Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Ortsgemeinde Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 11.03.2025 auf den 17.03.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 14.03.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 20:45 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Roland Bender
Ausschussmitglied (RM) Heinz Adolf Schütz, in Vertretung von Marco Kettermann
Ausschussmitglied (RM) Sandra Schütz, in Vertretung von Anke Bauer
CDU Enkirch
Ausschussmitglied (RM) Knut Georg
SPD Enkirch
Ausschussmitglied (RM) Friedhelm Caspari
Ausschussmitglied (RM) Frank Ewein
Ausschussmitglied (RM) Stefani Franz
Außerdem anwesend:
Ratsmitglied Max Hill
Ratsmitglied Katja Schütz
1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari
2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein
Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Sebastian Schneider
Entschuldigt:
Ausschussmitglied (RM) Anke Bauer, wurde vertreten durch Sandra Schütz
Ausschussmitglied (RM) Marco Kettermann, wurde vertreten durch Heinz Adolf Schütz
Ausschussmitglied (RM) Hans Theodor Schenk
3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung wird einstimmig beschlossen, diese wie folgt zu erweitern:
Hinzufügen des Tagesordnungspunktes 6, öffentlich, Weitere Vorgehensweise und Sachstand UGG / Glasfaser
| Tagesordnung | |
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses |
| 2. | Spendenannahme |
| 3. | Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 35; Flurstücke 10 und 11 (Wirtschaftweg) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 4. | Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 33, Flurstück 360/2 (Carl-Benz-Straße) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch) |
| 5. | Mitteilungen und Anfragen |
| 5.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025 |
| 5.2 | Bauangelegenheiten |
| 5.3 | Landesförderprogramm "regional.zukunft.nachhaltig" stärkt Kommunen im Land mit finanzieller Unterstützung |
| 5.4 | 75 Jahre Partnerschaft mit Unna |
| 6. | Weitere Vorgehensweise und Sachstand UGG / Glasfaser |
Öffentliche Sitzung
1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses werden keine Einwendungen erhoben.
2. Spendenannahme
Ortsbürgermeister Roland Bender nimmt gemäß § 22 GemO an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil und nimmt im Zuhörerbereich Platz. Der 1. Beigeordnete Gerald Caspari übernimmt den Vorsitz.
Der Ortsgemeinde Enkirch wurde folgende Spende angeboten:
| Spender | Betrag | Spende/ Zusage vom | Spendenempfänger | Spendenzweck | Beziehungsverhältnis |
| Sparkasse Mittelmosel Eifel – Mosel - Hunsrück | 500,- € | 17.07.2024 | Ortsgemeinde Enkirch | Weinfest im Herbst 2024 | Bank der VG-Kasse |
| Karl Heinrich Strunk | 500,- € | 02.01.2025 | Ortsgemeinde Enkirch | Schutzbekleidung |
|
| Roland Bender | 500,- € | 17.02.2025 | Ortsgemeinde Enkirch | Instandsetzung Freizeitgelände und Spielplatz Moselvorgelände | Ortsbürgermeister |
Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.
Beschlussfassung:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Enkirch beschließt die Spende anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
3. Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 35; Flurstücke 10 und 11 (Wirtschaftweg)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung eines kleinen Niedrigernergiehauses auf den Grundstücken Gemarkung Enkirch Flur 35, Flurstücke 10 und 11. Das geplante Vorhaben liegt außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage der Ortsgemeinde Enkirch im Außenbereich und wird bauplanungsrechtlich nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Die Zuwegung ist über einen Wirtschaftsweg geplant. Privilegierungstatbestände die für das Vorhaben im Außenbereich Voraussetzung wären sind keine in den Antragsunterlagen dargelegt.
Die Ortsgemeinde Enkirch ist hier nicht entscheidungsbefugt. Die Entscheidung wird bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, getroffen.
