Der Ortsgemeinderat Bausendorf hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Im obersten Mühlenflur“ beschlossen. In der Sitzung des Ortsgemeinderates am 03.03.2022 erfolgte durch Beschluss eine räumliche Erweiterung des Bebauungsplanbereiches.
Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die im nachfolgenden Lageplan umgrenzten Grundstücke.
Aufstellungsbeschluss und Plangebiet werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB).