Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 13/2026
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 05.03.2026

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 25.02.2026 auf den 05.03.2026, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 27.02.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:25 Uhr

Anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Martin Kirst

Ausschussmitglied (RM) Christian Müllers

in Vertretung von Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Desire Beth

Ausschussmitglied (RM) Ferdinand Dimmig

Ausschussmitglied (RM) Knut Georg

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ausschussmitglied (RM) Anne Schabinger

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

Ausschussmitglied (RM) Heiko Jäckels

Ausschussmitglied (RM) Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

1. Beigeordnete Elke Schnabel

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Vera Reichert

Fachbereichsleiter Frank Thullen

stellvertretende Fachbereichsleiterin Michael Klingel

bis TOP 2 der öffentlichen Sitzung

Sachbearbeiter Marco Metzen

bis TOP 6 der öffentlichen Sitzung

Julian Berneck

bis TOP 6 der öffentlichen Sitzung

Fachbereichsleiter Frank Koch als Schriftführer

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Frank Ehses

Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann

wurde vertreten durch Christian Müllers

2. Beigeordnete Dajana Hermann

Gäste:

Dipl. Geograph Joachim Sautter,Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jörg Teusch

Zu TOP 2 der öffentlichen SitzungZu TOP 3 der öffentlichen Sitzung

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung einstimmig, diese um den TOP 13 „Interkommunale Zusammenarbeit; Absichtserklärung zur Beschaffung und Nutzung von mobilen Zufahrtssperren“ zu erweitern. Der bisherige TOP. 13 „Mitteilungen und Anfragen“ wird TOP 14.

Außerdem beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig, den bisherigen TOP 11. „Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fortschreibung "Erneuerbare Energien"; hier: Teilfortschreibung "Windenergie" – Hier: Vorstellung der aktualisierten Kartierung der potenziellen Eignungsflächen und Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB“ als TOP 2 zu behandeln. Die bisherigen TOP 2 – 10 werden 3 – 11.

TAGESORDNUNG

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

2.

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fortschreibung "Erneuerbare Energien"; hier: Teilfortschreibung "Windenergie" -Hier: Vorstellung der aktualisierten Kartierung der potenziellen Eignungsflächen und Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB

3.

Feuerwehrbedarfsplan

4.

Ersatzbeschaffung von Handsprechfunkgeräten und Zubehör

5.

Beschaffung von Atemschutzgeräten

6.

Fahrzeugbeschaffungen

7.

Spendenannahme

8.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot von Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

9.

Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab dem 01.08.2026

10.

Vergabe von Lieferungen und Leistungen;Beratung und Durchführung von Vergabeverfahren

11.

Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen;Billigung der aktualisierten Planunterlagen und Einleitung des Beteiligungsverfahrens (Offenlage)

12.

Förderprogramm des Landes "Regional. Zukunft. Nachhaltig" (RZN);a) Sachstandsberichtb) Vergabe von Arbeiten und Aufträgenc) Zustimmung zum 1. Änderungsantrag der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

13.

Interkommunale Zusammenarbeit;Absichtserklärung zur Beschaffung und Nutzung von mobilen Zufahrtssperren

14.

Mitteilungen und Anfragen

14.1

Kommende Sitzung des VG-Rates

Öffentliche Sitzung

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.01.2026 werden keine Einwendungen erhoben.

2. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fortschreibung "Erneuerbare Energien"; hier: Teilfortschreibung "Windenergie" -

Hier: Vorstellung der aktualisierten Kartierung der potenziellen Eignungsflächen und Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat sich zuletzt in seinen Sitzungen am 28.09.2023, 19.09.2024 und 12.06.2025 mit der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplans (FNP) befasst.

1. Verfahrensstand bis 2024

Am 28.09.2023 beschloss der Verbandsgemeinderat die Abwägung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.

Die vollständige Begründung einschließlich Umweltbericht lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.

In der Sitzung am 19.09.2024 wurden die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen eingearbeitet und die vollständige Begründung einschließlich Umweltbericht vorgelegt.

Der Verbandsgemeinderat beschloss die städtebauliche Begründung und den Umweltbericht sowie die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens.

Vor Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens war ein Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord sowie die Einholung einer landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erforderlich.

  •  

2. Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens (Mitteilung vom 12.06.2025)

Die SGD Nord teilte mit, dass der Antrag auf Zielabweichung in der vorgelegten Form keine Aussicht auf Erfolg hat. Ursache war die Teilfläche C1 in der Gemarkung Flußbach:

Teilbereiche wurden 2023 vom LfU als Magergrünland kartiert (pauschal geschützte Biotope).

Weitere Teilbereiche liegen im regionalen Raumordnungsplan (1985) als „offenzuhaltendes Wiesental“.

Betroffen war eine Fläche von ca. 3 ha.

Der Verbandsgemeinderat beschloss daher am 12.06.2025, die Fläche C1 gemäß Vorschlag des Büros BGHPlan zu verkleinern und die Planunterlagen entsprechend anzupassen.

3. Aktualisierte Kartierung (Stand: 05.02.2026)

Für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Verbandsgemeinderat liegt nun eine aktualisierte Karte der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung sowie der möglichen Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c Abs. 2 BauGB vor.

Herr Sautter (BGHPlan) stellt die aktualisierte Planung dem Gremium vor und erläutert folgende wesentliche Hinweise:

a) Grünlandkartierung des Landesamt für Untersuchung Rheinland-Pfalz (LfU)

Gelb markierte Flächen = pauschal geschützte Grünlandflächen.

Empfehlung: Nur Flächen mit Erhaltungszustand A (rote Senkrechtschraffur) aus den Sondergebieten/Beschleunigungsgebieten herausnehmen.

Flächen mit Zustand B und C können in den Potenzialflächen verbleiben, jedoch mit Hinweis im Umweltbericht.

b) FFH- und Vogelschutzgebiete

Teilflächen innerhalb von FFH-/VSG-Gebieten dürfen nicht als Beschleunigungsgebiete dargestellt werden (§ 249c Abs. 2 BauGB).

Diese Flächen bleiben als herkömmliche Sondergebiete Windenergie im FNP enthalten (ca. 61 ha).

Pufferzonen:

-

200 m Abstand zu FFH-Gebieten (Fledermaus-Zielarten).

-

500 m Abstand zu VSG-Gebieten (vier windkraftsensible Vogelarten).

c) Kat.-II-Flächen (LfU – Fachbeitrag Artenschutz Windenergie)

Waldflächen mit hohem Habitatpotenzial für Fledermauskolonien (Bechstein-, Mopsfledermaus, Braunes Langohr).

Können nicht als Beschleunigungsgebiete dargestellt werden.

Bleiben jedoch als Sondergebiete Windenergie im FNP enthalten.

d) Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB

Alle übrigen, nicht durch Schutzkriterien ausgeschlossenen Flächen (blaue Flächenfüllung ohne Schraffur) können nach aktuellem Kenntnisstand als Beschleunigungsgebiete dargestellt werden.

4. Weiteres Vorgehen

Die aktualisierte Kartierung bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung der Teilfortschreibung „Windenergie“. Für die Fortführung des Verfahrens ist ein Beschluss erforderlich, dass auf Basis der vorliegenden Unterlagen weitergearbeitet wird.

Dipl.-Geograph Joachim Sautter, Fa. BGH-Plan, erläutert anhand der beigefügten Präsentation dem Ausschuss den derzeitigen Planungsstand. Fragen der Ausschussmitglieder werden zu deren Zufriedenheit beantwortet.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

1.

Die aktualisierte Kartierung (Stand: 05.02.2026) der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung sowie der möglichen Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB wird zur Kenntnis genommen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Kartierung und der fachlichen Hinweise des Büros BGHPlan die weitere Bearbeitung der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplans fortzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

3. Feuerwehrbedarfsplan

Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen und der Maßnahmenkatalog des Feuerwehrbedarfsplanes beigefügt.

Der Feuerwehrbedarfsplan wurde in der aktuellen endgültigen Version mit dem Bürgermeister, den Beigeordneten, der Wehrleitung und dem Brand- und Katastrophenschutzinspekteur wiederholt besprochen und am 03.02.2026 abgestimmt.

Er enthält alle Änderungswünsche des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Trier. Durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bzw. den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur wurde die vorliegende endgültige Version des Feuerwehrbedarfsplans genehmigt.

