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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 15/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 27.03.2024

Die Mitglieder des Werkausschusses der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 19.03.2024 auf den 27.03.2024, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in den Sitzungssaal des Rathauses Kröv, Robert-Schuman-Straße 65, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 22.03.2024 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 18:21 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Rüdiger Nilles

Ausschussmitglied (RM) Dirk Reichert

Ausschussmitglied (RM) Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (RM) Roland Bender

Ausschussmitglied (RM) Walter Klink

Ausschussmitglied (RM) Klaus Dieter Müllen

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ausschussmitglied (sachkundige Bürgerin) Dorothea Brendle

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ausschussmitglied (RM) Gerhard Lettl

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

Ausschussmitglied (sachkundiger Bürger) Jörg Spier

Außerdem anwesend:

Beschäftigtenvertreter Frank Pohl

Beschäftigtenvertreter Jan Keppler (in Vertretung von Wolfgang Löwen)

Beschäftigtenvertreter Achim Knod

Beschäftigtenvertreterin Iris Bindges

1. Beigeordneter Eugen Klein

2. Beigeordnete Anja Bindges

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

Werkleiter und Schriftführer Jens Burch

stellvertretender Werkleiter Andreas Römer

Wirtschaftsprüfer Pütz, Mittler & Kollegen Stülb (anwesend zu TOP 2 + 3 öffentliche Sitzung)

Entschuldigt:

Ausschussmitglied (RM) Kai Uwe Schühlein

Beschäftigtenvertreter Wolfgang Löwen (wurde vertreten durch Jan Keppler)

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Werkausschuss der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses

2.

Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

3.

Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

4.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

5.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

6.

Beschaffung von Funkwasserzählern für die Jahre 2024 und 2025, Bekanntgabe einer Eilentscheidung

7.

Erkundungsbohrungen und Ausbau zu Grundwassermessstellen in der Ortsgemeinde BengelBohrarbeiten, Auftragsvergabe

8.

Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Kanalisation in der "Berliner Straße", Ortsgemeinde EnkirchTiefbauarbeiten, Auftragsvergabe

9.

Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgOAuftragsvergabe

10.

Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-TrarbachNachtrag 1, Austausch von Schachtabdeckungen, Auftragsvergabe

11.

Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-TrarbachNachtrag 6, Erneuerung der Wasserleitung in der "Bahnstraße" und Auskreuzung "Aacher Straße", Auftragsvergabe

12.

Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-TrarbachNachtrag 7, Anbindung des Schmutzwasserkanals der Straßenkreuzung "Poststraße / Neue Rathausstraße" an den "Brückenkeller", Auftragsvergabe

13.

Eneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-TrarbachNachtrag 9, Verkehrssicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, Auftragsvergabe

14.

Anschaffung eines neuen PE-Tanks zur Lagerung von Eisen-3-Chlorid, Kläranlage Alftal, Auftragsvergabe

15.

Anschaffung eines Fahrzeuges für den Betriebsbereich "Abwasser"

16.

Mitteilungen und Anfragen

16.1

Jahresabschluss 2023

16.2

Moseltherme Traben-Trarbach / Bad WildsteinSachstand der Sanierungsarbeiten

16.3

Redundanzen im Bereich der Wasserversorgung

Öffentliche Sitzung

Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet Bürgermeister Heintel die Tagesordnung um den Punkt 15 „Anschaffung eines Fahrzeuges für den Betriebsbereich "Abwasser"“, zu erweitern. Der bisherige Punkt 15 wird dann Punkt 16.

Die Zustimmung zu der vorgeschlagenen Vorgehensweise wird durch die Anwesenden erteilt.

1. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Werkausschusses vom 29.11.2023 werden nicht erhoben.

Vor Eintritt in die Tagesordnungspunkte 2 + 3 teilt Bürgermeister Heintel mit, dass ein Vertreter des Fachbereiches Kommunales und Recht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu diesen Tagesordnungspunkten eingeladen wurde. Eine Teilnahme wurde aber nicht gewünscht.

Weiterhin erteilt er Herrn Stülb von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen, Boppard-Buchholz, zu den Tagesordnungspunkten 2 + 3 das Wort.

Herr Stülb erläutert den Anwesenden die Prüfungsergebnisse und gibt einen Überblick über die Vermögens- und Finanzlage der einzelnen Betriebszweige. Fragen der Ausschussmitglieder werden zur Zufriedenheit beantwortet.

2. Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

Gemäß Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBl. S. 321, § 3, Abs. 4) ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung durchzuführen.

Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und ein Vertreter des Fachbereiches Kommunales und Recht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu laden.

Beschlussfassung / Beschlussempfehlung:

Die Beschlussfassung / Beschlussempfehlung erfolgt unter TOP 4 der öffentlichen Sitzung.

3. Schlussbesprechung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

Gemäß Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 (GVBl. S. 321, § 3, Abs. 4) ist vor der Feststellung des Jahresabschlusses über die Ergebnisse der Prüfung eine Schlussbesprechung zwischen dem Abschlussprüfer, dem Bürgermeister und der Leitung der geprüften Einrichtung durchzuführen.

Zur Schlussbesprechung sind die Mitglieder des Werkausschusses und ein Vertreter des Fachbereiches Kommunales und Recht der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu laden.

Beschlussfassung / Beschlussempfehlung:

Die Beschlussfassung / Beschlussempfehlung erfolgt unter TOP 5 der öffentlichen Sitzung.

Bürgermeister Heintel bedankt sich bei Herrn Stülb für die fachkundigen Erläuterungen. Herr Stülb verlässt den Sitzungssaal.

Zur Beratung der Tagesordnungspunkte 4 und 5 übernimmt das älteste Ausschussmitglied Dorothea Brendle den Vorsitz. Bürgermeister Heintel und die Beigeordneten Klein, Bindges und Müllers haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilgenommen und im Zuhörerraum Platz genommen.

4. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussempfehlung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 32.782.546,04 € ab, wobei ein Jahresverlust in Höhe von 3.558,27 € entstanden ist. Der Verlust ist nicht ausgabewirksam.

Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2022 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.

Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresverlust 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2022 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

5. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Beschlussempfehlung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2022 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 47.867.501,68 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 296.733,47 € entstanden ist.

Der Werkausschuss beschließt, den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2022 dem Verbandsgemeinderat zur Feststellung zu empfehlen.

Darüber hinaus empfiehlt der Werkausschuss den eingetretenen Jahresgewinn 2022 auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Werkausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2022 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

6. Beschaffung von Funkwasserzählern für die Jahre 2024 und 2025, Bekanntgabe einer Eilentscheidung

Die Beschaffung wurde durch Mitarbeiter-/ innen der Verbandsgemeindewerke Wittlich-Land öffentlich ausgeschrieben. Sie betrifft den Zählerbedarf der VG-Werke Wittlich-Land und der VG-Werke Traben-Trarbach für die Jahre 2024 und 2025.

Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Öffnungstermin am 23.01.2024, 9.00 Uhr, drei Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endete am 07.03.2024.

Die Angebote wurde nach UVgO rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft. Das zur Auftragserteilung vorgeschlagene Unternehmen hat die erforderlichen Nachweise zur Bietereignung vorgelegt.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

- Die Firma Ernst Heitland GmbH, Solingen, hat das wirtschaftliches Angebot vorgelegt.

- Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.

- Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):

Rang

Firma

Brutto-

summe inkl. Nachlass o.B.

Neben-

angebote

Nach-

lass

%

1

Fa. Heit-

land

446.920,57 €

--

--

100,00

2

487.101,51 €

--

--

109,0

3

548.350,69 €

122,7

Die anteilige Auftragssumme der VG-Werke Traben-Trarbach beläuft sich auf 119.226,10 €/brutto.

Da die nächste Werkausschusssitzung erst Ende März 2024 stattfindet, die Bindefrist aber bereits am 07.03.2024 abläuft, ist die Auftragsvergabe im Rahmen einer Eilentscheidung vorzunehmen.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit wird im Benehmen mit den Beigeordneten gemäß § 48 GemO folgende Eilentscheidung getroffen:

Die Fa. Ernst Heitland, Solingen, erhält aufgrund ihres Angebotes vom 18.01.2024, anteilig den Auftrag (Auftragssumme 119.226,10 €/brutto) zur Lieferung der erforderlichen Funkzähler für die Jahre 2024 und 2025.

