Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Kinderbeuern waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 10.02.2026 auf den 19.02.2026, 19:10 Uhr, zu einer Sitzung in das Bürgerhaus Kinderbeuern, Dorfstraße 17, einberufen worden.
Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 13.02.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.
Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.
Ende der Sitzung: 21:05 Uhr
Anwesend:
Ortsbürgermeister Rainer Schwind
Ratsmitglied Christian Becker
Ratsmitglied Eva Christ
Ratsmitglied Stefan Ehlen
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Heiko Engel
Ratsmitglied Thomas Hamm
Ratsmitglied René Kaufmann
Ratsmitglied Christian Lenard
Ratsmitglied Markus Mittal
Ratsmitglied Winfried Morgen
Ratsmitglied Christian Müllers
Ratsmitglied Susanne Müllers
Ratsmitglied Rene Simon
Außerdem anwesend:
Bürgermeister Marcus Heintel
Schriftführerin Selina Kuhn
Entschuldigt:
Ratsmitglied Katja Meyer
Ratsmitglied Kerstin Mittal
Ratsmitglied Volker Müllers
Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.
Der Ortsgemeinderat Kinderbeuern war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Tagesordnung
Vor Eintritt in die Tagesordnung werden die Tagesordnungspunkte „Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes“ und „Ergänzungswahlen zu Ausschüssen“ auf die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates vertagt, da das neue Ratsmitglied Katja Meyer nicht anwesend ist. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
Weiter gibt Ortsbürgermeister Rainer Schwind bekannt, dass der bisherige 1. Ortsbeigeordnete Tim Schording sein Amt als 1. Ortsbeigeordneter sowie sein Mandat als Ratsmitglied niedergelegt hat. Eine Neuwahl erfolgt in der nächsten Sitzung.
| Öffentliche Sitzung | |
| 1. | Einwohnerfragestunde |
| 2. | Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates |
| 3. | Erlass der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen |
| 4. | Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern hier: Ausweichquartier während Umbaumaßnahme |
| 5. | Bauangelegenheiten Gemarkung Kinderbeuern Flur 13, Flurstück 31 (Wittlicher Talweg) Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch |
| 6. | 30 km/h Kinderbeuern und Hetzhof |
| 7. | Regional.Zukunft.Nachhaltig - Grundsatzbeschluss und weitere Verfahrensweise |
| 8. | Mitteilungen und Anfragen |
| 8.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan 2026+2027 | |
| 8.2 Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!" | |
| 8.3 Sachstand Kitaumbau | |
| 8.4 Sachstand Bauhof | |
| 8.5 Potenzialflächen für neues Baugebiet | |
| 8.6 Sachstand Crowdfunding VVR Bank | |
| 8.7 Sachstand Leerstandskonzept | |
| 8.8 Sachstand Geschwindigkeitsmesser | |
| 8.9 Solarpark KB 2 | |
Öffentliche Sitzung
1. Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerfragestunde hat stattgefunden.
2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates
Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates vom 20.11.2025 erhoben.
3. Erlass der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
Der rheinland-pfälzische Gesetzgeber hat mit Änderung des Kommunalabgabengesetzes ab dem 01.01.2024 die grundsätzliche flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages (wkB) für die Abrechnung der Investitionskosten für den Straßenbau beschlossen. Damit entfällt die bisherige Wahlfreiheit der Gemeinde einmalige oder wiederkehrende Straßenausbaubeiträge zu erheben.
Die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge werden derart abgerechnet, dass die jährlich anfallenden Kosten einer laufenden Baumaßnahme im Folgejahr abgerechnet werden können. Erstreckt sich eine Baumaßnahme über mehrere Jahre, ergeht für jedes Jahr eine Abrechnung in Höhe der im Vorjahr entstandenen Kosten.
Wichtig hierbei ist, dass Jahre, in denen keine Baumaßnahmendurchgeführt werden und daher keine Kosten entstehen, beitragsfrei bleiben und daher auch keine Beitragsbescheide ergehen. Der Begriff des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages darf also nicht als jährliche oder routinemäßige Beitragsveranlagung verstanden werden.
