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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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Niederschrift-öffentlicher Teil-über die Sitzungdes Verbandsgemeinderates Traben-Trarbachvom 16.03.2023

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 09.03.2023 auf den 16.03.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Mehrzweckraum (Kindergartengebäude) Bengel, Birkenweg 1, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 10.03.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 19:03 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Dagmar Barzen

Ratsmitglied Frank Ewein

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Hans-Peter Heck

Ratsmitglied Gerd Huesgen

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Martin Kirst

Ratsmitglied Rüdiger Nilles

Ratsmitglied Dirk Reichert

3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rainer Trossen

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann

1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Desire Beth

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Gerald Caspari

1. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Erwin Haussmann

Ratsmitglied Walter Klink

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Elke Schnabel

Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

Ratsmitglied Bernd Ketter

Ratsmitglied Hannelore Reuter-George

Ratsmitglied Gerhard Lettl

Ratsmitglied Dr. Sören Risse

Ratsmitglied Anne Schabinger

Ratsmitglied Harald Steffens

Ratsmitglied Dajana Hermann

Ratsmitglied Jonas Müllen

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

1. Beigeordneter Eugen Klein

2. Beigeordnete Anja Bindges ab TOP. 7 ÖS (17.55 Uhr)

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

Ortsbürgermeister Bruno Kihm

Ortsbürgermeister Rainer Schwind

Ortsvorsteher Ferdinand Dimmig

Ortsvorsteher Christian Müllers

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Werkleiter Jens Burch

VG-Entwickler Malte Ortner bis einschl. TOP 7 ÖS (18.00 Uhr)

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender

Ratsmitglied Günter Föllenz

Ratsmitglied Rolf Pohl

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Vor Eintritt in die Tagesordnung gedenkt der Verbandsgemeinderat dem jüngst verstorbenen ehemaligen Mitglied des VG-Rates, Ortsbürgermeister von Bausendorf und Vorsitzendem des Seniorenbeirates Oskar Steinmetz.

Anschließend begrüßt Ortsbürgermeister Bruno Kihm die Mitglieder des VG-Rates ganz herzlich in Bengel, stellt seine Ortsgemeinde vor und wünscht der Sitzung einen guten Verlauf.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

3.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

4.

Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach; Nachwahl von Mitgliedern

5.

Sicherstellung Brandschutz;Löschwasserbereitstellung im Baugebiet "Auf'm Spiess", Ortsgemeinde Hontheim

6.

Kommunaler Klimapakt

7.

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation

8.

Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR

9.

Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;Vergabe von Beratungsdienstleistungen

10.1

Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware der Verbandsgemeindeverwaltung

10.2

Grundschulen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;Vergabe von Aufträgen und Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben

10.3

Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bausendorf

10.4

Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim

11.1

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

11.2

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

12.

Spendenannahme

13.

2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

14.

Resolution gegen den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln;Antrag der FDP-Fraktion

15.

Mitteilungen und Anfragen

15.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023

15.2

Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über dieNebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

15.3

Zukunftswerkstatt der Freiwilligen Feuerwehr VG Traben-Trarbach

15.4

Mobilitätskonzept für die VG Traben-Trarbach

15.5

Mitgliederversammlung des Freundschaftskreises Traben-Trarbach/Selles sur Cher

15.6

Kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates

15.7

Konstituierende Sitzung des VG Rates 2024

15.8

Förderung von energetischen Maßnahmen an der Moseltherme

15.9

Liegenschaften der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 08.12.2022 werden keine Einwendungen erhoben.

3. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2021 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss, einschließlich der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2021, wurde am 09.03.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Gerald Caspari, gibt dem Verbandsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Gerald Caspari, beschließt der Verbandsgemeinderat die Jahresrechnung 2021 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Entlastung zu erteilen. Gleichzeitig beschließt der Verbandsgemeinderat den im Haushalt 2021 entstandenen über und außerplanmäßigen Ausgaben nachträglich zuzustimmen. Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2021 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis:

Mit 29 Ja-Stimmen 1 Befangenheit einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel sowie die Beigeordneten Eugen Klein, Anja Bindges und Wilhelm Müllers haben an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Den Vorsitz führte das älteste anwesende Ratsmitglied Gerald Caspari.

4. Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Nachwahl von Mitgliedern

Unter Bezugnahme auf die Mitteilung in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach am 08.12.2022 wird mitgeteilt, dass derzeit 2 Sitze im Seniorenbeirat der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach unbesetzt sind.

Die Fraktionen werden daher gebeten, Vorschläge für Nachfolgebesetztzungen zu unterbreiten und anschließend zu wählen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst, die Wahl offen und en bloc durchzuführen. Anschließend wählt der Verbandsgemeinde Frau Marie Therese Fischer und Frau Elke Schnabel zu Mitgliedern des Seniorenbeirates der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach.

Abstimmungsergebnis:

Mit 29 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Der Vorsitzende, Bürgermeister Heintel, hat an der Abstimmung sowie der Wahl gem. § 36 (3) GemO nicht teilgenommen.

5. Sicherstellung Brandschutz;

Löschwasserbereitstellung im Baugebiet "Auf'm Spiess", Ortsgemeinde Hontheim

Der Ortsgemeinderat Hontheim hat in seiner Sitzung am 23.06.2021 beschlossen, den seit dem Jahr 2004 rechtskräftigen Bebauungsplan umzusetzen. Parallel dazu hat der Ortsgemeinderat Hontheim beschlossen, den Ursprungsplan an die geänderte Baukultur anzupassen. In dem Beteiligungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes haben die Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach mitgeteilt, dass der erforderliche Löschwasserbedarf nicht aus dem Trinkwasserleitungsnetz zur Verfügung gestellt werden kann. Der im Leitungsnetz, bei max. entnommener Wassermenge, anstehende Betriebsdruck (= 0,14 bar) reicht nicht aus die Löschwassermenge gemäß technischen Regelwerken bereitzustellen (Mindestbetriebsdruck = 1,5 bar). Zu berücksichtigen ist, dass die Grundversorgung mit Trinkwasser der Ortsgemeinde Hontheim stets zu gewährleisten ist.

Die Verbandsgemeinde als Träger des Brandschutzes ist nach § 3 Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetz (LBKG) für die ausreichende Bereitstellung und Versorgung von Löschwasser zuständig. Sofern die aus dem öffentlichen Leitungsnetz geforderten 48m³/h bei Wohnbebauung nicht erbracht werden können, besteht Handlungsbedarf. Die Verbandsgemeinde muss dann die Lücke schließen. Dies kann durch die Errichtung von Anlagen, wie z.B. Löschteichen, Löschwassertanks und ähnliches erreicht werden. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der technischen Regelwerke ist hier die Variante „Unterirdischer Löschwassertank“ zu verbauen. Die vorab geschätzten Kosten für diese Variante belaufen sich auf rd. 117.000 EURO.

Für die gemeinsame Erschließung des Baugebietes Auf’m Spiess in der Ortsgemeinde Hontheim durch die Ortsgemeinde und die Verbandsgemeindewerke werden derzeit die Ausschreibungsunterlagen vorbereitet.

Beschlussfassung:

Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung im Baugebiet Auf’m Spiess in der Ortsgemeinde Hontheim wird ein unterirdischer Löschwassertank verbaut. Die Baumaßnahme wird gemeinsam mit den übrigen Erschließungsanlagen der Ortsgemeinde Hontheim bzw. den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach geplant, ausgeschrieben und gebaut. Mit den Planungs- und Ausführungsleistungen wird das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich-Neuerburg beauftragt.

Kostenträger der Maßnahme ist die Verbandsgemeinde. Aufgrund der anstehenden Erschließungsarbeiten ist die Maßnahme erforderlich und dringlich. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind nicht im Haushaltsplan 2023 veranschlagt und werden daher i.H.v. 117.000 EURO zunächst außerplanmäßig bereitgestellt.

