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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 19/2026
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach vom 19.03.2026

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 12.03.2026 auf den 19.03.2026, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in die Gemeindehalle Lötzbeuren, großer Saal, Oberstraße 42, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 13.03.2026 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 20:23 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

SPD Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Anja Bindges

Ratsmitglied Frank Ewein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Mike Ewein

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Martin Kirst

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Christian Müllers

Ratsmitglied Vera Reichert

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann

CDU Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Frank Ames

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender bis 19.40 Uhr (TOP 16.5 ÖS)

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Desire Beth

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Ferdinand Dimmig

Ratsmitglied Frank Ehses

Ratsmitglied Knut Georg

Ratsmitglied Sarah Haussmann-Keller

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ratsmitglied Katrin Schühlein

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Florian Stroh

FDP Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

3. Beigeordneter und Ratsmitglied Wilhelm Müllers

Ratsmitglied Rolf Pohl

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Verbandsgemeinde Tr.-Tr.

Ratsmitglied Gerhard Lettl

Ratsmitglied Anne Schabinger

FWG Gemeinsame Zukunft e.V. VG TT

2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Heiko Jäckels

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

3. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Edgar Koch

Außerdem anwesend:

1. Beigeordnete Elke Schnabel

Ortsbürgermeister Thomas Barth

Ortsbürgermeister Rudolf Bucher

Stadtbürgermeister Patrice Christian Roger Langer

Fachbereichsleiter Frank Thullen

stellvertretende Fachbereichsleiterin Miriam Krämer

Werkleiter Jens Burch

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Entschuldigt:

3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christoph Groh

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Thomas Kaufmann

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Gäste:

Brand- und Katastrophenschutzinskekteur Jörg Teusch zu TOP. 3 ÖS, Stv. Wehrleiter Marc Trossen zu TOP. 3 ÖS, Stv. Wehrleiter Thomas Brehl zu TOP. 3 ÖS

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

3.

Feuerwehrbedarfsplan

4.

Fahrzeugbeschaffungen

5.

Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Beratung und Durchführung von Vergabeverfahren

6.

Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Ergänzung und Neubeschaffung von Softwarelizenzen

7.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

8.

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

9.

Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen;

Billigung der aktualisierten Planunterlagen und Einleitung des Beteiligungsverfahrens (Offenlage)

10.

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fortschreibung "Erneuerbare Energien";

hier: Teilfortschreibung "Windenergie"

hier: Vorstellung der aktualisierten Kartierung der potenziellen Eignungsflächen und Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB

11.

3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot von Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

12.

Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab dem 01.08.2026

13.

Interkommunale Zusammenarbeit;Absichtserklärung zur Beschaffung und Nutzung von mobilen Zufahrtssperren

14.1

Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN); Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen zur Umsetzung von Maßnahmen

14.2

Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Wärmeversorgung in Grundschulen

14.3

Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Beschaffung von Fahrzeugen

14.4

Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Erstellung von Netzanschlüssen für Erstanlaufstellen

14.5

Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Sanierung des Gebäudes am Freibad

14.6

Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);- Umsetzung des Förderprogramms in der Verbandsgemeinde - 1. Änderungsantrag

15.

Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über dieNebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

16.

Mitteilungen und Anfragen

16.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2026

16.2

Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

16.3

Schaffung von weiteren Klassenräumen an der Grundschule Traben-Trarbach;hier: Information über Sachstand

16.4

Sportstättensituation in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

16.5

Einrichtung eines Halteverbotes in der Ortsgemeinde Bengel

16.6

Finale Verwendung der "Kipki"-Fördermitteln

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Fragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Gegen die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025 wurden keine Einwendungen erhoben.

3. Feuerwehrbedarfsplan

Auf die bisherigen Beratungen wird Bezug genommen, der Maßnahmenkatalog des Feuerwehrbedarfsplanes wurde zur Sitzung vorgelegt.

Der Feuerwehrbedarfsplan wurde in der aktuellen endgültigen Version mit dem Bürgermeister, den Beigeordneten, der Wehrleitung und dem Brand- und Katastrophenschutzinspekteur wiederholt besprochen und am 03.02.2026 abgestimmt.

Er enthält alle Änderungswünsche des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) in Trier. Durch die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich bzw. den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur wurde die vorliegende endgültige Version des Feuerwehrbedarfsplans genehmigt.

Im Rahmen der Gespräche wurde durch das Landesamt und den Brand- und Katastrophenschutzinspekteur wiederholt darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen aus dem Feuerwehrbedarfsplan lediglich zur Erfüllung der Mindestanforderungen dienen.

Der Vorsitzende verweist auf die intensiven Beratungen in den vorangegangenen Sitzungen des Brandschutzausschusses, des Haupt- und Finanzausschusses und des Verbandsgemeinderates.

Seitens sämtlicher Fraktionen wird Zustimmung zum vorliegenden Konzept signalisiert und darauf hingewiesen, dass man hiermit eine gute Grundlage und eine Handlungskonzept für die zukünftige Ausrichtung des Brandschutzes in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach habe.

Bürgermeister Marcus Heintel bedankt sich beim Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Jörg Teusch, bei der Wehrleitung und den Wehrführern sowie den gesamten Wehren für Ihre Arbeit zum Wohle der Menschen in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und bei Zustandekommen des nunmehr erstellten Konzeptes.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Feuerwehrbedarfsplan sowie die entsprechende Priorisierung für die Ergänzung und Neuerrichtung der Wehren der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorliegenden Form. Die Priorisierung der Maßnahmen ist Bestandteil des Beschlusses. Die erforderlichen Mittel für die Umsetzung sollen im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Verbandsgemeinde zur Verfügung gestellt werden.

Die konkrete Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Bedarfsplanes bedarf dabei eines gesonderten Beschlusses des Verbandsgemeinderates.

Abstimmungsergebnis:

Mit 29 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

4. Fahrzeugbeschaffungen

Aufgrund der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes und der Umstellung des Zuwendungsverfahrens durch das Land Rheinland-Pfalz wurden die notwendigen Fahrzeugbeschaffungen zurückgestellt. Im Rahmen der monatlichen Jour fixe mit der Wehrleitung, dem Bürgermeister und den Beigeordneten sowie aufgrund des vorliegenden beschlossenen Feuerwehrbedarfsplans soll nun mit den notwendigen Fahrzeugbeschaffungsmaßnahmen begonnen werden. Insbesondere, da die Lieferzeiten der „Großfahrzeuge“ aktuell grundsätzlich mindestens 2 Jahre, eher 3 Jahre, ab der Auftragsklärung betragen.