Die Zustimmung der Beigeordneten Bindges und Müllers wurde erteilt.

Die Mitglieder des Werkausschusses wurden bereits per E-Mail vom 13.02.2024 über die Eilentscheidung informiert.

Zwischenzeitlich wurden wir von den Kollegen aus Wittlich-Land darüber informiert, dass bei der Auswertung der Angebote ein Fehler unterlaufen sei. Die ursprünglichen zwei Mindestbieter erfüllen nicht die Anforderungen (Messingverschraubung). Insofern sind diese vom Wettbewerb auszuschließen.

Ob die Leistungen neu ausgeschrieben werden oder ob dem Drittbieter der Auftrag erteilt wird wurde uns noch nicht mitgeteilt. Das weitere Vorgehen bleibt abzuwarten.

Aufgrund der Eilbedürftigkeit (vorgeschriebene Zählerwechslungen sind zwingend durchzuführen), soll der Werkleiter bevollmächtigt werden, je nach Ergebnismitteilung der Kollegen von Wittlich-Land über die weitere Vorgehensweise, den Auftrag zu erteilen.

Beschlussfassung:

Die getroffene Eilentscheidung wird aufgehoben. Gleichzeitig wird der Werkleiter bevollmächtigt, die Auftragsvergabe, je nach getroffener Entscheidung der Kollegen von den Verbandsgemeindewerken Wittlich-Land, vorzunehmen.

In der nächsten Werkausschusssitzung wird dann über das Ergebnis berichtet.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

7. Erkundungsbohrungen und Ausbau zu Grundwassermessstellen in der Ortsgemeinde Bengel

Bohrarbeiten, Auftragsvergabe

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.

12 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 08.03.2024, 10:00 Uhr 6 Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endet am 22.04.2024.

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Das ausschreibende Ingenieurbüro hat die Planung und Massenermittlung erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.

Für die Arbeiten ist eine wasserrechtliche Genehmigung erforderlich. Diese ist bei der unteren Wasserbehörde beantragt, aber noch nicht erteilt worden.

Für die Aufwendungen wurde vom Land eine finanzielle Förderung in Aussicht gestellt. Ohne die wasserrechtliche Genehmigung wird über den Förderantrag aber nicht entschieden.

Eine Auftragserteilung vor Erlass des Förderbescheides bzw. Genehmigung des vorzeitigen Baubeginns ist förderschädlich.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

- Die Firma Stölben GmbH, Zell, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

- Die Bietereignung konnte durch die vorgelegten Unterlagen festgestellt werden.

- Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):

Bieter

Gesamt-

summe

% (Basis

Mindestb.)

% (Basis

Prognose)

Kostenprognose IB Wasser und Boden GmbH, Boppard

159.465,95 €

95,70%

100,00%

1

Stölben GmbH, Zell

166.631,30 €

100,00%

104,49%

2

188.888,70 €

113,36%

118,45%

3

211.291,70 €

126,80%

132,50%

4

220.080,39 €

132,08%

138,01%

5

240.138,73 €

144,11%

150,59%

6

270.182,36 €

162,14%

169,43%

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt den Auftrag für die ausgeschriebenen Arbeiten an die Firma Stölben GmbH, Barlstr. 42, 56856 Zell, gemäß Angebot vom 06.03.2024 zu einem Gesamtbetrag von 166.631,30 € (brutto, incl. 19% MwSt.), dann zu erteilen, wenn die wasserrechtlichen und förderrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

8. Erneuerung der Wasserleitung und Sanierung der Kanalisation in der "Berliner Straße", Ortsgemeinde Enkirch

Tiefbauarbeiten, Auftragsvergabe

Die Maßnahme wurde öffentlich ausgeschrieben.

