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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 12/2025
Burg - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 25.02.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 18.02.2025 auf den 25.02.2025, 19:02 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 21.02.2025 auf der Homepage www.vgtt.de veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:47 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Inga Desch

Ratsmitglied Karin Klein

Ratsmitglied Peter Meurer

Ratsmitglied Klaudia Morsch

Ratsmitglied Christoph Müller

Ratsmitglied Manfred Schorn

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführer Christian Bottel

Entschuldigt:

Ratsmitglied Lothar Nahlen

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung und -plan für die Doppelhaushaltsjahre 2024 und 2025 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025

4.

Betreff: Zukunft-Check-Dorf;

Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

5.

Anschaffung eines Defibrillators

6.

Bauangelegenheiten Gemarkung Burg Flur 15, Flurstück 190/1

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

7.

Tourismusförderung in der VG Traben-Trarbach

8.

Mitteilungen und Anfragen

8.1

Moselhöhenradweg

8.2

Spendenannahme

8.3

Bürgerhaus: Witterungsbedingte Schäden an den Fensterrahmen

8.4

Sitzungskalender

8.5

Geschwindigkeitsmessanlage

8.6

Homepage der Ortsgemeinde

8.7

Dreck-Weg-Tag

8.8

Erneuerung Buswartehäuschen

8.9

Elektronische öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Durch den anwesenden Einwohner wurde der aktuelle Sachstand bezüglich des geplanten Funkmasts, sowie der Glasfasererschließung im Rahmen des „Graue-Flecken-Programms“ erfragt. Ortsbürgermeister Rudolf Bucher teilte mit, dass beide Projekte umgesetzt werden, ihm jedoch derzeit keine Informationen zum Baubeginn vorliegen.

Darüber hinaus wurde angefragt, wann die geplante Toilettensanierung im Sängerheim durchgeführt werden soll. Der Vorsitzende teilte mit, dass von Seiten der Ortsgemeinde ein Festtag zum 100-jährigen Bestehen des Sängerheims geplant ist. Dieser Festtag soll am 23. August 2025 stattfinden. Daher kann frühestens nach dem genannten Termin mit der Sanierung begonnen werden.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragsdoppelhaushaltssatzung 2024 und 2025 und dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2025

Den Ortsgemeinderatsmitgliedern wurde der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 vor der Sitzung digital zur Verfügung gestellt.

Sachbearbeiter Christian Bottel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Ergebnisse der Neubewertungen Grundsteuer A und B durch das Finanzamt in die Neukalkulation der jeweiligen Hebesätze aufgenommen. Mit der Neubewertung einhergehende, teilweise erhebliche Umverteilungen der Grundsteuerlast, sind seitens des Landes Rheinland-Pfalz gebilligt und eröffnen den Kommunen keinen Ermessens- und Bewertungsspielraum.

Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Haushaltsplan gem. § 93 Absatz 4 GemO in jedem Jahr auszugleichen. Um diesen Ausgleich erreichen zu können, sind Hebesätze in der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres zumindest so festzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen und damit die Erträge der Gemeinde mindestens in Vorjahreshöhe erreicht werden. Im Übrigen ist es für die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen zwingend erforderlich, Hebesätze zumindest in Höhe der Nivellierungssätze festzusetzen.

Beschlussfassung:

Nach Beratung wird der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 der Ortsgemeinde Burg in der vorgelegten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen

4. Betreff: Zukunft-Check-Dorf;

Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange

Die Ortsgemeinde Burg (Mosel) ist seit 1987 anerkannte Dorferneuerungsgemeinde.

Im Rahmen des Zukunfts-Check-Dorf soll das vorhandene Dorferneuerungskonzept fortgeschrieben werden. Die Erstellung des Abschlussberichtes zum Zukunfts-Check-Dorf steht unmittelbar vor der Fertigstellung. Die wesentlichen Punkte zur Fortentwicklung der Ortsgemeinde Burg (Mosel) sind im vorgelegten Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 10.01.2025 aufgeführt.

Weiter sind die Ergebnisse der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange mit deren Anregungen und Empfehlungen aufgeführt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) beschließt die im Schreiben der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich vom 10.01.2025 aufgeführten Anregungen und Empfehlungen in den Abschlussbericht zum Zukunfts-Check-Dorf aufzunehmen.