Bürgermeister Heintel wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Kommunaler Klimapakt

Das Land Rheinland-Pfalz richtet gemeinsam mit kommunalen Spitzenverbänden einen Kommunalen Klimapakt (KKP) ein. Im Kern besteht der KKP aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen. Beitretende Kommunen forcieren ihr Engagement im Klimaschutz und der Anpassung an die Klimawandelfolgen und bekennen sich zu den Klimaschutzzielen des Landes. Im Gegenzug fördert und begleitet die Landesregierung die Kommunen bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen mit konkreten und passgenauen Angeboten und Leistungen.

Der KKP ist zunächst für 2023 und 2024 vereinbart und soll anschließend mit den Beteiligten fortgeschrieben werden.

Eine Teilnahme der Kommunen ist nur gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach möglich.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Teilnahme der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am KKP, gemeinsam mit den beschlussfassenden Kommunen. Maßnahmen sollen sich mit dem Klimaschutz und der Anpassung an dessen Folgen befassen und im Rahmen der kommunalen finanziellen Möglichkeiten orientiert sein. Konkrete Maßnahmen sind:

-

Systematische Erfassung der Potenzialflächen für Dach-PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften

-

Geringinvestive Maßnahmen zur Reduzierung der Heizlasten, Optimierung des Energiemanagements

-

Zeitnahe Fortschreibung des F-Plans zur Schaffung zusätzlicher Potenziale für Windkraft und PV-FFA

-

Schaffung einer Themenseite auf der eigenen Website

-

Optimierung d. Katastrophenschutz: Verbesserung der Feuerwehreinsätze bzgl. neuer Einsatzschwerpunkte z.B. Flächenbrände.

-

Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen zum Schutz kommunaler Liegenschaften

-

Dokumentation, Auswertung von Schäden durch extreme Witterungsereignisse und Klimawandelfolgen

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation

Durch den KIPKI Gesetzentwurf werden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Finanzmittel zum Klimaschutz bzw. zur Anpassung an die Klimawandelfolgen bereitgestellt. Die Summe beläuft sich nach dem Entwurf auf 502.678,08 € und basiert auf der Einwohnerzahl. Die Mittel sind für Maßnahmen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes und der Anpassung zu verwenden. Ziel ist u.a. die Reduzierung von THG Emissionen und der Steigerung der Energieeffizienz. Antragsberechtigt ist die Verbandsgemeinde. Die Verbandsgemeinde stellt dabei eine angemessene Beteiligung im Sinne einer Berücksichtigung von Projekten der Ortsgemeinden sicher. Durch eine prioritäre Behandlung der Liegenschaften der Verbandsgemeinde (Rathäuser, Schulen, Feuerwehren) würden sich Kosten reduzieren, welche durch alle Kommunen getragen werden. Kommunale Maßnahmen könnten bei Bedarf unterstützt werden.

VG-Entwickler Malte Ortner erläutert dem Verbandsgemeinderat den Sachstand. Derzeit liegt lediglich ein Gesetzentwurf der Landesregierung zum KIPKI vor. Daher ist am heutigen Tage final noch keine abschließende Entscheidung in der Sache möglich. Etwaige Anträge können nach derzeitigen Erkenntnissen bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Die Mittel sind bis Ende 2025 zu verwenden.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02.03.2023 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Haupt- und Finanzausschuss spricht sich dafür aus, dass die Maßnahmen gebündelt und mit einem geringen administrativen Einsatz verwendet werden sollen. Im Hinblick auf eine gerechte Verwendung spricht er sich daher grds. dafür aus, dass die Verwendung zur Kostenreduzierung bei der Verbandsgemeinde zum Einsatz kommen sollen und hierüber eine gerechte Entlastung im Rahmen der VG-Umlage ermöglicht werden soll.

Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, zur Sitzung des VG-Rates Vorschläge für eine Verwendung zu unterbreiten.“

Dabei können die Mittel zu 75 % für Maßnahmen des Klimaschutzes und zu 25 % für Klimawandelfolgen zu verwenden.