Für die „Großfahrzeuge“ ist dabei wieder die Zusammenarbeit mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH geplant. Das Leistungsspektrum der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH enthält die rechtlich und fachlich sichere Gestaltung der Leistungsbeschreibung (LB) sowie die Durchführung des Vergabeverfahrens, das mit einem Vergabevorschlag und Vergabevermerk endet. Die Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH führt überdies die Submission durch (inkl. Koordination der Bieterfragen) und erstellt die komplette Vergabeakte/Vergabedokumentation inkl. aller Vorlagen für etwaige Absageschreiben, Auftragsschreiben und die jeweiligen Beschlussvorlagen für die Vergabesitzungen usw. Für die nun auszuschreibenden und zu beschaffenden „Großfahrzeuge“ ergeben sich aufgrund der Kostentabelle der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH folgende Honorare als Pauschalpreis für jedes Fahrzeug:

Fahrzeug

Honorar/brutto

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)

8.806,00 €

Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF 4000)

8.806,00 €

Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10)

8.806,00 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,

ca. 4.581,50 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,

ca. 4.581,50 €

In dem o.g. Pauschalpreis ist jeweils ein Erstgespräch (max. 2,5 h) zur Abstimmung etc. enthalten. Sofern das Gespräch bei der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach stattfindet, sind die Fahrtkosten zu erstatten. Bei weiteren Besprechungsterminen (vor Ort),

Vergleichsvorführungen, Teilnahme an Bietergesprächen, Rohbauabnahmen, etc. würden ggf. noch Stundensätze für Dienstleistungen und Fahrzeiten sowie Fahrtkosten und Übernachtungskosten hinzukommen. Nach Mitteilung der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH ist das Erstgespräch regelmäßig auskömmlich, erforderliche weitere Anpassungen / Bearbeitungen lassen sich aus der Erfahrung heraus gut entweder per Mail oder telefonisch abstimmen.

Bei einer Beauftragung des Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH mit den beschriebenen Leistungen ist hierfür kein Ausschreibungs- und Vergabeverfahren erforderlich, da es sich um eine vergaberechtsfreie Inhouse-Vergabe handelt. Dies ergibt sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen und der Rechts- bzw. Organisationsstruktur der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH. Zusätzlich handelt es bei jeder Maßnahme um einen Direktauftrag ohne förmliches Vergabeverfahren aufgrund der Wertgrenze (10.000 €/netto).

Im Haushaltsplan wurden im bestimmtem Umfang Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Verwaltungsseitig wird derzeit der Umfang der notwendigen Haushaltsmittel geprüft.

Ggf. weitere erforderliche Mittel werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt.

Unter Bezugnahme auf die Beratungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses teilt Bürgermeister Heintel mit, dass der Umfang der Beteiligung des Landkreises am TLF 4000 bisher noch nicht feststeht.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung und dem Beschluss des Feuerwehrbedarfsplanes incl. Priorisierung mit der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz GmbH entsprechende Dienstleistungsverträge zur kompletten Durchführung des Vergabeverfahrens für die nachfolgend aufgeführten Fahrzeuge abzuschließen und die Vergabeverfahren durchzuführen:

Fahrzeug

Honorar/brutto

Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug 10 (HLF 10)

8.806,00 €

Tanklöschfahrzeug 4000 (TLF 4000)

8.806,00 €

Löschgruppenfahrzeug 10 (LF 10)

8.806,00 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,

ca. 4.581,50 €

Kleinlöschfahrzeug (KLF)

3,5 % des Nettoauftragspreises,

ca. 4.581,50 €

Ggf. weitere erforderliche Mittel werden im 1. Nachtragshaushaltsplan 2026 zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Beratung und Durchführung von Vergabeverfahren

Für Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren besteht aktuell ein Rahmenvertrag mit der Vergabeberatungsstelle Klaeser aus Montabaur. Der Vertrag läuft im April 2026 aus.

Vor dem Hintergrund anstehender größerer Baumaßnahmen, insbesondere aus den laufenden Bundes- u. Landesförderprogrammen, sowie der noch nicht eingerichteten Zentralen Vergabestelle in der Verbandsgemeindeverwaltung, sollen die Leistungen erneut ausgeschrieben werden. Die Ausschreibung eines entsprechenden Rahmenvertrages erfolgt in Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeindewerken. Das jeweilig anfallende Honorar für die Vergabeunterstützungsleistungen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Budgets über die entsprechende Baumaßnahme des Bauträgers verbucht.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

Die Unterstützungsleistungen bei der Qualitätssicherung in Leistungsverzeichnissen sowie der Durchführung von Vergabeverfahren sollen erneut ausgeschrieben werden. Verbandsgemeindeverwaltung und Verbandsgemeindewerke werden beauftragt das Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zu führen. Bürgermeister Heintel wird ermächtigt, im Benehmen mit den Beigeordneten, zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung, entsprechend der Vergabeempfehlung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Vergabe von Lieferungen und Leistungen;

Ergänzung und Neubeschaffung von Softwarelizenzen

Auf die bisherigen Beratungen wir verwiesen. Mit der dringend notwendigen Erneuerung der verwaltungsinternen Server-Landschaft ist in Teilen auch eine Nachlizenzierung von Prozessorkernen notwendig.

Ein entsprechendes Angebot wurde seitens der Fa. Softwareone auf der Grundlage des derzeitigen Bedarfes angefordert. Die Fa. Softwareone ist Vertragspartner für den sog. Rahmenvertrag des LDI Rheinland-Pfalz. Bei der Beauftragung mittels des Rahmenvertrages ist kein formelles Vergabeverfahren mehr notwendig, da ein solches bereits bei der Vergabe des Rahmenvertrages erfolgt ist.

Das Angebot ist bis zum 31.03.2026 bindend.

Das jetzige Angebot bezieht sich auf die bestehenden Lizenzen der Verbandsgemeindeverwaltung. Im Rahmen der Zusammenführung der der IT-Landschaft wird zusätzliche auch eine Nach- bzw. Neulizensierung bei den VG-Werken erforderlich. Hierzu eine gesonderte Beschlussfassung.

Haushaltsmittel stehen im Haushaltsplan 2026 unter Berücksichtigung von Mitteln aus dem Landesförderprogramm RZN zur Verfügung.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe zur Nachbeschaffung von Lizenzen entsprechend des vorliegenden Angebotes unter Inanspruchnahme des bestehenden Rahmenvertrages zum Angebotspreis von 45.562,20 €.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Wasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 2 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Der Vorsitzende, Ratsmitglied Edgar Koch verweist auf die Beratungen und Empfehlung in der jüngsten Sitzung des Werkausschusses.

