Abbildung nicht maßstäblich!
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2026 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Im obersten Mühlenflur“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Umweltbericht zur frühzeitigen Beteiligung liegt in der Zeit
vom Montag, dem 23.03.2026 bis einschließlich
zum Freitag, den 24.04.2026,
in der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, Zimmer A 108, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 24.04.2026 (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, abgegeben werden.
Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planung auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter
möglich.
Verspätete Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im obersten Mühlenflur“ ist in „rot“ umrandet dargestellt: