Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 23.02.2023 auf den 02.03.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Trarbach, Am Markt 3, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 24.02.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:20 Uhr
Anwesend:
Außerdem anwesend:
| Entschuldigt: | ||
| 1. | Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger | wurde vertreten durch Gerhard Lettl |
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, diese um die TOP
| 9.3 | Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen; hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bausendorf |
| 9.4 | Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen; hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim |
zu erweitern. Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO anerkannt.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung |
| 3. | Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Nachwahl von Mitgliedern |
| 4. | Sicherstellung Brandschutz; Löschwasserbereitstellung im Baugebiet "Auf'm Spiess", Ortsgemeinde Hontheim |
| 5. | Kommunaler Klimapakt |
| 6. | Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation |
| 7. | Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR |
| 8. | Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Vergabe von Beratungsdienstleistungen |
| 9.1 | Vergabe von Arbeiten und Aufträgen; Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware der Verbandsgemeindeverwaltung |
| 9.2 | Grundschulen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Vergabe von Aufträgen und Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben |
| 9.3 | Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen; hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bausendorf |
| 9.4 | Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen; hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
| 10.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023 |
| 10.2 | Resolution gegen den Vorschlag der Kommission über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln; Antrag der FDP-Fraktion |
| 10.3 | Soforthilfen für Kommunen aufgrund der Flutkatastrophe 14./15.07.2021 |
| 10.4 | Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 -2028 |
| 10.5 | Erhebung von Beiträgen für die Essenversorgung in den Grundschulen der VG Traben-Trarbach |
| 10.6 | Lesung anl. des Internationalen Frauentages |
| 10.7 | Partnerschaft mit Selles sur Cher |
| 10.8 | Zukunftswerkstatt der Freiwilligen Feuerwehr der VG Traben-Trarbach |
| 10.9 | Liegenschaften der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 24.11.2022 werden keine Einwendungen erhoben.
2. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung
Der Jahresabschluss, einschließlich der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2021, wurde am 09.03.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gerald Caspari, gibt dem Verbandsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.
Gleichzeitig verweist er auf die im Sitzungsdienstprogramm bereitgestellte Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.02.2023.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerald Caspari, beschließt der Verbandsgemeinderat die Jahresrechnung 2021 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig beschließt der Verbandsgemeinderat den im Haushalt 2021 entstandenen über und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich zuzustimmen. Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen
Bürgermeister Marcus Heintel sowie die Beigeordneten Eugen Klein, Anja Bindges und Wilhelm Müllers nahmen an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und haben sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
Den Vorsitz führte das älteste Ausschussmitglied Gerald Caspari.
3. Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Nachwahl von Mitgliedern
Unter Bezugnahme auf die Mitteilung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach am 08.12.2022 wird mitgeteilt, dass derzeit 2 Sitze im Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach unbesetzt sind.
Die Fraktionen werden daher gebeten, Vorschläge für Nachfolgebesetztzungen zu unterbreiten und anschließend zu wählen.
4. Sicherstellung Brandschutz;
Löschwasserbereitstellung im Baugebiet "Auf'm Spiess", Ortsgemeinde Hontheim
Der Ortsgemeinderat Hontheim hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, den seit dem Jahr 2004 rechtskräftigen Bebauungsplan umzusetzen. Parallel dazu hat der Ortsgemeinderat Hontheim beschlossen, den Ursprungsplan an die geänderte Baukultur anzupassen. In dem Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes haben die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach mitgeteilt, dass der erforderliche Löschwasserbedarf nicht aus dem Trinkwasserleitungsnetz zur Verfügung gestellt werden kann. Der im Leitungsnetz, bei max. entnommener Wassermenge, anstehende Betriebsdruck (= 0,14 bar) reicht nicht aus die Löschwassermenge gemäß technischen Regelwerken bereitzustellen (Mindestbetriebsdruck = 1,5 bar). Zu berücksichtigen ist, dass die Grundversorgung mit Trinkwasser der Ortsgemeinde Hontheim stets zu gewährleisten ist.
Die Verbandsgemeinde als Träger des Brandschutzes ist nach § 3 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) für die ausreichende Bereitstellung und Versorgung von Löschwasser zuständig. Sofern die aus dem öffentlichen Leitungsnetz geforderten 48m³/h bei Wohnbebauung nicht erbracht werden können, besteht Handlungsbedarf. Die Verbandsgemeinde muss dann die Lücke schließen. Dies kann durch die Errichtung von Anlagen, wie z.B. Löschteichen, Löschwassertanks und ähnliches erreicht werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Regelwerke ist hier die Variante „Unterirdischer Löschwassertank“ zu verbauen. Die vorab geschätzten Kosten für diese Variante belaufen sich auf rd. 117.000 EURO.
Für die gemeinsame Erschließung des Baugebietes Auf’m Spiess in der Ortsgemeinde Hontheim durch die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeindewerke werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt folgenden Beschluss:
Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Baugebiet Auf’m Spiess in der Ortsgemeinde Hontheim wird ein unterirdischer Löschwassertank verbaut. Die Baumaßnahme wird gemeinsam mit den übrigen Erschließungsanlagen der Ortsgemeinde Hontheim bzw. den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach geplant, ausgeschrieben und gebaut. Mit den Planungs- und Ausführungsleistungen wird das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich-Neuerburg beauftragt.
Kostenträger der Maßnahme ist die Verbandsgemeinde. Aufgrund der anstehenden Erschließungsarbeiten ist die Maßnahme erforderlich und dringlich. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind nicht im Haushaltsplan 2023 veranschlagt und werden daher i.H.v. 117.000 EURO zunächst außerplanmäßig bereitgestellt.
Bürgermeister Heintel wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Kommunaler Klimapakt
Das Land Rheinland-Pfalz richtet gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden einen Kommunalen Klimapakt (KKP) ein. Im Kern besteht der KKP aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen. Beitretende Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.
Der KKP ist zunächst für 2023 und 2024 vereinbart und soll anschließend mit den Beteiligten fortgeschrieben werden.
Eine Teilnahme der Kommunen ist nur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach möglich. Beispiele für Maßnahmen finden sich im mit der Einladung zur heutigen Sitzung bereitgestellten Material.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Teilnahme der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am KKP gemeinsam mit beschlussfassenden Kommunen. Maßnahmen sollen sich mit dem Klimaschutz und der Anpassung an dessen Folgen befassen und im Rahmen der kommunalen finanziellen Möglichkeiten orientiert sein. Konkrete Maßnahmen sind:
| - | Systematische Erfassung der Potenzialfläche für Dach PV Anlagen auf kommunalen Liegenschaften |
| - | Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten, Optimierung des Energiemanagements |
| - | Zeitnahe Fortschreibung des F-Plans zur Schaffung zusätzlicher Potenziale für Windkraft und PV-FFA |
| - | Schaffung einer Themenseite auf der eigenen Website |
| - | Optimierung d. Katastrophenschutz: Verbesserung der Feuerwehreinsätze bzgl. neuer Einsatzschwerpunkte z.B. Flächenbrände. |
| - | Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz kommunaler Liegenschaften |
| - | Dokumentation, Auswertung von Schäden durch extreme Witterungsereignisse und Klimawandelfolgen |
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation
Durch den KIPKI Gesetzentwurf werden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Finanzmittel zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an die Klimawandelfolgen bereitgestellt. Die Summe beläuft sich nach dem Entwurf auf 502.678,08 € und basiert auf der Einwohnerzahl. Die Mittel sind für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und der Anpassung zu verwenden. Ziel ist u.a. die Reduzierung von THG Emissionen und der Steigerung der Energieeffizienz. Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde stellt dabei eine angemessene Beteiligung im Sinne einer Berücksichtigung von Projekten der Ortsgemeinden sicher. Durch eine prioritäre Behandlung der Liegenschaften der Verbandsgemeinde (Rathäuser, Schulen, Feuerwehren) würden sich Kosten reduzieren, welche durch alle Kommunen getragen werden. Kommunale Maßnahmen könnten bei Bedarf unterstützt werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich dafür aus, dass die Maßnahmen gebündelt und mit einem geringen administrativen Einsatz verwendet werden sollen. Im Hinblick auf eine gerechte Verwendung spricht er sich daher grds. dafür aus, dass die Verwendung zur Kostenreduzierung bei der Verbandsgemeinde zum Einsatz kommen sollen und hierüber eine gerechte Entlastung im Rahmen der VG-Umlage ermöglicht werden soll.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, zur Sitzung des VG-Rates Vorschläge für eine Verwendung zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR
Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Der vorliegende Änderungsentwurf wurde durch den Verwaltungsrat der EG TT AöR beschlossen mit der Beauftragung die Zustimmung der Trägerkommunen einzuholen. Ein Entwurf zur II. Satzungsänderung wurde zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellt.
