Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Flußbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.03.2025 auf den 18.03.2025, 20:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Flußbach, Kirchstraße 2, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung waren am 14.03.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht. Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 21:58 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe
Ratsmitglied Helena Barzen
2. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Carina Butzen
Ratsmitglied Martin Haier
Ratsmitglied Sebastian Kaspari
Ratsmitglied Janine Pickard
Ratsmitglied Ralf Simons
1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Michael Thörner
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführerin Selina Kuhn
Anna Klink
Entschuldigt:
Ratsmitglied Sabine Barzen
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Flußbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung für die Doppelhaushaltsjahre 2024 und 2025 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 |
| 4. | Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Flussbach für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung |
| 5. | Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger |
| 6. | Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf; Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil |
| 7. | Kindertagesstätte Arche Noah Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen (Kita Zukunftsgesetz) |
| 8. | Starkregen- und Hochwasservorsorge; Umsetzung von Maßnahmen am Pfaffenbach und Briehlbach |
| 9. | Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers |
| 10. | Wiederherstellung des Bouleplatzes in Eigenleistung |
| 11. | Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); hier: Beschränkungen der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der "Hauptstraße" |
| 12. | Durchführung einer Kirmes in Flußbach |
| 13. | Mitteilungen und Anfragen |
| 13.1 | Vandalismus |
| 13.2 | Aufräumarbeiten |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Die Einwohnerfragestunde fand von 20:00 Uhr – 20:14 Uhr statt.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Flußbach vom 26.11.2024 werden keine Einwendungen erhoben.
3. Beratung und Beschlussfassung der 1. Nachtrags-Doppelhaushaltssatzung für die Doppelhaushaltsjahre 2024 und 2025 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2025
Den Ortsgemeinderatsmitgliedern wurde der 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 vor der Sitzung digital zur Verfügung gestellt.
Bürgermeister Marcus Heintel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans.
Im Rahmen der Haushaltsplanung wurden die Ergebnisse der Neubewertungen Grundsteuer A und B durch das Finanzamt in die Neukalkulation der jeweiligen Hebesätze aufgenommen. Mit der Neubewertung einhergehende, teilweise erhebliche Umverteilungen der Grundsteuerlast, sind seitens des Landes Rheinland-Pfalz gebilligt und eröffnen den Kommunen keinen Ermessens- und Bewertungsspielraum.
Die Kommunen sind verpflichtet, ihren Haushaltsplan gem. § 93 Absatz 4 GemO in jedem Jahr auszugleichen. Um diesen Ausgleich erreichen zu können, sind Hebesätze in der Haushaltssatzung des neuen Haushaltsjahres zumindest so festzusetzen, dass das Grundsteueraufkommen und damit die Erträge der Gemeinde mindestens in Vorjahreshöhe erreicht werden. Im Übrigen ist es für die Beantragung von Zuwendungen aus Förderprogrammen zwingend erforderlich, Hebesätze zumindest in Höhe der Nivellierungssätze festzusetzen.
Beschlussfassung:
Nach Beratung des 1. Nachtragshaushaltsplanes der Ortsgemeinde Flußbach für 2025, wird dieser in der vorgelegten Form beschlossen:
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
4. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Flussbach für das Haushaltsjahr 2023 und Erteilung der Entlastung
Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Flussbach für das Haushaltsjahr 2023 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 22.05.2024 geprüft und abgenommen. Bei der durchgeführten Rechnungsprüfung haben sich keine Beanstandungen ergeben.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, die Jahresrechnung 2023 incl. Bilanz in vorliegender Form abzunehmen und dem Ortsbürgermeister, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.
Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2023 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.
Der Ortsbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordneten haben bei der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom 1. Beigeordneten, Herrn Michael Thörner
geführt.
Die Niederschrift über die Prüfung der Jahresrechnung 2023 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Die gem. § 22 GemO ausgeschlossenen Ortsbürgermeister Wolfang Scheibe, Bürgermeister Marcus Heintel und 2. Beigeordnete Carina Butzen haben an der Beratung zum TOP „4“ nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten.
