Im Bereich der Wassergewinnungsanlagen in Bengel (Trinkwasserschutzgebiet) wurde in letzter Zeit mehrfach beobachtet, dass Motorrad- und Quadfahrer diesen Bereich als Crossstrecke benutzen.
Es handelt sich hier um ein Trinkwasserschutzgebiet. In den Wasserschutzzonen I – III sind solche Aktivitäten nicht zugelassen. Unabhängig davon, gehören fast 90 % der dortigen Grundstücke den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach. Auch vom Grundstückseigentümer ist eine derartige Nutzung untersagt.
Sollte in Zukunft festgestellt werden, dass eine widerrechtliche Nutzung der Grundstücke erfolgt, wird dies zur Anzeige gebracht.