Verwaltungsseitig wird darauf verwiesen, dass die Ergänzung um § 2 Abs. 7 des Entwurfes („Förderung privater Vorhaben“) voraussichtlich aufgrund fehlender Aufgabenzuständigkeit ersatzlos entfällt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
| 1. | Der Verbandsgemeinderat stimmt der Aufnahme weitere Träger in die EG TT AöR zu. |
| 2. | Der Verbandsgemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu. |
| 3. | Der Verbandsgemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR zu. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Vergabe von Beratungsdienstleistungen
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 unter Bezugnahme auf die Beratungen und Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates am 06.10.2022 den Ältestenrat beauftragt, den Untersuchungsumfang für die Vergabe der Beratungsdienstleistungen final festzulegen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten nach vorheriger Anhörung des Ältestenrates zur Auftragsvergabe ermächtigt.
Dabei sollte Gegenstand der Festlegung des Beratungsumfanges durch den Ältestenrat auch Hinweise/Empfehlungen im Rahmen der Einholung weiterer Angebote sein.
Verwaltungsseitig wurden zwischenzeitlich weitere Angebote von in Frage kommenden Beratungsdienstleistern angefordert. Hierzu liegen bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Angebote vor, sind jedoch nochmals angefragt.
Ergänzend wird verwaltungsseitig mitgeteilt, dass seitens einer angefragten Beratungsfirma die Durchführung frühestens im September 2023 begonnen werden könne. Ein weiteres Angebot schließt mit erheblich höheren Kosten als das vorliegende Angebot der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz ab.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Auftrag für die Untersuchung der organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Unterbringung der Verwaltung wird an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz auf der Grundlage des Angebotes vom 30.11.2022 erteilt.
Im Rahmen einer (Sonder-) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sollen die Einzelheiten zum Untersuchungsumfang sowie des Auftragsvolumens abschließend festgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9.1. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;
Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware der Verbandsgemeindeverwaltung
Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nutzt seit dem Jahr 1999 die Finanzbuchhaltungssoftware CIP-Kommunal. Mit der Bildung der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurden die Datenbestände der beiden Verbandsgemeinden zusammengeführt und mittels dieser Buchhaltungssoftware weiter genutzt. Die Nutzung erfolgt im Rahmen einer vor Ort liegenden Datenbank, die zuletzt auf eine SQL-Datenbank umgestellt wurde.
Die bisherige Finanzbuchhaltungssoftware CIP-Kommunal genügt in keinster Weise mehr den heutigen Anforderungen. Das Produkt CIP-Kommunal wird nicht mehr weiterentwickelt und ein Ende des Supports wurde bereits angekündigt.
Das zuletzt forcierte Vorhaben, die Umstellung der Finanzsoftware von CIP-Kommunal auf das offizielle Nachfolgeprodukt K1 der Firma mps public solutions GmbH musste aufgegeben werden. Das Produkt ist noch nicht so weit programmiert, wie es sein sollte. Es fehlen u.a. das Modul Verbrauchsabrechnung. Zudem konnten zeitliche Zusagen nicht eingehalten werden. Die Einführung der Software bei uns im Rathaus, sollte um mindestens 1,5 Jahre nach hinten verschoben werden.
Für die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach besteht nunmehr die Möglichkeit, im Rahmen eines sog. Pilotprojektes im Landkreis Bernkastel-Wittlich, auf eine einheitliche Finanzsoftware für alle Verbandsgemeinden sowie dem Landkreis, umzustellen. Dadurch sind Synergieeffekte im Landkreis bei der Umsetzung von Steuerthemen wie der Grundsteuerreform oder anderen zukünftigen Themen zu erwarten.
In umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit den anderen Verwaltungen im Landkreis, wurden verschiedene Firmen eingeladen, die ihre Finanzsoftware für Behörden vorgestellt haben.
Nach eingehenden Diskussionen hat man sich auf das Finanzprodukt KIS-KRW - kommunales Rechnungswesen für Verwaltungen - bei der Firma OSK OrgaSoft Kommunal verständigt.
Hierbei handelt es sich lt. Aussage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz um ein Inhaus-Geschäft, bei dem keine Ausschreibung notwendig ist. Die Firma OSK OrgaSoft Kommunal ist eine 100%ige Tochter des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, bei dem wir Mitglied sind.
