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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 12/2025
Diefenbach - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Diefenbach vom 05.02.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Diefenbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 29.01.2025 auf den 05.02.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in das Dorfgemeinschaftshaus Diefenbach, Dorfstraße, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 31.01.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 21:30 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Dieter Debald

1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Pia Debald

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Julian Jeske

Ratsmitglied Jessica Beringer

Ratsmitglied Stefan Schmidt

Außerdem anwesend:

Revierförsterin Eva Bässmann zu TOP 3

Schriftführer Christian Bottel

Entschuldigt:

Bürgermeister Marcus Heintel

Leiter des Forstamtes Valentin Ehret

Ratsmitglied Rudolf Condne

Ratsmitglied Michael Tietz

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Diefenbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Forstwirtschaftsplan 2025 gemäß § 29 LWaldG

4.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Diefenbach für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung

5.

Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung für die Doppelhaushaltsjahre 2024 und 2025 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025

6.

Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger

7.

Straßenoberflächenentwässerung Bergweg;

Unterhaltungsarbeiten

8.

Öffentliche Grünanlagen;

-Auftragsvergabe Beseitigung Baumbruch (hier: Bergweg)

9.

Dorfgemeinschaftshaus;

-Reinigung Sanitäranlagen

10.

Waldspielplatz;

-Rückbau (Bürgereingabe)

11.

Mitteilungen und Anfragen

11.1

Kanalrückstau

Nichtöffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

2.

Mitteilungen und Anfragen

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde fand in der Zeit von 19:35 Uhr bis 20:10 Uhr statt.

Durch die anwesenden Einwohner wurde darum gebeten, einen Termin für eine Einwohnerversammlung festzusetzen. Dabei soll die weitere Vorgehensweise der Straßenoberflächenentwässerung im Bergweg thematisiert werden. Diesbezüglich wird auf TOP 7 verwiesen.

Darüber hinaus wurde der Sachstand über ausstehende Unterhaltungsmaßnahmen angefragt. Dazu wird auf TOP 8 und TOP 9 verwiesen.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 26.08.2024 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Forstwirtschaftsplan 2025 gemäß § 29 LWaldG

Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.

Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2025 für die Ortsgemeinde Diefenbach vorgelegt.

Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:

Ertrag

38.745 €

Aufwand

30.640 €

Ergebnis

8.105 €

Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2025 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Diefenbach für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Diefenbach für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 10. Oktober 2024 geprüft und abgenommen.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stefan Schmidt, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Stefan Schmidt, beschließt der Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung 2023 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat, den im Haushaltsjahr 2023 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.

Gemäß § 22 GemO hat der Ortsbürgermeister Dieter Debald und die 1. Ortsbeigeordnete Pia Debald an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Stefan Schmidt, geführt.

Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der Ortsgemeinderat Diefenbach war gemäß § 39 Abs. 2 GemO beschlussfähig.

Abstimmungsergebnis:

Mit 3 Ja-Stimmen 2 Nichtteilnahme einstimmig angenommen

5. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtragsdoppelhaushaltssatzung 2024 und 2025 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025

Den Ortsgemeinderatsmitgliedern wurde der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 vor der Sitzung digital zur Verfügung gestellt.

Sachbearbeiter Christian Bottel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.

Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Ergebnisse der Neubewertungen Grundsteuer A und B durch das Finanzamt in die Neukalkulation der jeweiligen Hebesätze aufgenommen. Mit der Neubewertung einhergehende, teilweise erhebliche Umverteilungen der Grundsteuerlast, sind seitens des Landes Rheinland-Pfalz gebilligt und eröffnen den Kommunen keinen Ermessens- und Bewertungsspielraum.

Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Haushaltsplan gem. § 93 Absatz 4 GemO in jedem Jahr auszugleichen. Um diesen Ausgleich erreichen zu können, sind Hebesätze in der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres zumindest so festzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen und damit die Erträge der Gemeinde mindestens in Vorjahreshöhe erreicht werden. Im Übrigen ist es für die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen zwingend erforderlich, Hebesätze zumindest in Höhe der Nivellierungssätze festzusetzen.