11 Firmen haben mittels registrierten Downloads auf der Vergabeplattform die Vergabeunterlagen angefordert und wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Ablauf der Angebotsfrist lagen der Verhandlungsleitung im Eröffnungstermin am 16.02.20242024, 11:00 Uhr 6 Angebote in elektronischer Form vor.

Die Bindefrist endete ursprünglich am 27.03.2024. Im Einvernehmen mit dem Mindestbieter wurde diese bis zum 03.04.2024 verlängert.

Alle Angebote wurden nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich geprüft.

Die Planung und die Massenermittlung wurden erneut überprüft. Hierbei wurden keine Fehler oder zu erwartenden Mengenänderungen im Rahmen der Ausführung festgestellt.

Das zur Bezuschlagung vorgeschlagene Angebot erfüllt die Voraussetzungen zur Angebotsannahme.

Ergebnis der Angebotsauswertung:

- Die Firma Blümling Baugesellschaft mbH, Sohren, hat das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt.

- Die Bietereignung kann durch die vorgelegten Unterlagen unterstellt werden.

- Die Prüfung der Angebotspreise ergibt keine Hinweise auf Unangemessenheiten in der Preiskalkulation.

Preisspiegel (brutto, incl. 19% MwSt.):

Rang

Bieter

Gesamt-

summe

% (Basis

Mindestb.)

% (Basis

Prognose)

1

Blümling Bau-

gesellschaft mbH, Sohren

137.929,12 €

100,00%

94,93%

Kosten-

prognose Auftraggeber selbst

145.299,00 €

105,34%

100,00%

2

163.276,07 €

118,38%

112,37%

3

165.062,26 €

119,67%

113,60%

4

170.971,70 €

123,96%

117,67%

5

172.752,38 €

125,25%

118,89%

6

190.542,80 €

138,15%

131,14%

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, den Auftrag an die Firma Blümling Baugesellschaft mbH, Industriestraße 9, 55487 Sohren, gemäß Angebot vom 13.02.2024 zu einem Gesamtbetrag von 137.929,12 € (brutto, incl. 19% MwSt.) zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

9. Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgO

Auftragsvergabe

Für die Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von größeren Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgO besteht aktuell ein Rahmenvertrag mit der Vergabeberatungsstelle Klaeser aus Montabaur.

Vor dem Hintergrund anstehender größerer Baumaßnahmen muss die Leistung aus vergaberechtlichen Gründen neu ausgeschrieben werden.

Die Öffentliche Ausschreibung eines entsprechenden Rahmenvertrages mit zweijähriger Laufzeit im Wege einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb (UVgO) erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich II (Bauamt).

Das jeweilig anfallende Honorar für die Vergabeunterstützungsleistungen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel über die entsprechende Baumaßnahme verbucht.

10 Bewerber haben mittels registriertem Download auf der Vergabeplattform die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb angefordert. Zum Ablauf der Teilnahmefrist lag der Verhandlungsleitung ein Teilnahmeantrag fristgerecht und mit allen erforderlichen Nachweisen zur Bietereignung vor. Ein weiterer Teilnahmeantrag ging nach Ablauf der Teilnahmefrist verspätet ein. Unabhängig davon, wurde der Teilnahmeantrag - unter der fiktiven Annahme eines fristgerechten Eingangs - einer Prüfung unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die eingereichten Unterlagen nicht vollständig waren und der Teilnahmeantrag somit auch bei fristgerechter Vorlage nicht wertbar gewesen und demzufolge ebenfalls vom weiteren Verfahren auszuschließen wäre.

Der im Verfahren verbliebene Bewerber, die VBS Vergabeberatungsstelle GmbH aus Montabaur, wurde in der 2. Phase des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert und reichte fristgerecht ein elektronisches Angebot über die Vergabeplattform ein. Das Angebot in Höhe von 187.949,79 € für die Vergabeunterstützungsleistungen der Verbandsgemeinde und der Verbandsgemeindewerke wurde rechnerisch, wirtschaftlich und qualitativ, entsprechend den festgelegten Zuschlagskriterien, geprüft und gewertet. Die Zuschlagskriterien wurden vollumfänglich erfüllt.