Mit 6 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
5. Abschluss einer Unfallversicherung für Mandatsträger
Kommunale Mandatsträger*innen sind ehrenamtlich im Interesse der Allgemeinheit tätig. Dieses besondere Engagement würdigt der Gesetzgeber mit einer Absicherung durch die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn bei der Ausübung des Ehrenamts ein Unfall passiert bzw. ein Gesundheitsschaden entsteht, so ist die Unfallkasse Rheinland-Pfalz für entsprechende medizinische und finanzielle Leistungen zuständig. Der Unfallversicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine allgemeine Unfallversicherung bei der GVV Kommunal abzuschließen. Diese trifft wirtschaftliche Vorsorge für den Fall, dass die versicherte Person durch einen Unfall in ihrer Erwerbstätigkeit vorübergehend oder dauerhaft beeinträchtigt wird oder stirbt. IN den nicht gesetzlich versicherten Tätigkeitsbereichen kann die GVV-Kommunal-Unfallversicherung die finanziellen Risiken von Unfallfolgen auffangen. Die Versicherungsleistung ist von Ansprüchen gegen Dritte unabhängig.
Der Abschluss einer solchen Versicherung ist ein Zeichen der Anerkennung und der Wertschätzung des Ehrenamtes aufgrund der Leistungen, wie beispielsweise ein Krankenhaus-Tagegeld, Genesungsgeld und weitere.
Neben den Ratsmitgliedern sind über die Versicherung auch die Beigeordneten (die nicht auch gewählte Ratsmitglieder sind), sowie die sachkundigen Bürger in den Ausschüssen mitversichert.
Von Seiten der Verwaltung wurde bereits ein Angebot bei der Versicherung eingeholt, der jährliche Gesamt-Jahresbeitrag beliefe sich auf 168,86 € brutto zu den nachfolgenden, aktuellsten Versicherungssummen:
Tod — 25.000 EUR
Invalidität — 125.000 EUR
Tagegeld ab 43. Tag — 20 EUR
KHT 1.-42.Tag, Gen.-geld 100% — 20 EUR
Bergungskosten — 5.000 EUR
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Abschluss der GVV-Kommunal-Unfallversicherung für Mandatsträger zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Die Deckung erfolgt im Rahmen des Gesamthaushaltes.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
6. Beratung und Beschlussfassung über die Durchführung von Beschaffungen für das Forstrevier Kröv-Bausendorf;
Abschluss einer Zweckvereinbarung zwischen den Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil
Der Revierdienst sowie die forstwirtschaftlichen Tätigkeiten für den Waldbesitz der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel, Diefenbach, Flußbach, Kinheim, Kröv und Reil werden bereits seit 2011 durch die Forstzweckverband Kröv-Bausendorf wahrgenommen. Dabei werden die Sachaufwendungen, die konkret dem jeweiligen Waldbesitz zuzuordnen sind (z.B. Rückekosten im Wald der Ortsgemeinde), im Haushalt der jeweiligen Ortsgemeinde gebucht.
Allgemeine Aufwendungen für den Forstbetrieb, die sämtlichen Waldbesitzern zu Gute kommen, werden bisher durch den Forstzweckverband beschafft. Die Kosten hierfür wurden nach den in der Verbandsordnung festgelegten Schlüsseln – für den Forstrevierdienst hälftig nach reduzierter Holzbodenfläche und tatsächlich eingeschlagener Holzmenge sowie für die forstwirtschaftlichen Arbeiten nach Stundenaufkommen der Forstwirte im jeweiligen Revier, aufgeteilt.
Die einzelnen Forstbetriebe der Ortsgemeinden sind sog. Betriebe gewerblicher Art und unterliegen alle der Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz. D.h. eigene Leistungen (z.B. Holzverkauf) werden mit entsprechender Mehrwertsteuerausweisung in Rechnung gestellt, seitens des Forstbetriebes eingekaufte Leistungen werden unter Inanspruchnahme als sog. Vorsteuer zur Reduzierung der Umsatzsteuerzahllast in Abzug gebracht.
Bis einschließlich 2022 unterlag der Forstzweckverband Kröv-Bausendorf ebenfalls der Regelbesteuerung nach dem UstG. Damit war die Geltendmachung des Vorsteuerabzugs durch vom Zweckverband bezogene Leistungen sichergestellt. Das Finanzamt Wittlich hat mit dem Jahr 2023 für den Forstzweckverband eine Steuerbarkeit verneint, da durch den Zweckverband keine umsatzsteuerrelevanten Leistungen erzeugt und in Rechnung gestellt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Leistungen der Revierförsterin und der Forstwirte für Mitglieder des Zweckverbands umsatzsteuerbefreit sind.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass für der Umsatzsteuer unterliegenden Leistungsbezüge des Forstzweckverbands keine Vorsteuererstattung mehr geltend gemacht werden kann, sich somit die Leistungen des Zweckverbands verteuern, obwohl der der Leistungsempfänger z.B. Forstbetrieb Kröv) zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre.
Als Beispiel sei die dringend erforderliche Anschaffung eines Fahrzeugs für die Revierförsterin genannt. Bei Anschaffungskosten für ein Fahrzeug von beispielsweise netto rd. 21.000 € kämen hier Umsatzsteuerbeträge von rd. 4.000 € hinzu, die dem Forstzweckverband nicht vom Finanzamt im Rahmen des Vorsteuerabzugs zurückerstattet würden. Gleiches gilt für Betriebskosten, Werkezeuge und Verbrauchsstoffe der Waldarbeiter usw.
Bei der Übernahme der Beschaffungen durch die Ortsgemeinde Kröv kann hingegen die Vorsteuer durch den Forstbetrieb geltend gemacht werden. Die anteilige Beteiligung der weiteren Ortsgemeinden würde mittels einer Inrechnungstellung durch den Forstbetrieb incl. Umsatzsteuer nach den Umlagekriterien des Zweckverbands erfolgen. Aufgrund der Steuerbarkeit der Forstbetriebe der anderen Ortsgemeinden sind diese ebenfalls zum Vorsteuerabzug berechtigt. Diese können dann gegenüber dem Finanzamt im Rahmen Ihrer Umsatzsteuerklärung diesen Vorsteuerabzug geltend machen, so dass alle waldbesitzenden Gemeinden lediglich den Nettoaufwand zu tragen haben.
Neben der Beschaffung eines Fahrzeuges für die Revierförsterin ist auch, nach dem im Forstzweckverband wieder 2 Forstwirte beschäftigt sind, die Anschaffung eines Forstbetriebsfahrzeuges geplant. Bisher erfolgt die Nutzung privater Fahrzeuge gegen entsprechende Kostenerstattung.
Bei der Auswahl des für die Durchführung der Beschaffungen festgelegten Forstbetriebs wurde sich an der höchsten Holzbodenfläche orientiert.
Grundlage für dieses Verfahren ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung nach dem Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit (KomZG).
Die Kostenerstattungsbeträge werden auf der Grundlage der Regelungen der Verbandsordnung für die Forstzweckverband Kröv-Bausendorf ermittelt.
Der Ortsgemeinderat Kröv hat diesem Verfahren bereits zugestimmt.
Ein Entwurf für eine Zweckvereinbarung lag den Ratsmitgliedern vor.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass ab dem 01.01.2025 die für den Revierdienst (Revierförsterin und Forstwirte) erforderliche Sachausstattung für das Forstrevier Kröv-Bausendorf durch den Forstbetrieb der Ortsgemeinde Kröv zu beschaffen und zu unterhalten. Die hierauf entfallenden Kosten werden zunächst durch die Ortsgemeinde Kröv getragen und am Ende des Haushaltsjahres auf die Vereinbarungsparteien der Zweckvereinbarung (Mitglieder des Forstzweckverbands Kröv-Bausendorf) umgelegt. Die Kostenbeteiligung der einzelnen Forstbetriebe erfolgt entsprechend der Umlage- bzw. Kostenermittlungsschlüssel des Forstzweckverbands Kröv-Bausendorf.
Der Ortsgemeinderat beschließt die in der Anlage beigefügte Zweckvereinbarung gem KomZG.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
7. Kindertagesstätte Arche Noah
Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen (Kita Zukunftsgesetz)
Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v: — 731.159,00 €
Zur Erfüllung der Vorgaben des Kita-Gesetzes sind in der Kita Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen erforderlich. Auf die bisherigen Beratungen zum Sachverhalt, zuletzt in der Sitzung des Ortsgemeinderates am 26.11.2024, wird verwiesen.
Im Rahmen einer Besprechung des Ortsgemeinderates, den mit der Erstellung einer Machbarkeitsuntersuchung beauftragten Planungsbüros und Vertretern der Verwaltung am 04.02.2025 wurden erneut die Bedarfe und Wünsche der Ortsgemeinde, die Anforderungen der Fachbehörden sowie die baulichen Möglichkeiten zur Erweiterung des Bestandsgebäude beraten.
Seitens der Planungsbüros wurde nun die daraus resultierende Machbarkeitsstudie vorgelegt:
Die im Vorfeld mit den Fachbehörden besprochene Planung umfasst einen Anbau im rückwärtigen Bereich der Kita zur Unterbringung einer neuen Küche mit den erforderlichen Nebenräumen sowie einem Bistro. Der Zugang zum Anbau erfolgt durch den Mehrzweckraum. Für den Küchentrakt ist ein unabhängiger Zugang für das Küchenpersonal und die Anlieferung durch den seitlichen Weg vorgesehen. Für den Anbau ist eine Holzrahmenbauweise mit Flachdach vorgesehen. Der Übergang zwischen Bestandsgebäude und Anbau soll stufenlos gestaltet werden.
Der entstehende Innenhof zwischen Gruppenraum und Neubau soll zur wetterunabhängigen pädagogischen Nutzung überdacht werden. Die freiwerdenden Räume in der Bestandskita sollen künftig als Personalraum, Lager und Hausanschlussraum/Technikraum (HAR) umgenutzt werden.
Um die notwendige Fläche für den Anbau zu generieren, ist ein Eingriff in die Spielfläche erforderlich. Die vorhandene Einfriedung und der Baum müssen dazu abgerissen werden.
Die Leistungen der technischen Gebäudeausrüstung betreffen vor allem den Rückbau der bestehenden Öl-Heizung und der Öltanks sowie die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe zur Beheizung des Bestandsgebäudes, den Einbau einer Küchenlüftungsanlage, umfangreiche Elektroarbeiten, die Installation einer Eigenstromversorgungsanlage sowie die Küchenausstattung.
Die detaillierte Beschreibung der Bauleistungen sowie die dazugehörigen Kosten sowie der neue Grundriss können der als nicht öffentliche Anlage beigefügten Machbarkeitsstudie entnommen werden.
Die auf der Grundlage dieser Planung erstellte Kostenberechnung schließt mit einer Gesamtsumme in Höhe von 731.159,00 € brutto ab.
Für das Bauvorhaben kann eine Zuwendung aus dem Kitabau-Förderprogramm des Landeskreises in Höhe von 40 % der nicht durch Dritte gedeckten förderfähigen Kosten beantragt werden. Förderfähig sind die Maßnahmen, die aus Forderungen der Fachbehörden resultieren und somit zur Sicherstellung der Betreuungsplätze dienen.
Weitere Fördermöglichkeiten sind zu ggb. Zeit zu prüfen.
Im Doppel-Haushaltsplan 2024/2025 wurden 50.000,00 € für die Maßnahme (Planungskosten) veranschlagt. Weitere Mittel wurden zur Aufnahme in den Nachtragshaushaltsplan angemeldet.
Voraussetzung für die Genehmigung eines erforderlichen Investitionskredites seitens der Kommunalaufsicht ist grundsätzlich die Vorlage einer Darstellung der Finanzierung des Schuldendienstes. Davon wird aufsichtsbehördlich dahingehend abgewichen, dass für den rechtlich und tatsächlich unabweisbaren Teil der Maßnahme die unmittelbare Ergreifung von Finanzierungsmaßnahmen des jährlichen Schuldendienstes nicht verlangt wird. Gleichwohl wird dies im Rahmen der Beurteilung des Haushaltsausgleichs berücksichtigt. Für den Teil der Maßnahme, dem ggf. keine Unabweisbarkeit i. S. d. VV Nr. 4.1.3.1 zu § 103 GemO zugrunde gelegt werden kann, gilt weiterhin die Verpflichtung zur verbindlichen Finanzierung des Schuldendienstes.
Der Tatbestand der Unabweisbarkeit i. S. d. VV Nr. 4.1.3.1 zu § 103 GemO ist in Bezug auf die seitens der Fachbehörden geforderten Leistungen zum weiteren Erhalt der Betriebserlaubnis erfüllt.
Im nächsten Schritt sind die erforderlichen Planungsleistungen als Stufenvertrag auszuschreiben.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat Flußbach beschließt
- die Erweiterung und den Umbau der Kita auf der Grundlage der vorliegenden Planung und der dieser zugrundeliegenden Kostenermittlung vom 13.03.2025 in Höhe von — 731.159,00 €.
