Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 17.02.2026 auf den 24.02.2026, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 20.02.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:40 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ
Ratsmitglied Philipp Conrad
2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Inga Desch
Ratsmitglied Karin Klein
Ratsmitglied Peter Meurer
Ratsmitglied Klaudia Morsch
Außerdem anwesend:
| Schriftführerin Hannah Michel |
|
| Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Steffen Beck |
|
| Wiebke Pfitzmann | bis TOP 5 |
| Revierförster Christoph Anton | bis TOP 3 |
Entschuldigt:
Ratsmitglied Christoph Müller
Ratsmitglied Manfred Schorn
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Sitzungsgelder |
| 5. | Errichtung eines Panorama-Höheradweges an der Mosel durch die Mosellandourisitk GmbH. Zustimmung zum Vorhaben und zur Streckenführung und Bereitstellung der erforderlichen Wege |
| 6. | Regional.Zukunft.Nachhaltig - Grundsatzbeschluss und weitere Verfahrensweise |
| 7. | Mitteilungen und Anfragen |
| 7.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2026 und 2027 |
| 7.2 | Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!" |
| 7.3 | Dorfbudget |
| 7.4 | Sachstand Windkraftausbau |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde fand statt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 25.11.2025 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG
Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.
Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 für die Ortsgemeinde Burg vorgelegt.
Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:
| Ertrag | 31.265 € |
| Aufwand | 27.495 € |
| Ergebnis | 3.770 € |
Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt, in der Sitzung durch den Revierförster Christoph Anton vorgestellt und offene Fragen wurden beantwortet.
Herr Anton weist die Ratsmitglieder darauf hin, dass der Brennholzverkauf zurückgeht und schlägt vor in diesem Jahr die Veräußerung von Brennholz auszusetzen. Vorgeschlagen wird außerdem, dass die Burger Bürger in den Nachbargemeinden, u. a. in Enkirch, Holz erwerben können. Eine entsprechende Mitteilung im Amtsblatt soll erfolgen.
Beschlussfassung:
Nach der Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2026 in der vorgelegten Form.
Außerdem befürwortet der Ortsgemeinderat die Aussetzung des Brennholzverkaufs in diesem Jahr. Der Ortsbürgermeister stimmt mit dem Revierförster ab, in welchen Nachbargemeinden Holz erworben werden kann und wird eine Bekanntmachung im Amtsblatt vornehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Sitzungsgelder
Für das Jahr 2025 stehen geplante Sitzungsgelder i.H.v. 230,00 € zur Verfügung, welche gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates verwendet werden können.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Sitzungsgelder für die Anschaffung und Installation einer Regenplane für die Pergola an den Sitzgruppen auf dem alten Schulhof (Mehrgenerationenplatz) zu verwenden.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig angenommen
5. Errichtung eines Panorama-Höheradweges an der Mosel durch die Mosellandourisitk GmbH.
Zustimmung zum Vorhaben und zur Streckenführung und Bereitstellung der erforderlichen Wege
Auf dies bisherigen Beratungen des Ortsgemeinderates und die Informationsveranstaltung am 19.01.2026 wird verwiesen.
Seitens der Mosellandtouristik wurde folgende Projektbeschreibung erstellt:
Projektvorhaben Panorama-Höhenradweg Mosel
Mit dem „Panorama-Höhenradweg“ plant die Mosellandtouristik GmbH in ihrer Funktion als touristische Regionalagentur einen zusammenhängenden, ca. 350 Kilometer langen Radweg über die Höhenlagen von Mosel und Saar. Als durchgängiger Radweg soll das Projekt eine erlebnisreiche Radverbindung von Saarburg bis Koblenz schaffen.
Die Strecke führt entlang großartiger Aussichtspunkte und durch die Weinberge, was den Radfahrenden einen neuen Blick auf die Region ermöglicht. Touristische Angebote, wie Sehenswürdigkeiten und Aussichtspunkte, die derzeit lediglich mit dem Auto oder zu Fuß erreichbar sind, sollen durch den neuen Radweg angebunden werden.
