Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 04.03.2025 auf den 11.03.2025, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 07.03.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 18:04 Uhr
Anwesend:
Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel
SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Christian Müllers
Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann
CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Klaus Dieter Müllen
Ausschussmitglied (RM) Katrin Schühlein
Ausschussmitglied (RM) Florian Stroh in Vertretung von Frank Ehses
FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.
Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl
FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT
Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Kurt Haag
Ausschussmitglied (RM) Edgar Koch
Außerdem anwesend:
Beschäftigtenvertreter Klaus Weber in Vertretung von Frank Pohl
Beschäftigtenvertreter Wolfgang Löwen
1. Beigeordnete Elke Schnabel
3. Beigeordneter Wilhelm Müllers
Werkleiter und Schriftführer Jens Burch
stellvertretender Werkleiter Andreas Römer
Wirtschaftsprüfer Pütz, Mittler & Kollegen Stülb
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses wurde vertreten durch Florian Stroh
Ausschussmitglied (RM) Christoph Groh
Beschäftigtenvertreter Achim Knod
Beschäftigtenvertreter Frank Pohl wurde vertreten durch Klaus Weber
Beschäftigtenvertreterin Iris Bindges
2. Beigeordnete Dajana Hermann
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Verpflichtung der Ausschussmitglieder und Beschäftigtenvertreter |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses |
| 3. | Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk |
| 4. | Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk |
| 5. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk |
| 6. | Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk |
| 7. | Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach Los 7 - Abbrucharbeiten der Altanlagen Bekanntgabe einer Eilentscheidung |
| 8. | Bau eines Regenrückhaltebeckens "Mont Royal"; Errichtung einer Zaunanlage |
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| Auftragsvergabe |
| 9. | Teilerneuerung des Abwasserverbindungssammlers Mont Royal zur Ortslage Kröv |
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| Auftragsvergabe |
| 10. | Kanalsanierungsmaßnahmen in der Ortsgemeinde Reil |
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| Vergabe von Ingenieurleistungen |
| 11. | Flächenkanalisation im Stadtteil Traben und dem Gewerbegebiet "Sengwald", Kinheim |
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| Vergabe von Ingenieurleistungen für die Spülung, TV-Befahrung und Zustandsbewertung der Kanalisation |
| 12. | Teilerneuerung des Schmutzwasserkanals und der Wasserleitung im Rahmen der Deckenerneuerung der K 65 des LBM zwischen Stadtteil Traben und Kövenig; Grundsatzbeschluss |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ausschussmitglieder und Beschäftigtenvertreter
Bürgermeister Marcus Heintel erklärt, dass gemäß §§ 46 Abs. 5 und 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die Ausschussmitglieder und Beschäftigtenvertreter namens der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten zu verpflichten sind.
Außerdem weist er darauf hin, dass die Ausschussmitglieder insbesondere zur Verschwiegenheit (§ 20 GemO) und zur Treue gegenüber der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach (§ 21 GemO) verpflichtet sind und sie gemäß § 30 Abs. 1 GemO ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung ausüben.
Nachdem keine weiteren Fragen bestanden haben, wurden sodann die Ausschussmitglieder, die nicht bereits verpflichtet wurden, per Handschlag entsprechend § 30 Abs. 2 GemO verpflichtet.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses
Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 05.12.2024 werden nicht erhoben.
Vor Eintritt in die Tagesordnungspunkte 3 + 4 teilt Bürgermeister Heintel mit, dass ein Vertreter des Fachbereiches Kommunales und Recht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu diesen Tagesordnungspunkten eingeladen wurde. Eine Teilnahme wurde aber nicht gewünscht.
Weiterhin erteilt er Herrn Stülb von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen, Boppard-Buchholz, zu den Tagesordnungspunkten 3 + 4 das Wort.
Herr Stülb erläutert den Anwesenden die Prüfungsergebnisse und gibt einen Überblick über die Vermögens- und Finanzlage der einzelnen Betriebszweige. Fragen der Ausschussmitglieder werden zur Zufriedenheit beantwortet.
3. Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk
Gemäß Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBl. S. 321, § 3, Abs. 4) ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung durchzuführen.
Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und ein Vertreter des Fachbereiches Kommunales und Recht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu laden.
Beschlussfassung / Beschlussempfehlung:
Die Beschlussfassung / Beschlussempfehlung erfolgt unter TOP 5 der öffentlichen Sitzung.
4. Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk
Gemäß Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBl. S. 321, § 3, Abs. 4) ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung durchzuführen.
Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und ein Vertreter des Fachbereiches Kommunales und Recht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu laden.
Beschlussfassung / Beschlussempfehlung:
Die Beschlussfassung / Beschlussempfehlung erfolgt unter TOP 6 der öffentlichen Sitzung.
Bürgermeister Heintel bedankt sich bei Herrn Stülb für die fachkundigen Erläuterungen. Herr Stülb verlässt den Sitzungssaal.
5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk
Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.
Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.
Beschlussempfehlung:
Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2023 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 35.253.861,97 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 68.768,93 € entstanden ist.
Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2023 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.
Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2023 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
6. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk
Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 4 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.
Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.
Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.
Beschlussempfehlung:
Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2023 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 49.737.137,73 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 314.273,46 € entstanden ist.
Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2023 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.
Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2023 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
7. Sicherstellung der Wasserversorgung der Stadt Traben-Trarbach
Los 7 - Abbrucharbeiten der Altanlagen
Bekanntgabe einer Eilentscheidung
Die Maßnahme wurde im Offenen Verfahren nach SektVO ausgeschrieben.
18 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 05.12.2024, 10.00 Uhr 5 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endete am 31.01.2025.
Alle Angebote wurden nach VOB/A EU rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten hat das ausschreibende Ingenieurbüro die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
Die Firma Palzkill Erdbau GmbH, Gewerbegebiet Bildchen 1, 54636 Rittersdorf, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.
Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.
Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.
Da die Bindefrist des Angebotes am 31.01.2025 abgelaufen ist, die nächste Werkausschusssitzung aber erst am 11.03.25 stattfindet, war eine Eilentscheidung über die Vergabe der Arbeiten im Vorfeld herbeizuführen.
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wurde im Benehmen mit den Beigeordneten gemäß § 48 Gem0 folgende Eilentscheidung getroffen:
Der Firma Palzkill Erdbau GmbH, Gewerbegebiet Bildchen, 54636 Rittersdorf wird aufgrund ihres Angebotes vom 04.12.2024 der Auftrag zur Durchführung der angebotenen Arbeiten zum Angebotspreis von 118.725,71 € (brutto, incl. 19 % MwSt.) erteilt.
Die Ausschussmitglieder wurden über die getroffene Eilentscheidung bereits mit E-Mail vom 08.01.2025 informiert.
Beschlussfassung:
Die getroffene Eilentscheidung wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
Einwendungen hiergegen werden nicht erhoben.
8. Bau eines Regenrückhaltebeckens "Mont Royal"; Errichtung einer Zaunanlage
Auftragsvergabe
Die Arbeiten wurden beschränkt ausgeschrieben. Das von der Verwaltung erstellte Leistungsverzeichnis wurde an acht Fachfirmen versendet.
Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 22.11.2024 drei Angebote vor.
Die ursprüngliche Bindefrist endete am 31.11.2024. Diese wurde aber einvernehmlich mit der mindestbietenden Firma auf den 31.03.2025 verlängert.
Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Fa. OZA Zaunanlage GmbH, Schladt, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung konnte durch die vorgelegten Unterlagen festgestellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19 % MwSt.)
| Rang | Bieter | Angebotssumme Hauptangebot Brutto € | Differenz (%) |
| 1 | OZA Zaunanlagen GmbH | 33.128,41 € | 100,00 |
| 2 |
| 35.364,42 € | 106,75 |
| 3 |
| 36.266,44 € | 109,47 |
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt den Auftrag für die ausgeschriebenen Arbeiten an die mindestbietende Fa. OZA Zaunanlagen GmbH, Schladt, gemäß Angebot vom 08.11.2024, zu einem Gesamtbetrag von 33.128,41 €/brutto, zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
9. Teilerneuerung des Abwasserverbindungssammlers Mont Royal zur Ortslage Kröv
Auftragsvergabe
Bereits im Jahr 2024 wurde ein Teilbereich des Abwasserverbindungssammlers erneuert. Bei einer Untersuchung der restlichen Leitung wurde dann festgestellt, dass die Leitung komplett zu erneuern ist. Im Wirtschaftsplan Abwasser 2025 sind für die Arbeiten 480.000,00 € eingestellt.
Die Maßnahme wurde im Offenen Verfahren nach SektVO ausgeschrieben.
21 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 04.02.2025, 10:00 Uhr 9 Angebote in elektronischer Form vor.
Die Bindefrist endet am 17.03.2025.
Alle Angebote wurden nach VOB/A EU rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.
Anlässlich der hohen Differenz zwischen Kostenprognose und tatsächlichen Bieterangeboten hat das ausschreibende Ingenieurbüro die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.
Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.
Ergebnis der Angebotsauswertung:
| - | Die Firma Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet / An der L55, 54539 Ürzig, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. |
| - | Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden. |
| - | Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation. |
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag an die Firma Juchem Asphaltbau GmbH & Co. KG, Gewerbegebiet / An der L55, 54539 Ürzig gemäß Angebot vom 04.02.2025 zu einem Gesamtbetrag von 448.329,14 € (brutto, incl. 19% MwSt.), zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
10. Kanalsanierungsmaßnahmen in der Ortsgemeinde Reil
Vergabe von Ingenieurleistungen
Im Jahr 2023 wurde die komplette Kanalisation in der Ortsgemeinde Reil im Rahmen der wiederkehrenden Untersuchungen der Eigenüberwachungsverordnung von Rheinland-Pfalz mittels Kanalkamera untersucht.
Die hierbei festgestellten Schäden sollen nunmehr mittels Inlinersanierungsverfahren bzw. partieller Kanalsanierung behoben werden.