Der entsprechend fortgeschriebene Abschlussbericht soll als neues Dorferneuerungskonzept der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zur Genehmigung vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Anschaffung eines Defibrillators

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher informiert die Mitglieder des Ortsgemeinderates über den Antrag von Ratsmitglied Klaudia Morsch zur Anschaffung eines Defibrillators. Das Gerät soll an einem zentralen Ort, bspw. dem Bürgerhaus, platziert werden und könnte so im Falle eines medizinischen Notfalls wertvolle Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

Der Ortsgemeinderat steht der Beschaffung positiv gegenüber, im nächsten Schritt sollen entsprechende Angebote eingeholt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die grundsätzliche Anschaffung eines Defibrillators bis zu einem Betrag von 2.500 €. Entsprechende Angebote sollen eingeholt werden. Die benötigten Haushaltsmittel werden außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Finanzierung ist durch den positiven Kassenbestand der Ortsgemeinde gesichert, darüber hinaus stellt der Ortsgemeinderat ein dringendes Bedürfnis für die Anschaffung des Defibrillators fest.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Bauangelegenheiten Gemarkung Burg Flur 15, Flurstück 190/1

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Die Bauherren planen auf dem Grundstück Gemarkung Burg Flur 15, Flurstück 1980/1 (In der Olk), die Errichtung eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten. Das Vorhaben liegt in Innenbereich der Ortslage Burg und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Durch den Bauherrn wurde bereits eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten gestellt die mit Bescheid der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich BV2024/0465 vom 30.07.2024 positiv entschieden wurde. Bei der jetzt eingereichten Planung handelt es sich um ein Wohnhaus mit 5 Wohneinheiten. Im Sinne des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist ein Vorhaben innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils nur zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Ein Vorhaben fügt sich im Allgemeinen ein, wenn es sich innerhalb des Rahmens hält, der durch die in der Umgebung vorhandene Bebauung gezogen wird. Dies ist hier als gegeben anzusehen, die abschließende Prüfung hierzu obliegt jedoch der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als -Untere Bauaufsichtsbehörde-. Stellplätze stehen in ausreichender Zahl zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat das Einvernehmen zum Vorhaben unter der Bedingung, dass nachweislich genügend Parkplätze für das Bauvorhaben zur Verfügung stehen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Tourismusförderung in der VG Traben-Trarbach

Auf die bisherigen Beratungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates TOP 13 (Tourismuszweckverband) vom 09.12.2024 wird verwiesen. In diesem Rahmen wurde darauf hingewiesen, dass im Falle eines Ausscheidens der Ortsgemeinde aus dem Zweckverband eine Verpflichtung der Ortsgemeinde zur Zahlung einer Sonderumlage entsteht.

Grundlage für die Erhebung einer Sonderumlage stellt § 32 (2) Landesfinanzausgleichsgesetz dar. Danach kann von einer Gemeinde für Aufgaben, die von der Verbandsgemeinde (Aufgabenübertragung an den Zweckverband) wahrgenommen werden und den Ortsgemeinden einen unterschiedliche Vorteile erbringt, eine Umlage erhoben werden, sofern nicht auf anderem Wege ein Ausgleich erfolgt.

Die Aufgaben insbesondere der überörtlichen Tourismusförderung (§ 67 (3) GemO) sind von der Verbandgemeinde an den Tourismuszweckverband übertragen. Dieser refinanziert sich aus Umlagezahlungen Verbandsgemeinde und der Mitglieder, in deren Gebiet in nicht unerheblicher Weise Tourismus stattfindet. Der Ausgleich auf anderem Wege im vorliegenden Fall erfolgt über die Umlagezahlungen der Mitglieder. Ein Ausscheiden aus dem Zweckverband hätte einen fehlenden Ausgleich zur Folge und wäre somit Grundlage für die Erhebung einer Sonderumlage.

Der Maßstab für die Erhebung der Sonderumlage soll nach Merkmalen berechnet werden, die geeignet sind, die besonderen Vorteile möglichst auszugleichen. Diese Merkmale entsprechenden im vorliegenden Fall der Berechnungsgrundlage der Umlage für den Tourismuszweckverband nämlich die Summe der Messbeträge für die Erhebung eines Tourismusbeitrages in der Ortsgemeinde. Insofern wäre mit einer Änderung des Finanzierungsanteils der Ortsgemeinde durch ein Austritt aus dem Tourismuszweckverband nicht zu rechnen.

Allerdings bestünden dann keinerlei Mitsprachrechte hinsichtlich der Tourismusförderung in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach mehr.

Beschlussfassung:

entfällt

8. Mitteilungen und Anfragen

8.1. Moselhöhenradweg

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 09.12.2024 wurde u. a. die Verkehrssicherungspflicht für den Moselhöhenradweg thematisiert.

Das vorgelegte Informationsschreiben der GVV Kommunal-Versicherung ist noch aktuell.

Laut der Mosellandtouristik GmbH haben sich diese mit dem Projekt des Höhenradwegs im Oktober 2024 um eine Förderung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz beworben. Durch diese Fördermittel könnten ein Großteil der investiven Maßnahmen sowie die Beschilderung des Höhenradwegs finanziert werden. Mit einer Rückmeldung wird im Frühjahr 2025 gerechnet. Daran ist auch die weitere Projektumsetzung geknüpft.

Die Finanzierung des Wartungskonzeptes ist demnach noch nicht abschließend geklärt. Geplant ist jedoch die infrastrukturelle Prüfung für den gesamten Höhenradweg zentral an ein Planungsbüro zu vergeben. Aktuell gibt es dafür zwei denkbare Modelle. Eine Möglichkeit ist, dass die Wartung aus dem Haushalt der Mosellandtouristik GmbH finanziert wird. So wird es aktuell auch für den Mosel-Radweg praktiziert. Eine andere Möglichkeit ist die Kostenbeteiligung der Anrainer-Kommunen analog zum Projekt Moselsteig. Eine genauere Antwort kann durch die Mosellandtouristik GmbH zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht geben werden.

8.2. Spendenannahme

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher erläutert den Ratsmitgliedern die allgemeine Vorgehensweise zur Annahme einer Spende.

8.3. Bürgerhaus: Witterungsbedingte Schäden an den Fensterrahmen

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher informiert die Gemeinderatsmitglieder über witterungsbedingte Schäden an den Fensterrahmen des Bürgerhauses. Eine Reparatur soll zeitnah erfolgen.

8.4. Sitzungskalender

In den vergangenen Jahren haben die Sitzungen des Ortsgemeinderates Burg jeweils an einem Montag stattgefunden. Seit der Sitzungsrunde 2024 / 2025 finden die Gemeinderatssitzungen jedoch dienstags statt. Aufgrund von Terminüberschneidungen diskutiert der Ortsgemeinderat über mögliche Ausweichtermine.

Der Ortsgemeinderat ist der Auffassung, die Sitzungstermine für 2025 wie geplant durchzuführen. Bei kurzfristigen Terminkollisionen erfolgt eine Absprache mit der Verwaltung, um möglicherweise einen Ausweichtermin zu finden.

8.5. Geschwindigkeitsmessanlage

Es wird auf TOP 12 der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024 verwiesen.

Zwischenzeitlich hat Ortsbürgermeister Rudolf Bucher die Zusage der Stadt Traben-Trarbach über die Ausleihe einer Geschwindigkeitsmessanlage erhalten. Das Gerät soll zeitnah durch Mitarbeiter des städtischen Bauhofs installiert werden.

8.6. Homepage der Ortsgemeinde

Es wird auf TOP 14.1 der öffentlichen Sitzung vom 09.12.2024 verwiesen.

Für die Pflege und Aktualisierung der Homepage sollen die Ratsmitglieder Inga Desch, Karin Klein und Peter Meurer, sowie Ortsbürgermeister Rudolf Bucher geschult werden.

8.7. Dreck-weg-Tag

Der Dreck-weg-Tag findet am 15.03.2024 ab 10:00 Uhr mit Treffpunkt am Bürgerhaus statt.

8.8. Erneuerung Buswartehäuschen

Ratsmitglied Christoph Müller erkundigt sich über das weitere Vorgehen zur Renovierung des Buswartehäuschens. Der Ortsgemeinderat verständigt sich darauf, dass zeitnah mit der Materialbeschaffung und der eigentlichen Renovierung begonnen wird.

8.9. Elektronische öffentliche Bekanntmachungen

Den Mitgliedern des Ortsgemeinderates sind vermehrt Beschwerden über die elektronische Bekanntmachung von Sitzungsunterlagen zugetragen worden. Insbesondere der Umstand, dass die Tagesordnung der anstehenden Sitzungen nur noch online verfügbar ist, stößt auf Unverständnis.

Die Verwaltung wird gebeten, eine Rückkehr zu den klassischen Veröffentlichungsformen (Mitteilungsblatt) zu prüfen.