Aufgrund der Preisangabenverordnung (PAngV) in der Fassung vom 12.11.2021 (BGBl. I, Seite 4921) müssen für alle einmaligen und laufenden Entgelte, die der Mehrwertsteuerberechnung unterliegen, die Bruttopreise veröffentlicht werden.
In Vollzug dieser Vorgabe werden die Bruttoentgelte der Wasserversorgung, die von dieser Verordnung betroffen sind, für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt veröffentlicht:
Einmalige Beiträge: Nettopreis Mehrwertsteuer Bruttopreis
Je Quadratmeter Grundstücksfläche
mit Zuschlägen für die Anzahl der
Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.) 3,99 € 7 % 0,2793 € 4,2693 €
Laufende Entgelte und Beiträge:
Wasserverbrauchsgebühr je m³ 2,10 € 7 % 0,1470 € 2,2470 €
Wiederkehrender Beitrag Wasser
Je Quadratmeter Grundstücksfläche
mit Zuschlägen für die Anzahl der
Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.) 0,18 € 7 % 0,0126 € 0,1926 €
Durch diese Veröffentlichung wird lediglich dem gesetzlichen Erfordernis Rechnung getragen, ohne dass eine Veränderung der Beitragshöhen hierdurch eintritt, denn die gesetzliche Mehrwertsteuer war auch bisher den Nettobeträgen hinzuzurechnen.