Titel Logo
Eifel-Mosel-Hunsrück aktuell VG Traben-Trarbach
Ausgabe 2/2026
Bausendorf - amtlich
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift -öffentlicher Teil- über die Sitzung des Ortsgemeinderates Bausendorf vom 17.12.2025

Die Mitglieder des Ortsgemeinderates Bausendorf waren unter schriftlicher/digitaler Mitteilung der Tagesordnung durch Einladung vom 10.12.2025 auf den 17.12.2025, 18:00 Uhr, zu einer Sitzung in das Gemeinde- und Sportzentrum Bausendorf, Am Sportplatz 2, einberufen worden.

Zeit, Ort und Stunde der Sitzung wurden am 12.12.2025 im Mitteilungsblatt „Eifel-Mosel-Hunsrück-Aktuell“ veröffentlicht.

Die Tagesordnung war auf der Homepage der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach www.vgtt.de unter Ratsinfosystem sowie unter dem Link: https://vgtt.gremien.info/ einzusehen.

Ende der Sitzung: 19:20 Uhr

Anwesend:

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels

Ratsmitglied Alexander Bastgen

Ratsmitglied Dajana Hermann

Ratsmitglied Andreas Kiesgen

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

Ratsmitglied Peter Linden

Ratsmitglied Jörg Ludwig

Ratsmitglied Jens Neumann

Ortsvorsteher und Ratsmitglied Tim Neumann

Ratsmitglied Alexa Roth

Ratsmitglied Josef Schäfer

Ratsmitglied Jürgen Schäfer

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

Ratsmitglied Dirk Schneider

Ratsmitglied Nina Steffens

Ratsmitglied Dirk Steinmetz

Außerdem anwesend:

Bürgermeister Marcus Heintel bis TOP 10

Schriftführer Patrick Stoffel

Revierförsterin Eva Bässmann Zu TOP 3

Entschuldigt:

Ratsmitglied Nadine Schmitt

Der Vorsitzende stellte bei Eröffnung der Sitzung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung keine Einwendungen erhoben wurden.

Der Ortsgemeinderat Bausendorf war nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

3.

Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG

4.

Spendenannahme

5.

Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026

6.

Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

7.

Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes;

weitere Vorgehensweise

8.

Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf, Flur 9, Flurstück 73/1 (Am Hypperich 30)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

9.

Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) zur Abgrenzung der bebauten Ortslage Bausendorf

10.

Mitteilungen und Anfragen

10.1

Quartierskonzept Bausendorf

10.2

Baugebiet "Im obersten Mühlenflur"

10.3

Umsetzung KitaG

10.4

Schulentwicklungsplanung Grundschule Alftal

Öffentliche Sitzung

1. Einwohnerfragestunde

Durch den anwesenden Einwohner wurden keine Fragen gestellt.

2. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates

Es wurden keine Einwendungen gegen die Niederschrift erhoben.

3. Forstwirtschaftsplan 2026 gemäß § 29 LWaldG

Gem. § 29 LWaldG stellt das Forstamt den Forstwirtschaftsplan nach den Zielsetzungen, Bedürfnissen und Wünschen im Rahmen der Betriebsplanung des Waldeigentümers auf. Dabei beschließt die Körperschaft den Wirtschaftsplan als Bestandteil des Haushaltsplanes.

Das Forstamt Traben-Trarbach hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes 2026 für die Ortsgemeinde Bausendorf vorgelegt.

Dieser stellt sich nach derzeitigem Entwurf wie folgt dar:

Ertrag

17.048 €

Aufwand

16.260 €

Ergebnis

788 €

Der Forstwirtschaftsplan wurde den Ratsmitgliedern digital zur Verfügung gestellt und in der Sitzung durch Revierleiterin Eva Bässmann in der Sitzung vorgestellt.

Beschlussfassung:

Nach Beratung beschließt der Ortsgemeinderat die Annahme des Forstwirtschaftsplanes für das Forstwirtschaftsjahr 2026 in der vorgelegten Form.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

4. Spendenannahme

Der Ortsgemeinde Bausendorf wurde folgende Spende angeboten:

Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO Spenden u.ä. Zuwendungen annehmen. Über die Annahme der Spenden entscheidet der Ortsgemeinderat, wobei diese unverzüglich der Aufsichtsbehörde zu melden sind.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Bausendorf beschließt die Annahme der Spenden.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

5. Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2026

Den Ratsmitgliedern wurde der Haushaltsplan 2026 vor der Sitzung zur Verfügung gestellt.

