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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 2/2023
Amtlicher Teil
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Verbandsgemeindewerke Traben-Trarbach

Wasserwerk informiert zur Wasserhärte

Das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) vom 29. April 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 17, Seite 601) verpflichtet die Wasserversorgungsunternehmen, dem Verbraucher mindestens einmal jährlich den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers bekanntzugeben. Das Gesetz sieht die Härtebereiche „weich“, „mittel“ und „hart“ vor.

Das Trinkwasser, das von den Verbandsgemeindewerken Traben-Trarbach, Betriebszweig: Wasserwerk in die einzelnen Gemeinden geliefert wird, ist in folgende Härtebereiche einzustufen:

Kröv, den 06. Januar 2023
Burch, Werkleiter