Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 20.02.2024 auf den 28.02.2024, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 23.02.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 19:50 Uhr
Anwesend:
| Ortsbürgermeister | Hans-Peter Heck |
| Ratsmitglied | Markus Benz |
| Ratsmitglied | Dajana Hermann |
| 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied | Heiko Jäckels |
| Ratsmitglied | Christian Knappstein |
| Ratsmitglied | Jörg Ludwig |
| Ortsvorsteher und Ratsmitglied | Tim Neumann |
| Ratsmitglied | Jürgen Schäfer |
| Ratsmitglied | Hans Georg Simon |
| Ratsmitglied | Nina Steffens |
| Ratsmitglied | Sigrid Steffens |
| Ratsmitglied | Dirk Steinmetz |
| Ratsmitglied | Volker Theisen |
Außerdem anwesend:
| Bürgermeister Marcus Heintel | bis TOP1 nichtöffentlich |
| VG-Entwickler Malte Ortner |
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| Schriftführer Patrick Stoffel |
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Entschuldigt:
Ratsmitglied Peter Becker
Ratsmitglied Markus Klasen
Ratsmitglied Ottmar Nilles
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Unterhaltungs- Investitionsmaßnahmen 2024; Projekte der Ortsgemeinde Bausendorf |
| 4. | Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe Rahmenvertrag 2024-2025 |
| 5. | Energetisches Quartierskonzept Bausendorf |
| 6. | Instandsetzung Parkplatz am Friedhof Bausendorf |
| 7. | Bauhof; - Errichtung von Schüttboxen - Teilbefestigung einer Fläche vor dem Bauhofgebäude |
| 8. | Versetzen von Straßenleuchten in der Koblenzer Straße und der Straße Zum Reiterhof |
| 9. | Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 20, Flurstück 22 (Unterm Bergfried) Erteilung des Einvernehmens auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch |
| 10. | Mitteilungen und Anfragen |
| 10.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2024 |
| 10.2 | Zukunft-Check-Dorf: Sachstand und weiteres Vorgehen |
| 10.3 | Glasfaserausbau |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Es waren keine Einwohner anwesend.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.
3. Unterhaltungs- Investitionsmaßnahmen 2024;
Projekte der Ortsgemeinde Bausendorf
Die Ortsgemeinde beabsichtigt an verschiedenen Liegenschaften und eigenen Gebäuden diverse Unterhaltungs- und Investitionsmaßnahmen durchzuführen.
Im Haushaltsplan 2024 wurden nachfolgende Maßnahmen veranschlagt:
| 1. | Sanierung Bürgersteig Heinzerather Straße: 15.000,- Euro |
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| Der gepflasterte Bürgersteig an der Heinzerather Straße ist in Teilbereichen abgesackt, hier muss der Unterbau erneuert werden. Auch einige Rundbordsteine zwischen Straße und Bürgersteig sind gebrochen, abgesackt und müssen ausgetauscht werden. Diese Unterhaltungsmaßnahme ist erforderlich und unabweisbar, damit die Funktionsfähigkeit weiterhin gewährleistet werden kann und die Verkehrssicherheit wiederhergestellt wird. |
| 2. | Erneuerung Bodenbelag Jugendraum: 2.000,- Euro |
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| Der vorhandene und alte Bodenbelag des Jugendraumes, im Kellergeschoss der Grundschule Bausendorf, ist stark abgenutzt, gerissen, hat sich an einigen Stellen gehoben und muss vor allem aus Gründen der Verkehrssicherheit erneuert werden. Diese Unterhaltungsmaßnahme ist erforderlich und unabweisbar, damit die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit weiterhin gewährleistet und wiederhergestellt wird. |
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| Entsprechende Angebote werden verwaltungsseitig kurzfristig eingeholt. |
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen.
Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, die
Aufträge zu den Maßnahmen
| 1. | Sanierung Bürgersteig Heinzerather Straße, |
| 2. | Erneuerung Bodenbelag Jugendraum |
entsprechend den Vergabeempfehlungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung
Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe:
Rahmenvertrag 2024-2025
Die Bauleistungen zur Unterhaltung der gemeindlichen bzw. städtischen Straßen und Wirtschaftswegen wurden in den vergangenen Jahren im Wege eines Rahmenvertrages beauftragt und abgerechnet.
Entsprechend der Interessenbekundung der Ortsbürgermeister/-innen wurde seitens der Verwaltung ein Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Jahre 2024 und 2025 erstellt.
