Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 11/2026
Bausendorf - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil-

über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bausendorf vom 24.02.2026

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 18.02.2026 auf den 24.02.2026, 20:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 20.02.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 21:20 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels

Ratsmitglied Alexander Bastgen

Ratsmitglied Andreas Kiesgen

Ratsmitglied Peter Linden

Ratsmitglied Jörg Ludwig

Ratsmitglied Jens Neumann

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann

Ratsmitglied Josef Schäfer

Ratsmitglied Jürgen Schäfer

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Ratsmitglied Nadine Schmitt

Ratsmitglied Dirk Schneider

Ratsmitglied Nina Steffens

Ratsmitglied Dirk Steinmetz

Außerdem anwesend:

Schriftführer Patrick Stoffel

Entschuldigt:

Ratsmitglied Dajana Hermann

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

Ratsmitglied Alexa Roth

Gäste:

Hr. Eberle, Planungsbüro Schönhofen

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur"

Hier: Billigung des Bebauungsplanentwurfs "Im obersten Mühlenflur" und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

4.

Klarstellung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortslage (Klarstellungssatzung);

5. Änderungsentwurf der Klarstellungssatzung

5.

Dorferneuerung / Dorfentwicklung;

Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

6.

Mitteilungen und Anfragen

6.1

Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

6.2

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2026

6.3

Lehrer-Wohnhaus - Schimmel

6.4

Sachstand Kita und altengerechtes Wohnen

6.5

Mehrgenerationenspielplatz - Vorgehensweise

6.6

Regionales Zukunftsprogramm

6.7

Jugendraum

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Neubaugebiet "Im obersten Mühlenflur"

Hier: Billigung des Bebauungsplanentwurfs "Im obersten Mühlenflur" und Beauftragung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Die Ortsgemeinde hat vom beauftragten Planungsbüro Schönhofen die Entwurfsunterlagen zum Bebauungsplan „Im obersten Mühlenflur“ erhalten. Die Unterlagen umfassen den zeichnerischen Teil (Plan), die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht.

In der Sitzung stellte Herr Eberle vom Planungsbüro Schönhofen die Planunterlagen ausführlich vor. Die Mitglieder des Ortsgemeinderates hatten die vollständigen Entwurfsunterlagen vorliegen und konnten Rückfragen direkt an Herrn Eberle richten. Nach der Vorstellung bestand Einvernehmen darüber, dass der vorgestellte Planentwurf die Grundlage für das weitere Verfahren bilden soll.

Mit der Billigung des Entwurfs soll die Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt werden, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB einzuleiten.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat billigt den vom Planungsbüro Schönhofen vorgestellten Entwurf des Bebauungsplanes „Im obersten Mühlenflur“ in der vorliegenden Fassung. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Klarstellung der Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortslage (Klarstellungssatzung);

5. Änderungsentwurf der Klarstellungssatzung

Die Ortsgemeinde beabsichtigt, die bestehende Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB erneut anzupassen. In der letzten Sitzung des Gemeinderates am 17.12.2025 wurde das Planungsbüro Högner damit beauftragt einen Entwurf zur Änderung der Klarstellungssatzung auszuarbeiten. Mit der 5. Änderung der Klarstellungssatzung soll die Abgrenzung der im Zusammenhang bebauten Ortslage präzisiert werden.

Hintergrund ist, dass mit der v.g. Änderung das schon bebaute Grundstück Kondelstraße 57 (Flur 11, Flurstück 32/1, welches schon Innenbereichsqualität besitzt) zur eindeutigen und rechtssicheren Klarstellung zum Innenbereich gehört. Die Entwurfsunterlagen zur 5. Änderung der Klarstellungssatzung (Karte, Text und Begründung) liegen dem Gremium vor.

Da es sich hier um ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB handelt, erfolgt keine Öffentlichkeits- oder Behördenbeteiligung. Der 1. Ortsbeigeordnete, Herr Christian Knappstein stellte dem Gremium den Satzungsentwurf vor.

Beschlussfassung:

1.

Der Entwurf der 5. Änderung der Klarstellungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 BauGB in der vorliegenden Fassung wird gebilligt und als Satzung beschlossen.

2.

Der Ortsbürgermeister wird beauftragt, die Satzungsänderung auszufertigen, sodass eine zeitnahe öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann.

Abstimmungsergebnis:

Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Dorferneuerung / Dorfentwicklung;

Antrag auf Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Das Land Rheinland-Pfalz sieht auch im kommenden Jahr wieder besondere Fördermöglichkeiten anerkannter Investitions- und Maßnahmenschwerpunkte in der Dorferneuerung, sogenannte Schwerpunktgemeinden, vor. Mit der Förderung erhalten die Schwerpunktgemeinden fachliche und organisatorische Unterstützung bei der Umsetzung der im Dorferneuerungs(-entwicklungs)konzept verankerten Maßnahmen. Die Prozessbegleitung hilft, Projekte zu strukturieren, Prioritäten zu setzen und Akteure vor Ort zu vernetzen. Sie schafft Orientierung in komplexen Planungs- und Entscheidungsprozessen und unterstützt eine verlässliche Umsetzung. Ziel der Dorferneuerung(-entwicklung) ist es, lebendige Ortskerne zu erhalten, das soziale Miteinander zu stärken und die gewachsene Siedlungs- und Kulturlandschaft zu bewahren. Gefördert werden unter anderem Maßnahmen der sozialen Daseinsvorsorge, die Schaffung und der Erhalt von Begegnungsorten sowie Projekte des Klima- und Umweltschutzes.