Für die Umstellung der Finanzsoftware werden einmalige Dienstleistungskosten für Beratung, Projektbetreuung und Datenübernahme aus Fremdsystem sowie einem umfangreichen Schulungsangebot in Höhe von insgesamt 15.000,00 € netto fällig.
| Für die zu erwerbenden Module aus dem Programmpaket: | |
| • | Haushaltsplan - Produktplan - Produktbuch |
| • | Anordnungswesen |
| • | Planüberwachung |
| • | Finanzbuchhaltung mit Finanzrechnung |
| • | Personenbuchhaltung |
| • | Anlagenbuchhaltung |
| • | Kostenrechnung |
| • | Abgaben |
| • | Standard-Schnittstellen KIS |
Werden zudem 1.232,00 € netto pro Monat fällig. Das Entgelt ist zudem ein Monatsbetrag für Programmnutzung, Programmpflege und laufenden Anwendersupport. Alle künftigen Versionswechsel sind ohne Updatekosten inkludiert.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltplan 2023 bereit bzw. wurden per Verpflichtungsermächtigung für 2024 bereitgestellt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der Teilnahme des Pilotprojektes bei der Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware auf KIS-KRW der Firma OSK OrgaSoft Kommunal, Saarbrücken, unter den. v.g. Bedingungen zu und ermächtigt den Bürgermeister, die entsprechenden Verträge abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9.2. Grundschulen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
Vergabe von Aufträgen und Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben
Um eine weitere IT-Ausstattung in den Grundschulen zu gewährleisten und zudem dem Ziel näher zu kommen, jedem Schulkind ein eigenes Tablet zur Verfügung zu stellen, wurde Anfang dieses Jahres eine IT-Bedarfsabfrage in den Grundschulen gestartet.
Die Ergebnisse liegen nunmehr vor.
Mit der Beschaffung der letzten zwei Active Panels hat jeder Klassenraum eine neue digitale Tafel.
Um jedem Kind ein eigenes Tablet zur Verfügung zu stellen, fehlen vor dieser Beschaffung noch 142 Tablets.
Mit der o.g. Beschaffung würde der abgefragte IT-Bedarf in 2023 gedeckt werden.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat den folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt der o.g. Beschaffung zu.
Die Haushaltmittel werden überplanmäßig bereitgestellt und in einem späteren Nachtrag entsprechend veranschlagt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9.3. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;
hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bausendorf
Auf die Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 19.11.2022 bezüglich der Ausschreibung und Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die FF Bausendorf sowie dem dort gefassten Beschluss wird Bezug genommen.
Zurzeit wird die Maßnahme für die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau im Rahmen eines Offenen Verfahrens (europaweit) ausgeschrieben und damit dem Wettbewerb unterstellt.
Die Angebotseröffnung (Submission) findet baldmöglichst durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH statt und anschließend werden die ausgewerteten Angebote und Unterlagen der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach übermittelt. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens erhält grundsätzlich der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag. Die Bindungsfrist der Angebote ist momentan noch unbekannt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die notwendigen Gremienbeschlüsse gefasst und alle Informationsschreiben (Zuschlags- und Absageschreiben) versendet sein. Da voraussichtlich vor dem Ablauf der Bindefrist keine entsprechenden Gremiensitzungen mehr stattfinden, muss über die Auftragsvergabe in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.03.2023 beraten und beschlossen werden und die Verwaltung bittet daher aus Zeitgründen um einen Vorratsbeschluss.
Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen in der letzten Sitzung des VG-Rates sowie des Brandsauschusses.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bausendorf durch Lieferung von Fahrgestell und Aufbau an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die zu beauftragende Angebotssumme darf max. 20 % über der Kostenprognose von 430.000,00 € (brutto) liegen, ansonsten kann der Auftrag erst nach Einholung eines erneuten Verbandsgemeinderatsbeschlusses erteilt werden. Über die Details der Vergabe wird in der nächsten Sitzungsrunde berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9.4. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;
hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim
Auf die Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 19.11.2022 bezüglich der Ausschreibung und Anschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim sowie dem dort gefassten Beschluss wird Bezug genommen.
Zurzeit wird die Maßnahme für die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau im Rahmen eines Offenen Verfahrens (europaweit) ausgeschrieben und damit dem Wettbewerb unterstellt.