Hierfür ist es erforderlich ein Ingenieurbüro mit der Erarbeitung aller erforderlichen Unterlagen für die Ausschreibung, Bauüberwachung, etc. zu beauftragen.
Diesbezüglich erfolgte eine beschränkte Ausschreibung an vier Büros. Alle vier Büros haben ein Angebot abgegeben.
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
|
| Angebotssumme | % |
| Bieter | brutto € | (Basis |
|
|
| Mindestb.) |
| 1 | Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach | 23.683,76 | 100,00 |
| 2 |
| 23.867,09 | 100,77 |
| 3 |
| 33.824,22 | 142,82 |
| 4 |
| 35.195,74 | 148,61 |
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag für die erforderlichen Ingenieurleistungen für die Kanalsanierungsmaßnahmen in der Ortsgemeinde Reil, an das Ing.-Büro Jakobs-Fuchs, Morbach, gemäß Angebot vom 05.03.2025 zum Angebotspreis von 23.683,76 € (brutto, incl. 19 % MwSt.), zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
11. Flächenkanalisation im Stadtteil Traben und dem Gewerbegebiet "Sengwald", Kinheim
Vergabe von Ingenieurleistungen für die Spülung, TV-Befahrung und Zustandsbewertung der Kanalisation
Im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung von Rheinland-Pfalz ist es erforderlich die Kanäle in wiederkehrenden Intervallen zu untersuchen.
Diese Untersuchungen sollen in diesem Jahr im Stadtteil Traben und im Gewerbegebiet „Sengwald“ durchgeführt werden.
Hierfür ist es erforderlich ein Ingenieurbüro einzuschalten.
Die erforderlichen Ingenieurleistungen wurden bei vier Ingenieurbüros angefragt.
Zum Submissionstermin am 06.03.25, 11.00 Uhr lagen vier Angebote vor.
Alle Angebote wurden rechnerisch und wirtschaftlich geprüft.
Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):
| Nr. | Firma | Gesamt-summe | % (Basis Mindest-bieter) | % (Basis Prognose) |
| 1 | IBS-Ingenieure, Bernkastel | 53.206,99 € | 100,00 % | 76,04 % |
| 2 |
| 53.508,03 € | 100,57 % | 76,47 % |
| 3 |
| 53.550,00 € | 100,64 % | 76,53 % |
|
| (Kostenprognose VG-Werke) | 69.969,86 € | 131,51 % | 100,00 % |
| 4 |
| 75.875,23 € | 142,60 % | 108,44 % |
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt den Auftrag für die Ingenieurleistungen zur Erstellung von Kanalsanierungskonzepten im Rahmen der Eigenüberwachung für die Teilbereiche Stadtteil Traben (Restbefahrung) und Wohn- und Gewerbegebiet Kinheim-Sengwald an das mindestbietende Ingenieurbüro IBS Ingenieure, Bernkastel-Kues, zum Angebotspreis von 53.206,99 €/brutto zu vergeben.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
12. Teilerneuerung des Schmutzwasserkanals und der Wasserleitung im Rahmen der Deckenerneuerung der K 65 des LBM zwischen Stadtteil Traben und Kövenig; Grundsatzbeschluss
Durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) Trier wurden die VG-Werke Ende November 2024 informiert, dass zwischen dem Stadtteil Traben und Kövenig eine Deckenerneuerung der K 65 vorgesehen sei. Die Arbeiten sollten im 1. Halbjahr 2025 durchgeführt werden.
Unmittelbar nach Bekanntwerden wurde der LBM darüber informiert, dass in diesem Bereich aufgrund von vorhanden Schäden und dem Alter der Wasserleitung und der Kanalisation die Leitungen in Teilbereichen zu erneuern sind.
Zwischenzeitlich haben diesbezüglich Abstimmungsgespräche mit dem LBM stattgefunden. Da es sich um eine Kreisstraße handelt ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich ebenfalls in die Gespräche einzubeziehen.
Nach Vorstellungen der VG-Werke sollten die erforderlichen Arbeiten als Gemeinschaftsmaßnahme ausgeschrieben werden.
Mit den Planungen und der Bauleitung ist ein Ingenieurbüro zu beauftragen.
Die erforderliche Ausschreibung der Ingenieurleistungen erfolgt in Kürze.
Zunächst ist vom Werkausschuss ein Grundsatzbeschluss zur Durchführung der Maßnahme zu fassen. Die Auftragsvergabe der Ingenieurleistungen erfolgt dann mittels Eilentscheidung bzw. in der nächsten Sitzung des Werkausschusses.
Beschlussfassung:
Der Werkausschuss beschließt folgenden Grundsatzbeschluss: „Im Rahmen der vom LBM Trier geplanten Arbeiten zur Deckenerneuerung der K 65 zwischen dem Stadtteil Traben und Kövenig sind die schadhaften und abgängigen Wasser- und Abwasserleitungen mit zu erneuern. Die erforderlichen Ingenieurleistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt vergeben.“
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
13. Mitteilungen und Anfragen
Es lagen keine Mitteilungen und Anfragen vor.