, Bürgermeister und die Beigeordneten haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Theo Schenk, geführt.

Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"

Am 12.11.2022 wurde das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes gestartet. Für das Jahr 2022 sollen 200 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Insgesamt stehen, bis zum Jahr 2026, 900 Millionen Euro bereit.

Waldbesitzende welche die Einhaltung von 12 Förderkriterien beschließen, können mit einer Fördersumme von bis zu 100 € je Jahr und Hektar Forstbetriebsfläche bedacht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Hektar.

Die 12 Förderkriterien gehen über die durch die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC gesetzten Standards hinaus und haben Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung mit einem Verpflichtungszeitraum von 10 bzw. 20 Jahren.

Für Waldbesitzende mit zuwendungsfähigen Waldflächen von unter 100 ha besteht die Möglichkeit lediglich die Kriterien 1-11 umzusetzen; dadurch reduziert sich die Fördersumme aus 85 € je Jahr und ha. Das 12. Kriterium - Nutzungsverzicht auf 5% der Waldfläche für 20 Jahre - ist für förderfähigen Waldbesitz größer als 100 ha verpflichtend.

Die Kontrolle erfolgt über ein Audit durch FSC bzw. PEFC. Bei einer Zertifizierung nach PEFC werden für die Überprüfung 3 € je ha, über ein Zusatzmodul zur eigentlichen Zertifizierung, abgerechnet. Innerhalb eines Jahres muss der Nachweis der Umsetzung erfolgt sein.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, nach umfassender Beratung durch das Forstamt Traben-Trarbach, die Beantragung von Zuwendungen und die Umsetzung der Kriterien des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes, um die Chance auf Zuwendungen aus dem Förderprogramm zu erhalten. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt im Rahmen der Beförsterung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR

Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Der den Ausschussmitgliedern vorliegende Änderungsentwurf wurde durch den Verwaltungsrat der EG TT AöR beschlossen mit der Beauftragung die Zustimmung der Trägerkommunen einzuholen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

  1. Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme weitere Träger in die EG TT AöR zu.

  2. Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu.

  3. Der Gemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR zu.

Lediglich die vorgeschlagene Änderung des § 2 Abs. 7 soll nicht übernommen werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Anpassung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung

hier: Verlängerung der Nutzungsrechte

Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Enkirch wurde entsprechend der Mustersatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erstellt. In der Anlage zur Mustersatzung wurde eine Änderung vorgenommen, welche die Verlängerungsgebühr von Wahlgrabstätten betrifft. Um Rechtssicherheit zu erlangen, muss die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst werden.

Bislang erfolgte die Abrechnung von Verlängerungsgebühren durch eine Jahresgebühr, auch wenn die Grabstätte für kein volles Jahr verlängert werden musste. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und gegen die Normenklarheit und -bestimmtheit. Die Abrechnung von Verlängerungen muss auf eine taggenaue Abrechnung umgestellt werden.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderung zur Friedhofsgebührensatzung in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Neufassung einer Benutzungs- und Gebührensatzung für den Brunnenplatz

Um die Benutzungen des Brunnenplatzes ordnungsgemäß abrechnen zu können, soll eine Benutzungs- und Gebührensatzung erlassen werden.

Die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für den Brunnenplatz ist den Ausschussmitgliedern zugegangen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung und die Erhebung von Gebühren für den Brunnenplatz in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. 1. Nachtrag zur Satzung der Ortsgemeinde Enkirch zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen vom 20.05.1994

Die Satzung der Ortsgemeinde Enkirch zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen auf der Grundlage des § 24 der Gemeindeordnung/RLP und § 47 Abs. 4 der Landesbauordnung/RLP in der derzeit gültigen Fassung, bietet Bauherren oder Bauherrinnen die Möglichkeit, eine bei Bauvorhaben entstehende Stellplatzverpflichtung, die im Rahmen des Vorhabens nicht umsetzbar ist, durch Zahlung eines Geldbetrages auf der Grundlage der o.a. Satzung „abzulösen“. Der in der Satzung festgelegte Betrag darf jedoch nur 60 % der tatsächlichen Herstellungskosten betragen. Der in der Satzung aus dem Jahr 1994 festgelegte Betrag ist dem aktuellen Markt anzupassen.

