Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 18.02.2025 auf den 25.02.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 21.02.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 18:47 Uhr
Anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst
Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann
CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Desire Beth
Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig
Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses
Ausschussmitglied (RM) Knut Georg
FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.
Ausschussmitglied (RM)
Gerhard Lettl — in Vertretung von Anne Schabinger
FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT
Ausschussmitglied (RM)Heiko Jäckels
Ausschussmitglied (RM)
Christian Knappstein — in Vertretung von Marc Schiffels
Außerdem anwesend:
1. Beigeordnete Elke Schnabel
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers — ab 17.45 Uhr (TOP 8 ÖS)
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Malte Ortner
Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM)
Marc Schiffels — wurde vertreten durch Christian Knappstein
Ausschussmitglied (RM)
Anne Schabinger — wurde vertreten durch Gerhard Lettl
2. Beigeordnete Dajana Hermann
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters |
| 3. | Schiedsamtswesen; hier: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach |
| 4. | Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR und den Grundschulen |
| 5. | Fortschreibung des Flächennutzungsplans; Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim, hier: Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren |
| 6. | Fortschreibung des Flächennutzungsplans; hier: Sammel-Einzelfortschreibung zur Darstellung von Wohnbauflächen, Einleitung der frühzeitigen Beteiligung |
| 7. | Neuaufstellung regionaler Raumordnungsplan Region Trier; zweite öffentliche Anhörung hier: Abgabe einer Stellungnahme |
| 8. | Regionales Zukunftsprogramm; a) Zielsetzungen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach b) Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt c) Grundsätze zur Zuweisungsbeantragung und -abwicklung |
| 9. | Vergabe von Arbeiten und Aufträgen; Erwerb eines Geoinformationssystems (GIS) |
| 10. | Aufnahme eines Angebotes für den ÖPNV in die Mollie Guestcard und Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung der Gästebeitragssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 11. | Mitteilungen und Anfragen |
| 11.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025 |
| 11.2 | Nachwahl eines Mitgliedes für den Seniorenbeirat |
| 11.3 | Nachwahl eines Mitgliedes für den DUNKEL-Ausschuss |
| 11.4 | Behindertenbeauftragte/r für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 11.5 | Änderung der Schulbezirke der Grundschulen Alftal und Kröv |
| 11.6 | Anteilige Weiterleitung der Landespauschale für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen |
| 11.7 | Beantwortung einer Anfrage aus dem Brandschutzausschuss; Einsatz des Fachsoftware MP-Feuer |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss vom 28.11.2024 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über die
Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters
Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.
Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.
Die vorgesehene Unterrichtung des Verbandsgemeinderates erfolgt seitens Bürgermeister Heintel mittels der vorgelegten Übersicht. Diese liegt derzeit noch bei der Kommunalaufsicht zur Bestätigung vor. Es handelt sich somit zunächst um eine vorläufige Aufstellung.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Übersicht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Heintel zur Kenntnis.
3. Schiedsamtswesen;
hier: Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach
Wie bereits berichtet, hat der bisherige Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach aus persönlichen Gründen um Abberufung aus dem Amt gebeten.
Aufgrund der v. g. Situation hat das Amtsgericht Bernkastel-Kues um die Unterbreitung eines Vorschlages für die Neubesetzung der Stelle gebeten.
Auf entsprechende Ausschreibung bzw. Nachfrage hat sich
Frau Svenja-Marisa Lieser, wohnhaft in Traben-Trarbach, um die Position beworben. Sie erfüllt nach aktuellem Stand alle Anforderungen an eine Bewerberin für die Stelle.
Sie ist weiterhin auch damit einverstanden, die wechselseitige Vertretung für den Schiedsamtsbezirk Morbach zu übernehmen.
Sofern von Seiten des Verbandsgemeinderates eine entsprechende Wahl erfolgen sollte, ist eine kurzfristige Übernahme des Amtes geplant.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass dem Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach, Frau Svenja-Marisa Lieser, Traben-Trarbach, für das Amt der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Traben-Trarbach zur Wahl empfohlen wird.
Damit verbunden wäre auch der Vorschlage für die wechselseitige Vertretung mit dem Schiedsamtsbezirk Morbach.
4. Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR und den Grundschulen
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.09.2024 irrtümlicherweise den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der „ZIDKOR co. KommWis mbh, Mainz“ beschlossen. Der Zweckverband heißt allerdings lediglich „ZIDKOR“. Die ADD sieht keine Möglichkeit, die Zweckvereinbarung auf dieser Basis zu genehmigen. Somit wird der nachfolgende Beschluss, mit unverändertem Inhalt, für die ZIDKOR erneut gefasst:
Bisher konnte die Schulverwaltungssoftware „Edoosys“ von Mitarbeitern der Verbandsgemeindeverwaltung gepflegt und gewartet werden. Neue Anforderungen an die Schulverwaltungssoftware machen dies jedoch nicht länger möglich. Für die neuste Version von Edoosys werden Windows-Server mit Windows-Server-Lizenzen benötigt. Zudem wird der Aufwand für die Pflege der Schulsoftware immer größer.
In Zukunft soll Edoosys daher, wie bei anderen Verwaltungen auch, in einem Rechenzentrum bei der Kommunalen Datenzentrale Mainz (KDZ) gehostet und gepflegt werden. Für die Arbeiten in den Grundschulen verändert sich, bis auf den Login, nichts.
Die Kosten für das Hosting belaufen sich auf 281,- € netto jährlich je Benutzer bei einer Mindestabnahmepflicht von fünf Jahren. In unseren fünf Grundschulen haben wir insgesamt 11 Benutzer.
Die Gesamtkosten betragen rd. 3.091,- € netto pro Jahr. Dafür kann auf den Aufbau eigener Schulserver mit Serverlizenzen verzichtet werden.
Zur Beauftragung gehört die Unterzeichnung einer Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Zweckvereinbarung in der in der vorgelegten Form und beauftragt Bürgermeister Marcus Heintel, die Zweckvereinbarung zwischen der ZIDKOR zu unterzeichnen.
Der Beschluss vom 19.09.2024 im Verbandsgemeinderat wird entsprechend geändert.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;
Aufstellung des Bebauungsplans "Moselvorland" in der Ortsgemeinde Kinheim,
hier: Abwägung der Stellungnahmen aus dem Beteiligungsverfahren
Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 19.09.2024 (TOP 6) und vom 14.03.2024 (TOP 14).
Der Verbandsgemeinderat wird darüber informiert, dass die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) und die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB durchgeführt wurden. Es bestand die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahe bis einschließlich 13.12.2024.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB erfolgte durch Interneteinsicht und die Möglichkeit die Planunterlagen in der Verbandsgemeindeverwaltung in der Zeit vom 11.11.2024 bis zum 13.12.2024 einzusehen.
Der Verbandsgemeinderat wird über die im Zuge der vorgenannten Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen informiert. Die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen sind in der Abwägungstabelle festgehalten und kommentiert. Den Ratsmitgliedern liegt die Abwägungstabelle, die Planzeichnung sowie die dazugehörige Begründung vor.
Im parallel laufenden Verfahren der Ortsgemeinde Kinheim über die Aufstellung des Bebauungsplans „Moselvorland“ fanden im gleichen Zeitraum die zuvor erwähnten Verfahrensschritte statt. Die Abwägung ist bereits in der Sitzung des Ortsgemeinderates Kinheim vom 28.01.2025 erfolgt. Der Bebauungsplan kann jedoch erst als Satzung bekanntgemacht werden (und somit in Kraft treten), wenn die Fortschreibung des Flächennutzungsplans erfolgt ist.
Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Ausschuss den derzeitigen Verfahrensstand.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der vorliegenden Genehmigungsfassung zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans im Bereich „Moselvorland“ in der Ortsgemeinde Kinheim zu und billigt den dazugehörigen Umweltbericht.