Im Rahmen der Gespräche wurde durch das Landesamt und den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur wiederholt darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan lediglich zur Erfüllung der Mindestanforderungen dienen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan sowie die entsprechende Priorisierung für die Ergänzung und Neuerrichtung der Wehren der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorliegenden Form. Die Priorisierung der Maßnahmen (siehe Anlage) ist Bestandteil des Beschlusses. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung sollen im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt werden.

Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Bedarfsplanes bedarf dabei eines gesonderten Beschlusses des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

4. Ersatzbeschaffung von Handsprechfunkgeräten und Zubehör

Aufgrund des Alters der ersten Sepura Handsprechfunkgeräte vom Modell STP8038 müssen diese Geräte durch das aktuelle Modell SC2020 ersetzt werden. Die kommenden Softwareupdates werden mit den alten Modellen nicht mehr kompatibel sein. Aus diesem Grund wurde eine Innovationsaktion vonseiten des Landes und des Lieferanten ins Leben gerufen, in deren Rahmen die Geräte vergünstigt ausgetauscht werden können. Für jeden Gerätetausch über diese Innovationsaktion beträgt die Ersparnis 50,00 €/netto je Gerät.

Beim notwendigen Austausch der 93 Geräte somit in Summe 4.650,00 €/netto. Gleichzeitig müssen die Gürtelclips und die KFZ-Ladehalterungen ausgetauscht werden, da diese mit dem neuen Modell nicht mehr verwendet werden können. Auf Wunsch der Wehrleitung sollen gleichzeitig auch 20 Lautsprecher-Mikrofone auf Vorrat gekauft werden, da diese in letzter Zeit immer öfter ausfallen.

Die gesamte Maßnahme verursacht nach aktuellem Preiskatalog (Rahmenvertrag des Landes Rheinland-Pfalz) momentan Kosten in Höhe von 72.906,68 €/brutto. Eine vergaberechtliche Ausschreibung ist aufgrund des Rahmenvertrages nicht notwendig. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Ergebnishaushalt des Haushaltsplanes 2026 enthalten.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der notwendigen Ersatzbeschaffungen von Handsprechfunkgeräten und Zubehör in Höhe von 72.906,68 €/brutto.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen 1 Nichtteilnahme einstimmig angenommen

5. Beschaffung von Atemschutzgeräten

Aufgrund des Ablaufs des Lebensalters von Atemschutzgeräten müssen in den nächsten Jahren einige neue Geräte beschafft werden. Vonseiten der Atemschutzwerkstatt und der Wehrleitung ist beabsichtigt, bessere, zukunftssichere Geräte zu beschaffen. Dies erfolgte bereits in 2025 und wird sukzessive in den nächsten Jahren fortgeführt. Gleichzeitig soll ebenfalls in den kommenden Jahren eine digitale Atemschutzüberwachung aufgebaut werden. Dies vereinfacht die Arbeit und Dokumentation an der Einsatzstelle, in der Atemschutzwerkstatt und auch in der Verwaltung. Die Atemschutzüberwachung ist bei einem entsprechenden Einsatz enorm wichtig, was nicht zuletzt der tödliche Atemschutzunfall in St. Augustin gezeigt hat. Für die aktuelle Beschaffung von 17 Atemschutzgeräten und Zubehör (Lungenautomaten, Masken, usw.) werden mit Kosten von ca. 95.000,00 € gerechnet. Die notwendigen Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2026 berücksichtigt.

Nach der durchzuführenden Ausschreibung soll kurzfristig die Auftragsvergabe an den günstigsten Anbieter erfolgen, da die ersten der bisherigen Geräte ab April ausgemustert werden müssen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Durchführung der notwendigen Ausschreibung und ermächtigt den Bürgermeister, nach Durchführung der Ausschreibung die Auftragsvergabe im Benehmen mit den Beigeordneten an den günstigsten Anbieter vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Fahrzeugbeschaffungen

Aufgrund der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes und der Umstellung des Zuwendungsverfahrens durch das Land Rheinland-Pfalz wurden die notwendigen Fahrzeugbeschaffungen zurückgestellt. Im Rahmen der monatlichen Jour fixe mit der Wehrleitung, dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie aufgrund des vorliegenden beschlossenen Feuerwehrbedarfsplans soll nun mit den notwendigen Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen begonnen werden. Insbesondere, da die Lieferzeiten der „Großfahrzeuge“ aktuell grundsätzlich mindestens 2 Jahre, eher 3 Jahre, ab der Auftragsklärung betragen.

