Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bengel waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 16.03.2023 auf den 22.03.2023, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Mehrzweckraum (Kindergartengebäude) Bengel, Birkenweg 1, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 17.03.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Ende der Sitzung: 21:10 Uhr
Anwesend:
1. Ortsbürgermeister Bruno Kihm
2. Ratsmitglied Martin Equit
3. Ratsmitglied Lydia Junk-Ternes
4. Ratsmitglied Sascha Kalmes
5. Ratsmitglied Michael Koch
6. 1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Daniel Peifer-Weiß
7. Ratsmitglied Maximilian Pellio
8. 2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon
9. Ratsmitglied Martin Simon
10. Ratsmitglied Dominik Weis
Außerdem anwesend:
1. Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Malte Ortner
2. Schriftführerin Saskia Kaufmann
3. Revierförsterin Eva Bässmann zu TOP 3
Entschuldigt:
1. Ratsmitglied Thorsten Bieser
2. Ratsmitglied Hermann Jobst
3. Ratsmitglied Frank Ternes
4. Bürgermeister Marcus Heintel
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Bengel war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement" |
| 4. | Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR |
| 5. | Anpassung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung hier: Verlängerung der Nutzungsrechte und Anpassung der Gebühren |
| 6. | Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; -Fortschreibung Erneuerbare Energien, Teilfortschreibung "Windenergie" hier: Erneutes vorgezogenes Beteiligungsverfahren |
| 7. | Kommunaler Klimapakt |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| 8.1 | Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan für die Doppelhaushaltsjahre 2023/2024 |
Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beantrag der Vorsitzende die Erweiterung der Tagesordnung um den TOP 7 „Kommunaler Klimapakt“. Die weiteren Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Fragen des anwesenden Einwohners wurden beantwortet.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates wurden keine Einwendungen erhoben.
3. Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Am 12.11.2022 wurde das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes gestartet. Für das Jahr 2022 sollen 200 Millionen Euro ausgeschüttet werden. Insgesamt stehen, bis zum Jahr 2026, 900 Millionen Euro bereit.
Waldbesitzende welche die Einhaltung von 12 Förderkriterien beschließen (siehe Anlage 1), können mit einer Fördersumme von bis zu 100 € je Jahr und Hektar Forstbetriebsfläche bedacht werden. Die Bagatellgrenze liegt bei einem Hektar.
Die 12 Förderkriterien gehen über die durch die Zertifizierungssysteme PEFC und FSC gesetzten Standards hinaus und haben Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung mit einem Verpflichtungszeitraum von 10 bzw. 20 Jahren.
Für Waldbesitzende mit zuwendungsfähigen Waldflächen von unter 100 ha besteht die Möglichkeit lediglich die Kriterien 1-11 umzusetzen; dadurch reduziert sich die Fördersumme auf 85 € je Jahr und ha. Das 12. Kriterium - Nutzungsverzicht auf 5% der Waldfläche für 20 Jahre - ist für förderfähigen Waldbesitz größer als 100 ha verpflichtend (siehe Anlage 2).
Die Kontrolle erfolgt über ein Audit durch FSC bzw. PEFC. Bei einer Zertifizierung nach PEFC werden für die Überprüfung 3 € je ha, über ein Zusatzmodul zur eigentlichen Zertifizierung, abgerechnet. Innerhalb eines Jahres muss der Nachweis der Umsetzung erfolgt sein.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, nach umfassender Beratung durch das Forstamt Traben-Trarbach, die Beantragung von Zuwendungen und die Umsetzung der Kriterien 1-11 des Förderprogramms „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des Bundes, um die Chance auf Zuwendungen aus dem Förderprogramm zu erhalten. Die Umsetzung der Kriterien erfolgt im Rahmen der Beförsterung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR
Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Der vorliegende Änderungsentwurf wurde durch den Verwaltungsrat der EG TT AöR beschlossen mit der Beauftragung die Zustimmung der Trägerkommunen einzuholen. In der Anlage befindet sich die Änderungen zur II. Satzungsänderung
Beschlussfassung:
| 1. | Der Gemeinderat stimmt der Aufnahme weitere Träger in die EG TT AöR zu. |
| 2. | Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu. |
| 3. | Der Gemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR zu. |
Ausgeschlossen davon ist § 2 Abs. 7 der Satzungsänderung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Anpassung der Anlage zur Friedhofsgebührensatzung
hier: Verlängerung der Nutzungsrechte und Anpassung der Gebühren
Die Friedhofsgebührensatzung der Ortsgemeinde Bengel wurde entsprechend der Mustersatzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz erstellt. In der Anlage zur Mustersatzung wurde eine Änderung vorgenommen, welche die Verlängerungsgebühr von Wahlgrabstätten betrifft. Um Rechtssicherheit zu erlangen, muss die Anlage zur Friedhofsgebührensatzung entsprechend angepasst werden.