Der wesentliche Unterscheid der Beitragssysteme liegt darin, dass bei Ausbaumaßnahme beim Einzelbeitrag nur die angrenzenden Grundstücke an der ausgebauten Verkehrsanlage herangezogen werden, während beim wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag nun alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb einer Abrechnungseinheit zur Zahlung von Beiträgen veranlagt werden. Der umlagefähige Aufwand wird dadurch auf eine wesentlich größere Anzahl von beitragspflichtigen Grundstücken verteilt. Alle beitragspflichtigen Grundstücke innerhalb der Abrechnungseinheit zahlen nun kleine Beiträge, dafür aber öfter und bei jeder Baumaßnahme in der Abrechnungseinheit.
Eine Abrechnungseinheit kann ein gesamtes Gemeindegebiet oder aber einzelne Teile einer Gemeinde sein. Dies kann nicht willkürlich gewählt werden, sondern ist von der Größe und Struktur einer Gemeinde abhängig. Im Bereich der Ortsgemeinde Kinderbeuern werden 2 Abrechnungseinheiten gebildet (Ortslage Kinderbeuern u. Ortslage Hetzhof), die in der den Ratsmitgliedern vorgelegten Satzung näher erläutert werden.
Bei der Ermittlung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrages bleibt ein dem Vorteil der Allgemeinheit entsprechender Anteil (Gemeindeanteil) außer Ansatz. Dieser muss dem Verkehrsaufkommen entsprechen, welches nicht den Anliegern zuzurechnen ist (Durchgangsverkehr). Entsprechend § 10 Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes muss der Gemeindeanteil mindestens 20 von Hundert betragen. Der Verkehr auf klassifizierten Straßen, beispielsweise die Hauptstraße (B49), die Hetzhofer Straße (K34), die Hontheimer Straße (K421) oder die Dorfstraße/Kröver Straße (L58), wird bei der Ermittlung des Durchgangsverkehrs nicht berücksichtigt, da die Ortsgemeinde nicht Straßenbaulastträger ist. Verwaltungsseitig wird ein Gemeindeanteil von 25 % vorgeschlagen.
Die Satzung soll zum 01.03.2026 in Kraft treten und ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen inklusive der Anlagen wie beigefügt.
Er beschließt weiterhin die Bildung von folgenden Abrechnungseinheiten mit dem nachstehend genannten Gemeindeanteil:
| - | Abrechnungseinheit 1: Ortslage Kinderbeuern, Gemeindeanteil 25 % |
| - | Abrechnungseinheit 2: Ortslage Hetzhof, Gemeindeanteil 25 % |
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen, einstimmig angenommen
4. Kindertagesstätte "Zauberwald" Kinderbeuern
hier: Ausweichquartier während Umbaumaßnahme
Aufgrund der anstehenden Erweiterung der Kindertagesstätte „Zauberwald“ in Kinderbeuern, ist eine Auslagerung der kompletten Kita für mindestens 1 Jahr erforderlich.
Zwecks Prüfung eines möglichen „Ausweichquartiers“ wurde im Dezember 2025 das Gemeindehaus in Kinderbeuern von den verschiedenen Fachbehörden aufgesucht und als geeignet befunden.
Hierfür ist es jedoch erforderlich, dass auch der dort vorhandene „Jugendraum“ und „Proberaum“ für die Kita-Auslagerung genutzt werden können.
Bei dem Jugendraum handelt es sich um einen gemeinsamen Raum der Ortsgemeinden Bausendorf, Bengel und Kinderbeuern.
Die Beteiligten wurden bereits entsprechend informiert und werden bei der Suche nach einer Ausweichmöglichkeit von der Ortsgemeinde unterstützt.
Bei Errichtung des Jugendraums wurde seinerzeit ein Vertrag zwischen den o.g. Ortsgemeinden abgeschlossen. Die hierin vereinbarte Kostenbeteiligung zu gleichen Teilen wird für die Dauer der Nutzung als Ausweichquartier ausgesetzt und die Kosten von der Ortsgemeinde Kinderbeuern vollständig übernommen.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Nutzung des Gemeindehauses in Kinderbeuern als Ausweichquartier für die Kita „Zauberwald“ während der Zeit der Umbaumaßnahme des Kita-Gebäudes.