Sachgebietsleiter Patrick Stoffel erläutert die wesentlichen Inhalte des Haushaltsplans, nachdem eine detaillierte Vorstellung in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2025 erfolgt ist.

Beschlussfassung:

Nach Beratung der Haushaltssatzung und -plan der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2026 wird dieser wie in der Sitzung vorgestellt beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

6. Abnahme der Jahresrechnung und der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2024 und Erteilung der Entlastung

Der Jahresabschluss einschließlich der Abschlussbilanz der Ortsgemeinde Bausendorf für das Haushaltsjahr 2024 wurde durch den Rechnungsprüfungsausschuss am 12.11.2025 geprüft und abgenommen.

Der stv. Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Jörg Ludwig, gab dem Ortsgemeinderat das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung bekannt. Er führte aus, dass sich keine Beanstandungen bei der Rechnungsprüfung ergeben hätten.

Beschlussfassung:

Auf Vorschlag des stv. Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Jörg Ludwig, beschließt der Ortsgemeinderat, die Jahresrechnung 2024 incl. Bilanz in der vorliegenden Form abzunehmen und der Ortsbürgermeisterin, dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, sowie den Beigeordneten der Ortsgemeinde und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde Traben-Trarbach, soweit sie die Ortsbürgermeisterin bzw. den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

Gleichzeitig beschließt der Ortsgemeinderat den im Haushaltsjahr 2024 entstandenen außer- und überplanmäßigen Auszahlungen nachträglich zuzustimmen.

Ortsbürgermeister, der Bürgermeister und die Beigeordneten haben an der Beratung und Beschlussfassung nicht mitgewirkt und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten. Der Vorsitz wurde vom ältesten anwesenden Ratsmitglied, Herrn Peter Linden, geführt.

Der Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2024 wird zur Anlage dieser Niederschrift

beigefügt.

Abstimmungsergebnis:

Mit 11 Ja-Stimmen 1 Enthaltungen einstimmig angenommen

Folgende Personen haben an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP nicht teilgenommen und sich im für die Zuhörer vorgesehenen Teil des Sitzungssaales aufgehalten:

Bürgermeister Marcus Heintel

Ratsmitglied Dajana Hermann

Ortsbürgermeister Heiko Jäckels

1. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Christian Knappstein

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied Marc Schiffels

7. Neubau eines Mehrgenerationenspielplatzes im Bereich des Sportplatzes;

weitere Vorgehensweise

Auf die bisherigen Informationen, Beratungen und Beschlussfassungen wird verwiesen.

Am 19.11.2025 fand ein weiterer Behördentermin mit Vertretern der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier, der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, der Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach, des Planungsbüros Simon und der Ortsgemeinde Bausendorf statt.

Die geplante Gesamtmaßnahme (Masterplan) wurde grundsätzlich für gut empfunden.

Seitens der ADD wurde festgestellt, dass der vorgelegte Antrag auf Förderung der Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung in Verbindung mit einer Förderung im Rahmen des Sportförderungsgesetzes so nicht genehmigungsfähig ist. Eine Umplanung mit entsprechender Kostenberechnung ist bis zum Vorlagetermin des überarbeiteten Förderantrages aus zeitlichen Gründen nicht möglich.

Aufgrund der Nichtumsetzbarkeit der Maßnahme auf Grundlage des bisherigen Planungsstandes wurde auf eine Antragstellung verzichtet. Es wurde vereinbart, den nach den Vorgaben der Bewilligungsbehörde überarbeiteten Förderantrag im kommenden Jahr vorzulegen.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat beschließt die vorgeschlagene Vorgehensweise.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

8. Bauangelegenheiten Gemarkung Bausendorf, Flur 9, Flurstück 73/1 (Am Hypperich 30)

Erteilung des Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch

Die Bauherren planen auf dem Grundstück Gemarkung Bausendorf Flur 9, Flurstück 73/1 „Am Hypperich“, die Errichtung eines Einfamilienhauses (Typ SCANDI 4+) und stellen hierfür eine Bauvoranfrage. Das geplante Wohnhaus liegt innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplanes der Ortsgemeinde Bausendorf „Hypperich II“ und wird bauplanungsrechtlich nach § 30 Baugesetzbuch beurteilt. Das geplante Vorhaben weicht wie folgt von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab. Die hintere Baugrenze wird um ca. 1,00 m überschritten. Gemäß der Textfestsetzung 5.3 des Bebauungsplans sind Überschreitungen der rückwärtigen Baugrenze bis zu zwei Meter zulässig, wenn Abstandsflächen eingehalten werden. Weiterhin wird die vorgeschriebene Dachneigung, die mit 30 °- 40 ° festgesetzt ist, nicht eingehalten. Die Bauherren planen ein Satteldach mit 15 ° Neigung.

