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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 17/2023
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vom 13.04.2023

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) und der §§ 1, 2 Abs. 1, 7 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für das Betreuungsangebot und das Mittagessen an Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach folgende 2. Satzungsänderung erlassen:

Artikel 1:

§ 6 Abs. 2. (Beitrag für Mittagessen) erhält folgende Fassung:

2. Der Beitrag beläuft sich

a)

bei einem Mittagessen an 4 Tagen in der Woche

60,00 EUR

b)

bei einem Mittagessen an 5 Tagen in der Woche

75,00 EUR

Artikel 2:

Diese 2. Satzungsänderung tritt am 01.09.2023 in Kraft.

Traben-Trarbach, den 13.04.2023
Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
gez.
(Marcus Heintel)
Bürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Traben-Trarbach, den 13.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
gez.
(Marcus Heintel)
Bürgermeister