Zum 1.4.2019 ist das Fischereirecht des gemeinschaftlichen Fischereibezirks Kautenbach, am Esch- und Kleinicherbach sowie Kautenbach oberhalb des van Huyl’schen Stollens auf die Dauer von 12 Jahren zu verpachten.
Die Verpachtung erfolgt durch freihändige Vergabe durch Einholung schriftlicher Gebote. Zur Abgabe von Geboten sind nur Personen berechtigt, die im Besitz eines gültigen Fischereischeins sind.
Die Gebote sind bis zum 01.04.2019 bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Am Markt 3, 56841 Traben-Trarbach, einzureichen.
Die Pachtbedingungen liegen in der Zeit vom 22.03.2019 bis 29.03.2019 bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Zimmer Nr. 5, während der Dienststunden öffentlich aus.