Die Auftragserteilung bezüglich der Vergabe der Rahmenvereinbarung an die VBS Vergabeberatungsstelle GmbH, Auf dem Kalk 5, 56410 Montabaur, gemäß vorgelegtem Angebot vom 05.03.2024 erfolgte bereits in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 14.03.2024 für den Bereich des Bauamtes.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, die Rahmenvereinbarung für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren nach VOB/A und UVgO für die Zeit vom 01.05.2024 bis 30.04.2026 mit der VBS Vergabeberatungsstelle GmbH, Auf dem Kalk 5, 56410 Montabaur, gemäß dem vorliegenden Angebot vom 05.03.2024 zu einem Gesamtauftragswert in Höhe von 187.949,79 € abzuschließen. Der Gesamtauftragswert beinhaltet die Leistungen der Verbandsgemeinde sowie der Verbandsgemeindewerke.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

10. Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-Trarbach

Nachtrag 1, Austausch von Schachtabdeckungen, Auftragsvergabe

Im Rahmen der Bauausführung wurde entschieden alle vorhandenen Schachtabdeckungen durch neue zu ersetzen. Ursprünglich war der Wiedereinbau der alten Schachtdeckel vorgesehen.

Weiterhin musste aufgrund der teilweise geringen verbleibenden Aufbauhöhe für die Abdeckungen auf einen Rahmen mir geringerer Höhe zurückgegriffen werden.

Diese Leistungen sind im 1. Nachtrag der bauausführenden Firma beschrieben.

Die Angebotssumme des Nachtragsangebotes Nr. 1 vom 17.09.2018 lag ungeprüft bei 36.508,19 €/brutto.

Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Reihsner, Wittlich-Neuerburg, geprüft.

Die geprüfte Summe liegt bei brutto 29.291,14 €. Der Nachtrag wurde am 24.07.2023 geprüft und den VG-Werken am 11.03.2024 vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, der Fa. Schnorpfeil, Trier, den Auftrag für die mit Nachtragsangebot Nr. 1 angebotenen Leistungen, zum geprüften Angebotspreis von 29.291,14 €/brutto, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

11. Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-Trarbach

Nachtrag 6, Erneuerung der Wasserleitung in der "Bahnstraße" und Auskreuzung "Aacher Straße",

Auftragsvergabe

Im Rahmen der Bauausführung wurde entschieden die vorhandene Wasserleitung in der „Bahnstraße“ zwischen „Marktplatz“ und „Einmündung Rottmannstraße“, einschließlich Anbindung an die „Aacher Straße“, zu erneuern.

Diese Leistungen sind im 6. Nachtrag der bauausführenden Firma beschrieben.

Die Angebotssumme des Nachtragsangebotes Nr. 6 vom 14.01.2021 lag ungeprüft bei 50.232,48 €/brutto.

Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Reihsner, Wittlich-Neuerburg, geprüft.

Die geprüfte Summe liegt bei brutto 43.439,74 €. Der Nachtrag wurde am 24.07.2023 geprüft und den VG-Werken am 11.03.2024 vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, der Fa. Schnorpfeil, Trier, den Auftrag für die mit Nachtragsangebot Nr. 6 angebotenen Leistungen, zum geprüften Angebotspreis von 43.439,74 €/brutto, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

12. Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-Trarbach

Nachtrag 7, Anbindung des Schmutzwasserkanals der Straßenkreuzung "Poststraße / Neue Rathausstraße" an den "Brückenkeller", Auftragsvergabe

Im Rahmen der Bauausführung wurde entschieden den vorhandenen Schmutzwasserkanalanschluss der Straßenkreuzung „Poststraße / Neue Rathausstraße“ an den „Brückenkeller“ zu ändern. Ursprünglich war dieser Anschluss ca. 7 m tief.

Um eine Baugrubentiefe von über 7 m zu vermeiden wurde entschieden, die Rückwand des „Brückenkellers“ (ca. 1,20 m dick) zu durchbohren und in einer Tiefe von ca. 4 m an den Kanal im „Brückenkeller“ anzubinden.

Aufgrund der Abluftproblematik im „Brückenkeller“ war ein Einsatz von Elektrobagger und Elektromaschinen erforderlich.