Bislang erfolgte die Abrechnung von Verlängerungsgebühren durch eine Jahresgebühr, auch wenn die Grabstätte für kein volles Jahr verlängert werden musste. Diese Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes und gegen die Normenklarheit und -bestimmtheit. Die Abrechnung von Verlängerungen muss auf eine taggenaue Abrechnung umgestellt werden.
Die Ortsgemeinden werden angehalten ihre Einnahmequellen auszuschöpfen und ihre Einrichtungen kostendeckend zu bewirtschaften. Aufgrund der steigenden Preise für die Herstellung und eine spätere Abräumung der Grabstätten sollen die Gebühren entsprechend angepasst werden.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Änderung der Friedhofsgebührensatzung wie in beiliegender Form.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;
-Fortschreibung Erneuerbare Energien, Teilfortschreibung "Windenergie"
hier: Erneutes vorgezogenes Beteiligungsverfahren
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 eine erneute vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Mit der Flächennutzungsplanung „Teilfortschreibung Windenergie“ sollen die Ziele zum Ausbau der Windenergienutzung umgesetzt werden. Dabei sollen im Rahmen einer flächendeckenden Standortuntersuchung diejenigen Standorte für Windenergieanlagen ausgewählt werden, die im Hinblick auf die Windhöffigkeit, die städtebauliche Verträglichkeit, die Raum- und Umweltverträglichkeit am besten für die Windenergienutzung geeignet erscheinen.
Aufgrund der neuen Regelungen der 4. Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) sowie dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WaLG) und der gravierend veränderten Rahmenbedingungen ergibt sich nun eine neue und deutlich größere Gebietskulisse für die Darstellung von Eignungsflächen für die Windenergienutzung im FNP der VG Traben-Trarbach als noch im Dezember 2020, dem Zeitpunkt der Einleitung der (ersten) frühzeitigen Beteiligung. Deshalb soll mit den angefügten Planunterlagen (Auszug, Anlagen 1, 2) ein aktualisierter und an die neuesten Vorgaben und Rahmenbedingungen angepasster Vorentwurf in die (erneute, 2.) Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gegeben werden.
Die kompletten Verfahrensunterlagen sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde einsehbar:
(https://www.vgtt.de/rathaus-politik/bauamt/beteiligungsverfahren/verbandsgemeinde/)
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat Bengel nimmt die Planungsziele und Planunterlagen zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, Teilfortschreibung Erneuerbare Energien -Windenergie-, zur Kenntnis und stimmt diesen zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Kommunaler Klimapakt
Das Land Rheinland-Pfalz richtet gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden einen Kommunalen Klimapakt (KKP) ein. Im Kern besteht der KKP aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen. Beitretende Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen. Der KKP ist zunächst für 2023 und 2024 vereinbart und soll anschließend mit den Beteiligten fortgeschrieben werden. Eine Teilnahme ist nur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach möglich. Beispiele für Maßnahmen finden sich im vorgelegten Material.
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt die Teilnahme der Ortsgemeinde Bengel am KKP gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Maßnahmen sollen sich mit dem Klimaschutz und der Anpassung an dessen Folgen befassen und im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Ortsgemeinde orientiert sein. Konkrete Maßnahmen sind:
| • | Schaffung eines Klimaschutzteams mit regelmäßigem Bericht über seine Tätigkeit in den Ratssitzungen |
| • | Schulung der Mitarbeiterinnen in der Kita und der Benutzer der Turnhalle im Hinblick auf klimagerechtes Verhalten |
| • | 100% Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Lampen |
| • | Montage einer PV-Anlage auf dem Dach der Kita |
| • | Erhöhung der Stromerzeugung der gemeindeeigenen Wasserturbine durch Optimierung des Wassereinlaufs |
| • | Erstellung eines Starkregenkonzeptes und Abarbeitung der gefundenen Maßnahmen |
| • | Umwandlung versiegelter Flächen in grüne Flächen |
Abstimmungsergebnis:
Mit 10 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan für die Doppelhaushaltsjahre 2023/2024
Ortsbürgermeister Bruno Kihm teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für die Doppelhaushaltsjahre 2023/2024 mit.