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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 14/2025
Bengel - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bengel vom 11.03.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bengel waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom auf den 11.03.2025, 19:30 Uhr, zu einer Sitzung in den Mehrzweckraum (Kindergartengebäude) Bengel, Birkenweg 1, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 07.03.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:14 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Karl Josef Simon

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Dominik Weis

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Bruno Kihm

Ratsmitglied Martin Equit

Ratsmitglied Daniel Kees

Ratsmitglied Michael Koch

Ratsmitglied Alexander Mohr

Ratsmitglied Sonja Müller

Ratsmitglied Maximilian Pellio

Ratsmitglied Mario Schütz

Ratsmitglied Frank Ternes

Außerdem anwesend:

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintelund gleichzeitig Schriftführer Christian Bottel

Entschuldigt:

Ratsmitglied Martin Simon

Ratsmitglied Alexander Wolff

Bürgermeister Marcus Heintel

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bengel war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger

4.

Aufruf von Grabstätten auf dem Friedhof

5.

Herstellung Barrierefreiheit Bushaltestellen im Zuge der B49 (Trierer Straße-Kirchplatz)

6.

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf;Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil

7.

Mitteilungen und Anfragen

7.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan für die Doppelhaushaltsjahre 2025/2026

7.2

Bauangelegenheiten - Erteilung des Einvernehmens

7.3

Regionales Zukunftsprogramm

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Im Rahmen der Einwohnerfragestunde wurden die Mitglieder des Ortsgemeinderates über ein Projekt des NABU Bernkastel-Wittlich informiert. Aufgrund der eingesetzten Amphibienwanderung am Fieberberg, sollen Krötenzäune entlang der K 135 errichtet werden.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 03.12.2024 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger

Kommunale Mandatsträger*innen sind ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit tätig. Dieses besondere Engagement würdigt der Gesetzgeber mit einer Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn bei der Ausübung des Ehrenamts ein Unfall passiert bzw. ein Gesundheitsschaden entsteht, so ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz für entsprechende medizinische und finanzielle Leistungen zuständig. Der Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine allgemeine Unfallversicherung bei der GVV Kommunal abzuschließen. Diese trifft wirtschaftliche Vorsorge für den Fall, dass die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt wird oder stirbt. IN den nicht gesetzlich versicherten Tätigkeitsbereichen kann die GVV-Kommunal-Unfallversicherung die finanziellen Risiken von Unfallfolgen auffangen. Die Versicherungsleistung ist von Ansprüchen gegen Dritte unabhängig.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung des Ehrenamtes aufgrund der Leistungen, wie beispielsweise ein Krankenhaus-Tagegeld, Genesungsgeld und weitere.

Neben den Ratsmitgliedern sind über die Versicherung auch die Beigeordneten (die nicht auch gewählte Ratsmitglieder sind), sowie die sachkundigen Bürger in den Ausschüssen mitversichert.

Von Seiten der Verwaltung wurde bereits ein Angebot bei der Versicherung eingeholt, der jährliche Gesamt-Jahresbeitrag beliefe sich auf 230,26 € brutto zu den nachfolgenden, aktuellsten Versicherungssummen:

Tod

25.000 EUR

Invalidität

125.000 EUR

Tagegeld ab 43. Tag

20 EUR

KHT 1.-42.Tag, Gen.-geld 100%

20 EUR

Bergungskosten

5.000 EUR

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss der GVV-Kommunal-Unfallversicherung für Mandatsträger zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Abstimmungsergebnis:

Mit 10 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

4. Aufruf von Grabstätten auf dem Friedhof

Die Grabstätten in Block 1g (gelb markiert im Lageplan), die Reihe 8 in Block 1d (blau markiert im Lageplan) und die Reihen 2 und 3 in Block 2a (grün markiert im Lageplan) sind abgelaufen bzw. laufen im Jahr 2025 ab.

Um die Flächen räumen und eventuell neubelegen zu können, müssen die Grabstätten aufgerufen werden.

Die Mitglieder des Bauausschusses werden im Rahmen einer Ortsbegehung über die weitere Verwendung bzw. Umgestaltung der geräumten Flächen beraten.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die genannten Grabstätten nach Ablauf der Ruhezeit der letzten Grabstätte aufzurufen. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechende Bekanntmachungen vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Herstellung Barrierefreiheit Bushaltestellen im Zuge der B49 (Trierer Straße-Kirchplatz)

Der LBM Trier teilt mit, dass kurzfristig die Fahrbahndeckensanierung der Bundestraße 49 im Zuge der Ortsdurchfahrt Bengel erfolgt (Trierer Straße u. Koblenzer Straße). Hierzu fand bereits ein Abstimmungsgespräch vor Ort mit Vertretern des LBM Trier und der Ortsgemeinde statt. Ortsbürgermeister Simon informiert den Rat zu dem Termin.