Durch die Änderung des Anschlusses konnte gleichzeitig (im Vorgriff auf die Maßnahmen in der „Neuen Rathausstraße“) eine Kostenersparnis bei dieser Maßnahme erzielt werden.

Diese Leistungen sind im 7. Nachtrag der bauausführenden Firma beschrieben.

Die Angebotssumme des Nachtragsangebotes Nr. 7 vom 14.01.2021 lag ungeprüft bei 83.061,02 €/brutto.

Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Reihsner, Wittlich-Neuerburg, geprüft.

Die geprüfte Summe liegt bei brutto 71.454,29 €. Der Nachtrag wurde am 24.07.2023 geprüft und den VG-Werken am 11.03.2024 vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, der Fa. Schnorpfeil, Trier, den Auftrag für die mit Nachtragsangebot Nr. 7 angebotenen Leistungen, zum geprüften Angebotspreis von 71.454,29 €/brutto, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

13. Erneuerung von Wasser- und Abwasserleitungen in der L 187 neu / B 53 alt in der Stadt Traben-Trarbach

Nachtrag 9, Verkehrssicherungsmaßnahmen während der Bauzeit, Auftragsvergabe

Im Rahmen der Bauausführung waren u.a. auch durch die die erheblichen Mehrleistungen der Nachträge 1 – 8 umfangreiche Verkehrssicherungsmaßnahmen während der gesamten Bauzeit (165 Tage) erforderlich.

Diese Leistungen sind im 9. Nachtrag der bauausführenden Firma beschrieben.

Die Angebotssumme des Nachtragsangebotes Nr. 9 vom 14.01.2021 lag ungeprüft bei 162.348,81 €/brutto.

Das Angebot wurde nach VOB/A rechnerisch, technisch und wirtschaftlich durch das mit der Bauleitung beauftragte Ingenieurbüro Reihsner, Wittlich-Neuerburg, geprüft.

Die geprüfte Summe liegt bei brutto 148.044,02 €. Der Nachtrag wurde am 24.07.2023 geprüft und den VG-Werken am 11.03.2024 vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, der Fa. Schnorpfeil, Trier, den Auftrag für die mit Nachtragsangebot Nr. 9 angebotenen Leistungen, zum geprüften Angebotspreis von 148.044,02 €/brutto, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

14. Anschaffung eines neuen PE-Tanks zur Lagerung von Eisen-3-Chlorid, Kläranlage Alftal, Auftragsvergabe

Der aktuelle Behälter ist 27 Jahre alt. Die betriebliche Zulassung zur Bevorratung von Eisen-3-Chlorid in PE-Tanks ist abgelaufen. Eine Verlängerung der Betriebszulassung ist nicht mehr möglich.

Für die nächste Füllung im Sommer 2024 benötigen wir einen neuen Tank.

Der aktuelle Tank hat ein Volumen von 20 cbm. Bisher musste bei jeder Lieferung ein Mindermengenzuschlag bezahlt werden.

Der neue Tank soll ein Volumen von 25 cbm haben. Dadurch ist sichergestellt, dass jeweils ein gesamter Tankzug angeliefert werden kann. Hierdurch fallen die bisherigen Mindermengenzuschläge nicht mehr an.

Bei sechs Anbietern erfolgte eine Preisanfrage. Fünf Anbieter haben ein Angebot abgegeben.

Preisspiegel (brutto, incl. 19 % MwSt.)

Bieter

Gesamt-

summe

% (Basis

Mindestb.)

1

Brenntag GmbH, Kaiserslautern

44.121,63 €

100,00

2

46.217,22 €

104,75

3

58.095,80 €

131,67

4

66.202,08 €

150,04

5

74.166,75 €

168,10

Derzeit sind bereits zwei Tankanlagen der Fa. Brenntag bei den VG-Werken im Einsatz. Da die Fa. Brenntag das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat, bestehen gegen die Beauftragung keine Bedenken.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt, die Fa. Brenntag, Kaiserslautern, mit der Lieferung und Montage des PE-Tanks, zur Bevorratung von Eisen-3-Chlorid, zum Angebotspreis von 44.121,63 €/brutto, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

15. Anschaffung eines Fahrzeuges für den Betriebsbereich "Abwasser"

Für den Betriebsbereich „Abwasser“ soll ein zusätzliches Fahrzeug, Fabrikat: Fiat Scudo 2.0 HDI, 144 PS, mit Anhängerkupplung und komplett verkleidetem Innenraum, angeschafft werden.

Das Fahrzeug ist gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen anderer Hersteller wesentlich günstiger.

Diesbezüglich erfolgte eine Anfrage bei einem ortsansässigen Händler und es wurden Vergleichsangebote im Internet eingeholt.

Das wirtschaftlichste Angebot hat die Fa. Auto Krämer, Kröv, abgegeben. Es handelt sich um ein Fahrzeug mit Tageszulassung und ist unmittelbar lieferbar. Der Angebotspreis beläuft sich auf 29.499,00 €/brutto.

Im Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig „Abwasser“ sind für die Anschaffung 30.000,00 € eingeplant.

Beschlussfassung:

Der Werkausschuss beschließt den Auftrag zur Lieferung eines Fiat Scudo 2.0 HDI, 144 PS, mit Anhängerkupplung und komplett verkleidetem Innenraum an die Firma Auto Krämer, Kröv, zum Angebotspreis von 29.499,00 €/brutto, zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

16. Mitteilungen und Anfragen

16.1. Jahresabschluss 2023

Bürgermeister Heintel informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass die Jahresabschlüsse für das Wirtschaftsjahr 2023 aus diversen Gründen nicht bis zum 30.06.2024 vorliegt. Die Vorlage soll nunmehr bis zum 31.12.2024 erfolgen.

Die Ausschussmitglieder nehmen dies zur Kenntnis.

16.2. Moseltherme Traben-Trarbach / Bad Wildstein

Sachstand der Sanierungsarbeiten

Werkleiter Burch informiert die Anwesenden über den derzeitigen Sachstand der Sanierungsarbeiten.

Die Dacharbeiten sind aufgrund von Lieferproblemen beim Dämmmaterial immer noch nicht abgeschlossen. Die noch ausstehende Restlieferung soll nunmehr in der nächsten Woche erfolgen. Dann werden die Dacharbeiten fortgeführt.

Im Anschluss wird dann der Rest der Photovoltaikanlage installiert.

Mit der Fertigstellung aller Arbeiten (Dachsanierung, Photovoltaikanlage und Heizungsanlage) wird höchstwahrscheinlich im Sommer 2024 gerechnet.

16.3. Redundanzen im Bereich der Wasserversorgung

Aus der Mitte des Ausschusses wird angefragt, ob bei Eintritt einer Krise (z.B. längerfristigem Stromausfall) die Grundversorgung von Trinkwasser sichergestellt sei und ob hier genügend Redundanzen (z.B. Wiederinbetriebnahme von Quellen die nicht mehr für die Trinkwasserversorgung nutzbar sind), vorgehalten werden.

Werkleiter Burch antwortet hierauf, dass das Hauptaugenmerk auf den noch in Betrieb befindlichen Brunnen und Quellen liegt.

Im Bereich der Wassergewinnung Bengel wird für die Sicherstellung der Wasserversorgung bei einem großflächigen Stromausfall bzw. Katastrophenfall ein Notstromaggregat vorgehalten. Hierdurch kann über einen gewissen Zeitraum die Wasserversorgung aufrechterhalten werden.

Unabhängig davon besteht zu den Kollegen des Wasserzweckverbandes Eifel-Mosel eine Verbundleitung. Im Bedarfsfall (z.B. Ausfall der kompletten Wasserförderung aus den Brunnen in Bengel) kann vom Zweckverband Trinkwasser bezogen werden. Gleiches gilt auch dann, wenn bei den Kollegen des Zweckverbandes Probleme auftreten. In diesem Fall kann eine Trinkwassereinspeisung von den VG-Werken Traben-Trarbach erfolgen.

Eine Wiederinbetriebnahme von nicht mehr genutzten Quellen ist nicht möglich.