- die Verwaltung mit Unterstützung der VBS Vergabeberatungsstelle mit der Ausschreibung der erforderlichen Planungs- und Sachverständigenleistungen zu beauftragen und den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten zur Auftragsvergabe zu ermächtigen.
- die erforderlichen Mittel in den Haushaltsplänen 2025 ff zur Verfügung zu stellen
- das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes gem. Ziffer 4.1.3.1 zu § 103 GemO
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Starkregen- und Hochwasservorsorge;
Umsetzung von Maßnahmen am Pfaffenbach und Briehlbach
| Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v: | zur Zeit nicht schätzbar |
Durch den Pfaffenbach werden in regelmäßigen Abständen Probleme im Bereich der beginnenden Verrohrung im Bereich der Kreuzung Hohlweg / Hauptstraße verursacht. Es bestand seit jeher der Verdacht, dass diese Überlastungen zum Großteil durch die angrenzende Autobahn A1 verursacht werden, die in den Pfaffenbach entwässert und somit die natürliche Abflussrate entsprechend erhöht.
Durch die Verbandsgemeinde als Träger der Unterhaltungslast für den Pfaffenbach wurde das Ingenieurbüro Reihsner aus Wittlich-Neuerburg beauftragt um hydraulische und hydrologische Berechnungen durchzuführen um die zuvor beschriebenen Vermutungen überprüfen zu lassen. Diese Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor (siehe Anlage „hydrologische und hydraulische Untersuchung“).
Aus den Berechnungen und den Untersuchungen geht zum einen hervor, dass der Großteil der Abflüsse der Autobahn A1 nicht in den Pfaffenbach, sondern in den Briehlbach entwässert und zum anderen, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit der Durchlässe/Verrohrungen nicht ausreicht (= die Verrohrung ist nicht groß genug dimensioniert) und zusätzlich entsprechende bauliche Mängel umfasst (siehe Anlage „Kanalbefahrung“). Folglich ist die Autobahn A1 nicht der Verursacher der wiederkehrenden Probleme, sondern die Verrohrung im betroffenen Bereich sowie ihr allgemeiner baulicher Zustand.
Daraus ergibt sich, dass bauliche Maßnahmen in diesem Bereich zu Lasten der Ortsgemeinde gehen, da sich die Unterhaltungslast der Verbandsgemeinde auf das natürlich fließende Gewässer bezieht und zu Beginn der Verrohrung endet und in die Unterhaltungslast der Ortsgemeinde übergeht.
Konkret geht es am Pfaffenbach um den Maßnahmenvorschlag Nr. 3 aus dem Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept, nämlich die Neugestaltung des Einlaufbauwerks. Beim Briehlbach geht es um die Maßnahme Nr. 9, Sanierung der Verrohrung, die Neugestaltung des Einlaufbauwerks mit vorgeschaltetem Treibgutfang und Zuwegung des Geländers oberhalb des Bauwerks für die Sicherung der Rettungskräfte (siehe hierzu Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept: Kapitel 4.2 „Pfaffenbach“, Kapitel 4.3 „Briehlbach“ und „Ortsspezifischer Maßnahmenkatalog“).
Es ist beabsichtigt sich sowohl die Planungsleistungen als auch die Durchführung der zuvor genannten Maßnahmen durch das Büro Reihsner aus Wittlich-Neuerburg anbieten zu lassen aufgrund der bereits bestehenden Ortskenntnisse, Bestandsdaten, etc. infolge der bereits erteilten und ausgeführten Beauftragungen.
Beauftragt werden in einem ersten Schritt jedoch lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3. Mit der sich daraus ergebenden Kostenschätzung für die Ausführung der Maßnahmen muss anschließend die weitere Finanzierung (inklusive möglicher Förderungen, etc.) geklärt werden, bevor mit der Ausführung der Arbeiten begonnen werden kann.
Die Beauftragungen erfolgen durch die Verbandsgemeinde, da diese im Gegensatz zur Ortsgemeinde berechtigt ist entsprechende Anträge auf Förderung bei der SGD Nord zu stellen. Folglich ist die Verbandsgemeinde der Vertragspartner für das Büro Reihsner und somit auch Empfänger der Honorarrechnungen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die zuvor genannten Maßnahmen aus dem Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzept nach Möglichkeit umgesetzt werden sollen und ermächtigt den Ortsbürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten hierfür notwendige Absprachen und Entscheidungen zu treffen.
Weiterhin beauftragt der Ortsgemeinderat die Verwaltung den Auftrag für die Kostenermittlung an das Büro Reihsner zu vergeben.
