Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 19/2023
Bengel - amtlich
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Abstellen von Gegenständen auf Rasengrabstätten
Ich möchte hiermit darauf hinweisen, dass es in der Zeit vom 1.5. – 31.10. eines jeden Jahres nicht erlaubt ist, Pflanzschalen oder sonstigen Grabschmuck auf einer Rasengrabstätte aufzustellen. Nur so ist eine Pflege des Grabfeldes durch die Ortsgemeinde möglich.
Ich bitte um Beachtung.
Bruno Kihm