Die Verwaltung wird beauftragt die Unterlagen entsprechend der in der Abwägungstabelle vorgeschlagenen und gefassten Beschlüsse zu aktualisieren, bevor im Anschluss die Genehmigung nach § 6 BauGB bei der Unteren Landesplanungsbehörde beantragt wird.
Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, die Teilfortschreibung nach erfolgter Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans;
hier: Sammel-Einzelfortschreibung zur Darstellung von Wohnbauflächen,
Einleitung der frühzeitigen Beteiligung
Es wird auf die bisherigen Beratungen hingewiesen.
Im Jahr 2020 wurde durch den Rat beschlossen, eine Sammel-Einzelfortschreibung einzuleiten, um Wohnbauflächen in den Ortsgemeinden Bausendorf, Enkirch, Kinheim sowie der Stadt Traben-Trarbach ausweisen zu können. Dieses Verfahren wurde seinerzeit gewählt, da es aufgrund der Vorgaben des Regionalen Raumordnungsplanes nicht möglich war, neue Wohnbauflächen auszuweisen, ohne bereits im Flächennutzungsplan ausgewiesene Wohnbauflächen zurückzunehmen. Mit Hilfe der Sammel-Einzelfortschreibung sollte somit ein Tausch von Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde herbeigeführt werden.
In einem ersten Schritt wurde bei der Unteren Landesplanungsbehörde eine landesplanerische Stellungnahme beantragt. Aus dieser ging im Jahr 2022 hervor, dass die Fläche „BA-01“ in Bausendorf teilweise in einem „offenzuhaltenden Wiesental“ liegt und dem Antrag auf Flächentausch nicht stattgegeben werden könne. Hier müsse zunächst ein Zielabweichungsverfahren durchgeführt werden. Dieses konnte im vergangenen Jahr mit positivem Ergebnis zu Ende gebracht werden, sodass das Verfahren nun weitergeführt werden kann.
Im nächsten Schritt kann nun das sogenannte frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt werden, welches die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB umfasst. Hierbei wird allen Beteiligten die Möglichkeit gegeben innerhalb eines befristeten Zeitraums (mindestens ein Monat) eine entsprechende Stellungnahme abzugeben. Die Planunterlagen werden hierfür sowohl auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung als auch vor Ort im Rathaus Kröv bereit gestellt.
Erarbeitet wurden die Unterlagen durch das damit beauftragte Büro BBP aus Kaiserslautern. Diese standen dem Rat ebenfalls zur Sitzung zur Verfügung.
Zur Information: Die betroffenen Flächen in der Stadt Traben-Trarbach haben bis dato unter anderem die Flächen „Tr-02“ (Rücknahme einer Wohnbaufläche in Trarbach) und „Tr-17“ (Ausweisung einer Wohnbaufläche in Wolf) umfasst. Beide Flächen sind mittlerweile nicht mehr Teil der Sammel-Einzelfortschreibung. Hintergrund ist, dass von Seiten der Stadt Traben-Trarbach und des Ortsteils Wolf die genaue Flächenkulisse von „Tr-17“ noch nicht final definiert werden konnte. Damit das gesamte Verfahren jedoch nicht erneut ausgebremst wird (siehe Zielabweichungsverfahren in Bausendorf), werden die Fläche „Tr-17“ und die (mögliche) Tauschfläche „Tr-02“ in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans behandelt.
Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Ausschuss den derzeitigen Verfahrensstand.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 sowie die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 2 BauGB und beauftragt die Verwaltung diese durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Neuaufstellung regionaler Raumordnungsplan Region Trier; zweite öffentliche Anhörung
hier: Abgabe einer Stellungnahme
Mit Schreiben vom 21.11.2024 wurde der Verbandsgemeinde sowie den Ortsgemeinden und der Stadt die Möglichkeit gegeben sich im Rahmen des im Betreff genannten Verfahrens zu äußern. Dabei beschränkte sich die Möglichkeit Anregungen und Hinweise vorzubringen auf die zu den gegenüber dem Planentwurf geänderten oder ergänzten Planteile sowie zu den Beteiligten nach der 1. öffentlichen Anhörung 2014 zwischenzeitlich eingetretenen neuen, unmittelbar planwirksamen förmlichen und faktischen Tatbeständen (Planänderungsentwurf; inhaltlicher Schwerpunkt der Einwendungen war die Rohstoffsicherungsplanung insb. in der Vulkaneifel).
Da nach Durchsicht der bereitgestellten Unterlagen keinerlei Handlungsbedarf seitens der Verbandsgemeinde festgestellt wurde und auch aus den Ortsgemeinden keine Anregungen oder Hinweise vorgetragen wurden, bezog sich unser Antwortschreiben lediglich auf redaktionelle Hinweise.
Fachbereichsleiter Frank Thullen erläutert dem Ausschuss den derzeitigen Verfahrensstand.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und billigt die Vorgehensweise der Verwaltung in dem Verfahren.
8. Regionales Zukunftsprogramm;
a) Zielsetzungen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
b) Beteiligung der Ortsgemeinden/Stadt
c) Grundsätze zur Zuweisungsbeantragung und -abwicklung
Zielsetzungen des Gesetzes ist die Angleichung der Lebensverhältnisse von Bürgerinnen und Bürgern durch die Reduzierung von Strukturschwächen. Das Land stellt hierfür einmalig 197 Mio. € zur Verfügung um Maßnahmen zu finanzieren, um Strukturdefizite abzubauen oder deren Folgen abzuschwächen.
Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet, um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzuschwächen. Die Schwächen der Verbandsgemeinde (nach statistischer Auswertung) liegen insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.
Zielsetzung der Verbandsgemeinde sollte der Gesetzesbegründung folgend die Verbesserung der Demografie und Ökonomie in der Verbandsgemeinde durch Schaffung von qualifizierten und wohnortnahen Arbeitsplätzen sein. Des Weiteren sollten die Mittel für Investitionen, die eine Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit dienen, ebenfalls Verwendung finden können. Dabei soll auch eine weitere Anbindung von Außenstellen und Ortsgemeinden/Stadt Berücksichtigung finden.
Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf entfallen auf der Grundlage von 17.505 Einwohnern auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach 2.799.289,21 €.
Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden. Das Programm weist folgende Kapitel aus, die mit folgenden Anteilen Verwendung finden müssen:
| 1. | Kapitel I – Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %) |
| 2. | Kapitel II – Klimaschutz, Klimaresilienz und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max 30 %) |
| 3. | Kapitel III Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max. 30 %) |
Mögliche Vorhaben werden im Gesetz als Anlage aufgeführt. Zu beachten ist, dass Wirtschaftsbetriebe eine beihilferechtliche Relevanz haben und ggf. unter die De-Minimis Regelungen fallen. Für die Ortsgemeinden und die Stadt ist dies grundsätzlich schwierig wegen anderweitiger Förderungen, insbesondere im forstwirtschaftlichen Bereich.
Maßnahmen, die einer grds. höheren Förderfähigkeit aus anderen Förderprogrammen unterliegen, sollten subsidiär Verwendung finden.
Im Zeitraum vom 01.03.2025 bis zum 31.08.2025 hat die Verbandsgemeinde die Möglichkeit, Maßnahmen nach dem LGRZN schriftlich oder elektronisch bei der Bewilligungsbehörde zu beantragen. Dabei ist eine Maßnahmenübersicht zu erstellen. Es wird davon ausgegangen, dass es sich um einen einzigen Antrag handeln wird, welcher alle Maßnahmen bündelt.
