Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind die Friedhofsträger verpflichtet, die Standfestigkeit der Grabmale regelmäßig zu überprüfen, um mögliche Unfallgefahren für Besucher vorzubeugen.
Die Unfallverhütungsvorschriften schreiben vor, dass die Standsicherheit der Grabmale mindestens einmal jährlich kontrolliert werden muss.
Die Prüfungen auf den Friedhöfen im Bereich der Verbandsgemeinde sind ab dem 08.04.2026 vorgesehen und werden von einem zertifizierten und unabhängigen Sachkundigen der Firma „Grabstein Inspektor GmbH“ durchgeführt.
Die Prüfung erfolgt beschädigungsfrei ohne Rüttelprobe. Dabei ist es erforderlich, dass die Grabmale einem Druck von 300 Newton (ca. 30 kg) standhalten.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.grabsteininspektor.de oder bei der Friedhofsverwaltung.