Beschlussfassung:

Nach Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes 2025, wird dieser in der vorgelegten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger

Kommunale Mandatsträger*innen sind ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit tätig. Dieses besondere Engagement würdigt der Gesetzgeber mit einer Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn bei der Ausübung des Ehrenamts ein Unfall passiert bzw. ein Gesundheitsschaden entsteht, so ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz für entsprechende medizinische und finanzielle Leistungen zuständig. Der Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine allgemeine Unfallversicherung bei der GVV Kommunal abzuschließen. Diese trifft wirtschaftliche Vorsorge für den Fall, dass die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt wird oder stirbt. IN den nicht gesetzlich versicherten Tätigkeitsbereichen kann die GVV-Kommunal-Unfallversicherung die finanziellen Risiken von Unfallfolgen auffangen. Die Versicherungsleistung ist von Ansprüchen gegen Dritte unabhängig.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist zum einen eine Absicherung für die Ortsgemeinde für die Leistungen, für deren Zahlung sie im Falle eines Unfalls gesetzlich verpflichtet ist (z. B. Verdienstausfall), zum anderen aber auch ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung des Ehrenamtes aufgrund der darüberhinausgehenden Leistungen, wie beispielsweise ein Krankenhaus-Tagegeld, Genesungsgeld und weitere.

Neben den Ratsmitgliedern sind über die Versicherung auch die Beigeordneten (die nicht auch gewählte Ratsmitglieder sind), sowie die sachkundigen Bürger in den Ausschüssen mitversichert.

Von Seiten der Verwaltung wurde bereits ein Angebot bei der Versicherung eingeholt, der jährliche Gesamt-Jahresbeitrag beliefe sich auf 138,16 € brutto zu den nachfolgenden, aktuellsten Versicherungssummen:

Tod

25.000 EUR

Invalidität

125.000 EUR

Tagegeld ab 43. Tag

20 EUR

KHT 1.-42.Tag, Gen.-geld 100%

20 EUR

Bergungskosten

5.000 EUR

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss der GVV-Kommunal-Unfallversicherung für Mandatsträger zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Straßenoberflächenentwässerung Bergweg;

Unterhaltungsarbeiten

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird hingewiesen.

Die vorhandene Straßenoberflächenentwässerung im Bergweg muss saniert, ertüchtig und teilweise neu angepasst werden um eine kontrollierte Einleitung in die vorhandene Entwässerungs- und Drainageleitung (Baujahr 1998) weiterhin zu gewährleisten.

Durch die Gefahren von Starkregenereignissen gewinnt auch die Unterhaltung der Oberflächenentwässerung immer mehr an Bedeutung, da diese die Grundlage einer funktionsfähigen Entwässerung darstellt, deshalb ist eine Sanierung unabweisbar und dringend auszuführen. Die Kosten für die erforderliche Oberflächenentwässerung der Straße Bergweg werden auf 50.000,- Euro geschätzt. Im Haushaltsplan 2024/2025 sind Mittel von 30.000,- Euro veranschlagt.

Nach eingehender Beratung spricht sich der Ortsgemeinderat dafür aus, zeitnah eine Einwohnerversammlung einzuberufen um die weitere Vorgehensweise mit den Anliegern abzustimmen. Der Termin soll durch den 2. Ortsbeigeordneten Julian Jeske organisiert und koordiniert werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt grundsätzlich die vorhandene Oberflächenentwässerung der Straße „Bergweg“ zu sanieren.

Die Unabweisbarkeit und Dringlichkeit der Maßnahme wird auch wegen der zu erfüllenden Verkehrssicherungspflicht anerkannt.

