Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 22.02.2024 auf den 29.02.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 23.02.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:33 Uhr
Anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Hans-Peter Heck
Ausschussmitglied (RM) Beatrix Kimnach
Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann
CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Desire Beth, bis 18:52 Uhr, einschl. TOP 8.4 ÖS
Ausschussmitglied (RM) Gerald Caspari
Stv. Ausschussmitglied (RM) Elke Schnabel
FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Bernd Ketter
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.
Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger
FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT
Ausschussmitglied (RM) Dajana Hermann
Außerdem anwesend:
1. Beigeordneter Eugen Klein
2. Beigeordnete Anja Bindges
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Fachbereichsleiter Frank Koch
Fachbereichsleiter Frank Thullen
Werkleiter Jens Burch
VG-Entwickler Malte Ortner
Schriftführerin Vanessa Beck
Ratsmitglied Frank Ewein
Ratsmitglied Martin Kirst
Ratsmitglied Rüdiger Nilles ab 17:45 Uhr, TOP 2 ÖS
Ratsmitglied Bernd Fröhlich
Ratsmitglied Dirk Reichert
Ratsmitglied Gerd Huesgen
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Günter Föllenz
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| a) Vorstellung des Untersuchungsgutachtens | |
| b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise | |
| 3. | VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| 4.1 | Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte: |
| Umsetzung von Maßnahmen am Pfaffenbach in der Ortsgemeinde Flußbach | |
| 4.2 | Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte: |
| Umsetzung von Maßnahmen am Ewesbach in der Ortsgemeinde Kinderbeuern | |
| 4.3 | Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte: |
| Umsetzung von Maßnahmen am Großbach in der Ortsgemeinde Enkirch | |
| 5.1 | Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2024 an Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden |
| 5.2 | Teleskopgelenkmast |
| hier: Auftragsvergabe 10-Jahresrevision inkl. Leihfahrzeug | |
| 5.3 | Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2024 an Grundschulen |
| 5.4 | Freibad Kröver Reich |
| Erneuerung der Hofentwässerung des ParkplatzesAuftragsvergabe | |
| 5.5 | Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgO |
| Ausschreibung und Vergabebeschluss | |
| 6. | Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach |
| a) Ermächtigung zur Auftragsvergabe | |
| b) Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe | |
| 7. | Mobilitätsentwicklungskonzept 2035 |
| 8.1 | Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ALF für die Pachtjahre 2020/2021 - 2022/2023 und Erteilung der Entlastung |
| 8.2 | Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ÜSS für die Pachtjahre 2020/2021 -2022/2023 und Erteilung der Entlastung |
| 8.3 | Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Kautenbach für die Pachtjahre 2020/2021 - 2022/2023 und Erteilung der Entlastung |
| 8.4 | Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Großbach für die Pachtjahre 2020/2021 - 2022/2023 und Erteilung der Entlastung |
| 9. | Mitteilungen und Anfragen |
| 9.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2024 |
| 9.2 | kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.03.2024 |
| 9.3 | Vollsperrung der K64 am Ortsausgang Traben-Trarbach in Richtung Mont Royal |
| 9.4 | Wahl Jugendparlament |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Die Anwesenheitsliste der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2023 wird um Ratsmitglied Bernd Fröhlich und Ratsmitglied und Ortsbürgermeisterin Elke Schnabel entsprechend ergänzt. Weitere Einwendungen lagen nicht vor.
2. Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
a) Vorstellung des Untersuchungsgutachtens
b) Beratung und Beschlussfassung über die weitere Vorgehensweise
Auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung vom 25.01.2024, wird verwiesen.
In der Sitzung stellt Frau Harlos, Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, das Gutachten anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation wird im Nachgang zur Sitzung den Mitgliedern im Ratsinformationssystem digital zur Verfügung gestellt.
Rückfragen werden zur Zufriedenheit beantwortet.
Es ist geplant in der Sitzung des Verbandsgemeinderates die Erstellung von Machbarkeitsstudien durch 3 Büros für die zukünftige Unterbringung der Verwaltung zu beschließen. Diese seien Grundlage für Zuweisungsbeantragungen. Haushaltsmittel für die Erstellung stehen im Haushalt i.H.v. 50.000 € zur Verfügung.
Die Fraktionen werden gebeten, sich bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates mit dem Thema zu befassen. Eine Beschlussempfehlung erfolgt daher nicht.
3. VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind u.a. Regelungen zu Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigkeiten insbesondere im Bereich des Brandschutzes, Zivil- und Katastrophenschutzes getroffen. Ende letzten Jahres wurde in diesem Bereich eine Satzungsänderung beschlossen. Im Lauf der Beratungsfolge wurde irrtümlich eine Änderung in Abs. 8 vorgenommen. Durch die jetzige Satzungsänderung soll diese fehlerhafte Änderung korrigiert werden. Gleichzeitig wurden fehlende Tatbestände der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FeuerwEntschV) eingearbeitet und kleinere klarstellende Änderungen vorgenommen. Zur Stärkung der ehrenamtlichen Arbeit und des Ehrenamtes sowie zur Steigerung der Attraktivität dieser Sonderaufgaben und -funktionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren ist diese Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.
Der Entwurf der VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die VI. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4.1. Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte:
Umsetzung von Maßnahmen am Pfaffenbach in der Ortsgemeinde Flußbach
Es wird auf die Beratungen des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023 unter TOP 5 verwiesen.
Der Pfaffenbach durchquert die Ortsgemeinde Flußbach. Er entspringt östlich der K25 und der Autobahn A1 in der Feldflur. Durch die angrenzende Autobahn wird zu den natürlichen Abflussraten zusätzliches Wasser in den Bach eingeleitet, sodass die Abflussmengen von diesem Gewässer sehr groß sein können. Innerhalb der Ortslage wird der Bach teilweise offen und teilweise verrohrt geleitet. Durch die Verrohrungen entstehen Engstellen, die für potentielle Gefahren bei einem Starkregen- bzw. Hochwasserereignis sorgen können wie Wasseraufstau auf Straßen oder Gefährdung einzelner Wohngebäude aufgrund von Überlastungen der Durchlässe und dem kaum vorhandenen Überstauraum.
In einem ersten Schritt wurden für den Bereich des Pfaffenbachs östlich der Ortslage Flußbach hydraulische Berechnungen beim Ingenieurbüro Reihsner in Auftrag gegeben aus denen hervorgehen soll von welchen Flächen wieviel Wasser dem Pfaffenbach zufließt und wieviel er überhaupt fassen kann.
Im nächsten Schritt werden Gespräche mit der Stadt Wittlich hinsichtlich einer interkommunalen Zusammenarbeit geführt (hier ist im weiteren Verlauf des Pfaffenbaches der Stadtteil Lüxem von derselben Problematik betroffen wie die Ortsgemeinde Flußbach), bevor dann ein entsprechendes Büro mit der Planung der Maßnahmen inklusive einer Kostenermittlung beauftragt werden kann.
Da es sich hierbei um ein Projekt handelt welches nicht innerhalb des Haushaltsjahres abgeschlossen werden kann, wurden für das Haushaltsjahr 2024 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 113.400,00 € veranschlagt zur Finanzierung der notwendigen Planungsleistungen vor Umsetzung der Maßnahmen aus den einzelnen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach ermächtigt Herrn Bürgermeister Heintel in Benehmen mit den Beigeordneten die anfallenden Planungsaufträge entsprechend zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Ausschussmitglied Hans-Peter Heck hat an Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
4.2. Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte:
Umsetzung von Maßnahmen am Ewesbach in der Ortsgemeinde Kinderbeuern
Es wird auf die Beratungen des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023 unter TOP 5 verwiesen.
Der Ewesbach entspringt östlich der B 421 im Kondelwald und mündet nach 1,7 km in Kinderbeuern in den Alfbach. Problematisch ist die Verrohrung durch die B 49 kurz vor der Mündung in den Alfbach sowie die davorliegende schmale Kanalisierung des Ewesbaches innerhalb der Ortsgemeinde Kinderbeuern. Zu Beginn der Verrohrung kommt es oft zu Einsätzen seitens des Bauhofes und / oder der Feuerwehr, da das Einlaufbauwerk verklaust und dann die B 49 mit ihrem dortigen Tiefpunkt überflutet wird. Dies geschah zuletzt am 03.01.2024. Ein weiteres Problem das zu Überflutungen auf der B 49 führt ist die Entwässerung der darauf zulaufenden B 421. Zum einen wird diese außerhalb der Ortslage dem Ewesbach zugeführt, zum anderen kommt es auch hier zu Überflutungen aufgrund der nicht mehr zeitgemäßen Entwässerung, die dann ebenfalls in Richtung des Tiefpunktes an der B 49 fließt.
In einem ersten Schritt fanden bereits Gespräche und Vororttermine mit der Ortsgemeinde, der Verbandsgemeindeverwaltung, den Verbandsgemeindewerken, dem LBM sowie dem Büro Reihsner statt. Im nächsten Schritten müssen Gespräche mit der unteren Naturschutzbehörde sowie der SGD Nord geführt werden, bevor dann ein entsprechendes Büro mit der Planung der Maßnahmen inklusive einer Kostenermittlung beauftragt werden kann.
Da es sich hierbei um ein Projekt handelt welches nicht innerhalb des Haushaltsjahres abgeschlossen werden kann, wurden für das Haushaltsjahr 2024 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 113.400,00 € veranschlagt zur Finanzierung der notwendigen Planungsleistungen vor Umsetzung der Maßnahmen aus den einzelnen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach ermächtigt Herrn Bürgermeister Heintel in Benehmen mit den Beigeordneten die anfallenden Planungsaufträge entsprechend zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Ausschussmitglied Hans-Peter Heck hat an Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
4.3. Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte:
Umsetzung von Maßnahmen am Großbach in der Ortsgemeinde Enkirch
Es wird auf die Beratungen des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023 unter TOP 5 verwiesen.
Der Großbach entspringt nordöstlich des Flughafen Hahn im Hunsrück und mündet in Enkirch in die Mosel. Auf seinem Weg bis zur Mündung quert er die Ortslage Enkirch vollständig. In den Großbach selbst münden noch weitere nennenswerte Zuflüsse wie Wackenbach, Ahringsbach und Kerringerbach. Außerhalb der zusammenhängenden Ortslage von Enkirch existieren am Großbach mehrere Stauanlagen, die teilweise zur Bewässerung der Weinberge angelegt und als Naherholung (Schwimmteich) genutzt wurden und sich im Eigentum der Gemeinde befinden. Besonders diese Stauanlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik und erfüllen nicht die Anforderungen nach DIN 19700 „Stauanlagen“. Für den Großbach existieren seit Jahren Konzepte zur Verbesserung der Lage, die auch mit allen Fachbehörden bereits abgestimmt wurden. Inhalt dieser Konzepte ist eine Renaturierung des Großbaches sowie der Rückbau aller Stauanlagen und Abstürzen bei zeitgleicher Reaktivierung der Aue durch Anlage von Altarmen und Nebengewässern.
Bei der Umsetzung aller Maßnahmen sollte idealerweise der Großbach als Ganzes gesehen werden, trotz der verschiedenen Zuständigkeiten. Auftraggeber der Maßnahmen und somit Rechnungs- als auch Fördermittelempfänger wäre die Verbandsgemeinde. Der Kostenanteil der Ortsgemeinde Enkirch würde intern verrechnet werden.
Hierfür müsste jedoch von Seiten aller Beteiligten feststehen, welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden sollen. Innerhalb der Gemeinde wird teilweise fortwährend ein Erhalt der Stauanlagen diskutiert. Entsprechend den Festlegungen der Fachbehörden sind bei einem Erhalt der Stauanlagen die Anforderungen nach DIN 19700 seitens der Gemeinde zu erfüllen, inklusive Standsicherheitsnachweis und Führung eines Stauanlagenbuches. Da diese Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen, können hierfür derzeit keinerlei Förderungen gewährt werden, sodass dieser Kostenteil (im siebenstelligen Bereich) komplett durch die Gemeinde zu tragen wäre. Folglich bedarf es hier weiterer Beratungen und Abstimmungen mit der Gemeinde Enkirch. Ziel ist eine gemeinsame Maßnahmen- und Durchführungsvereinbarung einschließlich einer entsprechenden Kostenregelung.
Da es sich hierbei um ein Projekt handelt welches nicht innerhalb des Haushaltsjahres abgeschlossen werden kann, wurden für das Haushaltsjahr 2024 finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 113.400,00 € veranschlagt zur Finanzierung der notwendigen Planungsleistungen vor Umsetzung der Maßnahmen aus den einzelnen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepten gemäß dem Beschluss des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach ermächtigt Herrn Bürgermeister Heintel in Benehmen mit den Beigeordneten die anfallenden Planungsaufträge entsprechend zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Ausschussmitglied Hans-Peter Heck hat an Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
5.1 Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2024 an Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden
In den Feuerwehrgerätehäusern und Verwaltungsgebäuden der Verbandgemeinde Traben-
Trarbach sind diverse Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen durchzuführen.
Im Haushaltplan 2024 wurden nachfolgende Maßnahmen veranschlagt:
| 1. | Sonnenschutz (Aussenrollos) Feuerwehrgerätehaus Trarbach (Schulungsraum): 5.000,- Euro |
| 2. | Garagentor Feuerwehrgerätehaus Enkirch: 5.000,- Euro |
| 3. | Sanierung Garage Feuerwehr Traben (Einbau Lüftung): 6.500,- Euro |
| 4. | Sanierung Umkleideraum Feuerwehr Traben (Feuchteschäden): 20.000,- Euro |
| 5. | Sanierung Rampe Mosel für Feuerwehrboote in Kövenig: 5.000,- Euro |
| 6. | Umbau priorisierten Gebäude mit Netzersatzanlage (Notstromversorgung): 40.000,- Euro |
Die Entscheidung über die Standorte wird in den nächsten Wochen erwartet.
Zur Auswahl stehen diverse Feuerwehrgerätehäuser und Verwaltungsgebäude.
Entsprechende Angebote werden verwaltungsseitig kurzfristig eingeholt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschließt nach Empfehlung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen.
Bürgermeister Marcus Heintel wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die Aufträge zu den Maßnahmen
4. Sanierung Umkleideraum Feuerwehr Traben (Feuchteschäden): 20.000,- Euro
6. Umbau priorisierten Gebäude mit Netzersatzanlage (Notstromversorgung): 40.000,- Euro
entsprechend den Vergabeempfehlungen zu vergeben.