Die Verwaltung wird gebeten, die Anzahl der in der Vergangenheit aufgetreten Ablöse-Fälle mitzuteilen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Satzungsänderung wie vorgelegt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 6 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen einstimmig angenommen

11.1 Wirtschaftswegeunterhaltung "Sonnenuhr"

Der Wirtschaftsweg „Unter der Sonnenuhr“ weist starke Setzungsschäden auf. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht soll der Wirtschaftsweg instandgesetzt werden, um die weitere Nutzung zu gewährleisten. Die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung der Schäden belaufen sich auf ca. 32.000,00 € brutto. Die benötigten Haushaltsmittel stehen planmäßig zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Instandsetzung des o. a. Wirtschaftswegs. Die Fa. Pantenburger Tiefbau GmbH wird als Rahmenvertragspartner mit den Instandsetzungsarbeiten beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11.2 Angebotsanforderung für Auftragsvergabe Wiederherstellung nach Hochwasserschäden

Die Förderzusage der ADD für die Beseitigung von Hochwasserschäden, Sommerhochwasser 2021, ist eingegangen.

Voraussetzung ist eine Fachplanung der Maßnahmen durch ein Planungsbüro.

Es ist nunmehr eine Vergabe über Ing.-Leistungen, Planungsauftrag zur Erstellung der Leistungsverzeichnisse und Überwachung der Baumaßnahmen, zu erteilen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat den folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die notwendige Fachplanung der Maßnahme an ein Ingenieurbüro zu vergeben.

Um eine zeitnahe Ausführung der Wiederherstellungsmaßnahmen zu gewährleisten, beschließt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister im Benehmen mit seinen Beigeordneten zu ermächtigen, dem wirtschaftlichsten Angebot zur Ausführung der Maßnahme, im Rahmen der Förderzusage, den Zuschlag zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Erneuerung der Terrasse in der Kindertagesstätte "Kleeblatt"

Die Terrasse der Kindertagesstätte „Kleeblatt“ ist stark beschädigt. Der Fliesenbelag löst sich, es sind scharfkantige Ausbrüche vorhanden. Der Unterbau weist bereits starke Feuchteschäden auf. Die Verfugung der angrenzenden Mauer ist Marode.

Um einer Verletzungsgefahr entgegenzuwirken, als auch um Bauschäden durch eindringendes Wasser zu vermeiden, muss der Bodenbelag der gesamten Terrassenfläche sowie die Verfugung der Bruchsteinmauer erneuert werden (Verkehrssicherungspflicht). Die neue Oberfläche der Terrasse soll mit Betonstein-Pflaster ausgeführt werden.

Die Kostenprognose für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 20.000 € brutto. Die erforderlichen Mittel stehen planmäßig zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, die Ausführung der Maßnahme in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

13. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; -Fortschreibung Erneuerbare Energien, Teilfortschreibung "Windenergie"

hier: Erneutes vorgezogenes Beteiligungsverfahren

Die Ratsmitglieder Frank Ewein, Theo Schenk, Daniel Immich, Knut Georg, Marco Kettermann sowie Ortsbürgermeister Roland Bender nehmen gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und nehmen im Zuhörerbereich Platz. Den Vorsitz übernimmt der 1. Beigeordnete Gerald Caspari. Dieser erhält somit Stimmrecht.

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen. Gemäß § 67 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist die Zustimmung der Ortsgemeinden erforderlich.

Mit der Flächennutzungsplanung „Teilfortschreibung Windenergie“ sollen die Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung umgesetzt werden. Dabei sollen im Rahmen einer flächendeckenden Standortuntersuchung diejenigen Standorte für Windenergieanlagen ausgewählt werden, die im Hinblick auf die Windhöffigkeit, die städtebauliche Verträglichkeit, die Raum- und Umweltverträglichkeit am besten für die Windenergienutzung geeignet erscheinen.

Aufgrund der neuen Regelungen der 4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) sowie dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) und der gravierend veränderten Rahmenbedingungen ergibt sich nun eine neue und deutlich größere Gebietskulisse für die Darstellung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung im FNP der VG Traben-Trarbach als noch im Dezember 2020, dem Zeitpunkt der Einleitung der (ersten) frühzeitigen Beteiligung. Deshalb soll mit den angefügten Planunterlagen ein aktualisierter und an die neuesten Vorgaben und Rahmenbedingungen angepasster Vorentwurf in die (erneute, 2.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gegeben werden.

