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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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Ausführung von Arbeiten an Sonn- und Feiertagen und deren Beschränkungen nach dem Landesfeiertagsgesetz von Rheinland-Pfalz

Die Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach weist darauf hin, dass die Sonn- und Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ verfassungsrechtlich geschützt sind.

Feiertage können dabei wie folgt unterschieden werden: nach kirchlichen und religiösen Feiertagen (z.B. Christi Himmelfahrt), gesetzlichen Feiertagen (z.B. Tag der Deutschen Einheit) und so genannte „stille Feiertage“ (z.B. Karfreitag).

Das rheinland-pfälzische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz – LFtG) konkretisiert die verfassungsrechtlichen Regelungen. Es enthält Schutz- und Verbotsvorschiften, die die Sonn- und Feiertagsruhe der Bevölkerung gewährleisten sollen. Die zentrale Regelung des Feiertagsrechts ist das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen.

An Sonn- und Feiertagen sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen oder dem Wesen des Sonn- und Feiertages grundsätzlich widersprechen, verboten. Ausnahmen von diesem Verbot sind beispielsweise nach dem Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz und dem Landesgesetz über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) möglich. Darüber hinaus bestehen im LFtG gesetzliche Ausnahmen von den v.g. Regelungen z.B. für die im Fremdenverkehr üblichen Dienstleistungen aller Art oder unaufschiebbare Tätigkeiten im Haushalt und in der Landwirtschaft oder die Öffentlichkeit nicht störende, nicht gewerbsmäßige Tätigkeiten in Haus und Garten.

Darüber hinaus können im Einzelfall und aus wichtigen Gründen Ausnahmen gemäß § 10 LFtG durch die zuständige Behörde zugelassen werden.

Verstöße gegen das Feiertagsrecht können nach § 12 LFtG als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden.

Von Seiten der Verwaltung wird um entsprechende Beachtung und Rücksichtnahme gebeten.

Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister