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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 14/2026
Enkirch - amtlich
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Bekanntmachung der Satzung der Ortsgemeinde Enkirch vom 24.02.2026 zur Aufhebung der Satzung und Gebührenordnung der Ortsgemeinde Enkirch vom 15. 02 1980 über die Benutzung einer Fahrzeugwaage

vom 24.02.2026 zur Aufhebung der Satzung und Gebührenordnung der Ortsgemeinde Enkirch vom 15. 02 1980 über die Benutzung einer Fahrzeugwaage

Präambel

Der Ortsgemeinderat Enkirch hatte aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und des § 1 Abs. 1 und Abs. 4 und der §§ 2 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Satzung und Gebührenordnung der Ortsgemeinde Enkirch vom 15.02.1980 über die Benutzung einer Fahrzeugwaage beschlossen.

Die Fahrzeugwaage der Ortsgemeinde Enkirch ist bereits länger nicht mehr im Betrieb. Daher soll die entsprechende Satzung und Gebührenordnung entfallen.

§ 1

Gegenstand der Satzung

Die Satzung und Gebührenordnung der Ortsgemeinde Enkirch vom 15.02.1980 über die Benutzung einer Fahrzeugwaage wird aufgeboben.

§ 2

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft

Enkirch, den 24.02.2026
gez.
Roland Bender
Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Traben-Trarbach, den 24.03.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
(Marcus Heintel)
Bürgermeister