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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 15/2026
Flußbach - amtlich
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Flußbach vom 17.03.2026

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Flußbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 11.03.2026 auf den 17.03.2026, 19:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Flußbach, Kirchstraße 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 13.03.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:28 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe

Ratsmitglied Helena Barzen

Ratsmitglied Mike Blattert

2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Carina Butzen

Ratsmitglied Martin Haier

Ratsmitglied Sebastian Kaspari

Ratsmitglied Ralf Simons

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Michael Thörner

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel

Schriftführerin Anna Klink

Entschuldigt:

Ratsmitglied Sabine Barzen

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Flußbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Bauangelegenheiten Gemarkung Flußbach Flur 9 Flurstück 45/4 (Zum Schohfelder)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

4.

Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück

Gemarkung Flußbach; Flur 10, Flurstück 73/2

5.

Auftragsvergabe - Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Maibaumständers

6.

Mitteilungen und Anfragen

6.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2026 und 2027

6.2 Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

6.3 Parken innerhalb der Ortslage - Sachstand

6.4 Wahllokal Landtagswahl am 22.03.2026

6.5 Mäusebefall in der Kindertagesstätte

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Die Einwohnerfragestunde fand zwischen 19:01 Uhr und 19:13 Uhr statt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung vom 13.01.2026 erhoben.

3. Bauangelegenheiten Gemarkung Flußbach Flur 9 Flurstück 45/4 (Zum Schohfelder)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Mit Beschluss vom 09.12.2025 hat der Ortsgemeinderat Flußbach das Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch bzw. die Zustimmung nach § 36 a Baugesetzbuch zu dem nachfolgend aufgeführten Bauvorhaben mit 7 Nein-Stimmen Einstimmig versagt. Die Beschlussvorlage vom 09.12.2025 ist als Anlage diesem Beschluss beigefügt und Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich teilt mit Schreiben BV2025/1121 vom 18.02.2026 -als nichtöffentliche Anlage diesem Beschluss beigefügt- mit, dass man beabsichtigt das in der Sitzung am 09.12.2025 versagte Einvernehmen in den Punkten „Überschreitung des Baufensters“ und der „Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ)“ zu ersetzen.

Aus den Gründen:

Auf der Grundlage von § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch kann von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit, einschließlich der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Befreiung erfordern, die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Flußbach „Auf der Hüll“. Der Bebauungsplan weist für den Bereich des Vorhabens ein „Allgemeines Wohngebiet“ aus. Hiernach sind im Plangebiet Einzel- und Doppelhäuser zulässig ohne Festsetzung der Anzahl der Wohneinheiten. Demnach ist ein Mehrfamilienhaus als Einzelhaus mit vier (4) Wohneinheiten zulässig.

Anhaltspunkte dafür, dass durch die Zulassung der beantragten Befreiungen bezüglich der Überschreitung des Baufensters sowie der Grundflächenzahl (GRZ), Gründe des Wohls der Allgemeinheit berührt werden, die Abweichung städtebaulich nicht vertretbar ist und die Abweichungen auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen nicht vereinbar ist, bestehen nicht.

Somit würde die Durchführung des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenzen und der Überschreitung der Grundflächenzahl zu einer offenbar beabsichtigten Härte führen.

Damit liegen die Voraussetzungen zur Erteilung der Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch vor.

Beschlussfassung:

Nach erneuter Beratung und in Kenntnis des Schreibens der Kreisverwaltung v. 18.2.2026 beschließt der Ortsgemeinderat, die Zustimmung zur Erteilung der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) nicht zu erteilen.

Bezüglich der fehlenden Stellplätze und die beantragte Befreiung von § 51 LBauO (Barrierefreiheit), wird das Einvernehmen und die Zustimmung seitens der Ortsgemeinde Flußbach nicht erteilt bzw. versagt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück

Gemarkung Flußbach; Flur 10, Flurstück 73/2

Das Grundstück Gemarkung Flußbach, Flur 10, Flurstück 73/2, Lage Im Kimpel, befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich im Sinne des § 35 BauGB. Das Grundstück wird als Bolzplatz genutzt.

Unter anderem zur Vermeidung des Wegfliegens von Bällen in angrenzende Verkehrsflächen ist die Errichtung eines Zaunes vorgesehen. Geplant ist eine Einfriedung gem. den einschlägigen technischen Normen (DIN EN 15312, DIN EN 1176)

Da sich das Grundstück im Außenbereich befindet, ist das Vorhaben bauplanungsrechtlich nach §35 BauGB zu beurteilen. Der Zaun stellt eine bauliche Anlage im Sinne der LBauO RLP dar. Eine bauaufsichtliche Genehmigung ist erforderlich. Die Maßnahme dient der Sicherung einer gemeindlichen Einrichtung und liegt im öffentlichen Interesse.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die grundsätzliche Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Gemarkung Flußbach, Flur 10, Flurstück 73/2, Lage Im Kimpel. Die Verwaltung wird beauftragt eine Bauvoranfrage vorzubereiten und zu stellen. Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt ein entsprechendes Angebot einzuholen. Die Umsetzung erfolgt vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigungen und der Bereitstellung der Haushaltsmittel.

Abstimmungsergebnis:

Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Auftragsvergabe - Beratung und Beschlussfassung über die Errichtung eines Maibaumständers

Auf die bisherigen Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen. Im Rahmen einer Standortüberprüfung konnte ein geeigneter Standort für den neu zu errichtenden Maibaumständer festgelegt werden. Der entsprechende Lageplan ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Für den Einbau des Maibaumständers ist die Beauftragung einer Fachfirma erforderlich. Zur Vorbereitung der Vergabe soll zunächst ein Termin vor Ort mit einer Fachfirma abgestimmt werden, um das Vorhaben sowie die baulichen Anforderungen zu besprechen. Auf Grundlage eines durch die Verwaltung erstellten Leistungsverzeichnisses soll ein Angebot eingeholt werden.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt im Rahmen des Förderprogramms RZN. Änderungen der Maßnahme sind mit der Verbandsgemeindeverwaltung abzustimmen. Abhängig von der Art der Änderungen kann es erforderlich werden, einen Änderungsantrag beim Fördermittelgeber zu stellen. Hierzu bedarf es einer entsprechenden Abstimmung.

Beschlussfassung:

1.

Der Ortsgemeinderat beschließt, dass der festgelegte Standort für den Maibaumständer gemäß dem beigefügten Lageplan bestätigt wird.

2.

Der Ortsbürgermeister wird gemeinsam mit den Ortsbeigeordneten und der Verbandsgemeindeverwaltung beauftragt, eine abschließende Planung auszuarbeiten. Basierend auf der finalen Planung soll/en die Ausschreibung/en erfolgen.

3.

Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vorbereitung und der Durchführung von Vergaben beauftragt.

4.

Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, für die jeweils ausgeschriebene (Bau-)Leistung das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Die Ermächtigung erstreckt sich zunächst über die Höhe der eingestellten Haushaltsmittel (€) und erfordert einen genehmigten Haushalt.

5.

Änderungen der Maßnahme, welche einen Änderungsantrag beim Fördermittelgeber bedürfen, sollen durch den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten bei der Verbandsgemeinde gemeldet werden. Die Verbandsgemeinde als Fördermittelempfänger wird dann, nach Vorliegen eines entsprechenden Beschlusses seitens des Verbandsgemeinderates, einen entsprechenden Antrag stellen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 7 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen

6. Mitteilungen und Anfragen

6.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2026 und 2027

Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan für die Jahre 2026 und 2027 mit.

6.2. Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

Im vergangenen Jahr haben sich alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Verbandsgemeinde selbst der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf“ angeschlossen.

Mit E-Mail vom 02.02.2026 sind weitere Informationen zum Sachstand der Initiative eingegangen. Diese werden den Ratsmitgliedern mit der Mitteilungsvorlage digital zur Verfügung gestellt.

Am 10. November 2025 fand ein Auftaktgespräch statt, bei welchem die Landesregierung nach Angaben der Initiative Bereitschaft signalisierte, zentrale Probleme anzuhören und erste Schritte einer Umsetzung zu prüfen.

Am Dienstag, den 03. Februar 2026 fand ein Folgegespräch mit Herrn Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Herrn Staatsminister Michael Ebling in der Mainzer Staatskanzlei statt. Eine erste Pressemeldung zu diesem Gespräch wird ebenfalls digital zur Verfügung gestellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Ratsmitglieder über den weiteren Verlauf informieren.

6.3. Parken innerhalb der Ortslage - Sachstand

Aus der Mitte des Rates wird nochmals auf die Problematik des Parkens innerhalb der Ortslage hingewiesen. Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten.

6.4. Wahllokal Landtagswahl am 22.03.2026

Das Wahllokal für die Landtagswahl am 22.03.2026 wird im Erdgeschoss des Bürgerhauses eingerichtet werden.

6.5. Mäusebefall in der Kindertagesstätte

Der gemeldete Mäusebefall in der Kindertagesstätte hat sich als nicht bestätigt. Es lag kein Mäusebefall vor.