In der nunmehrigen Aussprache werden verschiedene Verwendungsmöglichkeiten in der Verbandsgemeinde als auch in den Ortsgemeinden/der Stadt erörtert. Ziel soll es nach wie vor sein, den administrativen Aufwand für Mittelverwendung so gering wie möglich zu halten.

Aufgrund einer Vielzahl noch offener Fragen soll seitens der Verwaltung ein Vorschlag für die Sitzung des VG-Rates im Juni 2023 erstellt werden.

Eine Beschlussfassung am heutigen Tage entfällt daher.

8. Satzungsänderung Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR

Die Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR, soll weitere Aufgaben erfüllen. Die neuen Aufgaben stehen im Zusammenhang mit dem Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und dem Solidarpakt welcher in diesem Rahmen begründet werden soll. Des Weiteren ist die Aufnahme von weiteren Kommunen aus der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgesehen. Hierzu ist eine Satzungsänderung erforderlich. Der vorliegende Änderungsentwurf wurde durch den Verwaltungsrat der EG TT AöR beschlossen mit der Beauftragung die Zustimmung der Trägerkommunen einzuholen.

Beschlussfassung:

1. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Aufnahme weitere Träger in die EG TT AöR zu.

2. Der Verbandsgemeinderat stimmt der Erhöhung des Stammkapitals der EG TT AöR, im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Träger zu.

3. Der Verbandsgemeinderat stimmt den im Sachverhalt dargestellten Änderungen, im Rahmen der II. Satzungsänderung der Energiegemeinschaft Traben-Trarbach AöR mit Ausnahme von § 2 Abs. 7 des Entwurfs zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Zukunft des Verwaltungssitzes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Vergabe von Beratungsdienstleistungen

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 unter Bezugnahme auf die Beratungen und Beschlussfassung des Verbandsgemeinderates am 06.10.2022 den Ältestenrat beauftragt, den Untersuchungsumfang für die Vergabe der Beratungsdienstleistungen final festzulegen. Gleichzeitig wurde der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten nach vorheriger Anhörung des Ältestenrates zur Auftragsvergabe ermächtigt.

Dabei sollte Gegenstand der Festlegung des Beratungsumfanges durch den Ältestenrat auch Hinweise/Empfehlungen im Rahmen der Einholung weiterer Angebote sein.

Verwaltungsseitig wurden zwischenzeitlich weitere Angebote von in Frage kommenden Beratungsdienstleistern eingeholt.

Der Vorsitzende berichtet aus den Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Beschlussfassung:

Der Auftrag für die Untersuchung der organisatorischen und wirtschaftlichen Belange der Unterbringung der Verwaltung wird an die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz, 55116 Mainz auf der Grundlage des Angebotes vom 30.11.2022 erteilt.

Im Rahmen einer (Sonder-) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sollen die Einzelheiten zum Untersuchungsumfang sowie des Auftragsvolumens abschließend festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 26 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

10.1. Vergabe von Arbeiten und Aufträgen;

Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware der Verbandsgemeindeverwaltung

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach nutzt seit dem Jahr 1999 die Finanzbuchhaltungssoftware CIP-Kommunal. Mit der Bildung der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurden die Datenbestände der beiden Verbandsgemeinden zusammengeführt und mittels dieser Buchhaltungssoftware weiter genutzt. Die Nutzung erfolgt im Rahmen einer vor Ort liegenden Datenbank, die zuletzt auf eine SQL-Datenbank umgestellt wurde.

Die bisherige Finanzbuchhaltungssoftware CIP-Kommunal genügt in keinster Weise mehr den heutigen Anforderungen. Das Produkt CIP-Kommunal wird nicht mehr weiterentwickelt und ein Ende des Supports wurde bereits angekündigt.