Für die „Großfahrzeuge“ ist dabei wieder die Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH geplant. Das Leistungsspektrum der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH enthält die rechtlich und fachlich sichere Gestaltung der Leistungsbeschreibung (LB) sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens, das mit einem Vergabevorschlag und Vergabevermerk endet. Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH führt überdies die Submission durch (inkl. Koordination der Bieterfragen) und erstellt die komplette Vergabeakte/Vergabedokumentation inkl. aller Vorlagen für etwaige Absageschreiben, Auftragsschreiben und die jeweiligen Beschlussvorlagen für die Vergabesitzungen usw. Für die nun auszuschreibenden und zu beschaffenden „Großfahrzeuge“ ergeben sich aufgrund der Kostentabelle der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH folgende Honorare als Pauschalpreis für jedes Fahrzeug:

Fahrzeug

Honorar/brutto

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)

8.806,00 €

Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF 4000)

8.806,00 €

Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10)

8.806,00 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,ca. 4.581,50 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,ca. 4.581,50 €

In dem o.g. Pauschalpreis ist jeweils ein Erstgespräch (max. 2,5 h) zur Abstimmung etc. enthalten. Sofern das Gespräch bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach stattfindet, sind die Fahrtkosten zu erstatten. Bei weiteren Besprechungsterminen (vor Ort),

Vergleichsvorführungen, Teilnahme an Bietergesprächen, Rohbauabnahmen, etc. würden ggf. noch Stundensätze für Dienstleistungen und Fahrzeiten sowie Fahrtkosten und Übernachtungskosten hinzukommen. Nach Mitteilung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ist das Erstgespräch regelmäßig auskömmlich, erforderliche weitere Anpassungen / Bearbeitungen lassen sich aus der Erfahrung heraus gut entweder per Mail oder telefonisch abstimmen.

Bei einer Beauftragung des Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit den beschriebenen Leistungen ist hierfür kein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erforderlich, da es sich um eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe handelt. Dies ergibt sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Rechts- bzw. Organisationsstruktur der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Zusätzlich handelt es bei jeder Maßnahme um einen Direktauftrag ohne förmliches Vergabeverfahren aufgrund der Wertgrenze (10.000 €/netto).

Im Haushaltsplan wurden im bestimmtem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Verwaltungsseitig wird derzeit der Umfang der notwendigen Haushaltsmittel geprüft.

Ggf. weitere erforderliche Mittel werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung und dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes incl. Priorisierung mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH entsprechende Dienstleistungsverträge zur kompletten Durchführung des Vergabeverfahrens für die nachfolgend aufgeführten Fahrzeuge abzuschließen und die Vergabeverfahren durchzuführen.

Ggf. weitere erforderliche Mittel werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt

Fahrzeug

Honorar/brutto

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)

8.806,00 €

Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF 4000)

8.806,00 €

Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10)

8.806,00 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,ca. 4.581,50 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,ca. 4.581,50 €

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Spendenannahme

Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spende angeboten:

Spender

Betrag

Spende/Zusage vom

Spendenempfänger

Spendenzweck

Beziehungsverhältnis

Jutta Gerhard

500,00 €

29.12.2025

VG Traben-Trarbach

Spende f. Kleingeräte Feuerwehr Enkirch

-

Karl-Heinrich Strunk

1.000,00 €

29.12.2025

VG Traben-Trarbach

Spende f. Anschaffungen der Feuerwehr Enkirch

-

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss Enkirch beschließt die o.g. Spenden anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot von Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Auf die bisherigen Beratungen, zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2026, wird verwiesen.

Mit Wirkung vom 01.07.2020 wurde eine Beitragserhebung für das Angebot der betreuenden Grundschule in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach per Satzung geregelt. Vorher erfolgte eine Beitragserhebung mittels Vereinbarung mit den Eltern.