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Wasserwerk zum 31.12.2024 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 38.645.368,67 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 59.645,33 € entstanden ist.

Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss des Wasserwerkes zum 31. Dezember 2024 fest.

Darüber hinaus beschließt der Verbandsgemeinderat den eingetretenen Jahresgewinn 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Außerdem beschließt der Verbandsgemeinderat, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2024 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 26 Ja-Stimmen 4 Befangenheit einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel, sowie die 1. Beigeordnete Elke Schnabel, 2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann, der 3. Beigeordnete und Ratsmitglied Wilhelm Müllers sowie Ratsmitglied Anja Bindges haben an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaals aufgehalten. Den Vorsitz führte das älteste anwesende Ratsmitglied Edgar Koch.

8. Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach, Betriebszweig Abwasserwerk

Auf die Beratungen unter Tagesordnungspunkt 3 der öffentlichen Sitzung wird Bezug genommen.

Der Jahresabschluss wurde in der Schlussbesprechung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ausführlich vorgestellt. Nach § 27 EigAnVO Rheinland-Pfalz vom 05. Oktober 1999 ist der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsaussichten und der Jahresbericht mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Verbandsgemeinderat vorzulegen.

Der Jahresabschluss ist nach den hierfür geltenden Vorschriften zu prüfen. Die Prüfung wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pütz, Mittler & Kollegen GmbH, Boppard-Buchholz, vorgenommen.

Der Vorsitzende, Ratsmitglied Edgar Koch verweist auf die Beratungen und Empfehlung in der jüngsten Sitzung des Werkausschusses.

Beschlussfassung:

Der Jahresabschluss des Betriebszweiges Abwasserwerk zum 31.12.2024 schließt in Aktiva und Passiva jeweils mit 51.653.244,15 € ab, wobei ein Jahresgewinn in Höhe von 433.533,46 € entstanden ist.

Der Verbandsgemeinderat stellt den Jahresabschluss des Abwasserwerkes zum 31. Dezember 2024 fest.

Darüber hinaus beschließt der Verbandsgemeinderat den eingetretenen Jahresgewinn 2024 auf neue Rechnung vorzutragen.

Außerdem beschließt der Verbandsgemeinderat, dem Bürgermeister, den Beigeordneten und der Werkleitung Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2024 ist gemäß § 27 Abs. 3 der EigAnVO vom 05.10.99 i. V. m. § 8 Abs. 2 DVO zu § 27 GemO an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Ort und Zeitpunkt der Auslegung sind öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 26 Ja-Stimmen 4 Befangenheit einstimmig angenommen

Bürgermeister Marcus Heintel, sowie die 1. Beigeordnete Elke Schnabel, 2. Beigeordnete und Ratsmitglied Dajana Hermann, der 3. Beigeordnete und Ratsmitglied Wilhelm Müllers sowie Ratsmitglied Anja Bindges haben an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehen Teil des Sitzungssaals aufgehalten. Den Vorsitz führte das älteste anwesende Ratsmitglied Edgar Koch.

9. Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Wohnbauflächen;

Billigung der aktualisierten Planunterlagen und Einleitung des Beteiligungsverfahrens (Offenlage)

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 02.10.2025 die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen zur Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans (Darstellung von Wohnbauflächen) beraten und beschlossen, diese im Rahmen der Abwägung entsprechend zu berücksichtigen.

Das beauftragte Planungsbüro BBP Stadtplanung, Kaiserslautern, hat die Abwägungsentscheidungen anschließend in die Planunterlagen eingearbeitet. Nach Aktualisierung der Unterlagen ergibt sich gegenüber der zurückgenommenen Wohnbaufläche ein Überschuss von 0,03 ha (300 m²), der weiterhin darstellbar ist.

Die nun vorliegenden, überarbeiteten Planunterlagen (Begründung, zeichnerischer Teil, Abwägungstabelle) bilden den Stand nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB ab.

Für die Fortführung des Verfahrens ist die Billigung der aktualisierten Unterlagen durch den Haupt- und Finanzausschuss sowie eine entsprechende Empfehlung an den Verbandsgemeinderat erforderlich. Der Verbandsgemeinderat soll anschließend die Einleitung der förmlichen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB beschließen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.

Die vom Planungsbüro BBP, Kaiserslautern, überarbeiteten und aktualisierten Unterlagen zur Sammel-Einzelfortschreibung des Flächennutzungsplans „Darstellung von Wohnbauflächen“ werden gebilligt.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, das förmliche Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach - Fortschreibung "Erneuerbare Energien"; hier: Teilfortschreibung "Windenergie" -

Hier: Vorstellung der aktualisierten Kartierung der potenziellen Eignungsflächen und Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat sich zuletzt in seinen Sitzungen am 28.09.2023, 19.09.2024 und 12.06.2025 mit der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplans (FNP) befasst.

1. Verfahrensstand bis 2024

  • Am 28.09.2023 beschloss der Verbandsgemeinderat die Abwägung der im frühzeitigen Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen.
  • Die vollständige Begründung einschließlich Umweltbericht lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor.
  • In der Sitzung am 19.09.2024 wurden die eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen eingearbeitet und die vollständige Begründung einschließlich Umweltbericht vorgelegt.
  • Der Verbandsgemeinderat beschloss die städtebauliche Begründung und den Umweltbericht sowie die Durchführung des förmlichen Beteiligungsverfahrens.
  • Vor Einleitung des förmlichen Beteiligungsverfahrens war ein Zielabweichungsverfahren bei der SGD Nord sowie die Einholung einer landesplanerischen Stellungnahme bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich erforderlich.

2. Ergebnis des Zielabweichungsverfahrens (Mitteilung vom 12.06.2025)

Die SGD Nord teilte mit, dass der Antrag auf Zielabweichung in der vorgelegten Form keine Aussicht auf Erfolg hat. Ursache war die Teilfläche C1 in der Gemarkung Flußbach:

  • Teilbereiche wurden 2023 vom LfU als Magergrünland kartiert (pauschal geschützte Biotope).
  • Weitere Teilbereiche liegen im regionalen Raumordnungsplan (1985) als „offenzuhaltendes Wiesental“.
  • Betroffen war eine Fläche von ca. 3 ha.

Der Verbandsgemeinderat beschloss daher am 12.06.2025, die Fläche C1 gemäß Vorschlag des Büros BGHPlan zu verkleinern und die Planunterlagen entsprechend anzupassen.