Das zuletzt forcierte Vorhaben, die Umstellung der Finanzsoftware von CIP-Kommunal auf das offizielle Nachfolgeprodukt K1 der Firma mps public solutions GmbH musste aufgegeben werden. Das Produkt ist noch nicht so weit programmiert, wie es sein sollte. Es fehlen u.a. das Modul Verbrauchsabrechnung. Zudem konnten zeitliche Zusagen nicht eingehalten werden. Die Einführung der Software bei uns im Rathaus, sollte um mindestens 1,5 Jahre nach hinten verschoben werden.

Für die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach besteht nunmehr die Möglichkeit, im Rahmen eines sog. Pilotprojektes im Landkreis Bernkastel-Wittlich, auf eine einheitliche Finanzsoftware für alle Verbandsgemeinden sowie dem Landkreis, umzustellen. Dadurch sind Synergieeffekte im Landkreis bei der Umsetzung von Steuerthemen wie der Grundsteuerreform oder anderen zukünftigen Themen zu erwarten.

In umfangreichen Abstimmungsgesprächen mit den anderen Verwaltungen im Landkreis, wurden verschiedene Firmen eingeladen, die ihre Finanzsoftware für Behörden vorgestellt haben.

Nach eingehenden Diskussionen hat man sich auf das Finanzprodukt KIS-KRW - kommunales Rechnungswesen für Verwaltungen - bei der Firma OSK OrgaSoft Kommunal verständigt.

Hierbei handelt es sich lt. Aussage des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz um ein Inhaus-Geschäft, bei dem keine Ausschreibung notwendig ist. Die Firma OSK OrgaSoft Kommunal ist eine 100%ige Tochter des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, bei dem wir Mitglied sind.

Für die Umstellung der Finanzsoftware werden einmalige Dienstleistungskosten für Beratung, Projektbetreuung und Datenübernahme aus Fremdsystem sowie einem umfangreichen Schulungsangebot in Höhe von insgesamt 15.000,00 € netto fällig.

Für die zu erwerbenden Module aus dem Programmpaket:

• Haushaltsplan - Produktplan - Produktbuch

• Anordnungswesen

• Planüberwachung

• Finanzbuchhaltung mit Finanzrechnung

• Personenbuchhaltung

• Anlagenbuchhaltung

• Kostenrechnung

• Abgaben

• Standard-Schnittstellen KIS

Werden zudem 1.232,00 € netto pro Monat fällig. Das Entgelt ist zudem ein Monatsbetrag für Programmnutzung, Programmpflege und laufenden Anwendersupport. Alle künftigen Versionswechsel sind ohne Updatekosten inkludiert.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzl. Mehrwertsteuer.

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Haushaltplan 2023 bereit bzw. wurden per Verpflichtungsermächtigung für 2024 bereitgestellt.

Verwaltungsseitig werden weitergehende Verhandlung über Fachmodule, Nachlässe usw. erfolgen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Teilnahme des Pilotprojektes bei der Umstellung der Finanzbuchhaltungssoftware auf KIS-KRW der Firma OSK OrgaSoft Kommunal, Saarbrücken, unter den. v.g. Bedingungen zu und ermächtigt den Bürgermeister, die entsprechenden Verträge incl. für Fachmodule abzuschließen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10.2. Grundschulen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach;

Vergabe von Aufträgen und Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben

Um eine weitere IT-Ausstattung in den Grundschulen zu gewährleisten und zudem dem Ziel näher zu kommen, jedem Schulkind ein eigenes Tablet zur Verfügung zu stellen, wurde Anfang dieses Jahres eine IT-Bedarfsabfrage in den Grundschulen gestartet.

Die Ergebnisse liegen nunmehr vor.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10.3. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;

hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bausendorf

Auf die Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 19.11.2022 bezüglich der Ausschreibung und Anschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) für die FF Bausendorf sowie dem dort gefassten Beschluss wird Bezug genommen.

Zurzeit wird die Maßnahme für die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau im Rahmen eines Offenen Verfahrens (europaweit) ausgeschrieben und damit dem Wettbewerb unterstellt.