Die bisher bestehenden Beitragssätze haben seit Bestehen der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Bestand. Hiermit wird ein bestimmter Anteil der Kosten von den Inanspruchnehmern der betreuenden Grundschule gedeckt. Der Anteil der ungedeckten Kosten die durch die Verbandsgemeinde im Rahmen der Allgemeinen Deckungsmittel (=VG-Umlage) gedeckt wurden, belief sich im Jahr 2025 auf rd. 200.000 €.

Im Hinblick auf die zwischenzeitlich eingetretenen Kostenentwicklungen (insbesondere im Personalkostenbereich) ist, wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erörtert, ab dem 01.09.2026 folgende Anpassung vorgesehen:

unter 5 Stunden

20,00 EUR (bisher 10,00 €)

von 5 bis unter 10 Stunden

40,00 EUR (bisher 20,00 €)

von 10 bis unter 15 Stunden

60.00 EUR (bisher 30,00 €)

ab 15 Stunden

80,00 EUR (bisher 40,00 €)

Gleichzeitig sollen die seit dem 01.09.2023 geltenden Beiträge für die Teilnahme am Mittagessen ebenfalls angepasst werden:

a)

bei einem Mittagessen an 4 Tagen in der Woche

68,00 EUR (bisher 60,00 €)

b)

bei einem Mittagessen an 5 Tagen in der Woche

85,00 EUR (bisher 75,00 €)

Ein entsprechender Satzungsentwurf war mit der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt.

In der Sitzung erfolgten weitere Ausführungen zur Kalkulation sowie dem zukünftig aus allgemeinen Deckungsmitteln der Verbandsgemeinde zu tragenden Anteil.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab dem 01.08.2026

Durch die Änderung des SGB VIII durch den Bundesgesetzgeber ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung geschaffen. Der Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger Jugendhilfe, also im konkreten Fall gegen den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ab dem 01.08.2026 besteht der Anspruch jeweils für Kinder in der ersten Klasse.

Der Landkreis ist derzeit dabei, diesen Rechtsanspruch sicherzustellen. Dabei soll auch das bestehende System der Betreuung in den Grundschulen Berücksichtigung finden. Derzeit werden vom Landkreis verschiedene Modelle hinsichtlich der rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit geprüft. Hierbei geht auch u.a. um eine Kostenbeteiligung des Landkreises an bereits bestehenden Angeboten der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.

Bürgermeister Marcus Heintel erläutert dem Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt. Die Sicherstellung des Betreuungsangebot wechselt ab dem Sommer 2026 schuljahrgangsweise in die Zuständigkeit des Landkreises. Verwaltungsseitig geht man jedoch davon aus, dass das Angebot vor Ort grds. am sinnvollsten durch die Verbandsgemeinden sichergestellt werden kann. Unter Bezugnahme auf den vorangegangenen TOP. „3. Satzungsänderung für das Betreuungsangebot an Grundschulen“ wird das Angebot jedoch nur mit einem erheblichen Zuschussbedarf möglich sein, d.h. die Restfinanzierung erfolgt aus allgemeinen Deckungsmitteln (VG-Umlage).

Insofern war in einem ersten Vorschlag eine Kostenbeteiligung des Landkreises für die Aufgabenwahrnehmung durch die Verbandsgemeinde angezeigt. Im Hinblick auf den großen Fix-Kostenanteil der jeweiligen Betreuungsgruppe sollte der Anteil auf der Basis der Gruppenanzahl erfolgen, wobei eine rechnerische Gruppengröße bei einer kreisweiten Regelung festgelegt werden sollte. Die Beiträge für das Angebot sollten dabei kreisweit einheitlich festgelegt werden. Umfang und Inhalt der Betreuung sollten in eigener Zuständigkeit durch die Verbandsgemeinden festgelegt werden. Durch den Landkreis soll die Betreuung außerhalb der Schulzeiten sichergestellt werden.

In diesem Zusammenhang wird Bürgermeister Heintel beauftragt zu prüfen, ob seitens des Landkreises Konnexitätszahlungen des Bundes für diese Aufgabe zu erwarten sind.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach grundsätzlich bereit ist, den gegenüber dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach während der Schulzeit, sicherzustellen. Grundlage für die Übernahme dieser Aufgabe soll dabei eine vertragliche Regelung – ggf. nach dem KomZG - sein. Die Verbandsgemeinde wird durch den Landkreis ermächtigt, die erforderlichen öffentlichen Abgaben festzusetzen und in eigener Verantwortung einzuziehen.

Weiterhin soll durch den Landkreis eine Kostenbeteiligung je Betreuungsgruppe an die Verbands-gemeinden gezahlt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Beratung und Durchführung von Vergabeverfahren

Für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren besteht aktuell ein Rahmenvertrag mit der Vergabeberatungsstelle Klaeser aus Montabaur. Der Vertrag läuft im April 2026 aus.

Vor dem Hintergrund anstehender größerer Baumaßnahmen, insbesondere aus den laufenden Bundes- u. Landesförderprogrammen, sowie der noch nicht eingerichteten Zentralen Vergabestelle in der Verbandsgemeindeverwaltung, sollen die Leistungen erneut ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung eines entsprechenden Rahmenvertrages erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeindewerken. Das jeweilig anfallende Honorar für die Vergabeunterstützungsleistungen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets über die entsprechende Baumaßnahme des Bauträgers verbucht.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Die Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren sollen erneut ausgeschrieben werden. Verbandsgemeindeverwaltung und Verbandsgemeindewerke werden beauftragt das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu führen. Bürgermeister Heintel wird, im Benehmen mit den Beigeordneten, zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung, entsprechend der Vergabeempfehlung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen;

Billigung der aktualisierten Planunterlagen und Einleitung des Beteiligungsverfahrens (Offenlage)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.10.2025 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zur Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans (Darstellung von Wohnbauflächen) beraten und beschlossen, diese im Rahmen der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen.

Das beauftragte Planungsbüro BBP Stadtplanung, Kaiserslautern, hat die Abwägungsentscheidungen anschließend in die Planunterlagen eingearbeitet. Nach Aktualisierung der Unterlagen ergibt sich gegenüber der zurückgenommenen Wohnbaufläche ein Überschuss von 0,03 ha (300 m²), der weiterhin darstellbar ist.

Die nun vorliegenden, überarbeiteten Planunterlagen (Begründung, zeichnerischer Teil, Abwägungstabelle) bilden den Stand nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ab.

Für die Fortführung des Verfahrens ist die Billigung der aktualisierten Unterlagen durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie eine entsprechende Empfehlung an den Verbandsgemeinderat erforderlich. Der Verbandsgemeinderat soll anschließend die Einleitung der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschließen.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

1.

Die vom Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, überarbeiteten und aktualisierten Unterlagen zur Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans „Darstellung von Wohnbau-flächen“ werden gebilligt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Förderprogramm des Landes "Regional. Zukunft. Nachhaltig" (RZN);

a)

Sachstandsbericht

b)

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen

c)

Zustimmung zum 1. Änderungsantrag der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Auf die bisherigen Beratungen, insb. in der Sitzung vom 29.01.2026, wird verwiesen.

Zum jetzigen Zeitpunkt lieget ein Bedarf für den ersten Änderungsantrag für drei Vorhaben vor:

1.

Wechsel des Standorts für den Maibaumständer in der Ortsgemeinde Flußbach,

2.

Wegfall der Maßnahme „Beleuchtung Turnhalle Bausendorf“ aufgrund einer anderweitigen Finanzierungsmöglichkeit (Sponsoring) und

3.

Erwerb eines Gewerbegrundstücke in der Stadt Traben-Trarbach

Fachbereichsleiter Frank Koch erläutert dem Haupt- und Finanzausschuss den Sachstand. Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 09.02.2026 den Ankauf einer Gewerbefläche vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung beschlossen. Im Hinblick auf die Finanzierung wurde u.a. die Inanspruchnahme der Mittel aus RZN der Stadt erörtert. Seitens der Stadt waren ursprünglich die Mittel aus dem RZN-Programm für zwei Bolz- und Freizeitplätze beantragt und bewilligt worden.