Das Projekt spricht federführend die Zielgruppe der E-Bike-Fahrenden sowie Tourenradfahrende an, für die es aktuell nur wenige anspruchsvolle Angebote in der Region gibt. Laut ADFC-Radreiseanalyse 2024 liegt der Anteil der E-Bike-Fahrenden bei Urlaubsreisen und Tagesausflügen zwischenzeitlich bei über 40%. Mit dem Panorama-Höhenradweg werden verschiedene Nutzergruppen angesprochen, denn E-Bike fahren nicht nur die Gäste, sondern auch Einheimische. Es werden neue Wegeverbindungen geschaffen, die teilweise auch für den Arbeitsweg oder auch für Freizeitfahrten genutzt werden können.
Der Panorama-Höhenradweg soll nach HBR-Kriterien („Hinweise zur wegweisenden Beschilderung für den Radverkehr in Rheinland-Pfalz“, Hrsg.: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz) beschildert und an das bestehende Radwegenetz angeschlossen werden. Somit werden zahlreiche Verbindungen zu bestehenden Radwegen (z. B. Mosel-Radweg, Maare-Mosel-Radweg) geschaffen. Aus dieser Vernetzung ergibt sich gleichermaßen die Möglichkeit für attraktive Rundtouren (Tagesausflüge) mit festen Quartieren. Die Beschilderung soll zusätzlich durch Hinweismarkierungen ergänzt werden, die alle Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung von Wirtschaftswegen sensibilisiert und so ein gutes Miteinander stärken.
Neben der Herstellung einer durchgängig gut befahrbaren Radstrecke setzt das Projektvorhaben auch auf den Bau von nachhaltigen, ergänzenden Infrastrukturanlagen. Dazu zählen Infotafeln, Solarladestationen für klimaneutrale Lademöglichkeiten (ohne Stromanschluss), Radservice-stationen, Trinkwasserspender sowie Rastplätze mit begrünter Überdachung. Zusätzlich sollen stationäre und mobile Zählanlagen entlang des Radweges aufgestellt werden, um die Anzahl der Radfahrenden zu erfassen und so auf Verlagerungseffekte vom PKW auf das Fahrrad schließen zu können.
Die Projektziele:
| - | Zentrales Projektziel ist die Schaffung einer durchgehenden Radroute, die ein neues Mosel- |
| Erlebnis auf den Höhen per Rad bieten soll | |
| - | Schaffung einer attraktiven neuen Marke im radtouristischen Angebot der Destination Mosel-Saar zur gezielten Ansprache einer neuen Zielgruppe (E-Bike-Fahrenden) |
| - | Steigerung der radtouristischen Nachfrage (sowohl im Tages- als auch im Übernachtungs-tourismus) und Wertschöpfung in der Gesamtregion |
| - | Steigerung der Kundenbindung und Aufenthaltsdauer in der Region |
| - | Entschärfung von Nutzungskonflikten sowie die Entlastung bestehender Radwege durch gezielte Besucherlenkung |
| - | Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in der Region durch Verringerung des motorisierten Individualverkehrs |
Beantragung von Fördermitteln über Bundesprogramm Klimaschutz durch Radverkehr
Mit dem positiven Ergebnis einer Machbarkeitsanalyse wurde die Mosellandtouristik GmbH von ihrem Aufsichtsrat beauftragt, Fördermöglichkeiten für das Projekt zu prüfen. In einem zweistufigen Bewerbungsverfahren hat sich die Mosellandtouristik GmbH um Fördermittel des Programms Klimaschutz durch Radverkehr (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) beworben. Nach positiver Prüfung der Bewerbung wurde der Förderantrag als Verbundprojekt aller beteiligten Verbandsgemeinden und Städte für das Gesamtvorhaben zum 31.10.2025 eingereicht. Im Falle einer Bewilligung werden bauliche Maßnahmen, Beschilderung (HBR, StVO, Gefahren- & Hinweisschilder) sowie ergänzende Infrastruktur (Solarladestationen, Wasserspender, Radservicestationen, Rastplätze & Infotafeln), Monitoring - exkl. Planungsleistungen - mit 75 % (bei finanzschwachen Kommunen mit 90 %) bezuschusst. Antragsteller für alle kommunalen Partner ist der Landkreis Bernkastel-Wittlich.
