Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 13/2026
Enkirch - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Enkirch vom 16.03.2026

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Enkirch waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 11.03.2026 auf den 16.03.2026, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Gemeindehauses in Enkirch, Brunnenplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 13.03.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 21:50 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Roland Bender 

CDU Enkirch 

Ratsmitglied Anke Bauer 

Ratsmitglied Knut Georg 

Ratsmitglied Marco Kettermann 

Ratsmitglied Marco Pfaul 

Ratsmitglied Uwe Pieper 

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk 

Ratsmitglied Heinz Adolf Schütz 

SPD Enkirch 

Ratsmitglied Andrea Bauer 

Ratsmitglied Friedhelm Caspari 

Ratsmitglied Frank Ewein 

Ratsmitglied Stefani Franz 

Ratsmitglied Max Hill 

Ratsmitglied Daniel Mentges 

Ratsmitglied Katja Schütz 

Außerdem anwesend:

1. Ortsbeigeordneter Gerald Caspari 

2. Ortsbeigeordneter Mike Ewein 

3. Ortsbeigeordneter Christoph Groh 

Bürgermeister Marcus Heintel 

Schriftführer Sebastian Schneider 

Entschuldigt:

Ratsmitglied Marie Holderbaum 

Ratsmitglied Sandra Schütz 

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Enkirch war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Regional.Zukunft.Nachhaltig - Grundsatzbeschluss und weitere Verfahrensweise

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Erschließungskonzepts für das Baugebiet "Im Weingarten" (Stand 14.08.2025) als Grundlage für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs

5.

I. Satzungsänderung zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Enkirch

6.

II. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Enkirch

7.

Mitteilungen und Anfragen

7.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2026

7.2

Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

7.3

Poststelle hat eröffnet

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es gab keine Fragen der anwesenden Einwohner.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates werden keine Einwendungen erhoben.

3. Regional.Zukunft.Nachhaltig - Grundsatzbeschluss und weitere Verfahrensweise

Die Ortsgemeinde Enkirch hatte, im Zusammenhang mit dem Förderprogramm RZN,

einen Zuschuss über die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beantragt. Fördermittelempfänger ist dabei die Verbandsgemeinde. Durch Weiterleitung erhält die Ortsgemeinde Enkirch einen 1. Zuschuss in Höhe von 31.332,14 €. Der Zuschuss dient

zur Umsetzung der Maßnahme zum Ausbau der allgemeinen Begegnungsstätte und der Bücherei im Gemeindehaus Enkirch. Ein weiterer Zuschuss in Höhe von 45.000 € dient ebenfalls dem Ausbau der allgemeinen Begegnungsstätte hat dabei zum Zweck die Elektroverteilung im Gemeindehaus neu zu organisieren.

Zentraler Bestandteil des 1. Zuschusses ist der Ausbau der allgemeinen Begegnungsstätte im Obergeschoss des Gemeindehaues. Der 2. Zuschuss dient der Erneuerung und Neuorganisation der Elektroverteilung im Gebäude. Hier ist neben der allgemein notwendigen Modernisierung die Hochwassersichere Ausgestaltung ein wesentlicher Fokus.

Änderungen der Maßnahme sind mit der Verbandsgemeindeverwaltung abzustimmen. Abhängig von der Art der Änderungen kann es erforderlich werden einen Änderungsantrag beim Fördermittelgeber zu stellen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Abstimmung.

Aktuell wird noch auf die Abgabe eines Angebotes eines Elektro-Betriebes gewartet. Grundsätzlich gestaltet es sich als schwierig, mehrere Angebote für die Umbaumaßnahme zu erhalten.

Eine Entscheidung für die Nutzung der Räume in der ehemaligen Mietwohnung im 1. OG, soll voraussichtlich nach dem Umbau, im Winter 26/27, getroffen werden.

Beschlussfassung:

1) Der Ortsgemeinderat beschließt grundsätzlich die Durchführung der beantragten

Maßnahmen zum Ausbau der allgemeinen Begegnungsstätte in der vorgestellten Form. Der Ortsbürgermeister wird gemeinsam mit den Ortsbeigeordneten und der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, eine abschließende Planung mit den zu Auszubauenden Bestandteilen auszuarbeiten. Basierend auf der finalen Planung soll/en die Ausschreibung/en erfolgen.

2) Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vorbereitung und der

Durchführung von Vergaben zum Aus-/Umbau des Gemeindehauses. Dies umfasst auch ggf. erforderliche Planungs- und Bauleistungen.

3) Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt für die jeweils Ausgeschriebene (Bau-)Leistung

das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Die Ermächtigung erstreckt sich auf die nach Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel in Höhe von 40.000,00 € für Teilmaßnahme 1 und 50.000,00 € für Teilmaßnahme 2.