Im Zuge dieser Straßensanierungsmaßnahme besteht die Möglichkeit der Optimierung der Situation im Bereich der Bushaltestellen (Kirchplatz). Hier kann eine Querungshilfe (Fahrbahnteiler) gebaut werden sowie der gesetzlich vorgeschriebene barrierefreie Ausbau der Bushaltestellen mit erfolgen.

Die Bau- und Kostenlast der Querungshilfe liegt beim Bund, die des barrierefreien Ausbaus der Bushaltestellen bei der Gemeinde. Zu diesen Kosten kann eine Förderung in Höhe von 85% beantragt werden. Planung und Kostenermittlung sowie die Unterlagen für die Ausschreibung werden derzeit beim LBM Trier erstellt. Aus vergleichbaren Maßnahmen werden die Kosten für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf rd. 50.000 € geschätzt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Bengel beschließt im Zuge der Fahrbahndeckensanierung der Bundesstraße B49, Ortsdurchfahrt Bengel (Trierer Straße u. Koblenzer Straße), folgende Anträge beim LBM Trier,

a)

in Höhe der Bushaltestellen Kirchplatz soll ein Fahrbahnteiler/Querungshilfe gebaut werden,

b)

die Bushaltestellen sollen gemäß den einschlägigen gesetzlichen Erfordernissen und dem Leitfaden Barrierefreiheit barrierefrei ausgebaut werden. Die nicht durch Zuschüsse gedeckten Baukosten trägt die Ortsgemeinde Bengel.

Der Ortgemeinderat beschließt die bisher nicht im Haushaltsplan veranschlagten Haushaltsmittel zunächst außerplanmäßig bereitzustellen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung soll den Zuwendungsantrag stellen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf;

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil

Der Revierdienst sowie die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten für den Waldbesitz der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil werden bereits seit 2011 durch die Forstzweckverband Kröv-Bausendorf wahrgenommen. Dabei werden die Sachaufwendungen, die konkret dem jeweiligen Waldbesitz zuzuordnen sind (z.B. Rückekosten im Wald der Ortsgemeinde), im Haushalt der jeweiligen Ortsgemeinde gebucht.

Allgemeine Aufwendungen für den Forstbetrieb, die sämtlichen Waldbesitzern zu Gute kommen, werden bisher durch den Forstzweckverband beschafft. Die Kosten hierfür wurden nach den in der Verbandsordnung festgelegten Schlüsseln – für den Forstrevierdienst hälftig nach reduzierter Holzbodenfläche und tatsächlich eingeschlagener Holzmenge sowie für die forstwirtschaftlichen Arbeiten nach Stundenaufkommen der Forstwirte im jeweiligen Revier, aufgeteilt.

Die einzelnen Forstbetriebe der Ortsgemeinden sind sog. Betriebe gewerblicher Art und unterliegen alle der Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz. D.h. eigene Leistungen (z.B. Holzverkauf) werden mit entsprechender Mehrwertsteuerausweisung in Rechnung gestellt, seitens des Forstbetriebes eingekaufte Leistungen werden unter Inanspruchnahme als sog. Vorsteuer zur Reduzierung der Umsatzsteuerzahllast in Abzug gebracht.

Bis einschließlich 2022 unterlag der Forstzweckverband Kröv-Basendorf ebenfalls der Regelbesteuerung nach dem UstG. Damit war die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs durch vom Zweckverband bezogene Leistungen sichergestellt. Das Finanzamt Wittlich hat mit dem Jahr 2023 für den Forstzweckverband eine Steuerbarkeit verneint, da durch den Zweckverband keine umsatzsteuerrelevanten Leistungen erzeugt und in Rechnung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen der Revierförsterin und der Forstwirte für Mitglieder des Zweckverbands umsatzsteuerbefreit sind.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass für der Umsatzsteuer unterliegenden Leistungsbezüge des Forstzweckverbands keine Vorsteuererstattung mehr geltend gemacht werden kann, sich somit die Leistungen des Zweckverbands verteuern, obwohl der der Leistungsempfänger z.B. Forstbetrieb Kröv) zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre.