Nach Vorliegen der Ermächtigungen der teilnehmenden Ortsgemeinden und der Stadt Traben-Trarbach wird die Ausschreibung der Straßen- und Wegeunterhaltungsleistungen zeitnah erfolgen.
Zur Gewährleistung einer zügigen Auftragsvergabe und somit zur Sicherstellung der Leistungsaufnahme im Frühjahr dieses Jahres wird verwaltungsseitig empfohlen, den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragserteilung/-freigabe zu ermächtigen.
Die spätere Abrechnung der ausgeführten Arbeiten erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Bauleistungen zur Unterhaltung der Straßen und Wirtschaftswege für die Jahre 2024 und 2025.
Zur Gewährleistung einer zügigen Leistungsaufnahme wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag entsprechend der Vergabeempfehlung, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Energetisches Quartierskonzept Bausendorf
Zum Sachverhalt wird auf die bisherigen Beratungen zum Thema Quartierskonzept verwiesen.
Mit Schreiben vom 18.08.2023 gewährt die KfW Bank der Ortsgemeinde einen Zuschuss in Höhe von 75 % der tatsächlich entstehenden zuschussfähigen Kosten. Aus dem Landesprogramm „Wärmewende im Quartier“ wird mit Schreiben vom 07.01.2024 ein Zuschuss in Höhe von 15 % zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Insgesamt wird die Erstellung eines Quartierskonzeptes durch einen zu beauftragenden Dienstleister zu 90 % gefördert. Folglich verbleibt ein Eigenanteil von 10 % welcher durch die OG Bausendorf zu finanzieren ist.
Zur Erstellung des Quartierkonzeptes ist zunächst eine Ausschreibung durchzuführen um einen Dienstleister mit dieser Aufgabe zu betrauen. Die Verwaltung bereitet aktuell die Ausschreibung vor. Für die Erstellung eines Quartierskonzeptes ist ein Jahr angesetzt. Start der Arbeiten soll am 01.05.2024 sein.
Da der Förderbescheid vor der Haushaltsmittelsperre des Bundes einging, ist die Finanzierung hier gesichert. Für zukünftige Anträge, hier betreffend das Sanierungsmanagement stellt die KfW in 2024 Stand heute keine Mittel mehr zur Verfügung. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel mehr vorgesehen.
Beschlussfassung:
Die Ortsgemeinde Bausendorf beauftragt die Verwaltung zur Durchführung der Vergabe der Dienstleistung zur Erstellung eines integrierten energetischen Quartierskonzept.
Durch ein zweistufiges Verfahren soll zunächst anhand der bieterseitig vorgelegten Unterlagen eine Wertung gemäß der Wertungsmatrix erfolgen. Hier soll ein aus dem Gemeinderat bestimmtes Gremium die eingehenden Angebote bewerten (Stufe 1). Die besten drei Anbieter dieser Bewertung werden zu einen Bietergespräch eingeladen um dort Ihr Vorgehen zur Erstellung des Quartierskonzeptes zu präsentieren (Stufe 2).
Nach Auswertung aller der Ausschreibung zugrundeliegenden Bewertungskriterien wird der Ortsbürgermeister ermächtigt das Angebot des besten Bieters zu beauftragen.
Die Ortsgemeinde wird kurzfristig u.a. Vertreter aus den Fraktionen an die Verwaltung melden, welche mit der Wertung der eingehenden Angebote betraut werden.
Während des Bietergesprächs werden die Mitglieder des Ortsgemeinderats die Möglichkeit haben, die Angebote anhand der vorliegenden Wertungskriterien der Präsentation zu bewerten.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Instandsetzung Parkplatz
am Friedhof Bausendorf
Die Fraktion Gemeinsame Zukunft e.V. weist auf den Instandsetzungsbedarf des Parkplatzes am Friedhof in Bausendorf hin. Die Asphaltdecke ist flächendeckend durch Risse und Schlaglöcher beschädigt und in einem desolaten Zustand. Der derzeitige Zustand gewährleistet nicht mehr die Funktionsfähigkeit und Verkehrssicherheit. Auf eine erhöhte Unfallgefahr wird hingewiesen.
Die Kosten für die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten werden auf 30.000 € geschätzt. Im Haushaltsplan 2024 sind keine Haushaltsmittel veranschlagt. Diese wären überplanmäßig zu beschließen und ggf. in einem späteren Nachtragshaushaltsplan zu veranschlagen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Instandsetzung des Parkplatzes am Friedhof Bausendorf. Die Unabweisbarkeit und Dringlichkeit der Maßnahme wird wegen der zu erfüllenden Verkehrssicherungspflicht anerkannt.
Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € werden überplanmäßig bereitgestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird, in Abstimmung mit der Ortsgemeinde, die Ausschreibung durchführen.
Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag für die Instandsetzung des Parkplatzes am Friedhof Bausendorf im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Bauhof;
- Errichtung von Schüttboxen
- Teilbefestigung einer Fläche vor dem Bauhofgebäude
Auf die bisherige Beratung und Beschlussfassung wird verwiesen.
Der Vorsitzende berichtet über die geplante Ausführung der Maßnahme. Insbesondere soll die Fläche zur Herstellung der Schüttboxen in Asphaltbauweise hergestellt werden.
Die Kostenschätzung beläuft sich auf rd. 30.000 €. Haushaltsmittel stehen in Höhe von insgesamt 40.000 € (inkl. Mittelübertragung aus 2023) für Baumaßnahmen am Bauhof zur Verfügung.
Der Ortsgemeinderat nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
8. Versetzen von Straßenleuchten in der Koblenzer Straße und der Straße Zum Reiterhof
Der Eigentümer der Parz. 38/0, Flur 13 (Koblenzer Straße 24a) sowie die Eigentümerin der Parz. 12/0, Flur 11 (Zum Reiterhof 8) beantragen die Versetzung der Straßenleuchte vor ihrem Anwesen, um das Grundstück besser nutzen zu können. Die Kosten für das Versetzen der Straßenleuchte werden jeweils durch die Antragsteller übernommen. Die Firma Westenergie AG hat die entsprechenden Leuchtenpläne und ein Angebot vorgelegt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Bausendorf stimmt der Versetzung der Straßenleuchte Parz. 38/0, Flur 13 (Koblenzer Straße 24a) zu. Die Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Der Ortsgemeinderat Bausendorf stimmt der Versetzung der Straßenleuchte Parz. 12/0, Flur 11 (Zum Reiterhof 8) zu. Die Kosten sind durch den Antragsteller zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 20, Flurstück 22 (Unterm Bergfried)
Erteilung des Einvernehmens auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch
Die Bauherren beantragen die Errichtung einer Sauna mit elektrisch betriebenem Saunaofen auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 20, Flurstück 22. Die Gartensauna ist mit den Maßen 2,67 m + 4,05 m geplant. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf „Hypperich III“ und weicht von dessen festgesetzter bauplanungsrechtlicher Vorschrift „B 2“ ab (oberirdische Nebenanlagen sind außerhalb der festgesetzten Baugrenzen unzulässig). Die Gartensauna ist hinter dem Wohnhaus geplant -siehe beigefügten Lageplan-. Tatbestände auf der Grundlage des § 31 Absatz 2 BauGB, die erforderliche Befreiung nicht zuzulassen, sind nicht erkennbar. Die vorgeschriebenen Abstandsflächen werden eingehalten.
Aus Fristgründen wurde das Einvernehmen und die Zustimmung zur Erteilung der erforderlichen Befreiung zum Vorhaben bereits erteilt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat bestätigt das bereits erteilte Einvernehmen.
Info: Das Vorhaben ist bereits Baugenehmigt.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen
10. Mitteilungen und Anfragen
10.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2024
Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit.
10.2. Zukunft-Check-Dorf:
Sachstand und weiteres Vorgehen
Der Vorsitzende unterrichtet über den aktuellen Sachstand. Demnach werden Ortsbürgermeister und Beigeordnete gemeinsam mit den Arbeitskreisleitern sowie Frau Algenstaedt, Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, im nächsten Schritt gemeinsam eine Analyse der Ergebnisse sowie Handlungsempfehlungen erarbeiten.
10.3. Glasfaserausbau
Nach Mitteilung durch Ortsbürgermeister Heck sind die notwendigen Tiefbauarbeiten nahezu abgeschlossen. In einer Begehung wurden unzureichend wiederhergestellte Straßen und Gehwege aufgenommen; die Mängel werden seitens der bauausführenden Firma beseitigt. Der Lagerplatz Mühlenflur wird zeitnah, sobald es die Witterungsverhältnisse zulassen, wiederhergestellt.
Die folgende Herstellung sowie Schaltung der Hausanschlüsse erfolgen schrittweise.