Der Forstzweckverband Enkirch-Irmenach hat am 06.11.2019 auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl.S.153), in der z.Zt. gültigen Fassung, folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden für 2020:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 436.270,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 436.270,00 €
der Jahresüberschuss auf — 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 359.210,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 356.970,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 2.240,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 25.700,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — -25.700,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 25.700,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.240,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — 23.460,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 384.910,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 384.910,00 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands im
Haushaltsjahr auf — 0,00 €
Festgesetzt werden für 2021:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 346.280,00 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 346.280,00 €
der Jahresüberschuss auf — 0,00 €
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf — 335.710,00 €
die ordentlichen Auszahlungen auf — 333.470,00 €
der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 2.240,00 €
die außerordentlichen Einzahlungen auf — 0,00 €
die außerordentlichen Auszahlungen auf — 0,00 €
der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf — 0,00 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf — 0,00 €
die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0,00 €
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 2.240,00 €
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf — -2.240,00 €
der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf — 335.710,00 €
der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf — 335.710,00 €
die Veränderung des Finanzmittelbestands im
Haushaltsjahr auf — 0,00 €
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird für 2020 und 2021
zinslose Kredite festgesetz auf — 0,00 €
verzinste Kredite festgesetzt auf — 25.700,00 €
zusammen auf — 25.700,00 €
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden für die Jahre 2020 und 2021 nicht veranschlagt.
§ 4
Zweckverbandsumlage
Die Umlage des „Forstzweckverbandes Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2020 wird von den Verbandsmitgliedern (s. Seite VIII) aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Verbandsmitglieder Umlage
Ortsgemeinde Burg (Mosel) — 3.010,00 €
Ortsgemeinde Enkirch — 22.040,00 €
Ortsgemeinde Irmenach — 46.530,00 €
Ortsgemeinde Lötzbeuren — 31.130,00 €
Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet) — 0,00 €
Gesamt — 102.710,00 €
Die Umlage des „Forstzweckverbandes Irmenach“ für das Haushaltsjahr 2021 wird von den Verbandsmitgliedern (s. Seite IX) aufgebracht. Es entfallen auf die Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Verbandsmitglieder Umlage
Ortsgemeinde Burg (Mosel) — 3.110,00 €
Ortsgemeinde Enkirch — 22.710,00 €
Ortsgemeinde Irmenach — 30.320,00 €
Ortsgemeinde Lötzbeuren — 20.270,00 €
Ortsgemeinde Starkenburg (wird nach Aufwand abgerechnet — ) 0,00 €
Gesamt — 76.410,00 €
§ 5
Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 1.000,00 € sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.
§ 6
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 betrug 0 €. Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 beträgt -5.795 €, zum 31.12.2020 voraussichtlich 0 € und zum 31.12.2021 voraussichtlich 0 €.
Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat mit Schreiben vom 04.12.2019 Az.: 10.901-11 mitgeteilt, dass durch Verstöße gegen das Haushaltsausgleichsgebot (§93 Abs. 4 GemO, § 18 GemHVO) sowie das Überschuldungsverbot (§ 93 ABs. 6 GemO) rechtliche Bedenken gegen die vom Forstzweckverband Enkirch-Irmenach beschlossene Doppel-Haushaltssatzung geltend gemacht werden.
Der Haushaltsplan liegt gem. § 97 Abs. 2 Gem0 zur Einsichtnahme von Montag, den 13.01.2020 bis einschließlich Dienstag, den 21.01.2020
während den Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, 56841 Traben-Trarbach, Am Markt 3, Zimmer 18-21, öffentlich aus.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, daß Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, |
oder
2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Kreisverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist, jedermann diese Verletzung geltend machen.
Die vorgenannte Satzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.