Bei Beantragung muss dargelegt werden, dass die Kapitelquoten eingehalten werden. Jedes Projekt muss einzeln dargestellt werden mit Informationen zu:
| • | Maßnahmenträger |
| • | Höhe der voraussichtlichen Gesamtkosten, davon der zuwendungsfähigen Ausgaben und der hierfür benötigten Fördermittel |
| • | Zum Anteil der nicht investiven Ausgaben einschließlich zusätzlich entstehender Ausgaben für Anmietung, Anpachtung sowie den laufenden Betrieb |
| • | Beschreibung der Maßnahmen |
| • | Zuordnung zu einem Kapitel |
| • | Ggf. erfolgende Kumulierung mit anderen Förderprogrammen |
| • | Voraussichtliche mit der Maßnahme bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist verbundene Einnahmen, wie bspw. regelmäßig wiederkehrende Nutzungsentgelte durch Mieten sowie Veräußerungserlöse oder Beitragszahlungen Dritter. |
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Auszahlung.
Grundsätzlich gilt:
| • | Der Maßnahmenbeginn vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids ist unzulässig |
| • | Als Maßnahmenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags |
| • | Planungsleistungen bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe gelten nicht als Maßnahmenbeginn (außer sie sind alleiniger Zweck der Zuwendung). |
Bis zum 31.12.2026 können weitere Maßnahmen beantragt werden. Hier ist jedoch weiterhin strikt auf die Einhaltung der Kapitelquoten zu achten. Im Weiteren muss hierzu der gesamte Antrag erneut überarbeitet werden. Mittelübertragungen sind nur innerhalb desselben Kapitels möglich. Die Beantragung einer neuen Maßnahme ist bei der Bewilligungsbehörde zu stellen.
Eine Weiterleitung an Ortsgemeinden ist möglich. Die Abläufe bedürfen noch einer Abstimmung mit der Bewilligungsbehörde.
Informationen zum LGRZN basieren auf den Drucksachen des Landtages RLP.
VG-Entwickler Malte Ortner erläutert dem Ausschuss die Grundlagen des nunmehr gesetzlich auch verabschiedeten Förderprogramms. Nach entsprechender Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat ist eine Information der Ortsbürgermeister in einer Ortsbürgermeisterdienstbesprechung am 18.03.2025 geplant.
Verwaltungsseitig werden dann im Verlauf des Frühjahrs die möglichen Maßnahmen zusammengestellt und an die Vorgaben der Förderrichtlinien angepasst. Eine finale Beschlussfassung ist in der Sitzung des VG-Rates am 12.06.2025 vorgesehen.
Diese Maßnahme hat finanzielle
Auswirkungen i. H. v: — 2.799.289,21 €.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
| Der Verbandsgemeinderat beschließt, | |
| a) | Die mit dem LGRZN zur Verfügung gestellten Mittel sollen nach Möglichkeit nachhaltig zur Verbesserung der Wirtschaftskraft, Schaffung von wohnortnahen Arbeitsplätzen und städtebaulichen Entwicklungen sowie der Verbesserung der digitalen Kommunalverwaltung und Maßnahmen der Informations- und Cybersicherheit Verwendung finden. |
| b) | Den Ortsgemeinden und der Stadt werden zunächst anteilig Mittel i.H.v. 1/3 der Zuweisungssumme auf der Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023 – auch maßgeblich für die Zuweisungsbewilligung - zur Verwendung im eigenen Ermessen im Rahmen des Gesetzes zur Verfügung gestellt. Die Verbandsgemeinde behält sich vor, Maßnahmen der Ortsgemeinden, die den unter a) aufgeführten Zielsetzungen entsprechen, ebenfalls mit eigenen „Budgetmitteln“ zu unterstützen. Hierzu erfolgt eine gesonderte Beschlussfassung des VG-Rates. |
| Nicht von einzelnen Ortsgemeinden/Stadt in Anspruch genommene Mittel werden durch die Verbandsgemeinde entsprechend den Zielsetzungen zu a) verwendet. Der Verbandsgemeinderat behält sich die finale Entscheidung über die Beantragung einzelner Projekte ausdrücklich vor, nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Einhaltung der Kapitelquoten. |