Gleichzeitig erfolgte für die im o. g. Förderprogramm nicht förderfähigen Leistungen eine Bewerbung um Finanzmittel (Förderquote 75 %) im Rahmen des 2. Förderaufrufs "Förderung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen - Radwegebau" im GAP-Strategieplan. Die Bewerbung wurde am 24. Oktober 2025 ebenfalls über den Landkreis Bernkastel-Wittlich eingereicht. Im Falle einer Bewilligung der Landesmittel reduziert sich der in der Kostenschätzung ermittelte Eigenanteil der Kommunen, da nicht über das Bundesprogramm förderfähige Leistungen bezuschusst würden.
Weiteres Vorgehen
Voraussetzung für eine Bewilligung im Programm „Klimaschutz durch Radverkehr“ ist, dass alle beteiligten Verbandsgemeinden und Städte eine Kooperationsvereinbarung abschließen und die notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen.Die Verbandsgemeinden und Städte sind daher dazu aufgefordert, die als beigefügte Kooperationsvereinbarung zu unterzeichnen. Diese muss dem Fördermittelgeber bis spätestens Freitag, den 28. Februar 2026 vollständig vorliegen.
Im Ortsgemeinderat zu beschließen ist:
| - | die Zustimmung zum Streckenverlauf auf der Gemarkung der Ortsgemeinde gemäß Karte mit Streckenverlauf. |
| - | die Zustimmung zu geplanten ergänzenden Infrastrukturelementen, falls diese auf der Gemarkung der Ortsgemeinde geplant sind, |
| - | die Freigabe der Wirtschaftswege gemäß Streckenverlauf für Radverkehr im Rahmen der Satzung bzw. einer ggf. erforderlichen Satzungsänderung, |
| - | die Beauftragung der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung bis zum 28. Februar 2026 |
Die überarbeitete Wegeführung ist beigefügt.
Die Verbandsversammlung des Tourismuszweckverbands hat die Finanzierung des Vorhabens beraten. Dabei ist eine Übernahme der Einrichtungskosten für den Weg incl. Ausschilderung und Möblierung (mit Ausnahme notwendiger baul. Maßnahmen innerhalb einzelner Ortsgemeinden/Stadt) durch den Tourismuszweckverband vorgesehen. Die Finanzierung soll durch Kredite und auf die Nutzungsdauer verteilt über die Verbandsumlage erfolgen. Eine Refinanzierung durch den Tourismus-/Gästebeitrag ist zulässig.
Wiebke Pfitzmann, Geschäftsführerin des Tourismuszweckverbandes, stellte das Projekt nochmals genauer vor und offene Fragen werden beantwortet. Insbesondere die Verkehrssicherungspflichten, die Folgekosten für die Ortsgemeinde und die Vereinbarkeit der Nutzung der Wege durch Radfahrer und Winzer wurden diskutiert.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat begrüßt das Projektvorhaben Panorama-Höhenradweg und befürwortet die Umsetzung im Falle einer Förderzusage. Er stimmt der geplanten Streckenführung gemäß der den Ratsmitgliedern vorgelegten Anlage 3 zu und veranlasst, dass die entsprechenden Wege für Radverkehr freigegeben werden. Darüber hinaus befürwortet er die vorgesehenen Standorte der ergänzenden Infrastrukturelemente und stimmt der Umsetzung im Falle einer Förderung zu.
Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit den Inhalten und der Aufgabenverteilung gemäß der vorliegenden Kooperationsvereinbarung einverstanden und beauftragt den Bürgermeister/die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 3 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich abgelehnt
6. Regional.Zukunft.Nachhaltig - Grundsatzbeschluss und weitere Verfahrensweise
Die Ortsgemeinde Burg (Mosel) hatte, im Zusammenhang mit dem Förderprogramm RZN, einen Zuschuss über die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beantragt. Fördermittelempfänger ist dabei die Verbandsgemeinde. Durch Weiterleitung erhält die Ortsgemeinde Burg (Mosel) einen Zuschuss in Höhe von 19.136,34 €. Der Zuschuss dient zur Umsetzung der Maßnahme zur energetischen Teilsanierung des Bürgerhauses durch Austausch/Erneuerung von Fenstern.
Zentrale Bestandteil der Maßnahme ist der Austausch von einem Teil der Fenster im Bürgerhaus um den Energiebedarf im Bereich Heizen zu senken. In Folge dessen ist von einer Reduzierung der anfallenden Heizkosten auszugehen.
Beschlussfassung:
| 1) | Der Ortsgemeinderat beschließt grundsätzlich die Durchführung der beantragten Maßnahme zur energetischen Teilsanierung des Bürgerhauses durch den Austausch bzw. die Erneuerung von Fenstern. |
| 2) | Der Ortsbürgermeister wird gemeinsam mit den Ortsbeigeordneten und der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, eine abschließende Planung mit den zu erneuernden Fenstern auszuarbeiten. Basierend auf der finalen Planung soll/en die Ausschreibung/en erfolgen. |
| 3) | Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vorbereitung und der Durchführung von Vergaben für die Teilsanierung des Bürgerhauses zum Austausch bzw. der Erneuerung von Fenstern beauftragt. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Planungs- und Bauleistungen. |
| 4) | Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt für die jeweils Ausgeschriebene (Bau-)Leistung das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Die Ermächtigung erstreckt sich zunächst über die Höhe der eingestellten Haushaltsmittel (30.000€) und erfordert einen genehmigten Haushalt. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Mitteilungen und Anfragen
7.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2026 und 2027
Ortsbürgermeister Rudolf Bucher teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2026 und 2027 mit.
Die Ratsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.
7.2. Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
Im vergangenen Jahr haben sich alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Verbandsgemeinde selbst der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf“ angeschlossen.
Mit E-Mail vom 02.02.2026 sind weitere Informationen zum Sachstand der Initiative eingegangen. Diese werden den Ratsmitgliedern mit der Mitteilungsvorlage digital zur Verfügung gestellt.
Am 10. November 2025 fand ein Auftaktgespräch statt, bei welchem die Landesregierung nach Angaben der Initiative Bereitschaft signalisierte, zentrale Probleme anzuhören und erste Schritte einer Umsetzung zu prüfen.
Am Dienstag, den 03. Februar 2026 fand ein Folgegespräch mit Herrn Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Herrn Staatsminister Michael Ebling in der Mainzer Staatskanzlei statt. Eine erste Pressemeldung zu diesem Gespräch wird ebenfalls digital zur Verfügung gestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Ratsmitglieder über den weiteren Verlauf informieren.
7.3. Dorfbudget
Der Vorsitzende teilt mit, dass für das Jahr 2025 eine zweckgebundene Zuwendung in Höhe von 1.500 € über das Dorfbudget bereitgestellt wird. Gleiche Zuwendung wurde auch für das Jahr 2026 angekündigt. Das Dorfbudget für 2025 muss bis zum 15.06.2026 und das Dorfbudget für 2026 muss bis zum 31.12.2026 verausgabt werden.
Die Ratsmitglieder werden gebeten Vorschläge für die Verwendung der Zuwendung dem Ortsbürgermeister zukommen zu lassen.
7.4. Sachstand Windkraftausbau
Der Vorsitzende teilt auf Nachfrage den Sachstand des Ausbaus der geplanten Windkraftanlagen mit.