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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 15/2025
Bausendorf - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bausendorf vom 19.03.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.03.2025 auf den 19.03.2025, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 14.03.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link:

https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 19:45 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels

Ratsmitglied Alexander Bastgen

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

Ratsmitglied Peter Linden

Ratsmitglied Jens Neumann

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann

Ratsmitglied Alexa Roth

Ratsmitglied Jürgen Schäfer

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Ratsmitglied Nadine Schmitt

Ratsmitglied Dirk Schneider

Ratsmitglied Nina Steffens

Ratsmitglied Dirk Steinmetz

Außerdem anwesend:

Beauftragter von Bürgermeister Marcus Heintel Patrick Stoffel gleichzeitig Schriftführer

Entschuldigt:

Ratsmitglied Dajana Hermann

Ratsmitglied Andreas Kiesgen

Ratsmitglied Jörg Ludwig

Ratsmitglied Josef Schäfer

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger

4.

Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil

5.

Erlass einer Satzung zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

6.

Anschaffung eines Kommunaltraktors

7.

Spendenbitte für Familienkreis Ferienaktion

8.

Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

hier: Einzelmaßnahmen in der Ortslage Bausendorf

9.

Öffentliche Dorferneuerung Bausendorf

Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes

10.

Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 24, Flurstück 12 (Wirtschaftsweg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

11.

Mitteilungen und Anfragen

11.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025

11.2 Regionales Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz "Regional.Zukunft.Nachhaltig."

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Es waren keine Einwohner anwesend.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.

3. Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger

Kommunale Mandatsträger*innen sind ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit tätig. Dieses besondere Engagement würdigt der Gesetzgeber mit einer Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn bei der Ausübung des Ehrenamts ein Unfall passiert bzw. ein Gesundheitsschaden entsteht, so ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz für entsprechende medizinische und finanzielle Leistungen zuständig. Der Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine allgemeine Unfallversicherung bei der GVV Kommunal abzuschließen. Diese trifft wirtschaftliche Vorsorge für den Fall, dass die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt wird oder stirbt. IN den nicht gesetzlich versicherten Tätigkeitsbereichen kann die GVV-Kommunal-Unfallversicherung die finanziellen Risiken von Unfallfolgen auffangen. Die Versicherungsleistung ist von Ansprüchen gegen Dritte unabhängig.

Der Abschluss einer solchen Versicherung ist ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung des Ehrenamtes aufgrund der Leistungen, wie beispielsweise ein Krankenhaus-Tagegeld, Genesungsgeld und weitere.

Neben den Ratsmitgliedern sind über die Versicherung auch die Beigeordneten (die nicht auch gewählte Ratsmitglieder sind), sowie die sachkundigen Bürger in den Ausschüssen mitversichert.

Von Seiten der Verwaltung wurde bereits ein Angebot bei der Versicherung eingeholt, der jährliche Gesamt-Jahresbeitrag beliefe sich auf 322,42 € brutto zu den nachfolgenden, aktuellsten Versicherungssummen:

Tod

Invalidität

Tagegeld ab 43. Tag

KHT 1.-42.Tag, Gen.-geld 100%

Bergungskosten

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss der GVV-Kommunal-Unfallversicherung für Mandatsträger zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf;

Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil

Der Revierdienst sowie die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten für den Waldbesitz der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil werden bereits seit 2011 durch die Forstzweckverband Kröv-Bausendorf wahrgenommen. Dabei werden die Sachaufwendungen, die konkret dem jeweiligen Waldbesitz zuzuordnen sind (z.B. Rückekosten im Wald der Ortsgemeinde), im Haushalt der jeweiligen Ortsgemeinde gebucht.

Allgemeine Aufwendungen für den Forstbetrieb, die sämtlichen Waldbesitzern zu Gute kommen, werden bisher durch den Forstzweckverband beschafft. Die Kosten hierfür wurden nach den in der Verbandsordnung festgelegten Schlüsseln - für den Forstrevierdienst hälftig nach reduzierter Holzbodenfläche und tatsächlich eingeschlagener Holzmenge sowie für die forstwirtschaftlichen Arbeiten nach Stundenaufkommen der Forstwirte im jeweiligen Revier, aufgeteilt.

Die einzelnen Forstbetriebe der Ortsgemeinden sind sog. Betriebe gewerblicher Art und unterliegen alle der Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz. D.h. eigene Leistungen (z.B. Holzverkauf) werden mit entsprechender Mehrwertsteuerausweisung in Rechnung gestellt, seitens des Forstbetriebes eingekaufte Leistungen werden unter Inanspruchnahme als sog. Vorsteuer zur Reduzierung der Umsatzsteuerzahllast in Abzug gebracht.

Bis einschließlich 2022 unterlag der Forstzweckverband Kröv-Basendorf ebenfalls der Regelbesteuerung nach dem UstG. Damit war die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs durch vom Zweckverband bezogene Leistungen sichergestellt. Das Finanzamt Wittlich hat mit dem Jahr 2023 für den Forstzweckverband eine Steuerbarkeit verneint, da durch den Zweckverband keine umsatzsteuerrelevanten Leistungen erzeugt und in Rechnung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen der Revierförsterin und der Forstwirte für Mitglieder des Zweckverbands umsatzsteuerbefreit sind.

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass für der Umsatzsteuer unterliegenden Leistungsbezüge des Forstzweckverbands keine Vorsteuererstattung mehr geltend gemacht werden kann, sich somit die Leistungen des Zweckverbands verteuern, obwohl der der Leistungsempfänger z.B. Forstbetrieb Kröv) zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre.

Als Beispiel sei die dringend erforderliche Anschaffung eines Fahrzeugs für die Revierförsterin genannt. Bei Anschaffungskosten für ein Fahrzeug von beispielsweise netto rd. 21.000 € kämen hier Umsatzsteuerbeträge von rd. 4.000 € hinzu, die dem Forstzweckverband nicht vom Finanzamt im Rahmen des Vorsteuerabzugs zurückerstattet würden. Gleiches gilt für Betriebskosten, Werkezeuge und Verbrauchsstoffe der Waldarbeiter usw.

Bei der Übernahme der Beschaffungen durch die Ortsgemeinde Kröv kann hingegen die Vorsteuer durch den Forstbetrieb geltend gemacht werden. Die anteilige Beteiligung der weiteren Ortsgemeinden würde mittels einer Inrechnungstellung durch den Forstbetrieb incl. Umsatzsteuer nach den Umlagekriterien des Zweckverbands erfolgen. Aufgrund der Steuerbarkeit der Forstbetreibe der anderen Ortsgemeinden sind diese ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt. Diese können dann gegenüber dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Umsatzsteuerklärung diesen Vorsteuerabzug geltend machen, so dass alle waldbesitzenden Gemeinden lediglich den Nettoaufwand zu tragen haben.

Neben der Beschaffung eines Fahrzeuges für die Revierförsterin ist auch, nach dem im Forstzweckverband wieder 2 Forstwirte beschäftigt sind, die Anschaffung eines Forstbetriebsfahrzeuges geplant. Bisher erfolgt die Nutzung privater Fahrzeuge gegen entsprechende Kostenerstattung.

Bei der Auswahl des für die Durchführung der Beschaffungen festgelegten Forstbetriebs wurde sich an der höchsten Holzbodenfläche orientiert.

Grundlage für dieses Verfahren ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG).

Die Kostenerstattungsbeträge werden auf der Grundlage der Regelungen der Verbandsordnung für die Forstzweckverband Kröv-Bausendorf ermittelt.

Der Ortsgemeinderat Kröv hat diesem Verfahren bereits zugestimmt.

Ein Entwurf für eine Zweckvereinbarung lag den Ratsmitgliedern vor.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass ab dem 01.01.2025 die für den Revierdienst (Revierförsterin und Forstwirte) erforderliche Sachausstattung für das Forstrevier Kröv-Bausendorf durch den Forstbetrieb der Ortsgemeinde Kröv zu beschaffen und zu unterhalten sind. Die hierauf entfallenden Kosten werden zunächst durch die Ortsgemeinde Kröv getragen und am Ende des Haushaltsjahres auf die Vereinbarungsparteien der Zweckvereinbarung (Mitglieder des Forstzweckverbands Kröv-Bausendorf) umgelegt. Die Kostenbeteiligung der einzelnen Forstbetriebe erfolgt entsprechend der Umlage- bzw. Kostenermittlungsschlüssel des Forstzweckverbands Kröv-Bausendorf.

Der Ortsgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügt Zweckvereinbarung gem KomZG.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Erlass einer Satzung zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

Die Ortsgemeinde Bausendorf erwägt aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 18.12.2024 und auf der Grundlage der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in Verbindung mit § 47 Absatz 4 der Landesbauordnung/RLP die Einführung einer Stellplatzablösesatzung.

Die Stellplatzablösung ist eine rechtliche Möglichkeit die Pflicht zur Bereitstellung von notwendigen Stellplätzen bei Bauvorhaben zu regeln. Dabei können Bauherren/-innen durch eine einmalige finanzielle Entschädigung an die Gemeinde die erforderlichen (privaten) Stellplätze bzw. Garagen im öffentlichen Verkehrsraum „ablösen“.

Der Entwurf einer entsprechenden Satzung ist beigefügt.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Satzung zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen für den Bereich der Ortslagen Bausendorf und Olkenbach. Die Satzung tritt mit dem Tage ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Anschaffung eines Kommunaltraktors

Der ursprünglich genutzte Kommunaltraktor der Ortsgemeinde ist aus wirtschaftlichen Gründen schon länger nicht im Einsatz, wodurch die allgemeinen Unterhaltungsarbeiten (insbesondere der Winterdienst) für die Gemeindearbeiter erschwert werden.

Die Ortsgemeinde beabsichtigt daher die Anschaffung eines gebrauchten Kommunaltraktors. Es liegt ein Angebot der Firma „Ludwig Nutzfahrzeugtechnik“ aus Bausendorf über einen Kommunalschlepper mit ca. 90 Betriebsstunden zu einem Preis von 16.800€ vor.

Der Traktor ist mit einem Schneeschild, einer Kabine und einem Salzstreuer ausgestattet. Zusätzlich beinhaltet das Angebot die Installation einer Dreipunktaufhängung, sowie einer Frontwelle. Das Angebot ist bis zum 05.04.2025 gültig.

Die Firma „Ludwig Nutzfahrzeugtechnik“ würde auch das Altfahrzeug in Zahlung nehmen. Hierzu ist im Ergebnishaushalt ein Ertrag von 7500€ eingeplant, allerdings ist es haushaltsrechtlich nicht möglich den Restwert des alten Fahrzeuges mit dem Anschaffungswert des neuen Fahrzeuges zu verrechnen (§10 (2) GemHVO).

Im Haushaltsplan sind Mittel in Höhe von 15.000€ zur Anschaffung eines Kommunaltraktors veranschlagt. Die Mehrkosten in Höhe von 1.800€ können durch Einsparungen beim Ansatz für die Dachsanierung des Bauhofes gedeckt werden.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt den Ortsbürgermeister zu ermächtigen, das vorliegende Angebot zum Kauf des Kommunalschleppers anzunehmen und das Altfahrzeug an die Firma „Ludwig Fahrzeugtechnik“ zu verkaufen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Spendenbitte für Familienkreis Ferienaktion

Der Arbeitskreis Familie/Bausendorf bietet seit längerem jährlich in den Sommerferien verschiedene Ferienaktivitäten für interessierte Kinder im Alftal an. Um diese Angebote für alle interessierten Kinder zugänglich machen zu können, sind die Organisatoren auf Spenden angewiesen. Der Arbeitskreis bittet daher die Ortsgemeinden und Gewerbetreibenden im Alftal um Spenden für die Durchführung der Ferienaktionen im Jahr 2025.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt, einen Zuschuss in Höhe von 250,00 € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels sowie 2. Ortsbeigeordneter Marc Schiffels haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt.

8. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);

hier: Einzelmaßnahmen in der Ortslage Bausendorf

Von Seiten des Ortsbürgermeisters wurde angeregt, über folgende Maßnahmen zu befinden und der jeweils zuständigen Stelle (z. B. Straßenverkehrsbehörde) zur Entscheidung vorzuschlagen.

a) Einbindung der Straße „In der Lay“ in eine 30 km/h-Zone

Die Straße „In der Lay“ soll von der Einmündung der L56 („Moselstraße“) bis zum Übergang in die Wirtschaftswege zu einer 30 km/h-Zone erklärt werden. Zudem soll das Parken von Kraftfahrzeugen nur noch einseitig auf gekennzeichneten Flächen erlaubt sein.

Von Seiten der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach wird mitgeteilt, dass aufgrund der Art der Bebauung und des Ausbaues davon ausgegangen wird, dass es zu einer erhöhten Geschwindigkeit und einem entsprechenden Gefährdungsbild kommt. Sofern von Seiten der Ortsgemeinde der entsprechende Antrag gestellt werden sollte, wird die entsprechende verkehrsbehördliche Anordnung in Aussicht gestellt.

b) Einbindung der Straße „Alfbachweg“ in eine 30 km/h-Zone

Entsprechend der Ausführungen zur Straße „In der Lay“ soll auch der „Alfbachweg“ in eine 30 km/h-Zone integriert werden.

Sofern sich ein ähnliches Bild wie in der Straße „In der Lay“ darstellt, wird auch für den „Alfbachweg“ auf Antrag die Ausweisung als 30 km/h-Zone in Aussicht gestellt.

c) Aufstellung eines Verkehrsspiegels aus der Einmündung der Straße „In der Lay“ kommend auf der „Moselstraße“ (L56)

Von Seiten der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei einem Verkehrsspiegel nicht um ein Verkehrszeichen oder eine Verkehrseinrichtung handelt, welche von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde angeordnet würde.

Ein Verkehrsspiegel wird als Teil der Straße angesehen, auf der der Spiegel aufgestellt wird, d. h. im vorliegenden Falle auf der klassifizierten Straße L56 („Moselstraße“).

Daher trifft die Entscheidung über die Aufstellung des Verkehrsspiegels der Landesbetrieb Mobilität.

Von Seiten der Verwaltung wird daher der Ortsgemeinde empfohlen, sich direkt mit der MSM in Wittlich bezüglich der Aufstellung eines Spiegels in Verbindung zu setzen.

d) Parksituation am Feuerwehrgerätehaus in Olkenbach

Der Ortsvorsteher Tim Neumann hat sich am 18.02.2025 an die Verwaltung gewandt und mitgeteilt, dass der kleine Dorfplatz am Feuerwehrgerätehaus in Olkenbach, Heinzerather Straße 20, als Park- bzw. Abstellfläche genutzt wird.

Es wurde um Prüfung gebeten, ob dort ein Schild mit dem Inhalt: „Fläche bitte Freihalten für die Feuerwehr“ angebracht werden kann. Sofern ein Einsatz der Feuerwehr erfolgt, sollten die Einsatzkräfte auf dem Platz parken können.

Die verwaltungsseitige Einschätzung wird dem Ortsgemeinderat durch Ortsvorsteuer Neumann mitgeteilt. Nach Beratung wird davon ausgegangen, dass es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche handelt, auf der die notwendigen Verkehrszeichen angeordnet werden können.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die folgenden Maßnahmen bzw. - soweit erforderlich - die Beantragung der Umsetzung bei der jeweils zuständigen Behörde:

Zu a)

Die Straße „In der Lay“ soll von der Einmündung der L56 („Moselstraße“) bis zum Übergang in die Wirtschaftswege zu einer 30 km/h-Zone erklärt werden. Zudem soll das Parken von Kraftfahrzeugen nur noch einseitig auf gekennzeichneten Flächen erlaubt sein.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Zu b)

Der „Alfbachweg“ soll in eine 30 km/h-Zone integriert werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Zu c)

Aus der Einmündung der Straße „In der Lay“ kommend auf der „Moselstraße“ (L56) soll ein Verkehrsspiegel aufgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

Zu d)

Auf der öffentlichen Verkehrsfläche „Dorfplatz“ am Feuerwehrgerätehaus Olkenbach soll das Verkehrszeichen 283 (Halteverbot) mit dem Zusatzzeichen „ausgenommen Feuerwehr“ angebracht werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 12 Ja-Stimmen 1 Enthaltung einstimmig angenommen

9. Öffentliche Dorferneuerung Bausendorf;

Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes

Die Ortsgemeinde Bausendorf beabsichtigt einen Mehrgenerationenspielplatz im Bereich des Sportplatzes im Anschluss an die vorhandene Boule Bahn anzulegen.

Hierzu fand im Januar ein Ortstermin mit Vertretern der Ortsgemeinde Bausendorf und Herrn Bouselle-Hempel, Dorferneuerungsbeauftragter der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bezüglich der Durchführbarkeit der beabsichtigten Maßnahme und einer möglichen Förderung im Rahmen der Dorferneuerung und ggf. im Rahmen des Hochwasserschutzes oder LAG Vulkaneifel statt.

Zunächst soll die Maßnahme mit den Bürgern und insbesondere mit den Kindern und Jugendlichen besprochen bzw. die Bürger, Kinder und Jugendliche an der Planung beteiligt werden.

Die Ergebnisse dieser Gespräche bzw. Beteiligungen sollen in eine Planung, Leistungsphasen 1 bis 3, die die Grundlagenermittlung und die Erstellung einer Vor- und Entwurfsplanung beinhaltet, einfließen. Diese Planung dient als Grundlage das Vorhaben mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier final abzusprechen.

Auf der Grundlage der abgesprochenen Planung kann dann, sofern seitens der ADD keine Einwände vorgebracht werden, die weitergehende konkretisierende Planung seitens der Ortsgemeinde Bausendorf beauftragt werden.

Für die Erstellung der (Teil-)Planung sind im Haushaltsplan 2025 17.500,00 € als Anschubfinanzierung eingestellt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat Bausendorf beschließt, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung des Ortsgemeinderats zu vertagen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf Flur 24, Flurstück 12 (Wirtschaftsweg)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung einer Garage mit einer Fläche von 50 m² auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 24, Flurstück 12 (In den untersten Kauden). Das Grundstück liegt im Außenbereich der Gemarkung Bausendorf -siehe Lageplan-. Zum Außenbereich gehören alle Gebiete, die außerhalb eines Bebauungsplanes und außerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. Der Außenbereich ist also gesetzlich nicht positiv definiert, sondern stellt einen Rest dar. Bauplanungsrechtlich wird das Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch beurteilt. Privilegierungstatbestände die zur Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens im Außenbereich führen, sind in den Antragsunterlagen nicht dargelegt. Die Prüfung ob ein Vorhaben im Außenbereich privilegiert ist, obliegt der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich als -Untere Bauaufsichtsbehörde-.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Erteilung des Einvernehmens auf der Grundlage des § 36 Baugesetzbuch unter der Voraussetzung, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben handelt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11. Mitteilungen und Anfragen

11.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2025

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 mit.

11.2. Regionales Zukunftsprogramm Rheinland-Pfalz "Regional.Zukunft.Nachhaltig."

Ortsbürgermeister Jäckels informiert über die Grundzüge des Förderprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig.“ (RZN). Von der Gesamtfördersumme, welche der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach kommt, soll nach Beschluss des Verbandsgemeinderats 1/3 an die Ortsgemeinden zur Umsetzung eigener Projekte zugeteilt werden. Die Ortsgemeinde Bausendorf ist aufgefordert, in der kommenden Ortsgemeinderatssitzung drei Maßnahmen zu benennen und zu priorisieren, welche anschließend verwaltungsseitig auf eine Förderfähigkeit hin geprüft werden. Ortsbürgermeister Jäckels bittet die Ratsmitglieder um Erarbeitung und Einbringung entsprechender Vorschläge im Vorfeld der nächsten Ortsgemeinderatssitzung.