3. Aktualisierte Kartierung (Stand: 05.02.2026)

Für die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Verbandsgemeinderat liegt nun eine aktualisierte Karte der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung sowie der möglichen Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c Abs. 2 BauGB vor.

Herr Sautter (BGHPlan) stellt die aktualisierte Planung dem Gremium vor und erläutert folgende wesentliche Hinweise:

a) Grünlandkartierung des Landesamtes für Untersuchung Rheinland-Pfalz (LfU)

  • Gelb markierte Flächen = pauschal geschützte Grünlandflächen.
  • Empfehlung: Nur Flächen mit Erhaltungszustand A (rote Senkrechtschraffur) aus den Sondergebieten/Beschleunigungsgebieten herausnehmen.
  • Flächen mit Zustand B und C können in den Potenzialflächen verbleiben, jedoch mit Hinweis im Umweltbericht.

b) FFH- und Vogelschutzgebiete

  • Teilflächen innerhalb von FFH-/VSG-Gebieten dürfen nicht als Beschleunigungsgebiete dargestellt werden (§ 249c Abs. 2 BauGB).
  • Diese Flächen bleiben als herkömmliche Sondergebiete Windenergie im FNP enthalten (ca. 61 ha).
  • Pufferzonen:
    • 200 m Abstand zu FFH-Gebieten (Fledermaus-Zielarten).
    • 500 m Abstand zu VSG-Gebieten (vier windkraftsensible Vogelarten).

c) Kat.-II-Flächen (LfU - Fachbeitrag Artenschutz Windenergie)

  • Waldflächen mit hohem Habitatpotenzial für Fledermauskolonien (Bechstein-, Mopsfledermaus, Braunes Langohr).
  • Können nicht als Beschleunigungsgebiete dargestellt werden.
  • Bleiben jedoch als Sondergebiete Windenergie im FNP enthalten.

d) Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB

  • Alle übrigen, nicht durch Schutzkriterien ausgeschlossenen Flächen (blaue Flächenfüllung ohne Schraffur) können nach aktuellem Kenntnisstand als Beschleunigungsgebiete dargestellt werden.

4. Weiteres Vorgehen

Die aktualisierte Kartierung bildet die Grundlage für die weitere Bearbeitung der Teilfortschreibung „Windenergie“. Für die Fortführung des Verfahrens ist ein Beschluss erforderlich, dass auf Basis der vorliegenden Unterlagen weitergearbeitet wird.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

1.

Die aktualisierte Kartierung (Stand: 05.02.2026) der potenziellen Eignungsflächen für die Windenergienutzung sowie der möglichen Beschleunigungsgebiete gemäß § 249c BauGB wird zur Kenntnis genommen.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der vorliegenden Kartierung und der fachlichen Hinweise des Büros BGHPlan die weitere Bearbeitung der Teilfortschreibung „Windenergie“ des Flächennutzungsplans fortzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 21 Ja-Stimmen 9 Befangenheit einstimmig angenommen

Die Ratsmitglieder Desire Beth, Roland Bender, Frank Ewein, Mike Ewein, Heiko Jäckels, Christian Knappstein, Edgar Koch, Karl Josef Simon, Hans-Joachim Weinmann und die 1. Beigeordnete Elke Schnabel haben an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaals aufgehalten.

11. 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot von Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Auf die bisherigen Beratungen, zuletzt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2026, wird verwiesen.

Mit Wirkung vom 01.07.2020 wurde eine Beitragserhebung für das Angebot der betreuenden Grundschule in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach per Satzung geregelt. Vorher erfolgte eine Beitragserhebung mittels Vereinbarung mit den Eltern.

Die bisher bestehenden Beitragssätze haben seit Bestehen der neuen Verbandsgemeinde Traben-Trarbach Bestand. Hiermit wird ein bestimmter Anteil der Kosten von den Inanspruchnehmern der betreuenden Grundschule gedeckt. Der Anteil der ungedeckten Kosten die durch die Verbandsgemeinde im Rahmen der Allgemeinen Deckungsmittel (=VG-Umlage) gedeckt wurden, belief sich im Jahr 2025 auf rd. 200.000 €.

Im Hinblick auf die zwischenzeitlich eingetretenen Kostenentwicklungen (insbesondere im Personalkostenbereich) ist, wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erörtert, ab dem 01.09.2026 folgende Anpassung vorgesehen:

unter 5 Stunden

20,00 EUR (bisher 10,00 €)

von 5 bis unter 10 Stunden

40,00 EUR (bisher 20,00 €)

von 10 bis unter 15 Stunden

60.00 EUR (bisher 30,00 €)

ab 15 Stunden

80,00 EUR (bisher 40,00 €)

Gleichzeitig sollen die seit dem 01.09.2023 geltenden Beiträge für die Teilnahme am Mittagessen ebenfalls angepasst werden:

a) bei einem Mittagessen an 4 Tagen in der Woche

68,00 EUR (bisher 60,00 €)

b) bei einem Mittagessen an 5 Tagen in der Woche

85,00 EUR (bisher 75,00 €)

Ein entsprechender Satzungsentwurf war der Einladung zur heutigen Sitzung beigefügt.

Fachbereichsleiter Frank Koch weist darauf hin, dass mit der Anpassung der Beiträge der ungedeckte Anteil der Verbandsgemeinde für das Betreuungsangebot von rd. 180.000 € um 30.000 € auf rd. 150.000 € p.a gesenkt wird. Der Anteil der Verbandsgemeinde für das Mittagessen an Grundschulen sinkt von rd. 77.000 € um 20.000 € auf rd. 57.000 € p.a. Die Eigenanteile der Verbandsgemeinde von insgesamt rd. 207.000 € werden aus allgemeinen Mitteln, d.h. der VG-Umlage, die von den Ortsgemeinden und der Stadt aus allgemeinen Steuermitteln aufgebracht werden, getragen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für das Betreuungsangebot an Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12. Sicherstellung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ab dem 01.08.2026

Durch die Änderung des SGB VIII durch den Bundesgesetzgeber ein Rechtsanspruch für Grundschulkinder auf Ganztagsbetreuung geschaffen. Der Anspruch richtet sich gegen den örtlichen Träger Jugendhilfe, also im konkreten Fall gegen den Landkreis Bernkastel-Wittlich. Ab dem 01.08.2026 besteht der Anspruch jeweils für Kinder in der ersten Klasse.