Die Angebotseröffnung (Submission) findet baldmöglichst durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH statt und anschließend werden die ausgewerteten Angebote und Unterlagen der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach übermittelt. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens erhält grundsätzlich der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag. Die Bindungsfrist der Angebote ist momentan noch unbekannt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die notwendigen Gremienbeschlüsse gefasst und alle Informationsschreiben (Zuschlags- und Absageschreiben) versendet sein. Da voraussichtlich vor dem Ablauf der Bindefrist keine entsprechenden Gremiensitzungen mehr stattfinden, muss über die Auftragsvergabe in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.03.2023 beraten und beschlossen werden und die Verwaltung bittet daher aus Zeitgründen um einen Vorratsbeschluss.

Ergänzend teilt der Vorsitzende mit:

Die Ausschreibung wurde am 13.03.2023 veröffentlicht. Der Submissionstermin wurde auf den 12.04.2023 terminiert. Die Zuschlags-/Bindefrist endet am 24.05.2023. Bis zum 24.05.2023 müssen alle notwendigen Beschlüsse erledigt und alle Informationsschreiben (Zuschlags- und Absageschreiben) versendet sein.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10) für die Freiwillige Feuerwehr Bausendorf durch Lieferung von Fahrgestell und Aufbau an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die zu beauftragende Angebotssumme darf max. 20 % über der Kostenprognose von 430.000,00 € (brutto) liegen, ansonsten kann der Auftrag erst nach Einholung eines erneuten Verbandsgemeinderatsbeschlusses erteilt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10.4. Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen;

hier: Auftragsvergabe zur Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim

Auf die Sitzung des Ausschusses für Brandschutz und technische Hilfe vom 19.11.2022 bezüglich der Ausschreibung und Anschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim sowie dem dort gefassten Beschluss wird Bezug genommen.

Zurzeit wird die Maßnahme für die Lieferung von Fahrgestell und Aufbau im Rahmen eines Offenen Verfahrens (europaweit) ausgeschrieben und damit dem Wettbewerb unterstellt.

Die Angebotseröffnung (Submission) findet baldmöglichst durch die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH statt und anschließend werden die ausgewerteten Angebote und Unterlagen der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach übermittelt. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens erhält grundsätzlich der wirtschaftlichste Anbieter den Zuschlag. Die Bindungsfrist der Angebote ist momentan noch unbekannt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die notwendigen Gremienbeschlüsse gefasst und alle Informationsschreiben (Zuschlags- und Absageschreiben) versendet sein. Da voraussichtlich vor dem Ablauf der Bindefrist keine entsprechenden Gremiensitzungen mehr stattfinden, muss über die Auftragsvergabe in der Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 16.03.2023 beraten und beschlossen werden und die Verwaltung bittet daher aus Zeitgründen um einen Vorratsbeschluss.

Ergänzend teilt der Vorsitzende mit:

Nach momentaner Planung soll die Ausschreibung Anfang/Mitte April veröffentlicht werden. Der Submissionstermin ist 4 Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung. Die Zuschlags-/Bindefrist endet 6 Wochen nach Submissionstermin. Bis zum Ende der Zuschlags-/Bindefrist müssen alle notwendigen Beschlüsse erledigt und alle Informationsschreiben (Zuschlags- und Absageschreiben) versendet sein.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Beschaffung von zwei Mittleren Löschfahrzeugen (MLF) für die Freiwilligen Feuerwehren Kinheim und Hontheim durch Lieferung von Fahrgestell und Aufbau an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die zu beauftragende Angebotssumme darf max. 20 % über der Kostenprognose von 260.000,00 € (brutto) je Fahrzeug liegen, ansonsten kann der Auftrag erst nach Einholung eines erneuten Verbandsgemeinderatsbeschlusses erteilt werden. Über die Details der Vergabe wird in der nächsten Sitzungsrunde berichtet.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11.1. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

Aufgrund einer Erkrankung des Wirtschaftsprüfers muss der Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben werden.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat vertagt die Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11.2. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

Auf TOP. 11.1 der heutigen Sitzung wird verwiesen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat vertagt die Beratung und Beschlussfassung in die nächste Sitzung des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Spendenannahme

Der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde folgende Spenden angeboten:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Verbandsgemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach beschließt die Spenden anzunehmen

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

13. 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach erhebt im Rahmen des Betreuungsangebotes an den Grundschulen u.a. auch einen Beitrag für das Mittagessen.