Gleichzeitig hat der Stadtrat beschlossen, das erforderliche Verkehrswertgutachten in Auftrag zu geben. Außerdem sollte ein neu gebildeter Arbeitskreis eine weitere dritte Finanzierungs-alternative außerhalb der Förderszenarien erarbeiten. Diese sollte in Absprache mit der Verwaltung der Kreisverwaltung vorgelegt werden. Der Arbeitskreis hat diese Alternative zwischenzeitlich erarbeitet. Die Vorlage an die Kreisverwaltung ist zwischenzeitlich jedoch ohne Abstimmung mit der Verwaltung erfolgt und wurde der Verwaltung lediglich zur Mitkenntnis übersandt. Ein Ergebnis der Prüfung durch die Kreisverwaltung in der Sache steht noch aus.

Verwaltungsseitig wird unter Bezugnahme auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.01.2026 vorgeschlagen, dass als möglicher Finanzierungsanteil der Stadt ein Betrag i.H.v. 301.000 € entsprechend dem Betrag der RZN-Bewilligung zur Finanzierung eingebracht wird. Neben einem Anteil aus RZN-Mitteln könnte auch ein Anteil aus einer Investitions-Kreditaufnahme der Stadt hierzu Verwendung finden. Mit den verbleibenden RZN-Mitteln wäre dann zumindest die Kreditgenehmigungsvoraussetzungen für die Realisierung einer Sport- und Freizeitanlage in der Stadt aus Verwaltungssicht darstellbar. Ggf. stünden für eine solche Maßnahme jedoch auch weitere Förderprogramme zur Verfügung.

Ergänzend weist er darauf hin, dass die Förderprojekte zur Schaffung bzw. Erweiterung von Gewerbegebieten z.B. im Alftal oder Irmenach in der Verbandsgemeinde im Rahmen des RZN-Programmes durch die Verbandsgemeinde („VG-Mittel“) in das Förderprogramm eingebracht wurden. Die Realisierung werde final dann in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Ortsgemeinden erfolgen. Ein möglicher Grunderwerb oder entsprechende baul. Maßnahmen würden voraussichtlich auf dem Eigentum der jeweiligen Ortsgemeinde erfolgen.

In der nunmehrigen Diskussion werden Für und Wider einer solchen Lösung diskutiert. Dabei wird von sämtlichen Ausschussmitgliedern die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Erwerbs der Fläche anerkannt und sich für eine Verwendung von beantragten und bewilligten VG-Mitteln aus dem RZN-Programm ausgesprochen. Verschiedene Ausschussmitglieder sprechen sich jedoch dafür aus, dass seitens der Stadt deren RZN-Mittel in Gänze für den Erwerb eingebracht werden sollten.

Aufgrund des bisher nicht vorliegenden Verkehrswertes der Grundstücke und der daraus resultierenden finalen Ausgestaltung einer möglichen Finanzierung erfolgt am heutigen Tage keine Beschlussempfehlung.

Der Haupt- und Finanzausschuss stimmt jedoch einhellig dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass eine Beteiligung der Verbandsgemeinde im Rahmen einer vertraglichen Regelung mit der Stadt erfolgen soll, in der u.a. die Zustimmung der Verbandsgemeinde für eine spätere Nutzungsänderung des Grundstückes - um die Zielsetzung der Verbandsgemeinde beim RZN-Programm zu gewährleisten - aufgenommen werden soll.

13. Interkommunale Zusammenarbeit;

Absichtserklärung zur Beschaffung und Nutzung von mobilen Zufahrtssperren

Seitens der Stadt Wittlich, der Einheitsgemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist im Rahmen des Förderprogrammes des Landes „Gemeinsam feiern in Rheinland-Pfalz“ die Beschaffung und Nutzung von mobilen Zufahrtssperren beabsichtigt.

Weitere Einzelheiten können der mit der Einladung übersandten Absichtserklärung entnommen werden.

Final wird noch eine Zweckvereinbarung abzuschließen sein. Hierzu ist ein gesonderter Beschluss des Verbandsgemeinderates erforderlich.

Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Verbandsgemeinderat folgenden Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Unterzeichnung der als Anlage beigefügten Absichtserklärung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14. Mitteilungen und Anfragen

14.1. Kommende Sitzung des VG-Rates

Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass zusätzlich zu den in der heutigen Sitzung vorberatenen Tagesordnungspunkten zusätzlich noch

-

Ergänzung und Neubeschaffung von Softwarelizenzen

-

Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

als weitere Beratungsgegenstände aufgenommen werden.

***