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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 14/2024
Burg - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 18.03.2024

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.03.2024 auf den 18.03.2024, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Burg (Mosel), Schulstraße 8, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 15.03.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 21:10 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

Ratsmitglied Jens Amann

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Christ

Ratsmitglied Patrick Franzen

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Peter Meurer

Ratsmitglied Christoph Müller

Ratsmitglied Lothar Nahlen

ab TOP 3.2.

Ratsmitglied Helmut Schmidt

Ratsmitglied Manfred Schorn

Außerdem anwesend:

Schriftführerin Hannah Michel

zugleich als Beauftragte von Bürgermeister Marcus Heintel

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Burg (Mosel) war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Mitteilungen und Anfragen

3.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2024+2025

3.2

Abgrenzung Innen- und Außenbereich

3.3

Dreck-weg-Tag

3.4

Friedhofsangelegenheiten

3.5

Brennholzversteigerung

3.6

Moselhöhenradweg

3.7

Gästebeitrag

3.8

Straßenreparaturen

3.9

Straßenleuchte am Bürgerhaus

3.10

Hochwasser- und Starkregenkonzept

3.11

Glockenturm am Bürgerhaus

3.12

Hubschrauberlandeplatz

3.13

Glasfaserausbau

3.14

Funkmast

3.15

Investitionen 2024

3.16

Grünschnittplatz

3.17

Kommunalwahl 2024

4.

Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung

Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe

Rahmenvertrag 2024-2025

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Sitzungsgelder

6.

Herstellung einer Stromversorgung für den Hahnenstall in der Mettlacher-Hof-Straße 15

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Ein Einwohner erkundigte sich nach der Instandsetzung der WC-Anlage im Sängerheim. Der Vorsitzende teilte mit, dass die Ausführung der Maßnahme zurückgestellt wurde.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Burg (Mosel) vom 04.12.2023 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Mitteilungen und Anfragen

3.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung mit -plan 2024 + 2025

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Doppel-Haushaltssatzung für das Doppel-Haushaltsjahr 2024 + 2025 mit.

Die Ratsmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.

3.2. Abgrenzung Innen- und Außenbereich

Es wird auf TOP 3.9 aus der Sitzung vom 20.11.2023 verwiesen.

Zum Außenbereich gehören alle Gebiete, die außerhalb eines Bebauungsplans und außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. Der Außenbereich ist gesetzlich also nicht positiv definiert, sondern stellt einen Rest dar (= alles was nicht zum Innenbereich gehört).

Im Fall der Ortsgemeinde Burg gibt es keinen Bebauungsplan, hier wird der Flächennutzungsplan herangezogen (siehe Anhang). Im nördlichen, als auch im westlichen und östlichen Teil der Ortslage sind die Grenzen klar zu erkennen, sodass hier eindeutig ersichtlich ist, wo der Innenbereich endet und der Außenbereich beginnt. Im südlichen Teil der Ortslage ist dies allerdings nicht direkt erkennbar.

Da sich der Flächennutzungsplan über das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde erstreckt und dementsprechend „grob“ ist, wurde zur besseren Übersicht ein weiterer Anhang gefertigt. Hier wurden die Grenzen des Flächennutzungsplanes für den südlichen Bereich der Ortslage Burg zum einen über ein Luftbild aus diesem Bereich gelegt und zum anderen über die Katasterdaten. Hierbei handelt es sich allerdings um einen groben Lageplan, der weder maßstäblich ist, noch exakt auf den Zentimeter genau ist. Er dient lediglich der besseren Orientierung.

Hieraus ist ersichtlich, dass der Innenbereich (= roter Bereich) südlich der Anwesen „Raiffeisenstraße 7 „ sowie „Enkircher Weg 11“ und dem dazwischen gelegenen südlichen Teil des Kapellenweges endet. Sowohl der blaue als auch der grün markierte Bereich galten bis dahin als Außenbereich. Bei den in diesem Bereich errichteten Gebäuden handelte es sich somit ursprünglich um Gebäude, die nach § 35 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) in privilegierter Bauweise errichtet wurden.

Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach aus dem Jahre 2004 sollten diese beiden zuvor genannten Außenbereiche zukünftig als ein Mischgebiet in Planung deklariert werden. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat dem jedoch nicht zugestimmt und im Rahmen der Fortschreibung lediglich den blau markierten Bereich als Mischgebiet in Planung deklariert. Der grün markierte Bereich war und ist somit weiterhin Teil des Außenbereiches!

Zur Erklärung: Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um einen vorbereitenden Bauleitplan. In diesem werden die voraussehbaren Bedürfnisse der Gemeinden in Bezug auf die Art der Bodennutzung aus städtebaulicher Sicht (in einem Planungshorizont von ca. 15 bis 20 Jahren) dargestellt. Hieraus ergeben sich keinerlei Ansprüche für z.B. Wohnbebauung. Um dieses „in der Theorie beplante“ Gebiet in der Realität z.B. in ein bebaubares Mischgebiet zu verwirklichen, bedarf es eines Bebauungsplanes (= verbindlicher Bauleitplan).

Folglich endet der Innenbereich weiterhin am zuvor beschriebenen roten Bereich. Dennoch besteht unter Umständen die Möglichkeit im blauen Bereich Wohnhäuser errichten zu können. Hierbei handelt es sich jedoch immer um eine Einzelfallprüfung! Hierzu kann keine pauschale Aussage getroffen werden!

In der Vergangenheit wurden bereits Bauvoranfragen im blauen Bereich seitens der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich positiv beschieden (Flur 15, Flurstück 121/2 und Flur 4, Flurstück 160). Der Grund dafür war, dass beide Flurstücke entsprechende erschlossen waren (durch den Kapellenweg, bzw. durch den Enkircher Weg), sodass hier ein positiver Bauvorbescheid erteilt wurde. Bei den Gebäuden die sich im südlichen Teil des blauen Bereiches befinden, handelt es sich weiterhin um Gebäude im Außenbereich. Für die Gebäude, die nicht mehr landwirtschaftlich (z.B. für den Weinbau) genutzt werden (sollen), kann eine Nutzungsänderung (z.B. von landwirtschaftlicher Nutzung zu Wohnen) nach § 35 Absatz 4 BauGB beantragt werden. Dennoch handelt es sich weiterhin um Gebäude im Außenbereich.

Der Tagesordnungspunkt soll auf der nächsten Sitzung des Ortsgemeinderates von einer zuständigen Person erläutert werden.

3.3. Dreck-weg-Tag

Der Vorsitzende teilt mit, dass der Dreck-weg-Tag am 23.03.2024 ab 09:30 Uhr mit Treffpunkt am Bürgerhaus stattfindet.

3.4. Friedhofsangelegenheiten

Um den Bereich für die Urnenrasengräber endgültig festzulegen soll am 25.03.2024 um 18 Uhr ein Ortstermin auf dem Friedhof stattfinden. Außerdem soll vor Ort begutachtet werden, ob im Bereich der Doppelwahlgräber ein Geländer am Fußweg angebracht werden soll.

3.5. Brennholzversteigerung

Die diesjährige Brennholzversteigerung findet am 06.04.2024, ab 9 Uhr, im Bürgerhaus statt.

3.6. Moselhöhenradweg

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die Beratungen unter TOP 3.1. der Ortsgemeinderatssitzung vom 20.11.2023. Die Ratsmitglieder sprechen sich für eine Abstimmung des Streckenverlaufes auf der nächsten Ortsgemeinderatssitzung aus.

3.7. Gästebeitrag

Die Gemeinderatsmitglieder sprechen sich gegen den von der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhobenen Gästebeitrag aus. Der Gemeinderat sieht nur Nachteile wie ein hoher Zeitaufwand und einen unnötigen Druck aufgrund der monatlichen Abgaben. Nennenswerte touristische Vorteile für die ortsansässigen Beherbergungsbetriebe werden zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkannt. Es wird festgelegt, dass die Ortsgemeinde Burg (Mosel) zum jetzigen Zeitpunkt keinen gemeindlichen Gästebeitrag erheben und keine entsprechende Satzung erlassen wird.

Außerdem wird der Antrag gestellt, die Vorgehensweise der Abrechnung des Gästebeitrages zu prüfen und anzupassen, damit der Arbeitsaufwand für die touristischen Institutionen in der Ortsgemeinde gemindert wird. Dies betrifft in erster Linie die Wahlmöglichkeit des manuellen Verfahrens. Des Weiteren soll den Beherbergungsbetrieben die Möglichkeit eingeräumt werden, die gedruckten Formulare gegen Vorkasse zu erwerben. Zudem soll dargelegt werden, wofür die eingenommenen Gästebeiträge verwendet werden.

Aus der Mitte des Rates wird der Austritt der Ortsgemeinde Burg (Mosel) aus dem Tourismuszweckverband Moselregion Traben-Trarbach-Kröv beantragt. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Folgen ein Austritt mit sich bringt.

3.8. Straßenreparaturen

Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach dem Sachstand der Straßenreparaturarbeiten in der Ortsgemeinde. Der Vorsitzende teilt mit, dass die Arbeiten durch die beauftragte Firma in der Ortslage erledigt wurden und die Arbeiten in Eigenleistung der Gemeindearbeiter bald erfolgen sollen.

3.9. Straßenleuchte am Bürgerhaus

Auf Anfrage teilte der Vorsitzende den Ratsmitgliedern mit, dass der Auftrag zur Erweiterung der Straßenbeleuchtung am Bürgerhaus erteilt wurde.

3.10. Hochwasser- und Starkregenkonzept

Ein Ratsmitglied erkundigte sich nach dem Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept. Der Vorsitzende teilt mir, dass die Planung durch das Ingenieurbüro Reihsner erfolgt.

3.11. Glockenturm am Bürgerhaus

Durch ein Ratsmitglied wurde angemerkt, dass der Glockenturm bisher nicht gestrichen wurde. Der Anstrich soll bald erfolgen.

3.12. Hubschrauberlandeplatz

Auf die bisherigen Beratungen wird verwiesen. Dem Vorsitzenden liegt eine Stellungnahme vor, wann der Hubschrauber den Landeplatz in der Ortsgemeinde anfliegt. Der Ortsgemeinderat spricht sich dafür aus, dass die Flugroute angepasst werden soll. Bisher flog der Hubschrauber zum Tankvorgang direkt über die Ortslage.

3.13. Glasfaserausbau

Der Vorsitzende teilte auf Anfrage den Sachstand des Glasfaserausbaus mit. Die Ausschreibung für die Maßnahmen im Rahmen des Grauen-Flecken-Programms soll in 2024 erfolgen.

3.14. Funkmast

Der 1. Ortsbeigeordnete fragt an, wie der Sachstand des Baus des Funkmastes sei. Der Vorsitzende erläutert, dass die Baugenehmigung vorliege.

3.15. Investitionen 2024

Aus der Mitte des Rates wurde angemerkt, dass die im Haushaltsplan veranschlagte Investition (Sanierung WC-Anlage Bauhof) bisher nicht zur Planung, Beratung und Beschlussfassung gekommen seien. Bei den anderen investiven Maßnahmen (Erweiterung Straßenbeleuchtung vor Bürgerhaus TOP 3.9., Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED) sind die Aufträge bereits vergeben.

3.16. Grünschnittplatz

Ein Ratsmitglied teilte mit, dass die Zuwegung zum Grünschnittplatz stark verwachsen sei. Diese soll durch die Gemeindearbeiter geräumt und freigeschnitten werden.

3.17. Kommunalwahl 2024

Das Ratsmitglied Helmut Schmidt teilte mit, dass er für die nächste Kommunalwahl nicht zur Verfügung stehe. Aus der Mitte des Rates wurde vorgeschlagen eine Bekanntmachung vorzunehmen in der interessierte Bürger und Bürgerinnen aufgerufen werden, sich auf eine Vorschlagsliste für die Ortsgemeinderatswahl aufnehmen zu lassen.

4. Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung

Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe

Rahmenvertrag 2024-2025

Die Bauleistungen zur Unterhaltung der gemeindlichen bzw. städtischen Straßen und Wirtschaftswegen wurden in den vergangenen Jahren im Wege eines Rahmenvertrages beauftragt und abgerechnet.

Entsprechend der Interessenbekundung der Ortsbürgermeister/-innen wurde seitens der Verwaltung ein Leistungsverzeichnis zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages für die Jahre 2024 und 2025 erstellt. Nach Vorliegen der Ermächtigungen der teilnehmenden Ortsgemeinden und der Stadt Traben-Trarbach wird die Ausschreibung der Straßen- und Wegeunterhaltungsleistungen zeitnah erfolgen. Die spätere Abrechnung der ausgeführten Arbeiten erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Straßen- und Wirtschaftswegeunterhaltung.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung zur Ausschreibung eines Rahmenvertrages über die Bauleistungen zur Unterhaltung der Straßen und Wirtschaftswege für die Jahre 2024 und 2025.

Zur Gewährleistung einer zügigen Leistungsaufnahme wird der Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt den Auftrag entsprechend der Vergabeempfehlung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung der Sitzungsgelder

Für das Jahr 2023 stehen insgesamt Sitzungsgelder i. H. v. 360,00 € zur Verfügung, welche gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates verwendet werden können.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Sitzungsgelder für die Herstellung des Stromanschlusses im Hahnenstall zu verwenden. Die Sitzungsgelder des Ratsmitgliedes Manfred Schorn der Jahre bis einschließlich 2022 sollen ausgezahlt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 9 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Herstellung einer Stromversorgung für den Hahnenstall in der Mettlacher-Hof-Straße 15

Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v:  —  1.386,35 €

Für die Ortsgemeinde besteht die Möglichkeit künftig den Strom für Veranstaltungen über die Nachbarparzelle 211/1 (Privatgrundstück) zu beziehen. Herr Bucher ist bereits in Gesprächen mit den Eigentümern, eine Vereinbarung wurde noch nicht geschaffen.

Zur Umsetzung des Vorhabens ist eine Unterverteilung mit eigenem Stromzähler herzustellen. Ein Angebot der Firma Elektro Dauns, Reil, für den elektrischen Anschluss inkl. Unterverteilung und Stromzähler liegt der Ortsgemeinde bereits vor. Die Herstellungskosten belaufen sich auf 1.386,35€ brutto.

Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt die Angelegenheit im Vorfeld mit dem Eigentümer zu regeln.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Strom für den Hahnenstall künftig über die Nachbarparzelle zu beziehen. Der Ortsbürgermeister wird beauftragt eine entsprechende Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer zu schließen und den Auftrag nach Einigung mit dem Nachbarn an die Firma Elektro Dauns, Reil, zu vergeben. Die Bruttoauftragssumme beträgt 1.386,35 €.

Haushaltsmittel sind im laufenden Haushaltsjahr nicht veranschlagt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zunächst außerplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung soll im Vollzug des Haushaltes durch Einsparungen erfolgen ggf. sind die Haushaltsmittel in einem Nachtragshaushaltsplan zu veranschlagen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 5 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig angenommen

Das gemäß § 22 GemO ausgeschlossene Ratsmitglied Lothar Nahlen hat an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.