| c) | Zuschussantrag und Abwicklung (vorauss. 1 Antrag, Vorstellung Programm OBDB am 18.03.2025, anschließend Beratungen in den OG‘s/Stadt, Rückmeldung bis spätestens 31.05.2025, anschl. Beantragung durch VG nach Beschlussfassung durch VG-Rat am 12.06.2025 bzw. Ermächtigung des Bürgermeisters und den Beigeordneten in Zusammenarbeit mit der Verwaltung) des finalen Maßnahmenplans sind auszuarbeiten und festzulegen. |
| Je Ortsgemeinde bzw. der Stadt ist 1 Projekt/Maßnahme zulässig. Sollten Konvoi-Maßnahmen möglich sein (z.B. Anschaffung von Defibrillatoren) kann hier zusätzlich teilgenommen werden. |
| d) | Der Bürgermeister und die Verwaltung der Verbandsgemeinde werden ermächtigt Kostenschätzungen von Maßnahmen zu beauftragen sofern es für die geplanten Maßnahmen erforderlich sein wird. Ggf. entstehende Kosten werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. |
| e) | Die Verwaltung wird mit der weiteren Erstellung der Maßnahmenliste zur Sitzung des Verbandsgemeinderates im II Quartal 2025 beauftragt. |
| f) | Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten dazu ermächtigt den Antrag und alle dazu erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;
Erwerb eines Geoinformationssystems (GIS)
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beabsichtigt, die GIS-Software CAIGOS-GIS zu erwerben, um den gestiegenen Anforderungen in verschiedenen Verwaltungsbereichen gerecht zu werden. Das bisher eingesetzte GIS-System Ingrada Web bietet keine Funktionalitäten für wesentliche Anwendungen wie ein Jagdkataster oder die Verwaltung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und ist daher nicht mehr zweckmäßig. Zudem erfüllt CAIGOS-GIS weitere Anforderungen, die für eine effiziente und moderne Verwaltungsarbeit unerlässlich sind.
Diese Maßnahme für die Beschaffung der Software CAIGOS-GIS hat finanzielle Auswirkungen i.H.v:
| Einsatzbereiche von CAIGOS-GIS: | |
| 1. | Jagdkataster: Erstellung und Berechnung von Jagdgenossenschaften sowie Feststellung des Stimmrechts bei Jagdgenossenschaftsversammlungen. |
| 2. | Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Verwaltung und Berechnung von Beiträgen für den Straßenausbau. |
| 3. | Anlagenbuchhaltung: Integration in die Buchhaltung zur Verwaltung kommunaler Anlagen. |
| 4. | Grundsteuer: Effektive Unterstützung der Anforderungen im Zuge der Grundsteuerbearbeitung. |
| 5. | Zugriff durch Ortsbürgermeister: Ermöglichung eines direkten und unkomplizierten Zugangs für Ortsbürgermeister auf GIS-Daten zur besseren Verwaltung vor Ort. |
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
| Der Verbandsgemeinderat beschließt: | |
| 1. | Die Software CAIGOS-GIS wird zum Preis von einmalig 18.970,00 € netto sowie monatlich 419,80 € netto erworben. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung und Implementierung der Software CAIGOS-GIS vorzubereiten und durchzuführen. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Aufnahme eines Angebotes für den ÖPNV in die Mollie Guestcard und Beratung und Beschlussfassung 1. Änderung der Gästebeitragssatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Auf die bisherigen Beratungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 19.09.2024 (Öffentliche Sitzung TOP 9) wird verweisen. In dieser Sitzung hat der Verbandsgemeinderat - vorbehaltlich der Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit der Möglichkeit der Einbeziehung eines Angebotes für den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) - die Verwaltung mit einer Neukalkulation beauftragt und bestimmte Rahmenregelungen für eine mögliche 1. Änderungssatzung vorgegeben. Am gleichen Tag beschloss der Verbandsgemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung einen entsprechenden Vertrag mit dem Verkehrsverbund Region Trier (VRT).
