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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 15/2023
Amtlicher Teil
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HABEN SIE AUCH SCHON EINMAL FALSCH GEPARKT?

Die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach informiert: Stichwort „Ruhender Verkehr“

Kontrollen des ruhenden Verkehrs finden u. a. statt:

  • um Rettungswege freizuhalten,

  • die Verkehrssicherheit zu erhöhen,

  • barrierefreie Zugänge freizuhalten und

  • die Fahrzeugrotation bei zeitlich begrenzten Parkplätzen zu garantieren.

Die Hilfspolizeibeamten und die Vollzugsbediensteten der Verbandsgemeindeverwaltung kontrollieren auch in den Abendstunden und am Wochenende.

„Es geht hier um die Sicherheit aller Bürgerinnen und Bürger“, betont Bürgermeister Marcus Heintel. Er bittet gleichzeitig um Zivilcourage - „Man kann und darf den falsch parkenden Nachbarn auch mal auf sein Fehlverhalten ansprechen, denn schließlich gefährdet er im schlimmsten Falle die gesamte Nachbarschaft.“

Auch ist davon auszugehen, dass jeder, der im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, die Straßenverkehrsregeln kennt und auch umsetzt.

Um zahlreichen Beschwerden im ruhenden Verkehr gerecht zu werden, werden auch in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs, sowohl in stark frequentierten Hauptstraßen als auch in weniger frequentierten Nebenstraßen, in allen Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach durchgeführt. Eine Priorisierung einzelner Straßen wird es nicht geben, jedoch liegt ein besonderes Augenmerk auf der Schulwegsicherung. Insbesondere das „Parken am linken Fahrbahnrand“ und „auf dem Gehweg“ hat sich im Verbandsgemeindegebiet vermehrt etabliert. Diese ordnungsrechtlichen Vergehen stellen gleichermaßen eine Gefahr für den ruhenden und fließenden Verkehr und damit für jeden Teilnehmer des Straßenverkehrs dar. Schülerinnen und Schüler, in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen wie auch sämtliche Fußgängerinnen und Fußgänger werden durch die zu Unrecht auf den Gehwegen abgestellten Fahrzeuge dazu genötigt, einen Umweg über die Fahrbahn zu nehmen, wo sie einer erhöhten Gefährdung durch den fließenden Verkehr ausgesetzt sind. Die „Links-Falschparker“ stellen zudem eine weitere Gefahr dar, wenn diese sich wieder in den fließenden Verkehr einfädeln, da sie dafür die Gegenfahrbahn kreuzen müssen. Ein weiteres Problem ist das Dauerparken von Wohnwagen und Anhängern. Ebenfalls ist das Führen von Scootern, Rollern und Fahrräder gegen eine Einbahnstraße und im Bereich von Gehwegen und in der Fußgängerzone nicht erlaubt, auch hier wird es vermehrt Kontrollen und Maßnahmen geben.

Ebenfalls kommt es in letzter Zeit immer öfter vor, dass Zuwegungen für den Rettungsdienst und die Feuerwehr durch falsch parkende Fahrzeuge versperrt sind. Auch solche Vorfälle sind in keiner Weise zu tolerieren.

Dies sind nur einige der aktuell bestehenden Gefahren im ruhenden Verkehr. Durch vermehrte Kontrollen möchte das Ordnungsamt die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Künftig soll auch häufiger auf die Maßnahme des Abschleppens oder Umsetzens zurückgegriffen werden. Zur einfacheren Orientierung wird auf die Straßenverkehrsordnung und erweitert auf die „Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach“ hingewiesen. Diese ist zu finden auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter:

https://www.vgtt.de/rathaus-politik/ortsrecht-satzungen/verbandsgemeinde-traben-trarbach/vg-gefahrenabwehrverordnung.pdf?cid=1dx.

Und wenn es nun doch einmal vorkommt, dass gegen einen Falschparker im Rahmen einer Kontrolle eine Maßnahme eingeleitet wird, ist doch zuerst einmal der Fehler beim Verursacher, beim Fahrzeugführer selbst, zu suchen. Und vielleicht sieht dieser ja seinen Fehler ein und lernt aus der Verwarnung heraus und zahlt das Verwarngeld, festgesetzt nach dem Tatbestandskatalog.

Verbale Auseinandersetzungen mit den kontrollierenden Beamten sind völlig sinnfrei.

Zu jeder Verwarnung erhält der Verursacher die Möglichkeit, einen Widerspruch einzulegen und sich zum Tatvorwurf schriftlich zu äußern (§ 55 OWiG). Schlussendlich geht es hier um Ihre/unsere Sicherheit und Ordnung im Bereich unserer Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Um ein Miteinander der Bürgerinnen und Bürger, der Gäste und Besucher.

Marcus Heintel, Bürgermeister