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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 12/2026
Bausendorf - amtlich
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Öffentliche Bekanntmachung der Ortsgemeinde Bausendorf über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Abbildung nicht maßstäblich!

über die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.02.2026 wurde der Entwurf zum Bebauungsplan gebilligt sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wird gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB. Der gebilligte Entwurf des Bebauungsplans „Im obersten Mühlenflur“ bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, den Textfestsetzungen und dem Umweltbericht zur frühzeitigen Beteiligung liegt in der Zeit

vom Montag, dem 23.03.2026 bis einschließlich

zum Freitag, den 24.04.2026,

in der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, Zimmer A 108, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 24.04.2026 (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, abgegeben werden.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planung auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter

https://www.vgtt.de/rathaus-politik/bauamt/beteiligungsverfahren/bausendorf-fruehzeitige-beteiligung-bebauungsplan-im-obersten-muehlenflur/

möglich.

Verspätete Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß § 4 a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

54536 Kröv, den 20.03.2026
Für die Ortsgemeinde Bausendorf:
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv
gez.
(Marcus Heintel)
Bürgermeister

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im obersten Mühlenflur“ ist in „rot“ umrandet dargestellt: