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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 19/2025
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Bereichen der Ortsgemeinden Bausendorf, Enkirch, Kinheim sowie der Stadt Traben-Trarbach

der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Bereichen der Ortsgemeinden Bausendorf, Enkirch, Kinheim sowie der Stadt Traben-Trarbach

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach hat in seiner Sitzung vom 13.03.2025 beschlossen, das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchzuführen. Dies umfasst die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (kurz: BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB sowie der Nachbargemeinden nach § 2 Absatz 1 BauGB an.

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach umfasst neben einer Planzeichnung, in der das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach abgebildet ist, weitere Planzeichnungen der einzelnen, betroffenen Gemeinden sowie die dazugehörige Begründung. Weiterhin umfassen die Unterlagen eine landesplanerische Stellungnahme der Unteren Landesplanungsbehörde sowie einen Bescheid über die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens.

Die Begründung umfasst unter anderem Informationen über:

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den Planungsanlass

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Vorgaben der Landes- und Regionalplanung

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die Anpassung der Planzeichnung im Rahmen der Fortschreibung

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die Beschreibung der Änderungsbereiche

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Auswirkungen durch die Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Diese Unterlagen liegen gemäß § 3 Absatz 1 BauGB in der Zeit vom

Montag, den 12. Mai 2025 bis zum Freitag, den 20. Juni 2025

in der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Rathaus, Robert-Schuman-Straße 65, 54536 Kröv, Zimmer A 108, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und zur allgemeinen Information öffentlich aus.

Stellungnahmen zur Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Bereichen der Ortsgemeinden Bausendorf, Enkirch, Kinheim sowie der Stadt Traben-Trarbach können bis zum 20.06.2025 (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben – Trarbach, Verwaltungsstelle Kröv, Robert-Schuman-Str. 65, 54536 Kröv abgegeben werden.

Die Einsichtnahme in die Planung ist auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung unter www.vgtt.de (Rathaus & Politik, Bauamt / Beteiligungsverfahren) möglich.

Betroffen sind folgende Flurstücke:

Gemarkung Bausendorf;

Flur 24, Flurstücke 31/2, 33, 34, 35, 78 (teilweise)

Gemarkung Enkirch;

Flur 33, Flurstücke 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126, 127, 128, 129, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241, 242, 243, 515/1 (teilweise), 516/4, 517; Flur 35, Flurstücke 1, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 49, 50, 52, 53, 211, 213, 214 (teilweise), 215, 216 (teilweise); Flur 39, Flurstücke 70 (teilweise), 71 (teilweise), 72 (teilweise), 73 (teilweise), 74 (teilweise), 75 (teilweise), 77, 78, 79, 80, 81, 83, 84, 85, 86, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 246; Flur 40, Flurstücke 47 (teilweise), 48 (teilweise), 49 (teilweise), 51 (teilweise), 52 (teilweise), 53 (teilweise), 94, 96, 97, 98, 272 (teilweise), 288 (teilweise)

Gemarkung Kinheim;

Flur 6, Flurstücke 54/1 (teilweise), 75 (teilweise), 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107/1, 109 (teilweise), 110

Gemarkung Trarbach;

Flur 13, Flurstücke 659/2, 659/3, 660/1, 725, 726/2, 727/2, 729/2, 732/2, 1812/733 (teilweise); Flur 31, Flurstücke 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 49, 50, 51, 52, 59/2 (teilweise), 61, 62, 63, 64, 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81, 82, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 94, 95, 96, 97, 98, 99, 100, 101, 102, 103, 104, 105, 106, 107, 108, 109, 110, 111, 112, 113, 114, 125 (teilweise), 138, 139, 140, 141; Flur 35, Flurstücke 37, 38, 39, 40, 41, 43 (teilweise), 45 (teilweise)

Zur besseren Übersicht sind die Geltungsbereiche auf den nachfolgenden (nicht maßstäblichen) Plänen kenntlich gemacht.

Nicht fristgerecht, während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in Bereichen der Ortsgemeinden Bausendorf, Enkirch, Kinheim sowie der Stadt Traben-Trarbach unberücksichtigt bleiben, sofern die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach deren Inhalt nicht kannte, nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Planes nicht von Bedeutung ist. Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

54841 Traben-Trarbach, den 09.05.2025
Für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach
(Marcus Heintel)
Bürgermeister