Der Verwaltungsrat der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach – Anstalt des öffentlichen Rechts, Traben-Trarbach, hat in seiner Sitzung am 29.11.2018 gemäß § 11 der Anstaltssatzung den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 festgestellt und die Entlastung des Vorstandes beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und der Lagebericht liegen gemäß § 27 Abs. 3 der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung in Verbindung mit § 15 der Anstaltssatzung an sieben Werktagen nach dieser Bekanntmachung im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Robert-Schuman-Str. 65 in 54536 Kröv, Zimmer A 204, während der Dienststunden öffentlich aus.