Die kompletten Verfahrensunterlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde einsehbar:

(https://www.vgtt.de/ -> Rathaus-Politik -> Bauamt -> Beteiligungsverfahren -> Verbandsgemeinde/)

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat Enkirch nimmt die Planungsziele und Planunterlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Teilfortschreibung Erneuerbare Energien -Windenergie-, zur Kenntnis und stimmt diesen zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 4 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14. Bauleitplanung der Ortsgemeinde Reil; Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Wohnmobilstellplatz"

hier: Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der benachbarten Gemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Reil hat die Aufstellung eines Bebauungsplans „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ beschlossen. Anlass zur planerischen Aktivität der Ortsgemeinde Reil ist die langfristige Sicherung des bestehenden, gemeindeeigenen Wohnmobilstellplatz im Moselvorland. Die Nutzung ist nur für motorisierte, selbstständige Wohnfahrzeuge (Wohnmobile) mit eigenständiger Trinkwasser- und Abwasserbevorratung bestimmt. Um ebenfalls die saisonale gastronomische Versorgung des Stellplatzes zu sichern, wird ein Imbissbetrieb in Form eines mobilen Imbisswagens zulässig sein. Die geplanten Nutzungen sind allein auf den hochwasserarmen Jahreszeitraum zwischen Anfang April und Ende Oktober beschränkt. Da die Planung lediglich eine Nutzung des Wohnmobilstellplatzes durch mobile Anlagen zulässt und keine baulichen Maßnahmen oder Geländeveränderungen vorbereitet werden, handelt es sich daher um eine reine Flächenplanung.

Die Planfläche ist im gültigen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach bereits als Sonderfläche „Campingplatz“ dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Gemäß § 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sind in dem Planaufstellungsverfahren die benachbarten (berührten) Gemeinden sowie Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Der Gemeinderat Enkirch stellt fest, durch die vorliegende Bauleitplanung der Ortsgemeinde Reil zur Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Wohnmobilstellplatz“ in eigenen städtebaulichen Belangen/Planungszielen nicht berührt zu sein.

Der Gemeinderat Enkirch nimmt die Planungsabsichten der Ortsgemeinde Reil zur Kenntnis und beschließt in dem Beteiligungsverfahren keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

15.1. Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 13, Flurstück 930/534 (An der Krone)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Die Bauherrin beabsichtigt den Anbau einer Terrasse am vorhandenen Wohnhaus auf dem Grundstück Gemarkung Enkirch Flur 13, Flurstück 930/534 (An der Krone). Der Terrassenanbau erfolgt wie im Obergeschoss des Gebäudes. Entstehende Abstandsflächen werden eingehalten. Das Vorhaben liegt im Innenbereich der Ortsgemeinde Enkirch und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 baugesetzbuch beurteilt.

Beschlussfassung:

Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

15.2. Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 13, Flurstück 962/553 (Winkelstraße)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr plant auf dem Grundstück Gemarkung Enkirch Flur 13, Flurstück 962/553 (Winkelstraße) die Nutzungsänderung eines vorhandenen Speichers zu Wohnraum, sowie den Einbau von insgesamt drei Dachfenstern. Das Vorhaben liegt im Innenbereich und wir bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Ein Stellplatznachweis ist Bestandteilt der Antragsunterlagen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

15.3. Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 45, Flurstück 157 (Am Steffensberg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

Der Bauherr plant auf dem Grundstück Gemarkung Enkirch Flur 15, Flurstück 157 (Am Steffensberg) die Errichtung eines Geräteunterstandes. Der Unterstand ist mit den Maßen 9,50 m x 10,50 m geplant, der umbaute Raum insgesamt beträgt 340,20 cbm.

Die neue Gerätehalle liegt im Überschwemmungsgebiet der Mosel. Der Boden des neuen Unterstandes liegt aus 102,89 ü.NN, HW 100 liegt auf 104,40 m. Die neue Verdrängung durch die Stahlstützen beträgt 8 * 0,12 * 0,12 * 1,51 m = 0,18 cbm. Als Ausgleich hierfür wird hinter dem Unterstand eine Mulde von ca. 1,00 cbm Boden am Hang ausgeschachtet. Das Vorhaben liegt innerhalb der bebauten Ortslage und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt.

Beschlussfassung:

Der Haupt- u. Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen