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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 16/2025
Flußbach - amtlich
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Bekanntmachung der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung der Ortsgemeinde Flussbach

Der Ortsgemeinderat Flussbach hat am 18. März 2025 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden für 2025:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für

2025

2025

zinslose Kredite festgesetz auf

von 0,00 €

auf 0,00 €

verzinste Kredite festgesetzt auf

von 0,00 €

auf 53.500,00 €

zusammen auf

von 0,00 €

auf 53.500,00 €

Kreditaufnahmeermächtigung gem. § 95 Absatz 2 i.V.m. § 103 GemO

Mit der Haushaltssatzung wird der Ortsbürgermeister gleichzeitig ermächtigt, den veranschlagten und genehmigten Kreditbetrag, nach Anfrage der Konditionen bei verschiedenen Banken, bei der günstigst anbietenden Bank aufzunehmen. Gleiche Ermächtigung gilt für die Prolongation von Darlehen. Eines besonderen Beschlusses seitens der Vertretungskörperschaft bedarf es nicht.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

- Keine Änderung -

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird für das Haushaltsjahr 2025 auf 710.000,00 € festgesetzt.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

Grundsteuer A

345 v.H.

Grundsteuer B

465 v.H.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Gemäß § 5 Abs. 1 u. 2 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer werden festgesetzt:

2025

für den 1. Hund

72,00 €

für den 2. Hund

108,00 €

für jeden weiteren Hund

144,00 €

für gefährliche Hunde

300,00 €

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 betrug 1.891.100 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum 31.12.2023 1.916.331 €, zum 31.12.2024 2.004.595 € und zum 31.12.2025 2.036.435 €.

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

- Keine Änderung -

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

- Keine Änderung -

54516 Flußbach, den 18.03.2025
Ortsgemeinde Flußbach
Wolfgang Scheibe, Ortsbürgermeister

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 02.04.2025 Az.: 10-118211/nk mitgeteilt, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die vom Ortsgemeinderat beschlossene 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung geltend gemacht werden.

Der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 3 Gem0 zur Einsichtnahme von

Dienstag, den 22.04.2025 bis einschließlich Mittwoch, den 30.04.2025

während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.

Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht

56841 Traben-Trarbach, den 17.04.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
Marcus Heintel, Bürgermeister