4) Änderungen der Maßnahme welche einen Änderungsantrag beim Fördermittelgeber bedürfen sollen durch den Ortsbürgermeister im Benehmen mit dem Beigeordneten bei der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Die Verbandsgemeinde als Fördermittelempfänger wird dann, nach vorliegen eines entsprechenden Beschlusses seitens des Verbandsgemeinderates, einen entsprechenden Antrag stellen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Erschließungskonzepts für das Baugebiet "Im Weingarten" (Stand 14.08.2025) als Grundlage für die Erstellung eines Bebauungsplanentwurfs

Die Ortsgemeinde Enkirch hat am 18.09.2023 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues Wohnbaugebiet im Bereich „Im Weingarten“ gefasst. Ziel ist die planungsrechtliche Entwicklung eines Wohngebietes zur Deckung des örtlichen Bedarfs.

Zur Erarbeitung eines Erschließungskonzepts wurde in der Gemeinderatssitzung am 07.07.2025 das Architektur- und Ingenieurbüro Jakobs-Fuchs aus Morbach mit der Erstellung eines Entwurfs beauftragt. Der aktuell vorliegende Entwurf einer Erschließungsplanung datiert vom 14.08.2025.

Der Entwurf soll als Diskussionsgrundlage dienen und liegt den Mitgliedern des Gemeinderates vor. Das Gremium soll beraten, ob der Planentwurf in der vorliegenden Form als Grundlage für die Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs dienen kann oder ob Anpassungen erforderlich sind. Sollten Änderungen gewünscht werden, wäre das Ingenieurbüro mit der Erstellung eines überarbeiteten Entwurfs zu beauftragen.

Der Entwurf vom 14.08.2025 stellt eine vollständige und nachvollziehbare Grundlage für die weitere Bauleitplanung dar.

Beschlussfassung:

Zustimmung zum Entwurf

Der Gemeinderat beschließt, den vorliegenden Entwurf des Erschließungskonzepts für das Baugebiet „Im Weingarten“ vom 14.08.2025 als Grundlage für die Erstellung des Bebauungsplanentwurfs zu verwenden. Das Büro Planung1 aus Wittlich wird beauftragt, auf Basis dieses Entwurfs den Bebauungsplanentwurf auszuarbeiten.

Allerdings soll eine Verkleinerung der Straßenbreite geprüft und der Ortsbürgermeister eine Information diesbezüglich erhalten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. I. Satzungsänderung zur Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Enkirch

Die Ortsgemeinde beabsichtigt ein Grabfeld für die Bestattung von Urnen in Form einer Rasengrabstätte unter Bäumen anzulegen. Im Zuge der Anlage des neuen Grabfeldes soll auch ermöglicht werden, dass zwei Urnen in einem Urnenrasendoppelgrab bestattet werden können. Bisher gibt es nur die Möglichkeit zur Bestattung einer Urne in einem Urnenrasengrab.

Zur Aufnahme der neuen Grabart muss die Friedhofssatzung angepasst werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

In der I. Satzungsänderung soll zudem noch folgender Sachverhalt aufgenommen werden:

Die Möglichkeit auf einem dafür ausgewiesenen Feld, die Asche frei zu verstreuen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. II. Satzungsänderung zur Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Ortsgemeinde Enkirch

Durch die II. Satzungsänderung zur Friedhofssatzung wird die Möglichkeit zur Bestattung von zwei Urnen in einem Urnenrasendoppelgrab geschaffen. Für diese muss noch eine entsprechende Gebühr in der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung festgelegt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 15 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Mitteilungen und Anfragen

7.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2026

Ortsbürgermeister Roland Bender teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2026 mit.

7.2. Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

Im vergangenen Jahr haben sich alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Verbandsgemeinde selbst der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf“ angeschlossen.

Mit E-Mail vom 02.02.2026 sind weitere Informationen zum Sachstand der Initiative eingegangen. Diese werden den Ratsmitgliedern mit der Mitteilungsvorlage digital zur Verfügung gestellt.

Am 10. November 2025 fand ein Auftaktgespräch statt, bei welchem die Landesregierung nach Angaben der Initiative Bereitschaft signalisierte, zentrale Probleme anzuhören und erste Schritte einer Umsetzung zu prüfen.

Am Dienstag, den 03. Februar 2026 fand ein Folgegespräch mit Herrn Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Herrn Staatsminister Michael Ebling in der Mainzer Staatskanzlei statt. Eine erste Pressemeldung zu diesem Gespräch wird ebenfalls digital zur Verfügung gestellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Ratsmitglieder über den weiteren Verlauf informieren.

7.3. Poststelle hat eröffnet

Die Poststelle am Brunnenplatz 2 hat seit dem 16.03.2026 geöffnet. Bisher handelt es sich um eine Paketstation zum Versenden von Paketen und Retouren sowie den Verkauf von Briefmarken.

Der Versand von Briefen und Einschreiben wird in einigen Wochen dazukommen.

Die Öffnungszeiten lauten wie folgt:

Montag

09.00 – 12.00

Dienstag

09.00 – 12.00

Mittwoch

15.00 – 18.00

Donnerstag

09.00 – 12.00

Freitag

15.00 – 18.00

Samstag

09.00 – 12.00