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Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 2/2024
Amtlicher Teil
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Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach vom 07.12.2023

Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Traben-Trarbach waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 29.11.2023 auf den 07.12.2023, 17:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung sowie die Tagesordnung waren am 01.12.2023 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Ende der Sitzung: 19:20 Uhr

Anwesend:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Dagmar Barzen

Ratsmitglied Frank Ewein

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Hans-Peter Heck

Ratsmitglied Gerd Huesgen

Ortsvorsteherin und Ratsmitglied Beatrix Kimnach

Ratsmitglied Martin Kirst

Ratsmitglied Rüdiger Nilles

Ratsmitglied Dirk Reichert

2. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Hans-Joachim Weinmann

Ortsbürgermeister und Ratsmitglied Roland Bender

1. Ortsbeigeordnete und Ratsmitglied Desire Beth

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Gerald Caspari

Ratsmitglied Walter Klink

Ratsmitglied Klaus Dieter Müllen

Ratsmitglied Hans Theodor Schenk

Ortsbürgermeisterin und Ratsmitglied Elke Schnabel

Ratsmitglied Kai Uwe Schühlein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Karl Josef Simon

Ratsmitglied Bernd Fröhlich

Ratsmitglied Bernd Ketter

Ratsmitglied Gerhard Lettl

Ratsmitglied Dajana Hermann

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Außerdem anwesend:

1. Beigeordneter Eugen Klein

2. Beigeordnete Anja Bindges, ab TOP. 4 ÖS (17.40 Uhr)

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

Schriftführer Fachbereichsleiter Frank Koch

Fachbereichsleiter Frank Thullen

Fachbereichsleiter Sascha Kamphoff

Werkleiter Jens Burch

VG-Entwickler Malte Ortner

Ortsbürgermeister Günther Thörnich

Entschuldigt:

3. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Rainer Trossen

Ratsmitglied Günter Föllenz

1. Stadtbeigeordneter und Ratsmitglied Erwin Haussmann

Ratsmitglied Rolf Pohl

Ratsmitglied Hannelore Reuter-George

Ratsmitglied Dr. Sören Risse

Ratsmitglied Anne Schabinger

Ratsmitglied Harald Steffens

Ratsmitglied Jonas Müllen

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Verbandsgemeinderat Traben-Trarbach war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung beschließt der Verbandsgemeinderat einstimmig, die Tagesordnung um den Punkt 9.2 „Freibad "Kröver Reich"; Anschaffung eines Kassenautomaten, Auftragsvergabe“ zu erweitern. Der bisherige TOP. 9 wird TOP. 9.1 Gleichzeitig wird die Dringlichkeit gem. § 34 (7) GemO festgestellt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

3.

V. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

4.

Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

5.

Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation - KIPKI

6.

Kommunale Wärmeplanung

7.

Beratung und Beschlussfassung über die Neuordnung der Fischereigenossenschaften Großbach und Kautenbach in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

8.

Einrichtung kommunales Funknetz;

hier: Beschaffung der Hardware

9.1

Moseltherme Traben-Trarbach;

1) Energetische Sanierung, hier: weitere Vergaben von Arbeiten und Aufträgen

2) Erneuerung Parkplatzbeleuchtung

9.2

Freibad "Kröver Reich"

Anschaffung eines Kassenautomaten, Auftragsvergabe

10.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2022 und Erteilung der Entlastung

11.1

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024Wasserversorgung

11.2

Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024

Abwasserbeseitigung

12.1

Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

12.2

Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

13.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 incl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan

14.

Mitteilungen und Anfragen

14.1

Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan 2023

14.2

Kommunal- und Europawahl 2024

14.3

Mobilitätsentwicklungskonzept 2035

14.4

Untersuchung der Verwaltungsstandorte;

Weiteres Vorgehen

14.5

Übernahme Hochbehälter Kröver Berg

Öffentliche Sitzung

Vor Eintritt in die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung gedenkt der Verbandsgemeinderat durch eine Schweigeminute den kürzlich verstorbenen Prof. Dr. Erwin Schaaf aus Kinderbeuern und Wehrführer Thorsten Bieser aus Bengel.

Im Anschluss hieran begrüßt Ortsbürgermeister Hans-Peter Heck den Verbandsgemeinderat ganz herzlich und stellt die kurz die Ortsgemeinde Bausendorf vor.

1. Einwohnerfragestunde

In der Einwohnerfragestunde wurden keine Anfragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates

Gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderates vom 28.09.2023 werden keine Einwendungen erhoben.

3. V. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

In der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sind u.a. Regelungen zu Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich Tätigkeiten insbesondere im Bereich des Brandschutzes, Zivil- und Katastrophenschutzes getroffen. Durch weitere Funktionen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehren und zur Stärkung des Ehrenamtes ist eine Anpassung der Hauptsatzung erforderlich.

Der Entwurf der V. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurde vorgelegt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die V. Satzungsänderung der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Erlass einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Auf die bisherigen Beratungen, zuletzt in der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.09.2023 wird verwiesen.

Mit der Einladung zur heutigen Sitzung wurde der Entwurf einer Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach vorgelegt.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Beitragskalkulation incl. der dazugehörenden Kalkulationsgrundlagen ausführlich vorgestellt und beraten. Die entsprechenden Unterlagen wurden mit der Einladung zur heutigen Sitzung im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung gestellt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung eines Gästebeitrages in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach in der vorgelegten Form.

Der Gästebeitrag wird pro beitragspflichtige Person und Übernachtung gem. § 5 (2) der Satzung wie folgt festgesetzt:

Saison 1

(vom 01.04 bis 31.10.)

Saison 2

(vom 01.11. bis 31.03.)

ab Vollendung des

16. Lebensjahres

0,50 €

0,90 €

Für Personen, die ihre zweite oder weitere Wohnung innehaben wird der jährliche pauschale Gästebeitrag gem. § 5 (3) der Satzung auf 9,00 € pro Jahr festgesetzt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation - KIPKI

Es wird verwiesen auf die die Beratungen des Verbandsgemeinderates am 15.03.2023.

Durch das Gesetz KIPKI besteht für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach die Möglichkeit Fördermittel in einer Höhe von bis max. 502.687,08 € für Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel in Anspruch zu nehmen. Die Mittel sind bis zum 30.06.2026 zu verwenden. Bis zum 31.12.2026 ist ein entsprechender Verwendungsnachweis zu erbringen.

Auf Grundlage der sog. Positivliste (KIPKI Gesetz Anhang 1) wurden folgende Maßnahmen definiert und aktuell mit der Energieagentur RLP und dem Fördermittelgeber hinsichtlich der Förderfähigkeit und bestehenden Auflagen abgestimmt.

-

Umstellung der Leuchtmittel auf LED-Leuchtmittel in den Standorten der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach

-

Erneuerung der Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung in der Turnhalle Grundschule Kinderbeuern

-

Umstellung/Anpassung der Beleuchtung in Grundschulen der Verbandsgemeinde (Wechsel auf LED, ggf. Wechsel der Lampenkörper, Anpassung der Leuchtenanzahl)

-

Stromspeicher zur Steigerung des Eigenverbrauchs an der Grundschule Traben-Trarbach (Photovoltaik-Anlage besteht bereits)

-

Photovoltaikanlagen und Stromspeicher für die Grundschulen Kinderbeuern und Enkirch zur anteiligen Deckung des Eigenverbrauchs.

-

Installation eines Systems zur Abdeckung des Außenbecken der Moseltherme zur Reduzierung des Wärmeverlustes außerhalb der Betriebszeiten

Die Kosten sollen vollständig durch die Förderung gedeckt werden, ggf. kann es jedoch zu einer Überschreitung der zustehenden Fördermittel kommen. Aktuell stehen noch Kostenschätzungen aus.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Aufnahme der genannten Maßnahmen in die KIPKI Förderung zu. Die Verwaltung wird damit beauftragt die Antragsstellung vorzubereiten. Der Bürgermeister wird ermächtigt die entsprechend erforderlichen Unterlagen zu unterzeichnen und einzureichen. Sollten sich im Antragverfahren und in der Beratung mit dem Fördermittelgeber oder der Energieagentur RLP Maßnahmen als nicht durchführbar erweisen, wird der Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten ermächtigt diese Maßnahmen zu ersetzen. Etwaige Mehrkosten werden durch die Verbandsgemeinde übernommen und sind im Haushaltsplan enthalten oder werden über entsprechende Nachtragspläne abgebildet.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Kommunale Wärmeplanung

Durch das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung werden Kommunen verpflichtet, eine Wärmeplanung zu erstellen. Nach Verabschiedung auf Bundesebene sollen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 Wärmepläne erstellen. Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern werden bis zum 30.06.2028 entsprechend verpflichtet. Für Kommunen unter 10.000 Einwohnern können die Länder vereinfachte Verfahren ermöglichen. Des Weiteren ist vorgesehen, dass mehrere Gemeinden eine gemeinsame Planung vorlegen können. In Rheinland-Pfalz wird das Land noch ein entsprechendes Gesetz verabschieden müssen. Nach aktuellen Informationen ist hier vorgesehen, die Verbandsgemeinden mit der Aufgabe zu betrauen, Wärmepläne zu erstellen.

Die Kommunalrichtlinie (Bundesförderung) fördert die Erstellung entsprechender Pläne mit bis zu 60 % und mit 90 %, sofern die Antragstellung bis zum 31.12.2023 erfolgt. Für finanzschwache Kommunen ist eine Förderung von 100 % möglich. Aktuell werden für entsprechende Pläne noch Richtpreisangebote bei potentiellen Dienstleistern angefragt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Beantragung einer Förderung zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Der Bürgermeister wird zur Unterzeichnung der entsprechenden Dokumente ermächtigt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

7. Beratung und Beschlussfassung über die Neuordnung der Fischereigenossenschaften Großbach und Kautenbach in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach

Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat im Rahmen der Gemeindeprüfung unter anderem auch die bestehenden Fischereigenossenschaften in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach überprüft.

In der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach gibt es folgende Fischereigenossenschaften:

1.

Fischereigenossenschaft Alf

Gewässer Alfbach

2.

Fischereigenossenschaft Ueß

Gewässer Ueßbach

3.

Fischereigenossenschaft Großbach

Gewässer: Großbach, Ahringsbach, Waschbach (Steierbach) und Lommersbach

4.

Fischereigenossenschaft Kautenbach

Gewässer: Kautenbach, Schottbach, Trarbacher Bach, Wolfer Mühlenbach

Im Rahmen der überörtlichen Prüfung der Fischereigenossenschaften wurde darauf hingewiesen, dass die Mosel ein Eigenfischereibezirk ist und dementsprechend die derzeit vorhandenen Fischereibezirke zu einem Fischereibezirk zusammengefasst werden könnten.

Um sinnvolle und wirtschaftlich zukunftsfähige Einheiten von Fischereibezirken zu bilden, fanden mehrere Abstimmungsgespräche mit der benachbarten Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues sowie Vertretern der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich und der SGD Nord statt.

Für die Verbandsgemeinde Traben-Trarbach wurden folgende Lösungen besprochen:

Die Fischereigenossenschaften Großbach und Kautenbach werden zu einer Fischereigenossenschaft Traben-Trarbach zusammengelegt, welche alle Moselzuflüsse linksseitig der Mosel in der VG Traben-Trarbach beinhaltet.

Für die bestehenden Fischereigenossenschaften Alf und Ueß ändert sich nichts.

Der größte Flächenanteil des Gewässersystems Kautenbach befindet sich augenscheinlich in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach und nicht in der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues. Das gesamte Gewässersystem Kautenbach wird demnach dem gemeinschaftlichen Fischereibezirk der VG Traben-Trarbach zugeordnet.

Beschlussfassung:

In dem Gebiet der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach werden alle Moselzuflüsse rechtsseitig der Mosel (Wolfer Mühlenbach, Kautenbach, Ahringsbach, Großbach und Quellbäche im Einzugsgebiet von 5 km²) die ihr gemäß § 27 (1) LFischG zuzuordnen sind, zu dem gemeinschaftlichen Fischereibezirk Traben-Trarbach zusammengefasst.

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Verbandsgemeinderates Bernkastel-Kues zu den vorgeschlagenen Neuordnungen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Einrichtung kommunales Funknetz;

hier: Beschaffung der Hardware

Aufgrund der allgemeinen Gefahrenlage und zur ausfallsicheren Kommunikation wurde durch mehrere Kommunen im Kreis Bernkastel-Wittlich (EG Morbach, VG Bernkastel-Kues, Stadt Wittlich) mit der Einrichtung eines kommunalen Funknetzes begonnen. Die übrigen Kommunen im Kreis haben sich noch nicht entschieden. Neben der Ausfallsicherheit bietet dieses kommunale Funknetz die Möglichkeit, kommunenübergreifend zu kommunizieren und dieses Funknetz auch im Tagesbetrieb zu verwenden.

Nach mehreren Gesprächen und Funkausleuchtungstests liegen die entsprechenden Preise für die notwendigen Komponenten (Basisstation, Handsprechfunkgeräte, Feststation) vor. Die Firma Kalina Funktechnik GmbH, Niederwörresbach, baut das Funknetz bei den o.g. Kommunen auf.

Nach einem vorliegenden Angebot dieser Firma liegen die Beschaffungs- und Einrichtungskosten der Funktechnik bei 24.563,50 €/brutto. Hinzu kommen die Kosten für die bauseitige Vorbereitung des Repeaterstandorts (Stromanschluss, Erdung, LTE-Router) und die laufenden Kosten der notwendigen Internetverbindung.

Für die Maßnahme wurden im Haushaltsplan 2023 Mittel in Höhe von 10.000,00 € eingestellt.

Die restlichen Mittel in Höhe von 14.563,50 € sind zunächst überplanmäßig bereit zu stellen und sind im Entwurf des Haushaltsplanes 2024 berücksichtigt.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Auftragsvergabe an die Firma Kalina Funktechnik GmbH in Höhe von 24.563,50 €/brutto. Die weiteren Auszahlungen in Höhe von 14.563,50 € werden zunächst überplanmäßig bewilligt und im Haushaltsplan 2024 zur Verfügung gestellt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Aufträge zur bauseitigen Vorbereitung und der Einrichtung der Internetverbindung zu erteilen. Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9.1. Moseltherme Traben-Trarbach;

1) Energetische Sanierung, hier: weitere Vergaben von Arbeiten und Aufträgen

2) Erneuerung Parkplatzbeleuchtung

1)

Im Rahmen der bereits vergebenen Arbeiten sind weitere Zusatzarbeiten erforderlich geworden, die in Form von mehreren Nachträgen, wie folgt angeboten und durch das mit der Bauleitung beauftragte Büro IBK Koch, Pünderich, wie folgt geprüft wurden:

a) Stromanschluss für Wärmepumpen; Nachtragsangebot der Fa. Arens, Niederfell: geprüfter Angebotspreis = 5.475,80 €/netto

b) Erneuerung von Lüftungsklappen; Nachtragsangebot der Fa. Dohr, Zell: geprüfter Angebotspreis = 42.520,00 €/netto

c) Änderung der Wärmetauscher; Nachtragsangebot der Fa. Dohr, Zell: geprüfter Angebotspreis = 10.565,00 €/netto

2)

Für die in der Grundreinigung (3.,4. und 5. KW/24) geplante Erneuerung der Parkplatzbeleuchtung sind im Vorfeld verschiedene Materialien zu beschaffen.

Es wurden zwei Angebote angefordert: Nach Auswertung beider Angebote ergibt sich folgender Preisspiegel:

1. Fa. Konrath, Zell,

=

9.298,72 €/netto

2.

=

10.208,34 €/netto

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt

1.) a)

Die erforderlichen Arbeiten für den Stromanschluss der Wärmepumpen an die Fa. Arens, Niederfell, zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 5.475,80 €/netto,

1.) b)

die erforderlichen Arbeiten zur Erneuerung der Lüftungsklappen an die Fa. Dohr, Zell, zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 42.520,00 €/netto

1.) c)

die erforderlichen Arbeiten zur Änderung der Wärmetauscher an die Fa. Dohr, Zell, zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 10.565,00 €/netto,

2.)

die Lieferung für die Erneuerung der Parkplatzbeleuchtung erforderlichen Materialien an die Fa. Konrath, Zell, zum geprüften Angebotspreis in Höhe von 9.298,72 €/netto zu vergeben.

Abstimmungsergebnis:

Mit 23 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

9.2. Freibad "Kröver Reich"

Anschaffung eines Kassenautomaten, Auftragsvergabe

Während der Freibadsaison 2022 wurde bei einem Einbruch der Kassenautomat beschädigt und war nicht mehr reparabel. Seit diesem Zeitpunkt war die Kasse dann personenbesetzt.

Die zusätzlichen Personalkosten belaufen sich pro Saison (4 Monate) auf ca. 15.000,00 €.

Zwischenzeitlich liegt ein Angebot für die Anschaffung eines Kassenautomaten vor.

Neben dem eigentlichen Kassenautomaten sind auch das Drehkreuz und die PC-Anlage zu erneuern.

Es wird angeregt, dass neben dem barrierefreien Zugang, einer Möglichkeit mittels Kartenzahlung, auch ein Ticketkauf mittels QR-Code möglich ist.

Die jeweiligs vorzusehenden Ausstattungen werden in einem Gespräch mit dem Kassenhersteller nochmals konkretisiert.

Zwischenzeitlich liegt ein Angebot der Fa. Gantner, 44894 Bochum, für einen den qualitätsmäßigen Anforderungen für den Freibadbetrieb entsprechenden Kassenautomaten vor. Entsprechende Erfahrungen anderer Badbetreiber werden durchgängig als mindestens gut bezeichnet. Dieses Angebot schließt mit Netto-Kosten von 44.396,18 € ab. Allerdings endet die Bindefrist des Angebotes am 19.12.2023. Anschließend ist mit erheblichen Preissteigerungen zu rechnen. Dabei ist auch die Abwicklung der Gästekarte mit diesem Kassenautomaten problemlos möglich.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Auftrag zur Lieferung und Installation des Kassenautomaten für das Freibad Kröv auf der Grundlage des Angebotes vom 06.12.2023 an die Fa. Gantner, Bochum zum Angebotspreis von 44.396,18 € zu erteilen.

Die erforderlichen Mittel stehen zum einen durch eine Versicherungserstattung sowie final im Haushaltsplan 2024 sowie vorübergehend im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Haushaltsplan 2023 zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2022 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss, einschließlich der Abschlussbilanz der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2022, wurde am 04.12.2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses und gleichzeitige Vorsitzende zu diesem Tagesordnungspunkt, Ratsmitglied Gerald Caspari, gibt dem Verbandsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat schließt sich der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses an und beschließt die Jahresrechnung 2022 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig wird beschlossen, den im Haushaltsjahr 2022 entstandenen außer- und überplanmäßigen Ausgaben nachträglich zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 23 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Vorsitzender Bürgermeister Marcus Heintel

1. Beigeordneter Eugen Klein

2. Beigeordnete Anja Bindges

3. Beigeordneter Wilhelm Müllers

11.1. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024

Wasserversorgung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2024 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2022 – 31.07.2023. Der Preisindex beträgt am 31.07.2023 = 160,3 Punkte; am 01.08.2022 betrug er 148,7 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 7,801 % erhöht.

Bisher galt ein Beitragssatz von 3,99 €/netto/qm, neu ab 2024 = 4,30 €/netto/qm

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt den Beitragssatz für den einmaligen Beitrag Wasserversorgung ab dem Jahr 2024 auf 4,30 €/netto/qm pro Quadratmeter Veranlagungsfläche festzusetzen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

11.2. Kalkulation und Festlegung der einmaligen Beiträge 2024

Abwasserbeseitigung

a) Schmutzwasser,

b) Oberflächenwasser,

c) Straßenoberflächenentwässerung

In der Sitzung des Verbandsgemeinderates am 22.06.2017 wurde beschlossen, dass für den Beitragssatz der einmaligen Beiträge eine jährliche Anpassung, erstmals zum 01.01.19, nach dem Preiskostenindex vorzunehmen ist.

Um eine durchgängige Indizierung zu gewährleisten, basiert die Ermittlung der Beitragssätze 2024 auf der durchschnittlichen Preisentwicklung im Zeitraum 01.08.2022 – 31.07.2023. Der Preisindex beträgt am 31.07.2023 = 160,3 Punkte; am 01.08.2022 betrug er 148,7 Punkte. Der Preisindex hat sich somit gegenüber dem Vorjahr um 7,801 % erhöht.

zu a)

(Schmutzwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 4,86 €/qm, neu ab 2024 = 5,24 €/qm

zu b)

(Oberflächenwasser)

bisher galt ein Beitragssatz von 15,67 €/qm, neu ab 2024 = 16,89 €/qm

zu c)

(Straßenoberflächenentwässerung)

bisher galt ein Beitragssatz von 31,97 €/qm, neu ab 2024 = 34,46 €/qm

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat schließt sich der Empfehlung des Werkausschusses an und beschließt, die Beitragssätze für die einmaligen Beiträge ab dem Jahr 2024 wie folgt festzusetzen:

Schmutzwasser = 5,24 € je Quadratmeter Grundstücksfläche mit Zuschlägen für die Anzahl der Vollgeschosse (je Vollgeschoss 15 v.H.)

Oberflächenwasser = 16,89 € je Quadratmeter der mit Abflussbeiwerten vervielfachten Grundstücksfläche

Straßenoberflächenentwässerung = 34,46 € je Quadratmeter entwässerter Straßenfläche (einschl. Bürgersteiganlagen und sonstigen Flächen)

Abstimmungsergebnis:

Mit 24 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

12.1. Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Wasserversorgung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung des Werkausschusses verteilt.

Der Vorsitzende verweist auf die intensiven Beratungen des Werkausschusses.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat zu beschließt:

Der Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Wasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a) Erfolgsplan

Erträge  —  3.954.400,00 €

Aufwendungen  —  3.977.200,00 €

Jahresverlust  —  22.800,00 €

b) Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)  —  8.675.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)  —  8.675.000,00 €

Für 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 3.355.000,00 € erforderlich.

c) Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite  —  7.455.000,00 €

 —  (hiervon 3.520.000,00 € zinslose Kredite Land)

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt auf

 —  5.000.000,00 €

d) Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen

12.2. Wirtschaftsplan 2024, Betriebszweig Abwasserbeseitigung einschl. Investitionsprogramm, Vermögens-, Finanzplan und Stellenplan

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2024 wurde den Ausschussmitgliedern im Sitzungsprogramm zur Verfügung gestellt bzw. in der Sitzung des Werkausschusses verteilt.

Der Vorsitzende verweist auf die intensiven Beratungen des Werkausschusses.

Beschlussfassung:

Der Verbandsgemeinderat beschließt:

Der Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke, Betriebszweig: Abwasserwerk, wird wie folgt festgesetzt:

a) Erfolgsplan

Erträge  —  6.442.500,00 €

Aufwendungen  —  6.442.500,00 €

Jahresverlust / Jahresgewinn  —  0,00 €

b) Vermögensplan

Einnahmen (Deckungsmittel)  —  9.237.000,00 €

Ausgaben (Bedarfsmittel)  —  9.237.000,00 €

Für 2025 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 9.195.000,00 € erforderlich.

c) Kreditaufnahme

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme im Wirtschaftsplan 2024 zur Finanzierung von Ausgaben des Vermögensplanes wird festgesetzt auf:

langfristige Kredite  —  6.647.000,00 €

Kassenkredite

Der Gesamtbetrag der Kassenkredite zur Aufrechterhaltung des Betriebes der eingerichteten Sonderkasse des Eigenbetriebes Wasserwerk im Wirtschaftsjahr 2024 wird festgesetzt auf

 — 5.000.000,00 €

d) Stellenplan

Der Stellenplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird entsprechend der Vorlage beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen 1 Enthaltungen mehrheitlich angenommen

13. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 incl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan

Den Mitgliedern des Verbandsgemeinderates wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2024 zur Verfügung gestellt und in einer gemeinsamen Fraktionssitzung umfassend erläutert.

Nunmehr erörtert der Vorsitzende, Bürgermeister Marcus Heintel den Haushaltsplanentwurf:

Sehr geehrte Frau und Herren Beigeordnete, liebe Ratskolleginnen und –kollegen, liebe Kolleginnen und Kollegen Bürgermeister und Ortsvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der Werke, meine Damen und Herren,

Wie schon in den vergangenen Jahren haben wir uns bei der Erstellung des Haushaltsplanes daran orientiert, das Prinzip der kommunalen Rücksichtnahme einzuhalten.

Dennoch ist diesmal eine Erhöhung der Verbandsgemeindeumlage um 0,5 % unumgänglich, obwohl wir insbesondere auf der Einnahmenseite Verbesserungen erzielen, die jedoch die Mehrkosten nicht auffangen.

Ich komme gleich auf einige Punkte zurück.

Zunächst einmal ist der Ergebnishaushalt 2024 ist mit einem kalkulierten Minus von 174.300 Euro nicht ausgeglichen.

Die Gründe hierfür liegen in Mehrkosten bei Personal durch die Tariferhöhungen sowie einem Mehrbedarf, die im Vergleich zum Vorjahr rund 8,5 % ausmachen, sowie bei der Energieversorgung.

Zudem wirken sich die Entwicklungen auf dem Kapitalmarkt auf unsere Zinslasten aus.

Der Mehrbedarf im Personalbereich ist aber auch durch besondere Herausforderungen wie einer zentralen Vergabestelle begründet und auch, dass wir – um als Arbeitgeber attraktiv zu bleiben – einige Stellen höher bewertet haben.

Zudem haben wir im Tiefbau, im Brandschutz, bei der Hausmeisterei, bei der Aufsicht in den Bädern sowie bei den Betreuungs- und Wirtschaftskräften an den Grundschulen Personalbedarf.

An der Stelle danke ich einmal ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern in unserer Verbandsgemeinde für ihre Solidarität, insbesondere gegenüber den bei uns angekommenen Flüchtlingen.

Wir wissen alle, dass dies für die Menschen lebensbedrohliche Situationen gewesen sind; kein Mensch flüchtet gerne und verlässt seine Heimat.

Deshalb sind wir hier solidarisch und nehmen die Menschen auf, dezentral in Wohnungen, was die Integration immens erleichtert.

Herzlichen Dank an alle, die uns auch weiterhin Wohnungen zur Verfügung stellen.

Dadurch haben wir unsere Verteilquote im Landkreis weit überschritten, was wiederum auch den administrativen Aufwand steigert.

Hier gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Verwaltung, die sich um diese Menschen und deren Anliegen kümmern.

Auch hier ergibt sich dadurch ein personeller Mehrbedarf, der sich im Stellenplan niederschlägt.

Insofern erwarten wir auch, dass die zusätzlichen Mittel, die der Bund und insbesondere das Land zur Verfügung stellen – es geht um fast 8 Mio. Euro für den Landkreis Bernkastel-Wittlich im Jahr 2024 – auch bis auf die kommunale Ebene unter Berücksichtigung der tatsächlichen Zahl der vor Ort lebenden Flüchtlinge verteilt werden.

Und nicht zuletzt ist es am wichtigsten, dass die Gründe für Flucht und Vertreibung – die Kriegshandlungen – endlich einmal beendet werden, alle Menschen wollen und brauchen Frieden und Freiheit!

Im Finanzhaushalt weisen wir ein positives Saldo aus, dass ungefähr der bereits erwähnten Erhöhung der VG-Umlage entspricht, allerdings steht dem auch ein Minus von fast 190.000 Euro bei den Schlüsselzuweisungen entgegen.

Die Finanzkraft in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die „Mutter aller Berechnungsgrundlagen“, steigt im nächsten Jahr von 21,4 Mio. auf fast 22,9 Mio. Euro.

Dies ist der Tatsache gestiegener Gewerbesteuern und Einkommensteuern zu verdanken, weshalb an dieser Stelle allen, die dazu beigetragen haben, herzlich zu danken ist.

Verringert haben sich, wie erwähnt, die Zuweisungen im Rahmen des neugeregelten Landesfinanzausgleichsgesetzes.

Dies sorgt an verschiedenen Stellen für Probleme beim Haushaltsausgleich, weswegen es im neuen Jahr dringend nötig ist, dass die Grundlagen des LFAG auf den Prüfstand gestellt werden, insbesondere vor dem Hintergrund zwischenzeitlich stark gestiegener Kosten im Personalbereich, bei der Energie und auf dem Kapitalmarkt.

Und auch der Bund ist gefordert, endlich seinen Teil zur Entschuldung der Kommunen zu leisten, wie es das Land Rheinland-Pfalz bereits anteilig tut.

In den Sachaufwendungen haben wir einen Zuwachs von gut 30 Prozent, der hauptsächlich durch Mehraufwendungen im Brandschutz durch die eben beschlossene Anhebung der Aufwandsentschädigungen, die Fahrzeugunterhaltung und Mängelbeseitigungen begründet ist.

Hinzu kommen die Umsetzung der Hochwasser- und Starkregenschutzkonzepte und die Einführung der Gästekarte.

Selbstverständlich wird auch die Kommunalwahl am 9. Juni 2024 Kosten verursachen, zudem wird ein Verwaltungsstab für den Zivil- und Katastrophenschutz eingerichtet.

Die Ausstattung unserer Grundschulen sowie Mittel für die Jugendarbeit sind für uns alle selbstverständlich, sind es doch gute Investitionen in unsere Zukunft.

Hier weise ich darauf hin, dass wir im Jahr 2023 die Baumaßnahmen an allen Grundschulen im Bezug auf die Ausstattung mit raumlufttechnischen Anlagen abgeschlossen haben.

Hier lag der Invest bei fast 1,85 Millionen Euro und einem Eigenanteil der Verbandsgemeinde in Höhe von 32,4 %.

Im kommenden Jahr werden wir auch die Ergebnisse und weitere Schritte im Bezug auf die Organisationsuntersuchung und die Machbarkeitsstudie zu den Verwaltungsstandorten zu diskutieren haben, ebenso wie zum Mobilitätsentwicklungskonzept.

Ich habe soeben die Gästekarte angesprochen.

Wir stellen uns damit als Urlaubs- und Ferienregion gut auf, und ich danke dem Verbandsgemeinderat, dass er diesen Weg sehr breit mitgetragen hat.

Wir führen einen Gästebeitrag ein und verbessern damit die Einnahmemöglichkeit der Verbandsgemeinde bzw. die Refinanzierung unserer Einrichtungen.

Gleichzeitig schaffen wir mit der Gästekarte und seinen Varianten ein attraktives Angebot für unsere Gäste, die dadurch auch einen Mehrwert erfahren.

Unterdessen kämpfen wir, kämpfe ich, an allen Stellen dafür, dass die ÖPNV-Leistungen im Rahmen des KAG in den Gästebeitrag einbezogen werden können; hierzu bin und bleibe ich, gemeinsam mit Gemeinde- und Städtebund sowie Tourismus- und Heilbäderverband, mit dem Wirtschafts- und dem Innenministerium sowie unseren Abgeordneten im Kontakt.

Im Bereich der Investitionen liegen unsere Schwerpunkte traditionell im Brandschutz, wo wir unser Fahrzeugbeschaffungsprogramm fortsetzen sowie in unser Sirenennetz investieren.

Hinzu kommen verschiedene Ausrüstungsgegenstände und Gerätschaften.

Im kommenden Jahr wollen wir zudem, auf Basis der Arbeit der „Zukunftswerkstatt Feuerwehren“, den Feuerwehrentwicklungsplan in Auftrag geben; hierzu wird der Brandausschuss noch im 1. Quartal 2024 beraten.

Wir werden bauliche Maßnahmen an den Gerätehäusern vornehmen und Stromeinspeisemöglichkeiten für den Katastrophenfall installieren.

Im ablaufenden Jahr wurden der Umbau und die Sanierung des Feuerwehrgerätehauses Olkenbach und die Errichtung eines Mannschafts-, Schulungs- und Aufenthaltsraums in Willwerscheid vollendet.

All dies tun wir mit großer Anerkennung und Dank an alle Feuerwehrleute in der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, die Tag und Nacht für unser Leben und unser Hab und Gut im Einsatz sind.

Im Rahmen des KIPKI werden wir energetische Maßnahmen an den Grundschulen im Alftal und Enkirch sowie in der Moseltherme umsetzen.

Dies soll auf der Ausgabenseite zu positiven, nämlich Einspareffekten führen.

Ich habe diese KIPKI-Mittel im letzten Jahr bereits mit Freude zur Kenntnis genommen und dies auch in meiner Haushaltsrede dargestellt, jedoch war das Verfahren leider nicht so einfach wie ursprünglich dargestellt; es ist immer schlecht, wenn sich im Laufe eines Verfahrens die Bedingungen ständig verändern.

Aber nichtsdestotrotz: wir können die Mittel sehr gut gebrauchen und setzen sie im nächsten Jahr ein.

Wie bereits im Werkausschuss vorgestellt, planen die Verbandsgemeindewerke im nächsten Jahr mit Investitionen in Höhe von 7,728 Mio. Euro im Bereich Wasserversorgung und 7,535 Mio. Euro bei der Abwasserbeseitigung.

Diese Investitionen werden hauptsächlich in den Wasserversorgungseinrichtungen und Flächenkanalisationen in Bausendorf, Enkirch, Hontheim, Kinderbeuern, Kinheim, Kröv und Traben-Trarbach getätigt, neben den erforderlichen Maßnahmen in den Wassertransportleitungen, bei der Wasserspeicherung, den Abwasserpumpwerken und Kläranlagen.

Hierzu wird eine Kreditaufnahme von 7,455 Mio. Euro bzw. 6,647 Mio. Euro eingeplant.

Die Wasserverbrauchsgebühren werden pro Kubikmeter auf 2,15 Euro netto festgesetzt sowie der wiederkehrende Beitrag auf 0,19 Euro pro Quadratmeter.

Die Schmutzwassergebühr wird künftig 2,80 Euro pro Kubikmeter betragen, der wiederkehrende Beitrag für Oberflächenwasser 0,34 Euro und für Schmutzwasser 0,12 Euro pro Quadratmeter.

Die Oberflächenentwässerung für Gemeindestraßen bleibt bei 0,73 Euro.

Ich wiederhole: ja, wir erhöhen die Umlage auf 33,5 Prozent, aber es sind nur 0,5 Prozent mehr, weil wir auch die Einnahmenseite bei der Verbandsgemeinde steigern und gleichzeitig mit gestiegenen Kosten durch Tarifsteigerungen, auf dem Kapitalmarkt und bei der Energieversorgung zu kämpfen haben.

Und wir wollen die Einnahmenseite weiter verbessern, mit dem bevorstehenden Solidarpakt „Erneuerbare Energien“ und einer Beteiligung aller Gemeinden an unserer Energiegemeinschaft Traben-Trarbach.

Das dies Erfolg haben kann, zeigen ja die ersten Finanzflüsse des Windparks am Ranzenkopf.

Die entsprechenden Planungen und Gespräche werden unvermindert weitergeführt.

Zudem werden wir nicht nur die Flächennutzungsplanung fortführen, sondern auch für unsere Verbandsgemeinde als Ausbildungs- und Arbeitsort werben.

Hierzu laufen bereits Gespräche mit den weiterführenden Schulen, und wir wollen auch unsere Betriebe dazu gewinnen, gemeinsam noch mehr, besser und direkter zu werben.

Ich lade hierzu auch unsere Fraktionen ein, mitzumachen.

Dies ist der letzte Haushalt, den der bei der letzten Kommunalwahl gewählte Verbandsgemeinderat zu beschließen hat.

Ich nehme dies gerne zum Anlass, um mich bei Ihnen allen für die sehr gute, harmonische und zielgerichtete Zusammenarbeit im Interesse der Verbandsgemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger zu bedanken.

Dass wir viele oder fast alle Beschlüsse einstimmig fassen, heißt ja nicht, dass wir nicht diskutieren und auch anderer Meinung sind.

Sondern es zeigt uns, dass wir mit gemeinsamen Zielen vor Augen konstruktiv und auch geräuschlos arbeiten können, weil uns dies gemeinsam schneller und besser voranbringt.

Dafür danke ich Ihnen ebenso wie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern meiner Verwaltung und der Werke, die die Beschlüsse des Rates vorbereiten und umsetzen.

Gleiches gilt für die Beschäftigten der Forstzweckverbände, des Tourismus-Zweckverbandes und des Kita-Zweckverbandes.

Ich finde, dass wir in dieser Zeit gemeinsam viel erreicht haben, wir haben mit einer Senkung der VG-Umlage von 37 Prozent im Jahr 2019 auf nunmehr 33,5 Prozent Freiräume für die verbandsangehörigen Gemeinden geschaffen, auch wenn dies in vielen Fällen nicht zum örtlichen Haushaltsausgleich führt, das können wir sicherlich nicht verschweigen.

Allerdings verschweige ich auch nicht, dass in dieser Zeit die Verschuldung mit Investitionskrediten von 7,8 Mio. Euro auf dann 11,7 Mio. Euro im nächsten Jahr deutlich angestiegen ist.

Da beißen sich aktuelle Notwendigkeiten mit der großen Zukunftsfrage der Tilgung.

Hiermit werden wir uns auch weiterhin ständig beschäftigen müssen und immer die Frage der Investitionen und Förderung dieser durch Zuschüsse zu stellen haben.

Liebe Ratsmitglieder, liebe Beigeordneten, liebe Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, liebe Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, liebe Kolleginnen und Kollegen der Verwaltung und der gesamten Verbandsgemeinde,

Ihnen und Euch allen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Gemeinden und der Verbandsgemeinde sage ich herzlichen Dank für die Zusammenarbeit im Jahr 2023.