Die Vergaben zu den Ziffern 1 bis 3 und 5 erfolgen, entsprechend der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzenermächtigung, durch Bürgermeister Marcus Heintel.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5.2. Teleskopgelenkmast;
hier: Auftragsvergabe 10-Jahresrevision inkl. Leihfahrzeug
Der Teleskopgelenkmast der Freiwilligen Feuerwehr Traben-Trarbach ist aus Baujahr 2014. Nach Herstellervorgaben, -empfehlungen und rechtlichen Vorgaben ist nach 10 Jahren eine sog. 10-Jahresrevision durch den Hersteller (Bronto Skylift AG) durchzuführen. Hierbei wird das gesamte Fahrzeug durch den Hersteller auf evtl. Schäden und Mängel geprüft und notwendige Wartungsarbeiten werden durchgeführt. Der Jahresservice und die vorgeschriebenen Prüfungen werden im Zuge dieser Arbeiten ebenfalls durchgeführt. Die Dauer dieser Arbeiten wird durch den Hersteller auf ungefähr 8 - 10 Wochen geschätzt. Allerdings kann sich diese Dauer bei notwendigen Reparaturen oder Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen o.ä. verlängern. Um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden und den Brandschutz in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sicherzustellen, ist es erforderlich, während dieser Arbeiten ein entsprechendes Leihfahrzeug zu mieten. Nach Alternativen zur Leihe wird derzeit noch geschaut.
Nach Vorgabe der Unfallversicherung sollten bei Feuerwehrfahrzeugen die Reifen spätestens bei einem Reifenalter von zehn Jahren ersetzt werden, auch wenn die Laufleistung nur gering war. Daher sind die Reifen ebenfalls zu ersetzen. Dies soll durch die Mercedes-Benz Werkstatt in Enkirch erfolgen.
Folgende voraussichtliche Kosten wurden für diese Maßnahmen ermittelt:
| Bezeichnung | Betrag |
| 10-Jahresrevision 2024, ohne Reparaturkosten | 93.392,39 € |
| Leihfahrzeug (für 10 Wochen) | 28.560,00 € |
| Reifenwechsel | 3.297,85 € |
| Summe | 125.250,24 € |
Die gesamten Maßnahmen sollen in der 2. Jahreshälfte 2024 durchgeführt werden. Daher können sich die Preise noch ändern.
Für den Haushaltsplan 2024 wurden durch den zuständigen Fachbereich Haushaltsmittel in Höhe von 153.500,00 € (inkl. Mittel für evtl. Reparaturen) für diese Maßnahmen angemeldet. Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 wurden vorläufig lediglich 103.500,00 € als Mittelansatz eingestellt. Daher müssen die restlichen Mittel zunächst überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden und später ggf. im Rahmen eines Nachtraghaushaltsplanes in den Haushaltsplan 2024 einfließen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt dem Hersteller Bronto Skylift AG den Auftrag für die 10-Jahresrevision zu erteilen. Des Weiteren beschließt der Verbandsgemeinderat, ein notwendiges Leihfahrzeug auszuleihen und beauftragt den Bürgermeister mit der entsprechenden Auftragsvergabe. Hierbei sollen mögliche Einsparpotenziale durch eine Markterkundung ausgeschöpft werden. Zudem beschließt der Verbandsgemeinderat, den Auftrag zum Reifenwechsel an die Firma AHG-Newel GmbH, Enkirch, zu erteilen. Weiterhin beschließt der Verbandsgemeinderat, die notwendigen Mittel zur Durchführung der Maßnahmen überplanmäßig zur Verfügung zu stellen und diese im Rahmen eines Nachtragshaushaltsplanes in den Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5.3. Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen 2024 an Grundschulen
In den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind diverse Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen durchzuführen.
Im Haushaltsplan 2024 wurden nachfolgende Maßnahmen veranschlagt:
Grundschule Enkirch
1. Erneuerung Blitzschutz (lt. Forderung TÜV): 27.000,- Euro
2. Elektrische Anlage (lt. Forderung Brandschutz): 7.500,- Euro
3. LED-Umstellung in Klassenräumen: 5.000,- Euro
4. Metallbänke Flur (lt. Forderung Brandschutz): 5.000,- Euro
5. Sonnenschutz Lehrerzimmer: 2.500,- Euro
Grundschule Alftal
6. Überdachung Haupteingang Bausendorf: 10.000,- Euro
7. Lagercontainer Kinderbeuern: 6.000,- Euro
Grundschule Reil
8. Schließ- und Sprachalarmierungsanlage (Amok-, Notfallalarmierung): 35.000,- Euro
Grundschule Traben-Trarbach
9. Unterhaltungsanstrich Holzfenster: 20.000,- Euro
10.Sonenschutz Mensa: 5.000,- Euro
Entsprechende Angebote werden verwaltungsseitig kurzfristig eingeholt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beschließt die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen.
