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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 16/2025
Kinderbeuern - amtlich
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Pflegeleichte Rasengräber

Liebe Angehörige der pflegeleichten Rasengräber und des teilanonymen Grabfeldes.

Zur Erinnerung!

Ich weise darauf hin, dass aufgestellte Gestecke, Pflanzschalen, Blumen, Kerzen usw. von den Rasengräbern zu entfernen sind, da sonst die Mäh- und Pflegearbeiten nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Laut Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Ortsgemeinde Kinderbeuern für die Friedhöfe in Kinderbeuern und Hetzhof, §17 gilt die Einschränkung, dass im Zeitraum vom 01.05. bis 20.10. eines jeden Jahres das Aufstellen von Pflanzschalen und anderem Grabschmuck, wegen der Pflegearbeiten durch die Ortsgemeinde, untersagt ist.

Die Ortsgemeinde behält sich vor zukünftig Grabschmuck und ähnliches was nicht abgeräumt ist, an geeigneter Stelle abzulegen.

Die Gemeinde hat auf ihren Friedhöfen bewusst Möglichkeiten geschaffen wo man in angemessener Weise seiner Trauer nachkommen kann, und auch Blumenschmuck abstellen kann. Bitte lassen sie die Urnenrasenfelder frei von jeglichem Blumenschmuck und Kerzen.

Ich bitte um Beachtung.

Auf dem Friedhof in Kinderbeuern wurden in den letzten Wochen zudem Wegearbeiten durch die Firma Ferfers durchgeführt. Die Ortsgemeinde musste hierfür nur die eingesetzten Materialkosten aufbringen. Einen großen Dank im Namen der Ortsgemeinde für die gut ausgeführten Arbeiten.

Rainer Schwind
Ortsbürgermeister