Die benötigten Restmittel von 20.000,- Euro werden im Nachtragshaushalt 2025 zur Verfügung gestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Angebote einzuholen. Ortsbürgermeister Dieter Debald wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Nein-Stimmen einstimmig abgelehnt

8. Öffentliche Grünanlagen;

-Auftragsvergabe Beseitigung Baumbruch (hier: Bergweg)

Im Straßenbegleitgrün des Bergweges kam es zu Astbruch, der aus Verkehrssicherungsgründen zu beseitigen ist. Darüber hinaus ist in der Ortslage ein zusätzlicher Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern notwendig.

Der Ortsgemeinderat berät, ob diese Arbeiten in Eigenleistung ausgeführt werden können oder eine externe Firma zu beauftragen ist.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat, die erforderlichen Arbeiten im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung durch einen Gemeindearbeiter durchführen zu lassen. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Ausschreibung zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Dorfgemeinschaftshaus;

-Reinigung der Sanitäranlagen

Das Dorfgemeinschaftshaus in Diefenbach wird kaum noch genutzt. Bei den sanitären Anlagen hat sich mittlerweile Schmutz und Schimmel gebildet. Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, den Zustand der Sanitäranlagen im Rahmen einer Ortsbegehung zu begutachten. Möglicherweise werden anschließend weitere Sanierungsmaßnahmen notwendig.

Darüber hinaus gibt es Probleme mit dem Abfluss. Bisher ist es jedoch nicht gelungen, den Abfluss in Eigenleistung zu öffnen und den Rückstau zu beseitigen. Daher soll nun ein externes Angebot für die Beseitigung der Abflussprobleme eingeholt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Zustand der Sanitäranlagen im Dorfgemeinschaftshaus im Rahmen einer Ortsbegehung zu begutachten. Anschließend erfolgt eine Bedarfsmeldung an die Bauverwaltung.

Außerdem wird die Verbandsgemeindeverwaltung gebeten, ein Angebot über die Reparatur des Abflusses bei dem Generalunternehmer „Pantenburger Tiefbau GmbH“ einzuholen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Waldspielplatz;

-Rückbau (Bürgereingabe)

Im Zuge der geplanten Errichtung eines Waldspielplatzes in Diefenbach durch eine Bürger- bzw. Interessengemeinschaft hatte die Gemeinde Diefenbach die Nutzung eines Grundstückes zugesagt. Das Projekt ruht bzw. wird wohl nicht mehr umgesetzt.

Im Zuge der ersten Arbeiten wurde dort ein Betonklotz aufgestellt. Dieser soll, insbesondere auch aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht des Grundstückseigentümers, zurückgebaut werden.

Der Ortsgemeinderat berät über die weitere Vorgehensweise. Es wird auf TOP 6.4 der öffentlichen Sitzung vom 21.11.2023 verwiesen. Demnach wurde vorgeschlagen, die gemeindeeigene Fläche an den Arbeitskreis „Spielplatz“ zu verpachten. Die Verkehrssicherungspflicht würde in diesem Fall auf den Arbeitskreis übergehen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird erneut gebeten, eine mögliche Verpachtung der gemeindeeigenen Fläche zum Betrieb des Spielplatzes zu prüfen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den/die Verursacher zum Rückbau des Betonklotzes aufzufordern.

Sofern innerhalb einer angemessenen Frist der Rückbau nicht erfolgt, soll das Grundstück ggf. durch Ersatzvornahme in den Ursprungszustand versetzt werden. Die Verbandsgemeindeverwaltung wird beauftragt die erforderlichen verfahrensrechtlichen Schritte durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 4 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig abgelehnt

11. Mitteilungen und Anfragen

11.1. Kanalrückstau

Die 1. Ortsbeigeordnete Pia Debald berichtet über die Mitteilung einer Einwohnerin, wonach ein Wasserkanal im Bergweg bei größeren Regenmengen regelmäßig überläuft. Gerade bei Frost kann sich hierdurch eine erhöhte Glättegefahr entwickeln. Augenscheinlich ist jedoch keine Verstopfung zu erkennen.

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates wollen den Kanal im Rahmen einer Ortsbegehung überprüfen. Anschließend sollen weitere Maßnahmen zur Beseitigung des Rückstaus getroffen werden.