Bürgermeister Marcus Heintel wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die Aufträge zu den Maßnahmen
Grundschule Enkirch
1. Erneuerung Blitzschutz (lt. Forderung TÜV): 27.000,- Euro;
Grundschule Reil
8. Schließ- und Sprachalarmierungsanlage (Amok-, Notfallalarmierung): 35.000,- Euro;
Grundschule Traben-Trarbach
9. Unterhaltungsanstrich Holzfenster: 20.000,- Euro
entsprechend den Vergabeempfehlungen zu vergeben.
Die Vergabe zu den Ziffern 2 bis 7 und 10 erfolgen, entsprechend der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzenermächtigung, durch den Bürgermeister Marcus Heintel.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5.4. Freibad Kröver Reich
Erneuerung der Hofentwässerung des Parkplatzes
Auftragsvergabe
Die Hofentwässerung des Parkplatzes vom Freibad Kröver Reich weist erhebliche Schäden auf.
Insbesondere ist die Entwässerungsrinne nicht mehr funktionstüchtig und ein Schacht hat sich abgesenkt. Dieser Schaden ist eine Gefahrenstelle und muss vor Beginn der Freibadsaison beseitigt werden.
Für die erforderlichen Arbeiten erfolgte eine beschränkte Ausschreibung.
Insgesamt wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle drei Firmen haben sich am Wettbewerb, mit folgendem Ergebnis, beteiligt.
Preisspiegel:
| Bieter | Angebotssumme Hauptangebot Brutto € | Differenz (%) | |
| 1 | MS-Tiefbau GmbH, Tr.-Tr. / Wolf | 12.858,55 | 75,51 |
| 2 | 13.863,49 | 81,41 | |
| 3 | Kostenschätzung VG-Werke | 17.028,90 | 100,00 |
| 4 | 22.131,03 | 129,96 |
Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen im Rahmen der Haushaltsansätze für das Freibad zur Verfügung.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Fa. MS-Tiefbau GmbH, Traben-Trarbach / Wolf mit den erforderlichen Arbeiten, zum Angebotspreis von 12.858,55 €/brutto, mit den Arbeiten zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5.5. Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgO
Ausschreibung und Vergabeermächtigung
Für die Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von größeren Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgO besteht aktuell ein Rahmenvertrag mit der Vergabeberatungsstelle Klaeser aus Montabaur.
Vor dem Hintergrund anstehender größerer Baumaßnahmen sowie der noch nicht eingerichteten Zentralen Vergabestelle, muss die Leistung aus vergaberechtlichen Gründen neu ausgeschrieben werden.
Die Öffentliche Ausschreibung eines entsprechenden Rahmenvertrages mit zweijähriger Laufzeit im Wege einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO) erfolgt in Zusammenarbeit mit den VG-Werken.
Das jeweilig anfallende Honorar für die Vergabeunterstützungsleistungen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel über die entsprechende Baumaßnahme verbucht.
Da die Vergabeentscheidung voraussichtlich nicht bis zum Sitzungstermin vorliegt, wird verwaltungsseitig empfohlen, den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe, entsprechend der Vergabeempfehlung, zu ermächtigen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat ermächtigt Bürgermeister Heintel im Benehmen mit den Beigeordneten zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgO, entsprechend der Vergabeempfehlung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
a) Ermächtigung zur Auftragsvergabe
b) Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe
Neben anderem haben die Verbandsgemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende Feuerwehr aufzustellen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten; hierzu können sie einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen und in regelmäßigen Abständen fortschreiben, in dem insbesondere der Bedarf an Personal, Ausbildung, Fahrzeugen, Geräten, Gebäuden und Einrichtungen festgelegt wird und die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit zu berücksichtigen sind. (s. § 3 LBKG)
Wenn allerdings Zuwendungsmittel durch den Kreis Bernkastel-Wittlich und das Land Rheinland-Pfalz oder auch Beratungsleistungen in Anspruch genommen werden sollen, wird diese Kann-Vorschrift zur Aufstellung eines Feuerwehrbedarfsplans zu einer Muss-Vorschrift, da zwischenzeitlich ein Feuerwehrbedarfsplan Voraussetzung hierfür ist.