Weiter stimmt der Ortsgemeinderat der Aussetzung der Kostenbeteiligung der Gemeinden Bausendorf und Bengel sowie der Beteiligung des Jugendraumes und der vollständigen Kostenübernahme für den o.g. Zeitraum zu.
Abstimmungsergebnis:
Mit 13 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
5. Bauangelegenheiten Gemarkung Kinderbeuern Flur 13, Flurstück 31 (Wittlicher Talweg)
Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch
Der Bauherr stellt die Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhäusern auf dem Grundstück Gemarkung Kinderbeuern Flur 13, Flurstück 31 (Wittlicher Talweg) wie in der Anlage dargestellt. Die Gebäude sind mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss geplant. Mit der Bauvoranfrage möchte der Bauherr Klärung, ob das Vorhaben auf dem Grundstück zulässig ist.
Das Vorhaben liegt innerhalb der rechtskräftigen Ortslagenabrundungssatzung der Ortsgemeinde Kinderbeuern und wird bauplanungsrechtlich nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt (innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage; sog. „Innenbereich“). Hiernach muss sich ein geplantes Vorhaben in die vorhandene Umgebungsbebauung einfügen. In der näheren Umgebung ist bereits zweigeschossige Bebauung vorhanden.
Aus Fristgründen wurde durch den Ortsbürgermeister das Einvernehmen bereits erteilt.
Beschlussfassung:
Der Ortsgemeinderat bestätigt das bereits erteilte Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen, 1 Enthaltungen
6. 30 km/h Kinderbeuern und Hetzhof
Im Nachgang zu der Beratung im Ortsbeirat Hetzhof vom 23.10.2025 wird von Seiten der Verwaltung darauf hingewiesen, dass klassifizierte Straßen im Regelfall nicht in 30 km/h-Zonen mit einbezogen werden dürfen.
Hinweisschilder „Freiwillige 30“ stellen keine Verkehrszeichen oder -einrichtungen im Sinne der StVO dar, sondern sind wie „Werbeschilder“ zu behandeln. „Werbeschilder“ im öffentlichen Verkehrsraum stellen eine von der Ortsgemeinde zu genehmigende „Sondernutzung“ im Sinne des Straßenverkehrsrechts dar, sodass die Ortsgemeinde hierüber selbst bestimmen könnte.
Es ist jedoch darauf zu achten, dass diese Schilder in Form, Farbe und Gesamtgestaltung nicht mit Verkehrszeichen oder -einrichtungen verwechselt werden dürfen und auch nicht im direkten Zusammenhang mit Verkehrszeichen angebracht werden dürfen.
Im Bezug auf die Beschränkung der Geschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Bushaltestelle (B 49), Hauptstraße, Kinderbeuern, läuft z. Zt. das vorgeschriebene Beteiligungsverfahren.
Von Seiten der Verwaltung wird davon ausgegangen, dass dieses Verfahren gegen Ende des Monats abgeschlossen werden kann und sodann eine Entscheidung ergehen wird.
7. Regional.Zukunft.Nachhaltig - Grundsatzbeschluss und weitere Verfahrensweise
Die Ortsgemeinde Kinderbeuern hatte, im Zusammenhang mit dem Förderprogramm RZN,
einen Zuschuss über die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach beantragt. Fördermittelempfänger ist dabei die Verbandsgemeinde. Durch Weiterleitung erhält die Ortsgemeinde Kinderbeuern einen Zuschuss in Höhe von 54.264,05 €. Der Zuschuss dient
zur Umsetzung der Maßnahme zur Modernisierung der Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses in Hetzhof.
Zentrale Bestandteile der zu modernisierenden Ausstattung waren hier zunächst Technik, Tische und Küchenausstattung.