Beschlussfassung:
Nach Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Ortsgemeinderat, dem Bauvorhaben im Außenbereich zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig abgelehnt
4. Bauangelegenheiten Gemarkung Enkirch Flur 33, Flurstück 360/2 (Carl-Benz-Straße)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch)
Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung einer bestehenden Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Gemarkung Enkirch Flur 33, Flurstück 360/2 zu einer Ferienwohnung. Das Vorhaben liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Enkirch „In der hintersten Fieber“ in einem als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesenen Bereich. Im Gewerbegebiet sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber/-innen allgemein zulässig. Selbst die Zulässigkeit dieser stellt auf der Grundlage des § 8 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung schon eine Ausnahme dar.
Eine Ferienwohnung ist demnach in Gewerbegebieten allein vom Gebietscharakter her und den dort zu erwartenden Immissionen nicht zulässig. Hier sind die Grundzüge der Planung berührt. Dem planerischen Willen der Ortsgemeinde dort ein Gewerbegebiet auszuweisen in dem die zulässigen Vorhaben klar geregelt sind, steht die hier beantragte Nutzungsänderung entgegen.
Nach Beratung empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Hier soll zunächst nochmals Kontakt mit dem Antragsteller aufgenommen werden.
5. Mitteilungen und Anfragen
5.1. Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2025
Dem Ausschuss ist die Genehmigungsverfügung der Aufsichtsbehörde zum Haushalt 2025 zugegangen. Der Haushalt 2025 wurde genehmigt und die Unbedenklichkeit bescheinigt.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt vom Inhalt der Genehmigungsverfügung Kenntnis.
5.2. Bauangelegenheiten
Auf der Grundlage des § 4 a der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Enkirch wurde durch den Ortsbürgermeister zu dem nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:
| BR05.2025 | Gemarkung Enkirch Flur 45, Flurstück 77/1 (Im Bungert) |
| Errichtung eines Wohnhauses mit 3 Wohneinheiten |
| -Das Vorhaben ist bereits Baugenehmigt- |
Der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Ortsgemeinderat nehmen hiervon Kenntnis.
5.3. Landesförderprogramm "regional.zukunft.nachhaltig" stärkt Kommunen im Land mit finanzieller Unterstützung
Auf der vergangenen Sitzung des Verbandsgemeinderates wurde über ein aktuelles Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz beraten. Hierbei entfallen rd. 2,8 Millionen Euro auf die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Die Verbandsgemeinde möchte hiervon Zweidrittel des Betrages für Maßnahmen auf Verbandsgemeinde-Ebene einsetzen, die allen Ortsgemeinden im VG-Gebiet zu Gute kommen (Feuerwehrwesen, IT-Infrastruktur).
Eindrittel wird an die Stadt sowie die Ortsgemeinden weitergeleitet. Davon entfallen rd. 76.000,- € auf die Ortsgemeinde Enkirch.
Bis zur Ratssitzung in 14 Tagen sagen die Fraktionen zu, eine Stichpunktsammlung für verschiedene Verwendungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
5.4. 75 Jahre Partnerschaft mit Unna
Die Partnerschaft mit der Stadt Unna währt dieses Jahr seit bereits 75 Jahren. Dahingehend wird es am 04. September eine größere Feierlichkeit in Unna geben. Aus der Ortsgemeinde Enkirch wird eine Delegation eingeladen werden.
Die Delegation soll sich bereits Gedanken für mögliche Programmpunkte machen.
6. Weitere Vorgehensweise und Sachstand UGG / Glasfaser
Der Unmut über den Stillstand im Bereich UGG / Glasfaser in der Ortsgemeinde ist groß.
Die Ortsgemeinde benötigt hier weitere Unterstützung und bittet die Verwaltung bis zur Ratssitzung in 14 Tagen um:
| 1) | Ein Beschwerdeschreiben einschl. Mängelliste im Benehmen mit dem Ortsbürgermeister an UGG + Allianz Vorstandvorsitzende |
| 2) | Selbiges Schreiben an Landrat + Presse |
| 3) | Benennung eines Fachanwaltes oder Ermächtigung Ortsbürgermeister um einen Fachanwalt zu finden |
| 4) | Abklärung Rechtsschutzversicherung |