Die Anerkennung als Schwerpunktgemeinde erfolgt für einen Zeitraum von acht Jahren. In jedem Landkreis werden jährlich nur 2 Gemeinden als Schwerpunktgemeinde anerkannt. Anträge auf Anerkennung einer Gemeinde sind bis spätestens 1.7. eines Jahres über die Kreisverwaltung (Dorferneuerungsbeauftragten) und ADD Trier an das Innenministerium zu stellen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Anerkennung als Investitions- und Maßnahmenschwerpunkt in der Dorferneuerung zu beantragen. Ortsbürgermeister Heiko Jäckels wird ermächtigt, gemeinsam mit der Verbandsgemeindeverwaltung, den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Mitteilungen und Anfragen

6.1. Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

Im vergangenen Jahr haben sich alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Verbandsgemeinde selbst der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf“ angeschlossen.

Mit E-Mail vom 02.02.2026 sind weitere Informationen zum Sachstand der Initiative eingegangen. Diese werden den Ratsmitgliedern mit der Mitteilungsvorlage digital zur Verfügung gestellt.

Am 10. November 2025 fand ein Auftaktgespräch statt, bei welchem die Landesregierung nach Angaben der Initiative Bereitschaft signalisierte, zentrale Probleme anzuhören und erste Schritte einer Umsetzung zu prüfen.

Am Dienstag, den 03. Februar 2026 fand ein Folgegespräch mit Herrn Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Herrn Staatsminister Michael Ebling in der Mainzer Staatskanzlei statt. Eine erste Pressemeldung zu diesem Gespräch wird ebenfalls digital zur Verfügung gestellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Ratsmitglieder über den weiteren Verlauf informieren.

6.2. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2026

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2026 mit.

6.3. Lehrer-Wohnhaus - Schimmel

Nachdem erst in 2025 im Lehrer-Wohnhaus Sanierungsarbeiten aufgrund von Schimmelbefall durchgeführt wurden, ist nunmehr eine erneute Schimmelbildung festgestellt worden. Der Rat spricht sich dafür aus, dass weitere Verfahren in der nächsten Sitzung des Bauausschusses zu beraten.

Die Verwaltung wird gebeten, die in den vergangenen 10 Jahren angefallenen Investitionen und Unterhaltungsaufwendungen sowie Mieteinnahmen hierzu zusammenzustellen.

6.4. Sachstand Kita und altengerechtes Wohnen

Ortsbürgermeister Jäckels informiert über den aktuellen Sachstand. Demnach sind für die Vorhaben „Kindertagesstätte“ und „altersgerechtes Wohnen“ getrennte Konzepte erforderlich. Im nächsten Schritt sind die Bereitstellung bzw. Beschaffung des geeigneten Baugrundes für die Kindertagesstätte, sowie der Einstieg in die Bauleitplanung erforderlich. Das Konzept „altersgerechtes Wohnen“ sieht derzeit den Betrieb von Wohnungen, einer Tagespflege sowie sog. „Servicewohnen“ mit Pflegestufe vor. Der Rat wird fortlaufend über das weitere Verfahren informiert bzw. zur Beratung und Beschlussfassung beteiligt.

6.5. Mehrgenerationenspielplatz - Vorgehensweise

Auf die Beratungen und Beschlussfassungen der vergangenen Sitzungen wird verwiesen.

Für eine Umsetzung der Maßnahme im Hinblick auf die vorgesehene Förderkulisse ist eine weitere Clusterung bzw. bauliche Trennung von Spielplatz, Wegen und Kleinspielfeld erforderlich.

Die weitere Vorgehensweise wird mit dem Planungsbüro Simon sowie der Verwaltung mit dem Ziel der fristgerechten Antragstellung bei den vorgesehenen Fördermittelgebern abgestimmt.

6.6. Regionales Zukunftsprogramm

Der Vorsitzende gibt den Erhalt des Förderbescheides „Regionales Zukunftsprogramm“ bekannt. Der Ortsgemeinde werden aus dem Förderprogramm Mittel in Höhe von 76.811,88 € für die Errichtung eines Kleinspielfeldes zugeteilt.

6.7. Jugendraum

Ortsbürgermeister Jäckels informiert über die grundsätzlich positive Entwicklung des Jugendraums im Grundschulgebäude. Derzeit ist die Beauftragung einer Fachfirma mit der Grundreinigung des Jugendraums vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahme ist durch entsprechende Spendenmittel sichergestellt.