Nachdem die Beiträge über mehrere Jahre konstant erhoben wurden, erfolgte im vergangenen Jahr eine moderate Anpassung. Zwischenzeitlich wurde verwaltungsseitig die Kalkulation für die Beiträge der Kostenentwicklungen insbesondere im vergangenen Jahr angepasst.

Um den Zuschussbedarf der Verbandsgemeinde aus allgemeinen Deckungsmitteln zu reduzieren, wird eine Anpassung der Beiträge je Essen von 3,125 € auf 3,75 € je Essen vorgeschlagen. Dies bedeutet für die Erhebung des Beitrages über einen Zeitraum von 10 Monaten je Schuljahr eine Anpassung auf 60,00 € (für 4 Tage) bzw. 75,00 € (für 5 Tage) je Monat. Dieser Satz entspricht weitestgehend dem der umliegenden Schulträger.

Auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses unter TOP. 10.5 der öffentlichen Sitzung wird verwiesen. Ein Entwurf für eine 2. Änderungssatzung wurde mit der Einladung zur heutigen Sitzung vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14. Resolution gegen den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln;

Antrag der FDP-Fraktion

Die FDP-Fraktion hat mit vorliegendem Schreiben vom 24.02.2023 einen Antrag auf Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung gestellt.

Die Sprecher sämtlicher im VG-Rat vertretenen Fraktionen sehen in den Plänen der EU-Kommission zumindest erhebliche, wenn nicht sogar existenzielle Gefahren für den Weinbau an der Mosel.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat schließt sich der Beschlussfassung des Kreistags Bernkastel-Wittlich an und beschließt folgende Resolution:

„Für Pflanzenschutz auch in Zukunft in Schutzgebieten und im Speziellen zur Sicherung der Existenz des ökologischen wie konventionellen Weinbaues!

Landwirtschaft und Weinbau stehen insgesamt vor massiven Herausforderungen: Der Druck der Gesellschaft zur Regulierung des Pflanzenschutzes ist immens. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich setzen sich alle Verantwortlichen bereits für den Erhalt der Artenvielfalt (Biodiversität) ein. Dies betrifft auch den Vogel- und Insektenschutz. Durch gezielte Bodenneuordnungsmaßnahmen wurden Lebensräume für schützenswerte Vogelarten neu geschaffen. Daher kommt der Vereinbarkeit von ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit eine besondere Rolle zu.

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 befindet sich derzeit in den Beratungen.

Die EU-Kommission will einen Weg einschlagen, dem unser Landkreis in seiner Ausgestaltung nicht zustimmen darf. Die Reduktionsziele von 50% sollen sowohl auf EU- als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten rechtsverbindlich werden. In sog. „empfindlichen Gebieten“, wie städtischem Grün- und Schutzgebieten, gemäß Richtlinien 200/60/EG, Natura-2000-Gebieten usw., soll chemischer Pflanzenschutz generell verboten werden. Mit dem Entwurf würden wir uns von dem bewährten System des integrierten Pflanzenschutzes verabschieden und in weiten Teilen unseres Landkreises eine funktionierende und bereits auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Landwirtschaft, wie auf Nachhaltigkeit ausgerichteter Weinbau unmöglich machen. Dadurch gefährdet der Entwurf die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit und die Qualitätsorientierung. Sollten die jetzigen Pläne realisiert werden, wären nicht nur die Bewirtschafter in ihrer Existenz betroffen, sondern alle Eigentümer, auch die Verpächter, weil damit der Verfall der Grundstückspreise einhergeht.