Der Landtag des Landes Rheinland-Pfalz hat in seiner Sitzung am 20.02.2025 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes mit der Aufnahme dieser Möglichkeit zugestimmt. Das Inkrafttreten des Gesetzes wird am Tage nach der Bekanntmachung erfolgen. Hiervon abhängig ist auch eine Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates für eine 1. Änderungssatzung.
Ursprünglich war die Neukalkulation für den 01.04.2025 und somit für den Beginn der Gästebeitragsperiode 1 im Jahr 2025 vorgesehen. Aufgrund der nunmehr erst stattgefunden Schaffung der gesetzlichen Grundlagen ist ein Inkrafttreten zum 01.04.2025, insbesondere auch im Hinblick auf die Vorbereitungszeit der Verwaltung, der Beherbergungsbetriebe und dem Verkehrsverbund Region Trier (VRT), zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich.
Insofern wurde verwaltungsseitig aufgrund der sich abzeichnenden Beratungsfolge im Landtag den Betrieben ein voraussichtliches Inkrafttreten zum 01.07.2025 kommuniziert.
Mit der Neukalkulation der Beitragssätze und der daraus resultierenden Änderung der Gästebeitragssatzung sollen noch weitere sich aus der bisherigen Erhebungspraxis ergebenden Änderungen in der 1. Änderungssatzung berücksichtigt werden.
Ein Entwurf für die 1. Änderungssatzung sowie die Neukalkulation des Gästebeitrags zum 01.07.2025 wird rechtzeitig für die Sitzung des VG-Rates am 13.03.2025 vorgelegt.
Aufgrund des bisher noch nicht In-Kraft getretenen Änderung des KAG erfolgt am heutigen Tage keine Beschlussempfehlung.
11. Mitteilungen und Anfragen
11.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025
Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit.
11.2. Nachwahl eines Mitgliedes für den Seniorenbeirat
Für die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates ist die Nachwahl eines Mitglieds für den Seniorenbeirat vorgesehen.
11.3. Nachwahl eines Mitgliedes für den „DUNKEL“-Ausschuss
Außerdem ist für die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates die Nachwahl eines stellvertretenden Mitglieds für den Ausschuss für Digitalisierung, Umwelt, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Energie und Ländliche Mobilität vorgesehen.
11.4. Behindertenbeauftragte/r für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Bürgermeister Heintel weist nochmals auf die vakante Besetzung der/des Behinderten-beauftragten hin und bittet um Vorschläge.
11.5. Änderung der Schulbezirke der Grundschulen Alftal und Kröv
Die ADD in Trier hat mit Schreiben vom 10.12.2024 auf der Grundlage des entsprechenden Antrages des Schulträgers Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für die Kinder des Ortsteils Kinheim-Sengwald den Schulbezirk der Grundschulen Kröv (bisher) und Alftal (zukünftig) geändert.
11.6. Anteilige Weiterleitung der Landespauschale für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen
Unter Hinweis auf die bisherigen Beratungen gibt Bürgermeister Marcus Heintel bekannt, dass vom Landkreis anteilige Integrationsmittel aus Landespauschale für die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Flüchtlingen i.H.v. 202.000 € weitergleitet wurden.
11.7. Beantwortung einer Anfrage aus dem Brandschutzausschuss;
Einsatz des Fachsoftware MP-Feuer
Ausschussmitglied Desire Beth fragt hinsichtlich der bisher noch nicht beantworteten Anfrage in der Sitzung des Brandschutzausschusses zur Nutzung der Fachsoftware „MP-Feuer“ nach.
Bürgermeister Heintel sagt eine Beantwortung in der kommenden Sitzung des VG-Rates zu.