Die Angebotseröffnung (Submission) findet baldmöglichst durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH statt und anschließend werden die ausgewerteten Angebote und Unterlagen der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach übermittelt. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens erhält grundsätzlich der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag. Die Bindungsfrist der Angebote ist momentan noch unbekannt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die notwendigen Gremienbeschlüsse gefasst und alle Informationsschreiben (Zuschlags- und Absageschreiben) versendet sein. Da voraussichtlich vor dem Ablauf der Bindefrist keine entsprechenden Gremiensitzungen mehr stattfinden, muss über die Auftragsvergabe in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.03.2023 beraten und beschlossen werden und die Verwaltung bittet daher aus Zeitgründen um einen Vorratsbeschluss.
Der Vorsitzende verweist auf die Beratungen in der letzten Sitzung des VG-Rates sowie des Brandsauschusses.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim durch Lieferung von Fahrgestell und Aufbau an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die zu beauftragende Angebotssumme darf max. 20 % über der Kostenprognose von 260.000,00 € (brutto) je Fahrzeug liegen, ansonsten kann der Auftrag erst nach Einholung eines erneuten Verbandsgemeinderatsbeschlusses erteilt werden. Über die Details der Vergabe wird in der nächsten Sitzungsrunde berichtet.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023
Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit.
10.2. Resolution gegen den Vorschlag der Kommission über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln;
Antrag der FDP-Fraktion
Die FDP-Fraktion hat für die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates den Erlass einer Resolution gegen den Vorschlag der Kommission über die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln beantragt.
Der Vorsitzende verweist ergänzend auf die Beschlussfassung im Kreistag. Die seitens des Kreistags beschlossene Resolution soll den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt werden.
10.3. Soforthilfen für Kommunen aufgrund der Flutkatastrophe 14./15.07.2021
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass neben den Soforthilfen für die Ortsgemeinden, die Stadt und die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach zwischenzeitlich auch die weiteren beantragten Hilfen zur Beseitigung der Schäden aufgrund der Flutkatastrophe im Jahr 2021 bewilligt wurden.
10.4. Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 -2028
Für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind an den Amtsgerichten Bernkastel-Kues und Wittlich neue Schöffen zu wählen. Verwaltungsseitig wird mit entsprechenden Aufforderungen der Gerichte in Kürze gerechnet. Die Wahlen werden voraussichtlich in der Sitzung vor der Sommerpause erfolgen.
10.5. Erhebung von Beiträgen für die Essenversorgung in den Grundschulen der VG Traben-Trarbach
Fachbereichsleiter Frank Koch gibt einen Sachstandsbericht über die Erhebung von Beiträgen für die Essensversorgung an den Grundschulen. Aufgrund der letztjährigen Kostensteigerungen ist der Zuschussbedarf der Verbandsgemeinde für die Essensversorgung erheblich gestiegen. Verwaltungsseitig wurde eine Neukalkulation vorgenommen. Als Ergebnis wird eine Anpassung der Beiträge im Rahmen einer 2. Änderung der Satzung vorgeschlagen. In der Sitzung des Verbandsgemeinderates soll eine Beratung und Beschlussfassung erfolgen.
10.6. Lesung anl. des Internationalen Frauentages
Anlässlich des internationalen Frauentages am 08.03.2023 findet im Stadthaus Alter Bahnhof eine Lesung der Autorin Marie Lacrosse (Marita Spang) aus dem Buch „Kadewe - Haus der Träume“ veranstaltet durch die VG Traben-Trarbach statt.
10.7. Partnerschaft mit Selles sur Cher
Der Vorsitzende teilt mit, dass aufgrund der Verrentung der Vorsitzenden des Freundschafts-kreises an der Schule in Selles sur Cher zukünftig kein Deutschunterricht mehr erfolgen wird.
10.8. Zukunftswerkstatt der Freiwilligen Feuerwehr der VG Traben-Trarbach
Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass das 3. Plenum der Zukunftswerkstatt für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am 29.03.2023 durchgeführt wird.
10.9. Liegenschaften der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Unter Bezugnahme auf die Beratungen in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird den Ausschussmitgliedern eine Aufstellung über die Liegenschaften, der jeweiligen Grundstückseigentümer und vorhandener Beteiligungsverhältnisse ausgehändigt. Seitens der Ausschussmitglieder wird noch um ergänzende Angaben gebeten. Die ergänzte Aufstellung soll den Ratsmitgliedern über das Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung gestellt werden.