Letztlich beschließt der Ortsgemeinderat die der Verbandsgemeinde entstehenden Kosten für die Planung, die nicht durch Förderung oder eine mögliche Kostenbeteiligung Dritter abgedeckt werden, entsprechend zu erstatten. Hierzu sind bei Ausführung der Sanierungsmaßnahmen entsprechende finanzielle Mittel in den/die kommenden/kommende Haushalte einzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
9. Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers
Bisher wurden alle Mäharbeiten in der Ortsgemeinde durch geliehene Maschinen, oder Handrasenmäher ausgeführt. Um unabhängiger zu werden und den Gemeindearbeitern die Unterhaltungsarbeiten zu erleichtern, beabsichtigt die Ortsgemeinde die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers.
Es sollen durch den Ortsbürgermeister drei Angebote für einen Aufsitzrasenmäher eingeholt werden, wovon das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält.
Im Haushaltsplan sind zu diesem Zweck Mittel in Höhe von 3.500 € veranschlagt.
Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v: — max. 3.500 €
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers. Der Ortsgemeinderat ermächtigt den Ortsbürgermeister, im Benehmen mit den Beigeordneten, nach Wertung der drei Angebote, das wirtschaftlichste Angebot zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
10. Wiederherstellung des Bouleplatzes in Eigenleistung
Der Bouleplatz der Ortsgemeinde wurde durch Überschwemmung zerstört. Die Ortsgemeinde beabsichtigt den Bouleplatz in Eigenleistung wiederherzustellen. Der Platz soll neu aufgefüllt und die Randbefestigung erneuert werden.
Im Haushaltsplan sind zu diesem Zweck Mittel in Höhe von 3.000 € veranschlagt.
Diese Maßnahme hat finanzielle Auswirkungen i.H.v: — max. 3.000 €
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Wiederherstellung des Bouleplatzes in Eigenleistung.
Abstimmungsergebnis:
Mit 8 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
11. Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO);
hier: Beschränkungen der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der "Hauptstraße"
Von Seiten der Ortsgemeinde wird nach dem Sachstand bezüglich einer möglichen Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf der „Hauptstraße“, K23, im Bereich der Ortslage Flußbach nachgefragt.
Bisher sind von Seiten des zuständigen Ministeriums noch keine Verwaltungsvorschriften im Bezug auf die Umsetzung der geänderten gesetzlichen Regelungen erlassen worden, sodass die Frage nach einer möglichen Umsetzung z. Zt. nicht beantwortet werden kann.
Weiterhin wurde nach den Kosten nachgefragt.
Die Kosten für die Aufstellung der Beschilderung und die Anbringung selbst obliegt (mit Ausnahme der Schilder zur Regelung des ruhenden Verkehrs) beim jeweiligen Straßenbaulastträger, d. h. der Landesbetrieb Mobilität würde sich hierum kümmern müssen.
Sollte die Regelung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die gesamte Ortslage erfolgen und die Kosten bei der Ortsgemeinde liegen, so ist für die Beschilderung (ohne Montagekosten) von etwa 2.000 EUR auszugehen (Kosten für die Beschilderung). Hier wären ggf. noch Absprachen mit dem Landesbetrieb Mobilität zu treffen.
Die Thematik befindet sich weiterhin in Prüfung.
12. Durchführung einer Kirmes in Flußbach
In der Ortsgemeinde Flußbach wird dieses Jahr wieder eine Kirmes stattfinden.
Seitens der Ortsgemeinde erfolgt eine finanzielle Unterstützung von 2.000,00 € für Stehtische
und Bänke.
13. Mitteilungen und Anfragen
13.1. Vandalismus
In der Ortsgemeinde Flußbach wurde an mehreren Standorten vandaliert: Zum einen am Spielplatz und am Bolzplatz, zum anderen wurde am Sportplatz der Stromkasten beschädigt. Hierzu wird Ortsbürgermeister Wolfgang Scheibe etwas ins Mitteilungsblatt setzen.
Des Weiteren soll die Polizeiinspektion Wittlich darum gebeten werden, eine höhere Anzahl an Streifen zu schicken.
13.2. Aufräumarbeiten
Außerdem sollen diverse Aufräumarbeiten stattfinden wie das Aufräumen des Kitageländes oder das Wegfahren von abgelegten Reifen.