Allein die Definition der „ökologisch empfindlichen Gebiete“ geht weit über bisherige Kulissen hinaus. Der Bauern- und Winzerverband schätzt, dass in unserem Landkreis ca. 40 % von 414 km² landwirtschaftlich genutzter Fläche und in Rheinland-Pfalz auf rund einem Drittel der insgesamt ca. 700.000 Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche eine Bewirtschaftung de facto nicht mehr möglich sein wird. Auch der ökologische Anbau wäre von den neu vorgesehenen Regelungen massiv betroffen.

Statt kontrollintensiven Pauschalverboten, wie im EU- Verordnungsentwurf vorgesehen, muss in einem neuen Entwurf stattdessen eine Artenvielfalt verankert werden. Sowohl beim integrierten, als auch beim ökologischen Anbau muss Pflanzenschutz weiterhin im „notwendigen Mindestmaß“ möglich sein, um Ernten zu schützen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die natürliche Lebensgrundlage zu erhalten. Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach bittet die Gremien in Land und Bund, allen voran den Bundeslandwirtschaftsminister, bei der EU entsprechend initiativ zu werden.“

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

15. Mitteilungen und Anfragen

15.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2023

Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit.

15.2. Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über die

Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.

Die vorgesehene Unterrichtung des Verbandsgemeinderates erfolgt seitens Bürgermeister Heintel mittels einer vorgelegten Übersicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Übersicht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Heintel zur Kenntnis.

15.3. Zukunftswerkstatt der Freiwilligen Feuerwehr VG Traben-Trarbach

Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass das 3. Plenum der Zukunftswerkstatt für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach am 29.03.2023 durchgeführt wird.

15.4. Mobilitätskonzept für die VG Traben-Trarbach

Unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen teilt Bürgermeister Heintel mit, dass der Entwurf des Mobilitätskonzeptes für die Verbandsgemeinde voraussichtlich am 12.04.2023 vorgestellt wird.

15.5. Mitgliederversammlung des Freundschaftskreises Traben-Trarbach/Selles sur Cher

Bürgermeister Marcus Heintel gibt bekannt, dass die Mitgliederversammlung des FTS am 22.03.2023 im AWO-Eck in Traben-Trarbach stattfinden wird.

15.6. Kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates

Die kommende Sitzung des Verbandsgemeinderates wird lt. Sitzungsplan voraussichtlich am 15.06.2023 stattfinden. Die Sitzung soll voraussichtlich in Hontheim stattfinden. Im Anschluss hieran ist noch ein gemütliches Beisammensein incl. Grillen geplant.

15.7. Konstituierende Sitzung des VG Rates 2024

Der Vorsitzende gibt bekannt, dass voraussichtlich Ende Mai 2024 Kommunalwahlen stattfinden werden und somit die Wahlzeit des jetzigen VG-Rates am 31.05.2024 endet. Im Hinblick auf das zehnjährige Bestehen der Verbandsgemeinde am 01.07.2024 schlägt er vor, die konstituierende Sitzung des neuen Verbandsgemeinderates am Montag, den 01.07.2024, mit einer anschließenden Feierstunde durchzuführen.

Der Verbandsgemeinderat begrüßt diesen Vorschlag ausdrücklich.

15.8. Förderung von energetischen Maßnahmen an der Moseltherme

Bürgermeister Marcus Heintel verweist auf die bisherigen Informationen zum Zuweisungsantrag der Verbandsgemeinde. Zum jetzigen Zeitpunkt sei eine Zuweisungsbewilligung nach wie vor nicht erfolgt. Aufgrund von Rückfragen aus dem Wirtschaftsministerium gehe man jedoch davon aus, dass die Zuweisung in Kürze bewilligt werde. Desweitern werden in Kürze weitere Auftragsvergaben notwendig.

15.9. Liegenschaften der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Unter Bezugnahme auf die bisherigen Beratungen in der Angelegenheit, zuletzt in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 03.03.2023 teilt der Vorsitzende mit, dass die ergänzte Aufstellung den Fraktionen kurzfristig, spätestens im Verlauf des Monats April zur Verfügung gestellt wird.