Als Beispiel sei die dringend erforderliche Anschaffung eines Fahrzeugs für die Revierförsterin genannt. Bei Anschaffungskosten für ein Fahrzeug von beispielsweise netto rd. 21.000 € kämen hier Umsatzsteuerbeträge von rd. 4.000 € hinzu, die dem Forstzweckverband nicht vom Finanzamt im Rahmen des Vorsteuerabzugs zurückerstattet würden. Gleiches gilt für Betriebskosten, Werkezeuge und Verbrauchsstoffe der Waldarbeiter usw.

Bei der Übernahme der Beschaffungen durch die Ortsgemeinde Kröv kann hingegen die Vorsteuer durch den Forstbetrieb geltend gemacht werden. Die anteilige Beteiligung der weiteren Ortsgemeinden würde mittels einer Inrechnungstellung durch den Forstbetrieb incl. Umsatzsteuer nach den Umlagekriterien des Zweckverbands erfolgen. Aufgrund der Steuerbarkeit der Forstbetreibe der anderen Ortsgemeinden sind diese ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt. Diese können dann gegenüber dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Umsatzsteuerklärung diesen Vorsteuerabzug geltend machen, so dass alle waldbesitzenden Gemeinden lediglich den Nettoaufwand zu tragen haben.

Neben der Beschaffung eines Fahrzeuges für die Revierförsterin ist auch, nach dem im Forstzweckverband wieder 2 Forstwirte beschäftigt sind, die Anschaffung eines Forstbetriebsfahrzeuges geplant. Bisher erfolgt die Nutzung privater Fahrzeuge gegen entsprechende Kostenerstattung.

Bei der Auswahl des für die Durchführung der Beschaffungen festgelegten Forstbetriebs wurde sich an der höchsten Holzbodenfläche orientiert.

Grundlage für dieses Verfahren ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG).

Die Kostenerstattungsbeträge werden auf der Grundlage der Regelungen der Verbandsordnung für die Forstzweckverband Kröv-Bausendorf ermittelt.

Der Ortsgemeinderat Kröv hat diesem Verfahren bereits zugestimmt.

Ein Entwurf für eine Zweckvereinbarung lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass ab dem 01.01.2025 die für den Revierdienst (Revierförsterin und Forstwirte) erforderliche Sachausstattung für das Forstrevier Kröv-Bausendorf durch den Forstbetrieb der Ortsgemeinde Kröv zu beschaffen und zu unterhalten. Die hierauf entfallenden Kosten werden zunächst durch die Ortsgemeinde Kröv getragen und am Ende des Haushaltsjahres auf die Vereinbarungsparteien der Zweckvereinbarung (Mitglieder des Forstzweckverbands Kröv-Bausendorf) umgelegt. Die Kostenbeteiligung der einzelnen Forstbetriebe erfolgt entsprechend der Umlage- bzw. Kostenermittlungsschlüssel des Forstzweckverbands Kröv-Bausendorf.

Der Ortsgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung gem. KomZG.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Mitteilungen und Anfragen

7.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan für die Doppelhaushaltsjahre 2025/2026

Ortsbürgermeister Karl Josef Simon teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für die Doppelhaushaltsjahre 2025/2026 mit.

7.2. Bauangelegenheiten - Erteilung des Einvernehmens

Auf der Grundlage des § 3 a Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Bengel, wurde durch den Ortsbürgermeister zu dem nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben das Einvernehmen erteilt:

BR06.2025 Gemarkung Bengel, Flur 14, Flurstück 126 (Lindenstraße)

Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bungalows

7.3. Regionales Zukunftsprogramm

Basierend auf einer Auswertung des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz wurden 25 Faktoren aus den Bereichen Infrastruktur, Soziales, Demografie und Ökonomie betrachtet um die landesweiten Strukturstärken und -schwächen zu bewerten. Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhält nach der genannten Auswertung eine Zuwendung um die Strukturschwächen abzubauen bzw. abzumildern. Die Schwächen der Verbandsgemeinde liegen (nach statistischer Auswertung) insbesondere im Bereich der Demografie, dem Sozialen und der Ökonomie.

Auf Grundlage der Einwohnerzahlen zum 31.12.2023, entfallen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf rd. 45.000 € auf die Ortsgemeinde Bengel.

Diese Mittel sind in verschiedenen Kapiteln zu verwenden:

1.

Kapitel: Maßnahmen zur Stärkung der innerörtlichen Entwicklung und Nutzung von Flächenpotenzialen (mind. 40 % bis max. 55 %).

2.

Kapitel: Klimaschutz- Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen (mind. 15 % bis max 30 %).

3.

Kapitel: Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen (mind. 15 %bis max. 30 %).

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2028 abgeschlossen sein, wobei jede Ortsgemeinde nur ein Projekt durchführen kann.