Beschlussfassung:
| 1) | Der Ortsgemeinderat beschließt grundsätzlich die Durchführung der beantragten Maßnahme zur Modernisierung der Ausstattung des Dorfgemeinschaftshauses im Ortsteil Hetzhof. |
| 2) | Der Ortsbürgermeister wird gemeinsam mit den Ortsbeigeordneten, dem Ortsvorsteher und dem stellvertretenden Ortsvorsteher beauftragt eine abschließende Liste der zu modernisierenden Ausstattung erstellen - anhand der dort erstellen Priorisierung sollen die Ausschreibungen erfolgen. |
| 3) | Der Ortsbürgermeister und die Verwaltung werden mit der Vorbereitung und der Durchführung von Vergaben zur Beschaffung der gewünschten Ausstattung beauftragt. |
| 4) | Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt für die jeweils Ausgeschriebene Ausstattung das wirtschaftlichste Angebot anzunehmen. Die Ermächtigung erstreckt sich zunächst über die Höhe der eingestellten Haushaltsmittel (60.000€) und erfordert einen genehmigten Haushalt. |
Abstimmungsergebnis:
Mit 12 Ja-Stimmen einstimmig angenommen
8. Mitteilungen und Anfragen
8.1 Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung mit -plan 2026+2027
Ortsbürgermeister Rainer Schwind teilt dem Ortsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Doppelhaushaltssatzung für das Doppel-Haushaltsjahr 2026 +2027 mit.
8.2. Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"
Im vergangenen Jahr haben sich alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Verbandsgemeinde selbst der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf“ angeschlossen.
Mit E-Mail vom 02.02.2026 sind weitere Informationen zum Sachstand der Initiative eingegangen. Diese werden den Ratsmitgliedern mit der Mitteilungsvorlage digital zur Verfügung gestellt.
Am 10. November 2025 fand ein Auftaktgespräch statt, bei welchem die Landesregierung nach Angaben der Initiative Bereitschaft signalisierte, zentrale Probleme anzuhören und erste Schritte einer Umsetzung zu prüfen.
Am Dienstag, den 03. Februar 2026 fand ein Folgegespräch mit Herrn Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Herrn Staatsminister Michael Ebling in der Mainzer Staatskanzlei statt. Eine erste Pressemeldung zu diesem Gespräch wird ebenfalls digital zur Verfügung gestellt.
Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Ratsmitglieder über den weiteren Verlauf informieren.
8.3. Sachstand Kitaumbau
Durch Ortsbürgermeister Rainer Schwind wird der aktuelle Sachstand zum Kitaumbau vorgetragen.
8.4. Sachstand Bauhof
Der Antrag für den Bauhof wurde von der Kreisverwaltung mit Schreiben vom 29.01.2026 genehmigt. Im weiteren Verlauf sollen nun die Auflagen geprüft werden.
8.5. Potenzialflächen für neues Baugebiet
Nach derzeitigem Stand beinhaltet der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde einen Überhang an Flächen. Unter der Prämisse können der Ortsgemeinde Kinderbeuern keine neuen Flächen zugewiesen werden.
Die Gemeinde Kinderbeuern hat keinen Einfluss auf den Flächennutzungsplan bzw. die Entwicklung eines Neubaugebietes.
8.6. Sachstand Crowdfunding VVR Bank
Die nächste Phase in Bezug auf das Crowdfunding der VVR Bank wurde erreicht.
Nun hat die Ortsgemeinde Kinderbeuern 90 Tage Zeit, um die gewünschte Summe einzusammeln.
8.7. Sachstand Leerstandskonzept
Durch Ortsbürgermeister Rainer Schwind wird der aktuelle Sachstand zum Leerstandskonzept vorgetragen.
8.8. Sachstand Geschwindigkeitsmesser
Der defekte Akku des Geschwindigkeitsmessers soll durch einen neuen ersetzt werden.
8.9. Solarpark KB 2
Es soll eine Prüfung der Pachtverträge mit dem Solarpark stattfinden.
Dabei soll festgestellt werden, über welchen Zeitraum die Vertragslaufzeit festgesetzt ist.