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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 17/2023
Enkirch - amtlich
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Bekanntmachung des I. Nachtrag zur Satzung über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen der Ortsgemeinde Enkirch vom 24.04.2023

Die Ortsgemeinde Enkirch hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie des § 47 Absatz 4 Satz 2 der Landesbauordnung/RLP in der jeweils gültigen Fassung folgenden 1. Nachtrag beschlossen, der hiermit bekanntgemacht wird:

Artikel I

§ 4 Absatz 1 der Stellplatzablösesatzung enthält folgende Fassung:

„§ 4

Festsetzung und Fälligkeit der Ablösebeträge

(1) Zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen gemäß § 1 Abs. 1 erhebt die Ortsgemeinde Geldbeträge in Höhe von höchstens 60 % der durchschnittlichen Herstellungskosten der Parkeinrichtungen (ebenerdige Stellplätze, Parkdecks) einschließlich der Kosten des Grunderwerbs. Der Betrag wird auf 3.500,00 € festgesetzt.

(…)“

Artikel II

Dieser 1. Nachtrag zur Stellplatzablösesatzung tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung in Kraft.

Enkirch, den 24.04.2023
gez.
(Roland Bender)
Ortsbürgermeister

Hinweis nach § 24 Abs. 6 GemO

Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Traben-Trarbach, den 24.04.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
gez.
(Marcus Heintel)
Bürgermeister