Aus Fristgründen wurde das Einvernehmen durch den Bürgermeister im Benehmen mit den Beigeordneten bereits erteilt.

Beschlussfassung:

Der Ortsgemeinderat bestätigt das bereits erteilte Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

9. Innenbereichssatzung (Klarstellungssatzung) zur Abgrenzung der bebauten Ortslage Bausendorf

Zur Klarstellung der gewollten, geordneten städtebaulichen Entwicklung ist die Abgrenzung der bebauten Ortslage Bausendorf für den Teilbereich Kondelstraße 57 (Flur 11, Flurstück 32/1 – bereits bebautes Grundstück) beabsichtigt. Mit einer Klarstellungssatzung (§ 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch) kann die Gemeinde die Grenzen für die im Zusammenhang bebauten Ortslagen festlegen. Das vorgenannte Grundstück ist bereits bebaut und besitzt de facto Innenbereichsqualität. Mit dem Erlass der Satzung wird die Rechtsfrage geklärt, dass dieses Grundstück zum Innenbereich gehört (deklaratorische Bedeutung).

Zur Erstellung der erforderlichen Satzungsunterlagen (Karte und Text) liegt der Gemeinde ein Angebot des Planungsbüros Högner aus Minheim vor. Die entstehenden Kosten sollen im Rahmen einer Kostenbeteiligung durch den Grundstückseigentümer übernommen werden. Die Satzungsunterlagen sollen zur nächsten Gemeinderatssitzung vorliegen.

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt das Planungsbüro Högner gemäß Honorarangebot vom 17.11.2025 i.H.v. 1.050 € netto zzgl. 7% Nebenkosten mit der Erstellung der notwenigen Satzungsunterlagen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:

Mit 16 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

10. Mitteilungen und Anfragen

10.1. Quartierskonzept Bausendorf

Für die Ortsgemeinde Bausendorf wurde durch das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement (Ifas) ein Quartierskonzept erstellt und erfolgreich abgeschlossen. Das Projekt wurde von der KfW Bank und den Land Rheinland-Pfalz über das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität gefördert. Der abschließende Bericht wurde erstellt und durch die Fördermittelgeber genehmigt. Die Umsetzung des Konzeptes kann nun erfolgen.

Den Ratsmitgliedern werden die Unterlagen zur Verfügung gestellt. Bedingt durch urheberrechtliche Gründe sind die Unterlagen nur für den internen Gebrauch im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ortsgemeinderat und dürfen nicht veröffentlicht, kopiert oder verändert werden.

10.2. Baugebiet "Im obersten Mühlenflur"

Ortsbürgermeister Jäckels informiert über den Sachstand zum Bebauungsplanverfahren „Im obersten Mühlenflur“. Demnach soll voraussichtlich in der ersten Ortsgemeinderatssitzung 2026 die Beschlussfassung zur Offenlage und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgen.

10.3. Umsetzung KitaG

Auf die bisherigen Beratungen und Informationen wird verwiesen.

Zwischenzeitlich wurde ein weiterer Investor für die Umsetzung eines Neubaus mit entsprechenden Referenzen gefunden. Ortsbürgermeister Jäckels skizziert den Ratsmitgliedern den Planentwurf eines ähnlichen, bereits genehmigten Vorhabens. Ein Umsetzungskonzept wird, ggf. unter Berücksichtigung einer möglichen Pflegeeinrichtung oder Ähnlichem, von Seiten des Investors zeitnah erarbeitet bzw. angepasst. Die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen sollen voraussichtlich durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfüllt werden.

10.4. Schulentwicklungsplanung Grundschule Alftal

Auf die bisherigen Informationen wird verwiesen.

Der Vorsitzende informiert zum Sachstand der Schulentwicklungsplanung auf Verbandsgemeindeebene. Demnach sind die Eingaben und Rückmeldungen nach der ersten Vorstellung an das Planungsbüro übergeben; nach Überarbeitung bzw. Einarbeitung in den bisherigen Planentwurf wird in 2026 eine weitere Rückmeldung bzgl. des Standortes Grundschule Alftal erfolgen.