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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 14/2023
Amtlicher Teil
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Jugendschöffenwahl 2023 für die Jahre 2024 bis 2028

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bereitet im Moment die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 für das Landgericht Trier und die Amtsgerichte im Jugendamtsbezirk Bernkastel-Wittlich vor.

Sofern Sie über eine erzieherische Befähigung verfügen und in der Jugenderziehung bereits erfahren sein, so wenden Sie sich bitte bei Interesse an die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach.

Dabei bitten wir zu beachten, dass zum Schöffen nicht berufen werden können:

  • Personen, die bei Beginn der Amtsperiode (2024) das fünfundzwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden.

  • Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode (2024) vollenden würden.

  • Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagslisten nicht im Landkreis Bernkastel-Wittlich wohnen.

  • Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind.

  • Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache nicht für das Amt geeignet sind.

  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

  • Personen, die einer Landes- oder Bundesregierung angehören.

  • Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können.

  • Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte.

  • Gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzuges sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer.

  • Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind.

Ihre schriftliche Interessensbekundung (d. h. per Brief oder eMail) erbitten wir bis spätestens Freitag, den 21.04.2023, 12.00 Uhr, an die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Fachbereich 3, Brückenstraße 11, 56841 Traben-Trarbach, eMail: rathaus@vgtt.de.

Traben-Trarbach, den 30. März 2023