Allen Genannten, den Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren, den Mitarbeitern von Rettungs- und Sozialdiensten sowie allen Vereinen, Initiativen, Unternehmen, den Ehrenamtlichen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern wünsche ich von Herzen schöne Festtage und für das neue Jahr alles nur erdenklich Gute, vor allem Gesundheit und besonders viel Glück und Erfolg, voller Hoffnung und Zuversicht für das Jahr 2024!

Herzlichen Dank!

Anschließend geben die im Rat vertretenen Fraktionen in folgender Reihenfolge ihre Stellungnahmen ab, die zu den Haushaltsunterlagen genommen werden:

CDU-Fraktion:

Stv. Fraktionssprecher Gerald Caspari

SPD-Fraktion:

Fraktionssprecher

Hans-Joachim Weinmann

FDP-Fraktion:

Fraktionssprecher Bernd Ketter

Bündnis 90/Die Grünen:

Stv. Fraktionssprecher Gerhard Lettl

FWG-Fraktion:

Fraktionssprecherin Dajana Hermann

Beschlussfassung:

Nach Beratung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach für das Haushaltsjahr 2024 incl. Investitionsprogramm, Finanz- und Stellenplan wird die Haushaltssatzung in der vorgelegten Form unter Berücksichtigung der vorgelegten Änderungen beschlossen.

Der Eintrittspreis für einen Erwachsenen im Freibad Kröver Reich wird ab dem Jahr 2024 auf 6,00 € erhöht.

Abstimmungsergebnis:

Mit 22 Ja-Stimmen 2 Enthaltungen einstimmig angenommen.

14. Mitteilungen und Anfragen

14.1. Mitteilung über die Genehmigungsverfügung zur 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan 2023

Bürgermeister Marcus Heintel teilt dem Verbandsgemeinderat den Inhalt der mit der Einladung zur heutigen Sitzung digital im Sitzungsdienstprogramm zur Verfügung gestellten Genehmigungsverfügung zur 1.Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 mit.

14.2. Kommunal- und Europawahl 2024

Am 09.06.2024 finden die Kommunal- und Europawahlen statt. Für die Durchführung der Wahlen werden eine Vielzahl von Ehrenamtlichen benötigt.

Für die Wahl ist je Gemeinde ein Wahlausschuss zu bilden.

Dieser besteht aus dem Wahlleiter (i.d.R. Bürgermeister) als Vorsitzenden und vier oder sechs wahlberechtigten Personen als Beisitzer. Die Beisitzer werden aus den verschiedenen in der Gemeinde vertretenen Parteien oder Wählergruppen auf deren Vorschlag berufen. Für jeden Beisitzer ist ein Stellvertreter zu benennen. Es ist ein Schriftführer zu bestellen; dieser ist nur stimmberechtigt, wenn er zugleich Beisitzer ist.

Der Wahlausschuss hat gem. KWG über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge zu beschließen, das Gesamtergebnis der Wahl festzustellen sowie die Verteilung der Sitze vorzunehmen.

Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und deren Stellvertreter können nicht Mitglieder oder Stellvertreter im Wahlausschuss sein.

Gleichzeitig ist für die Wahlhandlung am Wahltag von 08.00 bis 18.00 Uhr sowie der anschließenden Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses je Stimmbezirk ein Wahlvorstand zu bilden.

Dieser besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter, drei bis acht Beisitzern und einem Schriftführer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt oder Gemeindebedienstete oder Bedienstete der Verbandsgemeinde, in deren Gebiet die Wahl stattfindet, sein. Bei der Berufung aus dem Kreis der Wahlberechtigten sollen die in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Der Bürgermeister bestellt den Schriftführer, der nicht wahlberechtigt sein muss, und bestimmt einen der Beisitzer zum Stellvertreter des Schriftführers.

Gleichzeitig können zusätzlich zu den v.g. Personen Wahlhelfer für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ab 17:30 Uhr benannt werden.

Zudem werden die zur Dateneingabe (EDV) verantwortliche Beisitzer bzw. Wahlhelfer benötigt.

Entsprechende Meldungen für die o.g. Besetzungen sind per Mail an Wahlen@vgtt.de zu übermitteln.

14.3. Mobilitätsentwicklungskonzept 2035

In einer Informationsveranstaltung am 30.11.2023 in Enkirch wurde das Mobilitätsentwicklungskonzept der Verbandsgemeinde vorgestellt. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates und der begleitenden Arbeitskreises sollen in der kommende Woche bis zum 15.12.2023 die Entwürfe zu dem Konzept erhalten. Es wird um Rückmeldung zu möglichen Anpassungen bzw. Ergänzungen gebeten. Die entsprechende Frist läuft bis zum 15.01.2024.

Ein Beschluss zum Konzept soll in 2024 in der ersten Sitzung des Jahres stattfinden.

14.4. Untersuchung der Verwaltungsstandorte;

Weiteres Vorgehen

Fachbereichsleiter Frank Koch informiert unter Bezugnahme auf die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über den Sachstand hinsichtlich der wirtschaftlichen/organisatorischen Untersuchung der Verwaltungsstandorte der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach. Die Vorstellung des Gutachtens soll neben der Information über andere Konzepte im Januar 2024 (ggf. 18.01.2024) in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses stattfinden. Hier kann ggf. auch über die weitere Vorgehensweise beraten bzw. vorberaten werden.

14.5. Übernahme Hochbehälter Kröver Berg

Bürgermeister Marcus Heintel teilt mit, dass der nicht mehr durch die VG-Werke benötigte alte Hochbehälter auf dem Kröver Berg durch die Feuerwehr für Löschwasserzwecke zukünftig verwendet werden soll.