Der Landkreis ist derzeit dabei, diesen Rechtsanspruch sicherzustellen. Dabei soll auch das bestehende System der Betreuung in den Grundschulen Berücksichtigung finden. Derzeit werden vom Landkreis verschiedene Modelle hinsichtlich der rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit geprüft. Hierbei geht auch u.a. um eine Kostenbeteiligung des Landkreises an bereits bestehenden Angeboten der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden.

Bürgermeister Marcus Heintel erläutert unter Hinweis auf die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss den Sachverhalt. Die Sicherstellung des Betreuungsangebot wechselt ab dem Sommer 2026 schuljahrgangsweise in die Zuständigkeit des Landkreises. Verwaltungsseitig geht man jedoch davon aus, dass das Angebot vor Ort grds. am sinnvollsten durch die Verbandsgemeinden sichergestellt werden kann. Unter Bezugnahme auf den vorangegangenen TOP. „Satzungsänderung für das Betreuungsangebot an Grundschulen“ wird das Angebot jedoch nur mit einem erheblichen Zuschussbedarf möglich sein, d.h. die Restfinanzierung erfolgt aus allgemeinen Deckungsmitteln (VG-Umlage).

Insofern war in einem ersten Vorschlag eine Kostenbeteiligung des Landkreises für die Aufgabenwahrnehmung durch die Verbandsgemeinde angezeigt. Im Hinblick auf den großen Fix-Kostenanteil der jeweiligen Betreuungsgruppe sollte der Anteil auf der Basis der Gruppenanzahl erfolgen, wobei eine rechnerische Gruppengröße bei einer kreisweiten Regelung festgelegt werden sollte. Die Beiträge für das Angebot sollten dabei kreisweit einheitlich festgelegt werden. Umfang und Inhalt der Betreuung sollten in eigener Zuständigkeit durch die Verbandsgemeinden festgelegt werden. Durch den Landkreis soll die Betreuung außerhalb der Schulzeiten sichergestellt werden.

In diesem Zusammenhang wird Bürgermeister Heintel beauftragt zu prüfen, ob seitens des Landkreises Konnexitätszahlungen des Bundes für diese Aufgabe zu erwarten sind.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, dass die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach grundsätzlich bereit ist, den gegenüber dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bestehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach während der Schulzeit, sicherzustellen. Grundlage für die Übernahme dieser Aufgabe soll dabei eine vertragliche Regelung - ggf. nach dem KomZG - sein. Die Verbandsgemeinde wird durch den Landkreis ermächtigt, die erforderlichen öffentlichen Abgaben festzusetzen und in eigener Verantwortung einzuziehen.

Weiterhin soll durch den Landkreis eine Kostenbeteiligung je Betreuungsgruppe an die Verbandsgemeinden gezahlt werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

13. Interkommunale Zusammenarbeit;

Absichtserklärung zur Beschaffung und Nutzung von mobilen Zufahrtssperren

Seitens der Stadt Wittlich, der Einheitsgemeinde Morbach und der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach ist im Rahmen des Förderprogrammes des Landes „Gemeinsam feiern in Rheinland-Pfalz“ die Beschaffung und Nutzung von mobilen Zufahrtssperren beabsichtigt.

Weitere Einzelheiten können dem mit der Einladung übersandten Entwurf der Absichtserklärung entnommen werden.

Final wird noch eine Zweckvereinbarung abzuschließen sein. Ein Entwurf für eine solche Vereinbarung wurde zwischenzeitlich durch die Stadt Wittlich erarbeitet, mit der Verwaltung abgestimmt und den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt. Seitens der Verwaltung wird, wenn überhaupt, nur marginaler Änderungs- oder Ergänzungsbedarf gesehen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Unterzeichnung der vorliegenden Absichtserklärung. Des Weiteren wird der Bürgermeister zur Unterzeichnung einer Vereinbarung über die interkommunale Zusammenarbeit auf der Grundlage des vorliegenden Entwurfes ermächtigt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14.1. Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN); Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen zur Umsetzung von Maßnahmen

Im Zusammenhang mit dem LGRZN liegt der Verbandsgemeinde die Bewilligung für insgesamt 15 Maßnahmen in eigener Trägerschaft vor. Während Maßnahmen wie die Modernisierung der IT-Infrastruktur bereits in Umsetzung sind, ist für weitere Maßnahmen über das weitere Vorgehen zu beraten.

Ein wesentliches Ziel im RZN-Programm war vonseiten der Verbandsgemeinde die Schaffung von Gewerbeflächen, um unter anderem möglichst wohnortnahe Arbeitsplätze schaffen zu können und die Entwicklung von Gewerbebetrieben vor Ort unterstützen zu können. Für die Anentwicklung von Gewerbeflächen in der Verbandsgemeinde wurden 175.000,00 € beantragt (bei 200.000 € geschätzte Gesamtkosten), um Konzepte, Planungen Gutachten, Untersuchungen und Machbarkeitsstudien durchzuführen. Da die Entwicklung von Gewerbegebieten eine Aufgabe der Kommunen ist, müsste in diesem Punkt ermittelt werden, welche Kommunen hier in ihrer Gemarkung die Optionen für eine entsprechende Entwicklung aufweisen und diese auch umsetzen möchten.

Die touristische Aufwertung des Mont Royals wird bei geplanten Gesamtkosten von 200.000,00 € durch einen Zuschuss von 149.051,44 € gefördert. Ziel muss dabei die Einrichtung von Besucher- und Erlebniszentren an überregional zu überregional bedeutsamen Kultur- und Naturerben sein. Eine hohe kulturhistorische Bedeutung des Mont Royals ergibt sich aus der überregional bedeutsamen Festungsruine. Die Maßnahme hat dabei zum Ziel, Konzeptionen zu erstellen, um den Mont Royal zu einem Erlebniszentrum zu entwickeln. Förderfähig sind Konzeptionen sowie Planungen zur Vorbereitung von Investitionen.

Die Erschließung von Gewerbegebieten nach Kapitel 3 ist in diesem Kontext ebenfalls betroffen.

Beschlussfassung:

Der Verbandgemeinderat beauftragt den Bürgermeister mit der Führung von Gesprächen mit den betreffenden Ortsgemeinden. Basierend auf den Ergebnissen der Beratungen mit den Ortsgemeinden und der Stadt soll in der nächsten Sitzung des Verbandsgemeinderates ein Beschluss über die Durchführung der benannten Maßnahmen gefasst werden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14.2. Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);

Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Wärmeversorgung in Grundschulen

Die Verbandsgemeinde hat im RZN Antrag die Konzeptionierung und Neuausrichtung der Wärmeversorgung der Grundschulstandorte beantragt. Die Förderfähigkeit ist hier nur gegeben, sofern es zu einer investiven Umrüstung einer entsprechenden Heizung an einem Standort kommt.

Die benannte Maßnahme wurde zunächst für die GS Standorte in Kröv, Reil und Enkirch beantragt. An den Standorten Alftal und Traben-Trarbach waren zum Zeitpunkt der Antragstellung noch offene Punkte aus dem Schulentwicklungskonzept entgegensprechend.

Zulässig als alternatives Heizsystem sind nach dem LGRZN nur Wärmepumpen. Anderweitige Heizsysteme entsprechen nicht den Fördervoraussetzungen.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme. Zunächst soll in einer Machbarkeitsstudie aufgezeigt werden, welche Varianten von Wärmepumpen an welchen Grundschulstandorten (Reil, Kröv oder Enkirch) den größten Kosten/Nutzen Effekt bewirken. Anschließend soll abhängig von den zur Verfügung stehenden Mitteln an mindestens einem Standort die Heizung umgerüstet werden.

Erforderliche Ausschreibungen sollen, basierend auf den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie, durch die Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter von Planungsleistungen bzw. Bauleistungen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14.3. Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);

Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Beschaffung von Fahrzeugen

Die Verbandsgemeinde plant im Rahmen des RZN-Förderprogrammes die Beschaffung von Elektrofahrzeugen. Ein Fahrzeug soll für den kommunalen Vollzugsdienst beschafft werden, zwei Fahrzeuge für den Hausmeisterpool der Verbandsgemeinde.

Das Budget für das Fahrzeug des KVD liegt bei 50.000 € bei einem RZN-Zuschuss von 43.000 €. Für die Fahrzeuge der Hausmeister ist ein Budget von 100.000 € bei einem Zuschuss von 92.680,48 €.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme. Erforderliche Ausschreibungen zur Beschaffung der E-Fahrzeuge sollen durch die Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt werden. Der Bürgermeister wird im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt, den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14.4. Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);

Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Erstellung von Netzanschlüssen für Erstanlaufstellen

Gegenstand einer Maßnahme der RZN-Förderung war die Errichtung von Notstromnetzanschlüssen für potentielle Erstanlaufstellen im Krisen-/Katastrophenfall. Entsprechend der Förderantrags und dem Zuwendungsbescheid sind die Standorte Gemeindezentrum Bausendorf, Lorettahalle Traben-Trarbach und die Gemeindehalle in Lötzbeuren zu beplanen.

Die Maßnahme erstreckt sich dabei auf die Planung und die bauliche Anpassung der Strominfrastruktur und des entsprechenden Notstromnetzanschluss.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung der Maßnahme. Erforderliche Ausschreibungen sollen durch die Verbandsgemeindeverwaltung durchgeführt werden. Der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten wird ermächtigt, den entsprechenden Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter von Planungsleistungen bzw. Bauleistungen zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14.5. Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);

Umsetzung von Maßnahmen aus dem LGRZN - Sanierung des Gebäudes am Freibad

Die Verbandsgemeinde erhält Zuschüsse aus dem RZN-Förderprogramm für die Sanierung des Gebäudes am Freibad in Kröv. Dieses Gebäude diente zeitweise als Wohnung für den Bademeister und zur allgemeinen Vermietung. Aufgrund von Schadstoffen in Bauteilen ist das Haus nicht mehr bewohnbar und steht seit geraumer Zeit leer. Der Zustand ist gegenwärtig sanierungsbedürftig.

Um dem Gebäude eine neue Nutzung zuzuführen, wurde die Sanierung im Rahmen des RZN-Förderprogramm beantragt und bewilligt. Dies betrifft den allgemeinen Zustand, den energetischen Zustand und den Umbau entsprechend den zukünftig geplanten Nutzungen. Hierzu wurde beantragt, das Gebäude zum einen als allgemeinen Archivstandort für die Verbandsgemeinde zu nutzen und das Erdgeschoss als Werkstatt und Lagerraum für die Hausmeister der Verbandsgemeinde einzurichten.

Die beschriebene Sanierung wurde im RZN-Förderprogramm auf mehrere Teilmaßnahmen aufgeteilt um die jeweiligen Ziffern der Positivliste zu bedienen. Insgesamt sind so 207.000,44 € an Zuschüssen bewilligt bei geschätzten Maßnahmenkosten von 282.500,00 €. Diese Schätzung wurde intern erstellt und bedarf einer externen Überprüfung.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt für die genannte Projekt zunächst eine Machbarkeitsstudie zur Ermittlung der Umsetzbarkeit und Kosten durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine entsprechende Leistung zu beauftragen. Hiermit soll dargestellt werden, mit welchen Kosten nach dem heutigen Stand zu rechnen ist.

Nach Vorliegen der Studie incl. Kostenermittlung erfolgt eine gesonderte Beratung und Entscheidung durch den VG-Rat.

Abstimmungsergebnis:

Mit 4 Ja-Stimmen 23 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt aufgrund der Nichtdurchführung der vorläufig beantragten Sanierung des Gebäudes am Freibad Kröv vorgesehen Mittel aus dem 2. Kapitel i.H.v. 147.000 € zur Umstellung der Wärmeversorgung an den Grundschulen zu verwenden. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Änderung bei der ADD zu beantragen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

14.6. Förderprogramm des Landes "Regional.Zukunft.Nachhaltig." (RZN);

- Umsetzung des Förderprogramms in der Verbandsgemeinde - 1. Änderungsantrag

Die Verbandsgemeinde erhält basierend auf dem Landesgesetz zur Ausführung des Regionalen Zukunftsprogramms „Regional.Zukunft.Nachhaltig“ Zuschüsse in Höhe von

2.799.289,21 €.

Die Mittel sind dabei nach dem Antrag der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach auf insgesamt auf 35 Maßnahmen verteilt, wobei 20 Maßnahmen in Trägerschaft der Ortsgemeinden und der Stadt liegen.

Die Ortsgemeinden und die Stadt beginnen gegenwärtig mit weiteren Vorplanungen bzw. streben eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahmen an. Entsprechend werden derzeit Beschlüsse gefasst, um eine zügige Abwicklung der beantragten Maßnahmen zu ermöglichen.

In diesem Kontext kommt es zu Sachverhalten welche eine Änderung des Förderantrags bedingen. Eine entsprechende Änderung von Maßnahmen ist bei der ADD zu beantragen. Auch für Maßnahmen der Verbandsgemeinde ergeben sich teils Zusammenhänge, welche eine Änderung der Förderung bedingt. Um das RZN-Programm gut umsetzen zu können bedarf es daher eines Beschlusses des Verbandsgemeinderates, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen.

Im Zusammenhang mit Änderungsanträgen ist es das Ziel durch eine Bündelung der Änderungen möglichst wenige Anträge stellen zu müssen. Daher soll nach Möglichkeit je eine Sammlung von zu ändernden Punkten erfolgen und in regelmäßigen Abständen eine entsprechende Änderung beim Fördermittelgeber (ADD) beantragt werden.

Zum aktuellen Zeitpunkt zeichnet sich bereits bei einigen Maßnahmenträgern der Bedarf einer Änderung der Maßnahme ab.

Für die Zuschüsse aus dem RZN-Förderprogramm ergeben sich gegenwärtig nachfolgende Punkte zur Änderung:

a)

Streichung der Maßnahme -Kapitel 2- Laufende Nummer 3- Umrüstung der LED-Beleuchtung in Turnhallen (beantrage Fördersumme - 17.000,00 €).

Für die geplante Maßnahme in der Turnhalle Bausendorf steht in Aussicht durch Sponsoring eine Umsetzung zu ermöglichen. Der beantragte Zuschuss soll Maßnahme Kapitel 2 - Laufende Nummer 4 - Prüfung und Umstellung der Wärmeversorgung der Grundschulen in der VG TT umgeschrieben werden. Die dort beantragte Fördersumme würde sich von 57.000 € auf 74.000 € erhöhen. Die Gesamtkosten im Projekt „Wärmeversorgung Grundschulen“ werden noch ansteigen - hier müsste sobald genauere Erkenntnisse vorliegen, ebenfalls eine Anpassung erfolgen.

b)

Die Stadt Traben-Trarbach plant derzeit den Erwerb eines gewerblich genutzten Grundstückes. Zu diesem Zweck soll ein entsprechender Antrag via RZN gestellt werden. Hierzu sind Zuweisungsmittel aus dem bisherigen RZN-Projekt der Stadt Traben-Trarbach umzuschreiben. Die Stadt bittet den Verbandsgemeinderat um Zustimmung zur genannten Änderung.

c)

Für den Grundstückserwerb sind die Finanzmittel der Stadt im RZN-Programm ggf. nicht ausreichend. Zur Unterstützung der Maßnahmenumsetzung gewährt die Verbandsgemeinde der Stadt einen Teil ihres Zuschusses aus dem Kapitel 1 - Laufende Nummer 15 - Erwerb von Grundstücken im Bereich von Gewerbegebieten/Brachflächen. Dies gilt vorbehaltlich, nur für den Fall, dass die Stadt Ihren gesamten RZN-Zuschuss in der Maßnahme verwendet.

d)

Die Ortsgemeinde Reil möchte eine zweite Maßnahme über RZN beantragen. Geplant ist die Errichtung eines Stromanschlusses für einen Veranstaltungsplatz. Hinsichtlich der ersten RZN-Maßnahme ist noch kein Beginn erfolgt, da hier noch eine weitere Bewilligung eines Fördermittelgebers aussteht. Eine finanzielle Auswirkung auf andere Projekte anderer Maßnahmenträger ist nicht zu erwarten.

Für die konkrete Festlegung der Zuweisungsbeträge an die Stadt zum Grundstückserwerb ist das Verkehrswertgutachten für das Grundstück erforderlich.

Der Verbandsgemeinderat beschließt zunächst einstimmig, die Abstimmung über das Antragsverfahren nach lfd. Nr. 1 vorzunehmen.

Anschließend soll zu den Änderungen zu den Buchstaben a), bis d) jeweils einzeln beraten und entscheiden werden. Dabei beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Beratung und Beschlussfassung zu Punkt c) aufgrund der Grundstücksrelevanz die Nichtöffentlichkeit gem. § 35 (1) GemO herzustellen.

Beschlussfassung:

1. Änderungen in den beantragten Projekten der Ortsgemeinden und der Stadt welche sich nur auf die Maßnahme des jeweiligen Maßnahmenträgers beziehen und keine finanziellen Auswirkungen auf die Zuschüsse von anderen Maßnahmenträgern haben, können ohne Zustimmung des Verbandsgemeinderates beantragt werden. Für einen entsprechenden Änderungsantrag bedarf es der Mitteilung zu den gewünschten Änderungen durch die Ortsgemeinde. Der Bürgermeister hat den Änderungsantrag im Benehmen mit den Beigeordneten zu stellen.

Sollten sich im Umsetzungsprozess Änderungen für Maßnahmen der Verbandsgemeinde als erforderlich ergeben, kann der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten über die entsprechenden Änderungen entscheiden und einen entsprechenden Änderungsantrag stellen.

Änderungen, welche Auswirkungen auf die Finanzierung von Maßnahmen der Verbandsgemeinde haben oder die Ausführung nach derzeitigem Stand noch in „Konvoimaßnahmen“ gebündelt ist, bedürfen der Zustimmung des Verbandsgemeinderates (beispielhaft gilt dabei die Übertragung einer Maßnahmenträgerschaft oder die Streichung von Maßnahmen).

Die im Sachverhalt dargestellten Maßnahmen der Buchstaben a) bis d) sollen entsprechend der nachfolgenden Beschlussfassung über die Einzelmaßnahmen, mit einem Änderungsantrag beim Fördermittelgeber beantragt werden. Der Bürgermeister und die Verbandsgemeindeverwaltung werden mit der entsprechenden Bearbeitung und Beantragung beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

a) LED-Beleuchtung in Grundschulen

Auf die Beschlussvorlage und die bisherigen Beratungen wird verwiesen.

Beschlussfassung:

a) Streichung der Maßnahme -Kapitel 2- Laufende Nummer 3- Umrüstung der LED-Beleuchtung in Turnhallen (beantrage Fördersumme - 17.000,00 €).

Für die geplante Maßnahme in der Turnhalle Bausendorf steht in Aussicht durch Sponsoring eine Umsetzung zu ermöglichen. Der beantragte Zuschuss soll Maßnahme Kapitel 2 - Laufende Nummer 4 - Prüfung und Umstellung der Wärmeversorgung der Grundschulen in der VG TT umgeschrieben werden. Die dort beantragte Fördersumme würde sich von 57.000 € auf 74.000 € erhöhen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

b) Umwidmung der städt. Mittel für den Erwerb eines ehemals gewerblich genutzten Grundstückes

Auf die Beschlussvorlage und die bisherigen Beratungen wird verwiesen.

Beschlussfassung:

b) Die Stadt Traben-Trarbach plant derzeit den Erwerb eines gewerblich genutzten Grundstückes. Zu diesem Zweck soll ein entsprechender Antrag via RZN gestellt werden. Hierzu sind Zuweisungsmittel aus dem bisherigen RZN-Projekt der Stadt Traben-Trarbach umzuschreiben. Die Stadt bittet den Verbandsgemeinderat um Zustimmung zur genannten Änderung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

c) Übertragung von RZN-Mittel für den Grundstückserwerb eines ehemals gewerblich genutzten Grundstückes in der Stadt Traben-Trarbach

Auf die Beschlussvorlage und die bisherigen Beratungen wird verwiesen.

Beschlussfassung:

c) Der Verbandsgemeinderat stimmt einer anteiligen Übertragung von RZN-Mittel aus dem Kapitel 1. Nr. 15/ Erwerb von Grundstücken im Bereich von Gewerbegebieten/Brachflächen In Höhe des Unterschiedsbetrages der zuwendungsfähigen Kosten des Grundstückes in Höhe von höchstens 200.000 € zu.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen

d) Errichtung eines Stromanschluss für einen Veranstaltungsplatz in der Ortsgemeinde Reil

Auf die Beschlussvorlage und die bisherigen Beratungen wird verwiesen.

Beschlussfassung:

d) Die Ortsgemeinde Reil möchte eine zweite Maßnahme über RZN beantragen. Geplant ist die Errichtung eines Stromanschlusses für einen Veranstaltungsplatz. Hinsichtlich der ersten RZN-Maßnahme ist noch kein Beginn erfolgt, da hier noch eine weitere Bewilligung eines Fördermittelgebers aussteht. Eine finanzielle Auswirkung auf andere Projekte anderer Maßnahmenträger ist nicht zu erwarten.

Abstimmungsergebnis:

Mit 30 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

15. Unterrichtung gem. § 119 (3) LBG über die

Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters

Gemäß § 119 Abs. 3 LBG unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Die Ausführungen sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaften zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.

Die vorgesehene Unterrichtung des Verbandsgemeinderates erfolgt seitens Bürgermeister Heintel mittels der vorliegenden Übersicht.

Der Verbandsgemeinderat nimmt die Übersicht über die Nebentätigkeiten und Ehrenämter von Bürgermeister Heintel zur Kenntnis.

16. Mitteilungen und Anfragen

16.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan 2026

Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2026 mit.

16.2. Informationen zum weiteren Vorgehen der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

Im vergangenen Jahr haben sich alle Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Stadt Traben-Trarbach sowie die Verbandsgemeinde selbst der Initiative "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf“ angeschlossen.

Mit E-Mail vom 02.02.2026 sind weitere Informationen zum Sachstand der Initiative eingegangen. Diese werden den Ratsmitgliedern mit der Mitteilungsvorlage digital zur Verfügung gestellt.

Am 10. November 2025 fand ein Auftaktgespräch statt, bei welchem die Landesregierung nach Angaben der Initiative Bereitschaft signalisierte, zentrale Probleme anzuhören und erste Schritte einer Umsetzung zu prüfen.

Am Dienstag, den 03. Februar 2026 fand ein Folgegespräch mit Herrn Ministerpräsident Alexander Schweitzer und Herrn Staatsminister Michael Ebling in der Mainzer Staatskanzlei statt. Eine erste Pressemeldung zu diesem Gespräch wird ebenfalls digital zur Verfügung gestellt.

Die Verbandsgemeindeverwaltung wird die Ratsmitglieder über den weiteren Verlauf informieren.

16.3. Schaffung von weiteren Klassenräumen an der Grundschule Traben-Trarbach;

hier: Information über Sachstand

Es wird auf die letzte Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 11.12.2025 verwiesen.

In der Zwischenzeit hat sich für die Unterbringung der Kindergartenkinder der Kita Schatzinsel eine andere Lösung ergeben, sodass voraussichtlich auf die Errichtung der Container für die Stadt verzichtet werden kann.

Da die überarbeitete Schulentwicklungsplanung voraussichtlich erst im zweiten Quartal 2026 zur Verfügung stehen wird, wurde auf der Basis der bereits geborenen Kinder eine eigene Prognose der voraussichtlichen Klassenzahlen vorgenommen, welche mit der Einladung zur heutigen Sitzung übersandt wurde.

Ohne die Berücksichtigung von Zu- und Wegzügen und sonstigen Einflüssen wäre demnach davon auszugehen, dass erst im Schuljahr 2028/2029 eine zusätzliche Klasse hinzukommen würde. Abgesehen von der engen Situation im Bereich der Mittagsverpflegung könnte daher vor der Entscheidung über weitere Maßnahmen die Vorlage der überarbeiteten Schulentwicklungsplanung abgewartet werden.

Die weiteren Planungen werden daher gestoppt, bis die Schulentwicklungsplanung vorliegt.

16.4. Sportstättensituation in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Auf Nachfrage gibt Bürgermeister Marcus Heintel bekannt, dass im Hinblick auf die Entwicklung der Sportstätten in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der kommenden Woche ein Gesprächstermin mit Vertretern des Instituts für Sportstättenentwicklung stattfinden soll.

16.5. Einrichtung eines Halteverbotes in der Ortsgemeinde Bengel

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Karl-Josef Simon fragt nach einem seinerseitigen Antrag auf Einrichtung eines Halteverbotes an der B 49 in Bengel an und bemängelt u.a. die aus seiner Sicht lange Bearbeitungszeit. Die stv. Fachbereichsleiterin Miriam Krämer sagt unter Hinweis auf das hierfür notwendige Abstimmungsverfahren mit Kreisverwaltung und Landesbetrieb Mobilität sowie die derzeitige hohe Arbeitsdichte eine zeitnahe Entscheidung zu.

16.6. Finale Verwendung der "Kipki"-Fördermitteln

VG-Entwickler Malte Ortner informiert den Verbandsgemeinderat über die finale Verwendung der sog. „Kipki“-Fördermittel. Die Mittel (502.000 €) werden bei folgenden Maßnahmen und voraussichtlichen Kosten wie folgt verwendet:

Heizung und Belüftung an der Schulturnhalle Kinderbeuern

350.000 €

Stromspeicher an der Grundschule Traben-Trarbach

40.000 €

Umstellung der Beleuchtung an der Grundschule Enkirch

130.000 €

Umstellung der Beleuchtung an den Verwaltungsstandorten

10.000 €

Außenbecken Schwimmbecken

40.000 €