Aus der Zunftswerkstatt wurde ebenfalls die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplans angeregt.
Die Erstellung soll durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz erfolgen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz i.H.v. 25.000 €. Die Haushaltsmittel werden zunächst überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt im Rahmen der Gesamtdeckung des Haushalts.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Mobilitätsentwicklungskonzept 2035
Um die Mobilität in der Verbandsgemeinde auf die anstehenden Veränderungen im Bereich der Mobilität auszurichten wurde durch die Firma raumkom ein Mobilitätsentwicklungskonzept erarbeitet.
Das Konzept umfasst Handlungsfelder in den Bereichen des Fußverkehrs, des Radverkehrs, des motorisierten Individualverkehrs, dem öffentlichen Personennahverkehr, Logistik und Güterverkehr, Neue Mobilität, Mobilitätsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Straßenraumgestaltung. Das Konzept definiert eine Strategie und ein Leitbild für die Verbandsgemeinde im Bereich der Mobilität um eine auf die Zukunft ausgerichtete Mobilität im Einklang mit zukünftigen Erfordernissen wie z.B. einer treibhausgasarmen bzw. neutralen Art der Fortbewegung.
Die Konzepterstellung wurde durch Umfragen, einen projektbegleitenden Arbeitskreis und Berichterstattungen im Verbandsgemeinderat begleitet. Am 30.11.2023 fand ein Präsentationstermin für den Arbeitskreis und Verbandsgemeinderat statt.
Das Konzept umfasst eine Beschreibung der Ziele, Strategien und Handlungsfelder für die zukünftige Mobilität, Ortsteilprofile mit einer Erfassung von Mobilität in jedem Ortsteil sowie Maßnahmensteckbriefe welche Beispiele für Vorhaben rund um die zukünftige Mobilität darstellen.
Die Mobilität soll zukünftig umwelt-, sozial- und siedlungsverträglich sein. Der Umweltverbund soll gestärkt werden und lange Wege vermieden werden sofern alternative gleichwertige Ziele in geringer Entfernung aufzufinden sind. Der motorisierte Individualverkehr soll deutlich reduziert werden (30 % der Wege) während der Umweltverbund (Fuß-, Radverkehr & ÖPNV) gestärkt werden soll (70% der Wege).
Aus den Zielen im Bereich der Mobilität ergibt sich das folgende Leitbild:
„Eine nachhaltige, klimafreundliche und ausgewogene Mobilität in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sorgt für weiterhin hervorragende Erreichbarkeit, erhöht aber deutlich die Lebensqualität.“
Die genannten Konzeptunterlagen werden spätestens zur Sitzung des Verbandsgemeinderates
im Ratssitzungssystem zur Verfügung stehen. Ggf. können hier noch redaktionelle Anpassungen erfolgen.
VG-Entwickler Malte Ortner gibt nochmal einige Ausführungen hinsichtlich des Konzeptes. Hierbei wurde nochmals darauf hingewiesen, dass seitens der Verbandsgemeinde mit Erstellung des Konzeptes der Rahmen geschaffen wird. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen müsse in den Gemeinden entsprechend erfolgen.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat stimmt dem vorliegenden Konzept gemäß den vorgelegten Unterlagen zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8.1. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ALF für die Pachtjahre 2020/2021 - 2022/2023 und Erteilung der Entlastung
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der damaligen Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Fischereigenossenschaft ALF vom 26.09.1978 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft ALF vom 30.11.2009 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u. a. Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.
Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.
Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft ALF der Jahre 2020/2021 bis 2022/2023 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2020/2021 bis 2022/2023 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Ausschussmitglied Dajana Hermann hat an Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
8.2. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft ÜSS für die Pachtjahre 2020/2021 -2022/2023 und Erteilung der Entlastung
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der damaligen Verbandsgemeinde Kröv-Bausendorf und der Fischereigenossenschaft ÜSS vom 28.09.1978 inkl. Änderung vom 24.11.2004 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft ÜSS vom 02.10.2014 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u. a. Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.
Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.
Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft ÜSS der Jahre 2020/2021 bis 2022/2023 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2020/2021 bis 2022/2023 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Ausschussmitglied Dajana Hermann hat an Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
8.3. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Kautenbach für die Pachtjahre 2020/2021 - 2022/2023 und Erteilung der Entlastung
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und der Fischereigenossenschaft Kautenbach vom 22.03.1984 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft Kautenbach vom 16.02.1984 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u. a. Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.
Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.
Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft Kautenbach der Jahre 2020/2021 bis 2022/2023 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2020/2021 bis 2022/2023 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Ausschussmitglied Dajana Hermann hat an Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
8.4. Abnahme der Jahresrechnungen der Fischereigenossenschaft Großbach für die Pachtjahre 2020/2021 - 2022/2023 und Erteilung der Entlastung
Aufgrund der Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und der Fischereigenossenschaft Großbach vom 22.03.1984 wurde die Ausübung aller sich aus dem Landesfischereigesetz sowie der Satzung der Fischereigenossenschaft Großbach vom 16.02.1984 ergebenen Rechte und Pflichten auf die Verbandsgemeinde übertragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 4 der Satzung sind durch den Vorstand u. a. Jahresrechnungen aufzustellen und auszuführen. Der Vorstand ist nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung durch die Genossenschaftsversammlung zu entlasten.
Aufgrund der vollständigen Aufgabenübertragung obliegen die Aufgaben des Vorstandes dem Bürgermeister und die Aufgaben der Genossenschaftsversammlung dem Verbandsgemeinderat.
Die Rechenschaftsberichte der Fischereigenossenschaft Großbach der Jahre 2020/2021 bis 2022/2023 wurden den Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnungen 2020/2021 bis 2022/2023 in vorliegender Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
Ausschussmitglied Dajana Hermann hat an Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.
9. Mitteilungen und Anfragen
9.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2024
Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit.
9.2. kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.03.2024
Die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates wird im Bürgersaal des Alten Rathauses Traben-Trarbach stattfinden.
Neben der Vorstellung des Landschaftsplanes soll zudem die Fortschreibung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplans „Moselvorland“ in Kinheim sowie die Absichtserklärung bzgl. des Feuerwehrgerätehauses Kröv-Kinheim auf die Tagesordnung der v.g. Sitzung.
9.3. Vollsperrung der K64 am Ortsausgang Traben-Trarbach in Richtung Mont Royal
Bürgermeister Heintel teilt mit, dass gem. Mitteilung des LBM eine Vollsperrung der K64 zur Sanierung eines Bachdurchlasses des „Veitsgraben“ sowie Stützwand und Fahrbahnerneuerung für die Dauer von 12 Wochen notwendig wird. Die Arbeiten sind seitens des LBM im 3./4. Quartal vorgesehen.
9.4. Wahl Jugendparlament
Bürgermeister Marcus Heintel teilt mit, dass derzeit die Wahlunterlagen für die Wahl des Jugendparlaments versendet werden. Die Auszählung findet am 04.04.2024 ab 14 Uhr statt. Es gibt 18 Bewerber, welche sich im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugend und Soziales am 26.02.2024.